Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt nach 3 Jahren?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin fz,

möglicherweise hat Deine Ex einfach einen neuen Partner und braucht deshalb eine neue Wohnung. Oder sie hat sich im Wissen um das Auslaufen des BU einen Job gesucht, der ihr die Finanzierung einer neuen/teureren Wohnung erlaubt (was sie nicht hindern muss, trotzdem mal bei Dir wegen Kohle auf den Busch zu klopfen).

Freu Dich einfach darüber, dass sie nicht weiter weg zieht, stell die BU-Zahlungen zum 1.3. ein, halte Dich aus ihrem Leben raus und lass es Dir gut gehen. Deine Ex ist Dir keine Rechenschaft schuldig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.12.2013 15:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachdem das Kind bereits im Januar 3 wird, kann er den BU bereits zum 1.2.2014 einstellen 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2013 17:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachdem das Kind bereits im Januar 3 wird, kann er den BU bereits zum 1.2.2014 einstellen 😉

nach dem Geburtstag habe ich jetzt gar nicht extra geschaut, aber wenn der bereits im Januar ist, hast Du natürlich recht 🙂

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.12.2013 17:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fragezeichen,

Jedoch hat die Kindesmutter mir nun mitgeteilt, dass sie umzieht, paar Häuser weiter im selben Ort. Komischerweise zum 01.03.14 also genau der Zeitpunkt wo das Kind 3 Jahre alt wird und sie angekündigt hat dass das Betreuungsunterhalt von ihrem Anwalt neu berechnet wird.

Hier könnte ein Next dahinterstecken, mit dem sie zusammenzieht. Vielleicht erwartet sie ja auch ein weiteres Kind von einem neuen Partner und versucht deshalb Deine Zahlpflichten nun noch etwas auszuweiten. Gruß Ingo

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Geschrieben : 30.12.2013 21:06
(@fragezeichen1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
es gibt leider neue Entwicklungen in meinem Fall. Das dritte Lebensjahr vom Kind ist nun seit Ende Januar vollendet. Ich habe daraufhin keinen weiteren Betreuungsunterhalt für Februar gezahlt.

Daraufhin bekam ich nun eine Email der KM dass ich verpflichtet sei weiter zu zahlen, und sich laut neuer Berechnung ihres Anwalts ein weiterer Betreuungsunterhalt ergibt. Dazu benötige sie aber noch den Finanzamt Bescheid, sowie die gehaltsabrechnungen aus 2013. ich solle aber unverzüglich weiter zahlen.

Da ich aber noch kein schreiben von ihrem Anwalt erhalten habe, und auch der Ansicht bin dass ich nicht weiter zahlen muss (sie arbeitet 75% und das Kind ist Vollzeit im KiGa), habe ich ihr geantwortet "da der Betreuungsunterhalt weder gerichtlich beschlossen oder tituliert wurde, ich keine weitere Zahlungen leisten werde, da ich noch kein schreiben erhalten habe.

Nun bin ich mir unsicher ob ich richtig gehandelt habe? Es macht mich krank wenn ich daran denke dass ich nun weiter zahlen soll...

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Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 09:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch wenn du ein Schreiben von ihrem RA erhältst, ist das kein Grund weiter zu bezahlen.

Den gibt es erst, wenn ein Richter das so entschieden hat, oder zumindest Gründe genannt wurden, die ein entsprechendes Urteil eines Richters wahrscheinlich machen würden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.02.2014 09:57
(@lommelchen)
Schon was gesagt Registriert

Wie war das ganz oben?
Ein Titel zum BU bis z. B. dem 10. Lebensjahr des Kindes? Wie geht das denn? Ist das nicht sittenwidrig???
Entschuldigt meine Nachfrage... Habe gerade ähnliche Sachlage...

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Geschrieben : 12.02.2014 21:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ein Titel zum BU bis z. B. dem 10. Lebensjahr des Kindes? Wie geht das denn? Ist das nicht sittenwidrig???

was sollte daran sittenwidrig sein? Ein Titel ist - zum Beispiel - eine freiwillige Verpflichtungsurkunde. Wenn irgendwer möchte, kann er sich damit verpflichten, der Mutter seines Kindes bis zu dessen Verheiratung BU zu bezahlen. Oder sich jede Woche einen grünen Punkt auf die Nase zu malen.

