Hallo Zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig, bin neu hier. Ich freue mich über Hilfe und Ratschläge!
Folgende Situation:
Mein Sohn wird im Januar 3 Jahre alt. Ich zahle aktuell BU und KU. Dies wurde außergerichtlich über Anwälte geregelt. Die KM geht 75% arbeiten und mein Sohn seit April Vollzeit in den Kindergarten.
Nun hat die KM angekündigt dass ich demnächst einen Brief von ihrem Anwalt bekomme um zu entscheiden wie es nach den 3 Jahren ab Januar weiter geht.
Ich habe direkt Herzrasen bekommen, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Horror in Bezug auf BU endlich ein Ende hat und ich nicht mehr für sie BU zahlen muss?
Hat jemand Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation? Das Kind geht doch schon Vollzeit in den Kindergarten? Welche gründe könnte sie sonst haben dass ich weiter BU zahlen muss? Muss ich auf das anwaltsschreiben überhaupt reagieren und wieder mein Einkommen in Bezug auf BU offen legen?
Vielen Dank für eure Hilfe und Erfahrungsberichte!
Moin Fragezeichen,
Anwälte entscheiden keine Unterhaltsfragen; sie beraten ihre Mandanten bestenfalls. Wenn Du also keinen Titel über BU unterschrieben hast, in dem drinsteht, dass Du bis zum 10. Geburtstag oder gar bis zur Eheschliessung von Sohnemann BU bezahlst, kannst Du die Zahlungen (spätestens) am 3. Geburtstag von Sohnemann einstellen. Dann muss Deine Ex ggf. in einem Gerichtsverfahren (!) begründen, warum sie länger BU haben möchte - und das Gericht müsste ihrer Argumentation folgen. Ein "hab ich mich dran gewöhnt" oder "nur mit dem BU kann ich mein Auto bezahlen" wird nicht reichen; es müssten schon kindbezogene Gründe für eine Verlängerung vorliegen.
Du musst allerdings bereit sein, Dich ggf. verklagen zu lassen; ein Anwaltsbrief sollte Dich nicht in Angst und Schrecken versetzen.
Hast Du Deiner Ex schon mal angeboten, Dich verstärkt in die Betreuung Eures Kindes einzubringen, um ihr ihre Erwerbstätigkeit zeitlich und organisatorisch zu erleichtern?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
dabei wäre jedoch zu beachten, dass aufgrund der Rechtssprechung des BGHs im Gegensatz zur Meinung in diesem Forum davon auszugehen wäre, dass in der Regel nach 3 Jahren duchraus BU notwendig sein könnte, dies muss zwar begründet werden, doch diese Hürde sollte bei einem dreijährigen Kind nicht in den meisten Fällen nicht zu groß sein, selbst wenn eine geeignete Ganztages Fremdbetreuung zur Verfügung stünde.
mfg
Danke für die schnellen Antworten!
Ich habe nur den KU titulieren lassen. Muss ich denn dem gegenerischen Anwalt mein Einkommen wieder vorlegen? Was ist da sinnvoller?
Was sollte sie denn für Gründe haben? Sie geht 75% arbeiten und das Kind ist schon Vollzeit im Kiga?
Hallo,
die Mutter muss begründen, warum sie weiterhin BU fordert.
Allerdings könntest, wenn es möglich ist, erklären, dass du gern einen Teil der Betreuung des Kindes übernimmst, außerhalb der üblichen Umgangsregelung, z. B. dass du ihn von Freitag Mittag bis Dienstag morgen in deiner einen Woche und von Dienstag abend bis Freitag morgen in der anderen Woche betreuen würdest....
Wenn das zeitlich nicht funktioniert könntest du aber trotzdem eine erweiterte Betreuung anbieten.
Sophie
Moin FZ,
Muss ich denn dem gegenerischen Anwalt mein Einkommen wieder vorlegen? Was ist da sinnvoller?
wie ich bereits schrieb:
ein Anwaltsbrief sollte Dich nicht in Angst und Schrecken versetzen.
in Deutschland kann jeder jeden jederzeit wegen allem verklagen. Das verpflichtet Dich allerdings nicht zu vorauseilender Resignation. Würdest Du MIR Deine Einkommensunterlagen vorlegen, weil mein Anwalt Dir schreibt, er wolle sie haben?
Erst wenn ein Gericht Dich zu einer Einkommensauskunft auffordert, musst Du aktiv werden. Dafür muss Deine Ex vorher allerdings ein Gerichtsverfahren anleiern und begründen, warum ihr BU-Anspruch über den 3. Geburtstag Eures Kindes hinaus fortbestehen soll. Das ist KEIN Spaziergang für sie.
