Hallo Leute,
folgende Situation:
Alleinerziehende Mutter eines unehelichen Kindes (11 Monate) bezieht Leistungen nach SGB II. Vor der Schwangerschaft hat sie gearbeitet und rund 800 Euro netto verdient. Der Vater ist ja verpflichtet, der Mutter BU zu zahlen. Wäre für das erste Jahr BU-Pflicht das Elterngeld in Höhe von 300 Euro abzuziehen?
Wäre für einige Hinweise dankbar.
Hallo AmBoden,
im ersten Jahr sollte die Mutter bei einem vorherigen Nettoeinkommen von 800 € meines Wissens etwa 610 € an Elterngeld erhalten. Von diesen werden 300€ nicht auf den BU angerechnet.
Somit müsste der KV der KM 800 - 310= 490 € an BU zahlen.
Die KM hätte dann für sich 1.100 € und sollte damit eigentlich nicht mehr unter HartzIV fallen.