Die Frage ist höchstens, ob bzw. wie lange man auch von einem Gericht zu BU verurteilt werden könnte. Hier muss man sagen: Unmöglich ist grundsätzlich nichts, aber dafür müssten in der Regel schon sehr besondere Umstände (Krankheit, Behinderung etc.) vorliegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 12.02.2014 21:38
(@fragezeichen1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
es gibt Neuigkeiten und eine Lösung in meinem Fall...was ich gerne noch mit Euch teilen möchte. Vor allem aber, möchte ich mich auch hier recht herzlich für alle Beiträge bedanken! Es hat mir sehr weitergeholfen...vor allem die Tatsache und Ratschlag, dass ich nicht direkt zahlen soll, nur weil ein Anwalt das fordert.

Wir hatten heute einen Termin bei einer Beratungsstelle zur Klärung in der Sache Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr hinaus. Die KM hatte ohne Vorwarung oder vorheriges Anschreiben an mich, einen Brief von ihrem Anwalt dabei. Der Brief lag die ganze Zeit auf dem Tisch und er wurde nicht von mir geöffnet. Aus dem Gespräch kam heraus, dass ich jetzt nach dem 3. Lebensjahr nicht nur weiterhin Betreuungsunterhalt zahlen solle (laut ihrem Anwalt) sondern sogar noch MEHR als ich vorher gezahlt habe. Den genauen Betrag weiß ich nicht, denn ich habe mich geweigert den Brief zu öffnen...da er weder an mich adressiert war, und ich auch keine Zahlungsaufforderung erhalten habe. Ich hatte für mich vorher entschieden, dass wenn der Anwalt eine Weiterzahlung vordert, ich bereit gewesen wäre mich verklagen zu lassen. Denn das Kind ist seit einem Jahr Vollzeit im Kindergarten und sie geht 75% arbeiten. Ich habe kein Grund gesehen, weiter Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Nach 2 Stunden Diskussion kam für mich völlig überraschend (ich komme immer noch nicht auf das Ergebnis klar) die Wendnung, dass sie bereit wäre und es eine Lösung für sie wäre, wenn ich neben dem KU mich "nur" noch bei Großanschaffungen wie Möbel, Fahrrad, große Menge an Kleidung etc beteilige. Als Beispiel, ich fahre nächste Woche mit meinem Sohn Schuhe für ihn kaufen. Was ich vorher ja ohnehin schon gemacht habe, obwohl ich BU gezahlt habe. Ich kann aktuell noch nicht fassen was heute passiert ist, aber wir haben es gegen Ende der Diskussion geschafft normal miteinander zu reden und uns darauf zu einigen, das kein Betreuungsunterhalt mehr anfällt. Ich weiß nicht wie das passiert ist und kann der ganzen Sache irgendwie auch noch gar nicht trauen? Vorher wollte sie noch MEHR Geld als vorher und nach meine Darlegung dass ich genauso Kosten habe, wenn das Kind im Durchschnitt 2-3 mal die Woche bei mir ist, und nun sind wir bei einem Ergebnis, was ich mir nie erträumt hätte.

Daher meinen großen Dank an dieses Forum, denn hier habe ich mir tatsächlich Ratschläge holen können, dass man noch lange nicht direkt zahlen muss, nur weil ein Anwalt das gerade fordert - zumindest in meinem Fall, bei BU-Weiterzahlung nach Vollendung des 3. Lebensjahr. Ich habe den Glauben an die Menschheit doch nicht ganz verloren, denn ich weiß nicht, was aus mir geworden wäre, wenn ich so viel Geld an die KM überweisen müsste und mich selbst Frage wie ich meine Rechnungen bezahle, obwohl sie arbeiten geht, KU, Kindergeld und Wohnungsgeld erhält. Ich kann mich noch nicht ganz freuen, weil ich der Sache noch nicht ganz traue, aber ich hoffe einfach mal, dass sie in dem Gespräch so ehrlich war und es so weiter geht wie heute gestartet wurde.

Ich wünsche Euch alles Beste in Euren Fällen und sage TAUSEND Dank! Gebt niemals auf zu kämpfen und zu diskutieren. Scheinbar müssen wir da ein Leben lang durch. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2014 00:51
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