Was sollte sie denn für Gründe haben? Sie geht 75% arbeiten und das Kind ist schon Vollzeit im Kiga?
Diese Frage muss nicht dieses Forum beantworten, sondern im Zweifelsfall Deine Ex.
Offen ist nach wie vor allerdings diese Frage:
Hast Du Deiner Ex schon mal angeboten, Dich verstärkt in die Betreuung Eures Kindes einzubringen, um ihr ihre Erwerbstätigkeit zeitlich und organisatorisch zu erleichtern?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nach meiner Erfahrung wird da häufig heißer gekocht als gegessen. Hier im Forum (wo auch sonst, hier werden Probelmfälle diskutiert) findet man sehr häufig Geschichten Betroffener, die zu Unterhaltszahlungen verknackt wurden, die einem das Messer in der Tasche aufgehen lassen.
Mir ging es genauso wie Dir, die gegernische Anwältin kannte bei der Unterhaltsforderung auch nur einen Weg: Nach oben. Ich sollte dann irgendwann 70% meines bereinigten Einkommes meiner Ex in den Rachen werfen. Unbefristet........
Am wichtigsten ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. In der anstehenden Verhandlung (mit der Ex, mit der Anwältin, außergerichtlich, vor dem Gericht etc) kann es ein, dass Welten und Ansichten aufeinanderprallen, die nicht vereinbar sind. Da steht auf der einen Seite durchaus eine Mutter, die sich ein bequemes Leben machen möchte, oder aber auch eine Mutter eines Kindes, die von der täglichen Betreuungsarbeit und dem Broterwerb be- und überlastet ist und mit sehr spitzem Stift rechnen muss; auf der anderen Seite steht ein Mann, der nicht nachvollziehen kann, warum er einen gesunden Menschen durchfüttern muss, und warum der nicht selber für sich sorgen kann. Mich hat auch nie einer gefragt, ob mir meine Arbeitswoche zuviel ist und ob es in Ordung ist, dass ich mein Kind kaum sehe, aber 70-80 h /Woche arbeiten musste, während die Ex sich mit 2 Tagen/Woche begnügt hat.
Es hat in dieser Sitaution geholfen, zu verstehen, was die Beweggründe der Gegenseite sind, um eine Strategie aufzubauen. Wenn die Ex zu 75% arbeiten geht, ist das okay und zeigt, dass sie nicht nur auf der faulen Haut liegen möchte. Sei froh, dass es so ist, es gibt zahhlose Exen, die in der gleichen Situation 0% arbeiten. Versuche aber auch mal nachzuvollziehen, was die Betreuung DEINES (!!) Kindes an zusätzlicher Arbeit macht. D.h. welche Freiheiten Du hast, die die Ex nicht hat.
Ob nun 75% ausreichen oder nicht, das hängt ganz einfach davon ab, was der Richter sagt. Meiner hat gesagt: 3 Jahre? da reichen 50%. Mehr muss man da nicht arbeiten. Wenn ich dazu Fragen hätte, könne ich das ja gerne vor dem OLG diskutieren. Sprachs, lächelte mich an und lehnte sich zurück. Damit war die ganze Argumentaion meines Anwaltes, die sich über 3 oder 4 Din-A4 Seiten erstreckte wertlos und vom Tisch gewischt.
Gleichzeitig hat der Richter aber druchblicken lassen, dass er sich vorstellen könnte, den Unterhalt abzuschmelzen, und zwar in dem Rahmen, in dem die ex ihre Erbwerbstätigkeit ausweitet. So kam es dann auch. Ein Jahr 500 €/Monat (statt, wie von der Exenanwältin gefordert 1700€ unbefristet), dann ein Jahr 250 €/Monat, dann befristet bis zum Ende des 2.Schuljahres von Sohnemann 165€/Monat. Dann wird neu verhandelt.
Als Rat kann ich Dir geben:
Sei Dir darüber im klaren, dass auch bei Vollzeitkinderbetreuung ein Kind Pflege, Liebe und BEtreuung durch die Eltern braucht. Das kann man nicht wegdiskutieren und das erschöfpt sich nicht darin, eineinhalb mal so große Portionen zu kochen oder eineinhalb mal so oft die Waschmaschine zu laden. Es ist verständlich, dass der betreuende Elternteil sich dadruch benachteiligt sieht. Nicht unbedingt zu unrecht.
Sei Dir im klaren darüber, dass Deine Ex laut Gesetz solange BU verlangen kann, wie sie will, sofern sie nachweisen kann, dass das Kind Betreuung braucht. Das zu beweisen, hängt nicht nur von der Faktenlage ab, sondern wesentlich von der Weltanschauung des Grichtes. Naturgemäß ist die Weltanschauung der Anwältin die, dass Deine Ex eigentlich gar nicht arbeiten kann und die 75% eigentlich nichts aussagen und die Ex das unbedingt reduzieren muss.
Kläre, was Deine Ex bei 100 % verdienen kann.
Ein vernünftiger Kompromiss würde meines Erachtens darauf hinauslaufen, dass Du der Ex eine Weile das Erstattest, was bis 100% fehlt und gleichzeitigt darauf hinarbeitest, dass sie die Erwerbstätigkeit ausweitet und Du entsprechend die Zahlungen verringerst.
das hängt natürlich wesentlich davon ab, was die Ex macht, was sie verdient und wie hoch der Unterscheid wäre. Dein Trumpf ist der, dass sie sehr schlecht begründen können wird, warum sie unter 3 Jahre 75% leisten konnte und über 3 Jahre weniger leisten könnte. Das ist ja aber nun fiktiv, da Du noch kein Schreiben von der Exenanwältin bekommen hast.
Also lehne Dich zurück und kläre für Dich persönlich, was Du für Dich persönlich als akzeptablen Zahlbetrag siehst.
Sei Dir im klaren darüber, dass die Ex sich nicht auf 0 drücken lassen wird.
Sei Dir daher im klaren, dass ein Angebot (oder eine Forderung) von Dir auf Einstellung des Unterhaltes auf jeden Fall abschlägig beantwortet wird.
Überlege Dir immer, was Du machen würdest, wenn die Rollen vertauscht wären.
Sei Dir im klaren darüber, dass es jetzt um den Ausgleich durchaus berechtigter Interessen geht, nicht unbedingt gleich um Krieg bis zum letzten Euro.
Es kann durchaus hilfreich sein, ein oder 2 Anwälte zu konsultieren, so wie man manchmal auch eine Zweitmeinung bei einem Arzt einholt.
Warte entspannt auf das Schreiben der Anwältin, die Ex ist in der Bringschuld und muss ihre Forderung substantiiert darlegen. Stelle Dich jetzt schon darauf ein, dass Die Anwältin Dir die Zornesröte ins Gesicht zaubert. Das ist Taktit und muss so sein und die Anwältin weiss das auch (wer 500 € Unterhalt will, muss 1000 € fordern).
Falls Du noch nie Einkommensnachweise vorlegen musstest, so hat die Ex einen Anspruch darauf, der evtl. durch die Anwältin gestellt wird. Dagegen kannst Du nichts machen (falls Du schon Nachweise vorgelegt hast, besteht der Anspruch erst wieder in 2 Jahren. Es kann sein, dass es taktisch klüger ist, Einkommensnachweise auch schon vor Ablauf der 2-Jahresfrist vorzulegen, wenn abzusehen ist, dass Dein Einkommen etwas geringer geworden ist oder bald steigen wird).
Warte ab was kommt, zeige Dich zunächst friedlich und verhandlungsbereit und stellte für Dich aber jetzt schon fest, wo Deine Grenzen sind.
Es würde mich wundern, wenn Du Dich in Deiner Situation für immer von Untehraltsansprüchen frei machen könntest und dies schriftlich bekommst.
Gruß,
PP
Moin Fragezeichen,
Muss ich denn dem gegenerischen Anwalt mein Einkommen wieder vorlegen?
Wenn die letzte Einkommensauskunft länger als 2 Jahre zurückliegt: Ja.
Was sollte sie denn für Gründe haben? Sie geht 75% arbeiten und das Kind ist schon Vollzeit im Kiga?
Das Liefern von Gründen ist nicht Deine Sache, sondern ihre.
[...] aufgrund der Rechtssprechung des BGHs [...] davon auszugehen wäre, dass in der Regel nach 3 Jahren duchraus BU notwendig sein könnte, dies muss [...] begründet werden, doch diese Hürde sollte bei einem dreijährigen Kind nicht in den meisten Fällen nicht zu groß sein, selbst wenn eine geeignete Ganztages Fremdbetreuung zur Verfügung stünde.
Diese konjunktivierte Darstellung deckt sich in der Tat mit der Rechtsprechung.
Anders gesagt: Was rauskäme, kann Dir hier keiner sagen.
Kurze Erläuterung zur "nicht allzu großen Hürde". Beispielsweise heißt es gem. BGH XII ZR 65/10:
b) An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen (hier: bei drei minderjährigen Kindern und von der Unterhaltsberechtigten zu leistenden Fahrdiensten an den Nachmittagen) sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen (im Anschluss an Senatsurteil vom 15. Juni 2011 - XII ZR 94/09 - FamRZ 2011, 1375).
Auf Deutsch: Ob eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts in Frage kommt, lässt sich abschliessend nur von einem Richter beantworten.
Es gibt einen Schwung Entscheidungen, in denen bei 3jährigen mit Ganztagsbetreuung Null EUR BU rausgekommen ist.
Es gibt aber auch Entscheidungen die anders aussehen.
Insofern schliesse ich mich den Ausführungen von PaulPeter an.
@dantes:
[...] im Gegensatz zur Meinung in diesem Forum [...]
Dass dieses Forum eine Meinung hat, halte ich für ein Gerücht ... dass Du gelegentlich mit solch qualitativ hochwertigen Pauschal-Forumsdiskreditierungen aufschlägst, ist hingegen Fakt.
Besten Gruß
United
Moin ?,
ich schließe mich weitgehend den zwei direkten Vorschreibern an: Mach Dich nicht verrückt, warte was an Forderungen mit welcher Begründung kommt und versuche dann - mit ruhigem Kopf und ggf mit Hilfe dieses Forums - einen Kompromiss zu erarbeiten. Gehe dabei nicht davon aus, dass Du ganz ohne BU Zahlung davon kommst, sei froh, dass KM schon mal 75% arbeitet, strebe an, die Bu-Zahlung (ggf über Zeit) zu minimieren, ggf. wenn organisatorisch leistbar, in dem Du Dich mehr in die Betreuung einbringst. Das halte ich deshalb für wichtig, da ich - ein gesundes Kind vorausgesetzt- das eigentliche Problem nicht jetzt sehe. Betreuungsmöglichkeiten für Kindergartenkinder sind im allgemeinen recht gut und idR nicht schlechter als für Krippenkinder. Kritisch kann es dann ab 6J in der Schule werden, da in den meisten Ländern und Kommunen die Ganztagsschulangebote knapp sind und sich gerade für eine Schulkind die Gründe für eine intensivere Betreuung (durch Mama) leicht herleiten lässt. Und da wäre es sicherlich hilfreich, wenn geübte Betreuung auch durch Dich schon existiert.
Interessant wäre, was (und wie) ihr außergerichtlich vereinbart habt.
Gruss, Toto
Es kann sein, dass es taktisch klüger ist, Einkommensnachweise auch schon vor Ablauf der 2-Jahresfrist vorzulegen, wenn abzusehen ist, dass Dein Einkommen etwas geringer geworden ist oder bald steigen wird).
Das funktioniert nicht.
Auskunft ist nicht 2 Jahre nach der letzten Auskunft zu geben, sondern 2 Jahre nach der letzten Aufforderung dazu.
Die Berechtigte kann sich also, in den Grenzen der 2 Jahresvorschrift, aussuchen, wann sie Auskunft haben möchte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
Wie schon gesagt auch ich sehe die Chancen recht gering hier BU auf null zu drücken, jedoch Arbeitet Exe schon zu 75 % und m.e. wird sie auch hier in diesem Umfang weiter Arbeiten müssen.
Dein Problem ist jedoch sollte Exe klagen ändert sich die Lage grundlegend.
Jetzt ist Exe in der Beweispflicht bekommt sie recht wirst du tätig werden müssen und das kann teuer werden.
In diesem Fall wirst du zum Klagenden und wirst die Kosten sowie die Beweispflicht tragen.
Ich würde versuchen mit RA eine ausergerichtliche Einigung zu erwirken bis zum xx Geburtstag des Kindes, Es ist leider an der Tagesordnung der Gerichte BU bis zum Eintritt in ein weiterführende Schule als normal zu betrachten.
Du wirst ebennfalls zu KU+evtl BU ein Teil der Kindergartenkosten tragen müssen und genau hier würde ich ansetzen.
Versuche KM zu überzeugen die Kosten des Kinderg. zu übernehmen und schon hast du etwas Spielraum für evtl. BU ,Kigakosten kannst du wiederum aufs Jahr von der Steuer absetzen.
Kannst du mit BU auch machen, nur wird dir deine Exe wiederum einen schöne Nachzahlung ins Haus schicken.
Mfg Guru
Tausend Dank für eure antworten! Oh man...dann wird's ja wohl wieder nicht gut ausgehen. Ich dachte ich hätte den Sch**** jetzt hinter mir. Vor allem auch weil ich mir noch nicht mal ein Anwalt leisten kann, und jetzt eine Rechtsschutz abschließen auch zu spät ist, wenn der fall im Januar weiter läuft.
Noch eine Frage:
meine Eltern haben neben dem Haus eine Eigentumswohnung, in der ich zur Miete wohne. Wenn ich denen nun die Wohnung "abkaufe" wird das dann im BU angerechnet, bzgl der Schulden? Oder ist das jetzt auch zu spät weil ich bei der ersten Verhandlung und Einigung noch keine Eigentumswohnung hatte und ich das jetzt vorsätzlich gemacht habe?
Im Gegenteil.
Sei froh, dass das Haus deinen Eltern gehört.
Sonst würde dir noch ein Wohnvorteil daraus aufgelastet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da es durchaus Leute gibt, die mit einer 75% Stelle mehr verdienen als andere mit 100% und Nebenjob, ist die Angabe, dass sie 75% arbeitet kein zielführendes Kriterium.
Moin,
Da es durchaus Leute gibt, die mit einer 75% Stelle mehr verdienen als andere mit 100% und Nebenjob, ist die Angabe, dass sie 75% arbeitet kein zielführendes Kriterium.
@psoidonuem: Da hast Du natürlich wahr.
@Fragezeichen:
Ohne Kenntnis Eurer Einkommenszahlen (und Deiner KU-/Mehrbedarfsverpflichtungen) lässt sich keine Aussage treffen, ob denn tatsächlich ein Bedarf vorhanden ist.
Grundsätzlich darf dem UH-Berechtigten zu seiner Bedarfsdeckung nicht mehr verbleiben als dem UH-Verpflichteten.
Gruß
United
und in Ergänzung zu United - ich wdh mich:
Ich zahle aktuell BU und KU. Dies wurde außergerichtlich über Anwälte geregelt. Die KM geht 75% arbeiten und mein Sohn seit April Vollzeit in den Kindergarten.
Nun hat die KM angekündigt dass ich demnächst einen Brief von ihrem Anwalt bekomme um zu entscheiden wie es nach den 3 Jahren ab Januar weiter geht.
Es wäre auch mal interessant zu wissen, was und wie ihr außergerichtlich vereinbart habt. Am Besten im Wortlaut, natürlich anonymisiert.
Gruß toto
Sie hat das alleinige Sorgerecht, also auch das Kindergeld.
Zwischen Sorgerecht und Kindergeld gibt es keinen direkten Zusammenhang. Das Kindergeld erhält der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut - also auch bei gemeinsamen Sorgerecht.
Gruss,
gardo
Hallo Zusammen,
ich habe noch keinen Brief vom Anwalt erhalten, der kommt wohl im Januar.
Jedoch hat die Kindesmutter mir nun mitgeteilt, dass sie umzieht, paar Häuser weiter im selben Ort. Komischerweise zum 01.03.14 also genau der Zeitpunkt wo das Kind 3 Jahre alt wird und sie angekündigt hat dass das Betreuungsunterhalt von ihrem Anwalt neu berechnet wird.
Jetzt zerbreche ich mir natürlich den Kopf ob der Umzug damit etwas zu tun hat? Bislang wohnt sie in einer sozialunterstützten Wohnung. Die neue Wohnung allerdings nicht, das heißt die Miete wird für sie mehr werden.
Wird das nun Konsequenzen für eine Neuberechnung haben? Also dass ich mehr zahlen muss weil sie höhere Mietausgaben hat?
Hi,
nochmal,
wenn es keine Kindbezogenen Gründe gibt (Kind chronisch krank, behindert oder keinerlei Betreuungsmöglichkeit gegeben), gibt es auch keinen Grund für den BU für die KM. Da kann der RA natürlich gerne neu rechnen oder was auch immer. Im Zweifelsfall muss sie einem Richter darlegen,warum sie überhaupt noch BU von dir haben möchte.
Ob und wieviel sie an Miete zahlt, hataber auf evtl. BU-Ansprüche (die ich hier aber nicht gegeben sehe) keinerlei Einfluss. Die Höhe des BU richtet sich allein nach deiner Leistungsfähigkeit und ihrem "Einkommensnachteil durch die Geburt eures Kindes".
Wenn kein Titel über den BU existiert (also auch kein Urteil, Vergleich sonstiges), würde ich mit dem Monat in dem euer Kind 3 wird den BU einstellen. Keine Diskussion oder sonstiges, kein freiwilliges zahlen.
Und dann ruhig abwarten, ob sie überhaupt Klage einreicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen