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Betreuungsunterhalt für eine berufstätige Mutter

 
(@vince)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lebe von der Mutter meines Kindes seit einiger Zeit getrennt. Im September wird unser Kind 3 J. alt und bis zu diesem Zeitpunkt zahle ich der Mutter Betreuungsunterhalt (wir waren nicht verheiratet). Sie hatte auch vor, die 3 Jahre Elternzeit zu Hause zu bleiben und erst ab September wieder arbeiten zu gehen. Ich habe aber den Verdacht, dass sie jetzt schon arbeitet. Sie behauptet, dass es nicht stimmt, aber ich kann ihr nicht glauben. Welche Möglichkeiten habe ich mich zu erkundigen ob sie doch nicht arbeitet und Einkünfte hat, denn in diesem Fall schulde ich ihr keinen Betreuungsunterhalt oder?

Viele Grüße
Vince

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2006 17:51
 elwu
(@elwu)

Hi,

verstehe ich das richtig dass ab nächstem Monat eh keine Zahlungen mehr fällig sind?

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 18:01
(@vince)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja, das ist richtig. Ich vermute, dass sie seit Mitte Juli arbeitet. Es handelt sich also um den Unterhalt für eineinhalb Monate, den ich womöglich zuviel zahle. Es ist nicht so viel Geld, aber mir geht es momentan finanziel ziemlich schlecht und ich kann das Geld gut gebrauchen.

Vince

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2006 21:11
 elwu
(@elwu)

Hi,

kurz und knackig: vergiß es. Den August hast du ja wohl auch bereits gezahlt. Da geht nix mehr mit Kürzung etc. Freue dich dass es nun vorbei ist. Es gibt andere, die erleben diesen erfreulichen Termin niemals, und zahlen im Lauf der Jahrzehnte noch einige weitere hundertausende Euronen an die Ex.. Ich weiß, wovon ich rede.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 21:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vince,

solange Du keine gerichtsverwertbaren Beweise hast, sieht es sowieso schlecht aus. Hinzu kommt die zeitliche Komponente: Bis Du überhaupt eine Unterhaltsabänderung durch hättest, ist Deine BU-Pflicht sowieso beendet - Du würdest also nur Anwalts- und Gerichtskosten produzieren. Auch auf Rückzahlung könntest Du kaum klagen, da die Unterhaltsempfängerin argumentieren könnte, das Geld im guten Glauben für Euer Kind ausgegeben zu haben. Ziemlich sicher würden ihre Einkünfte zudem ganz oder zumindest teilweise als "überobligatorisch" gewertet und nicht von Deinen Unterhaltsleistungen abgezogen.

Also: Beiss in den sauren Apfel und sieh es positiv: Wenn die Mutter Eures Kindes Dir böse wollte, hätte sie Mittel und Wege suchen können, auch nach September nicht zu arbeiten und so Deine Unterhaltspflicht aufrechtzuerhalten. Schreib die Kohle für die 6 Wochen ab, spar Dir einen Haufen Ärger und gut is'.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 21:38
(@Aniram)

Hallo Vince !

Ich fürchte mal das wirst Du dir abschminken können.

Erstens glaub ich nicht, daß eine tatsächlich verfrühte Arbeitsaufnahme
ihrerseits, Dich von Deiner Pflicht bis zu 3 Jahren Unterhalt zu zahlen
entbindet und selbst wenn, bis das geklärt ist, ist die Zeit rum und Du
zahlt ohnehin nichts mehr was den Unterhalt für die Ex betrifft.

Aber selbst wenn Du recht haben solltest, eines hab ich hier gelernt
- Geld das bereits den Besitzer gewechselt hat ist in der Regel weg.
Also nichts mit zu Unrecht erhalten und zurückbezahlen müssen.

Ich weiss nicht wie das aussieht, wenn Du die (vermutlich) im September
letzte Zahlung ausfallen läßt. Ob Du da in Teufels Küchen kommen
kannst. Das werden Dir andere besser beantworten können.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2006 21:40
(@vince)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten.

Mir ist es klar, dass es sich nicht lohnt zum Rechtsanwalt zu gehen. Ich dachte nur, dass es Möglichkeiten gibt, sich trotzdem zu erkundigen ob die Ex arbeitet. Könnte mir nicht z. B. das Finanzamt diese Auskunft geben, wenn ich nachweisen kann, dass ich dieser Person unterhaltspflichtig bin?

Den Unterhalt für August habe ich übrigens noch nicht überwiesen und sie hat sich diesbezüglich auch noch nicht beklagt. Soll ich ihr dieses Mal nur den Kindesunterhalt überweisen und ihren nicht? Muss ich dann mit schlimmen Konsequenzen für mich rechnen?

Und da fällt mir noch was ein - wieso muss ich fürchten, dass ich ihr weiter Unterhalt zahlen muss, wenn sie nach September nicht arbeiten geht? Ich denke bei nicht verheirateten Eltern ist nach 3 Jahren Schluss mit dem Betreuungsunterhalt, egal wie die Umstände sind.

Liebe Grüße
Vince

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 00:31
(@Aniram)

Hallo Vince !

Könnte mir nicht z. B. das Finanzamt diese Auskunft geben, wenn ich nachweisen kann, dass ich dieser Person unterhaltspflichtig bin?

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube nein.

Ich denke nicht, daß das Finanzamt auf Anfragen von "Hinz und Kunz" und mehr
sind Du und ich für das Finanzamt nicht, antworten bzw. Auskunft geben wird.

Wahrscheinlich sogar zurecht, weil das unter Datenschutz fällt und an Privatpersonen
nicht weitergegeben werden darf.

Du kannst das also vermutlich nur über einen offiziellen Weg anleiern - nur steht es
wirklich dafür ? Das wird mich Sicherheit auch nicht ohne Kosten ablaufen und am
Ende kostet die Suppe mehr als das Fleisch !?!

Muss ich dann mit schlimmen Konsequenzen für mich rechnen ?

Da bin ich mir eben nicht sicher. Ist ihr Anspruch für diesen Zeitraum unumstösslich
(vermutlich), dann hat sie womöglich das Recht, Dir den Gerichtsvollzieher auf den
Hals zu hetzen. Das ist es einfach nicht wert.

Wie Brille007 es schon so schön treffend formuliert hat:

Beiss in den sauren Apfel !

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 01:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vince!

Das Finanzamt darf Dir definitiv keine Auskunft geben. Das würde das Steuergeheimnis verletzen.

Schreib das Geld ab, bald bist Du sie doch los! Außerdem wäre ihr Einkommen totsicher überobligatorisch.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 10:53
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Vince,

herzlichen Glückwunsch erstmal, dass es für Dich im September auch vorbei ist. Für mich ist September auch der Stichtag (Sohn wird 3 Jahre alt, mein Gott, so alt schon :-)und dann knallen erstmal (ist zudem noch mein Geburtstag) ein paar Sektkorken.

Ich kann mich hier nur meinen Vorrednern anschließen: Lass es! Lohnt sich nicht! Um Deine Frage, ob was passieren kann, wenn Du einfach nicht für August und September zahlst, beantworten zu können, ist es entscheidend, ob der Unterhaltsanspruch der KM tituliert ist. Ich vermute mal nicht. Dann kannst Du natürlich Ärger machen, wenn Du willst. Du zahlst einfach nicht und die Mutter muss aktiv werden, d.h. ihren Anspruch einfordern, ggf. einklagen. Wenn sie das durchzieht, wirst Du schlechte Karten haben, wenn nicht hast du zwei Monate Unterhalt gespart. Ob es das wert ist und Euer Verhältnis verbessert, wage ich zu bezweifeln.

Mein Kleiner wird, seit er 1 Jahr alt ist,  ganztägig in der KITA betreuut. Im Gesetz steht, der Vater schuldet der KM Unterhalt, wenn diese aufgrund der Betreuung des Kindes keiner geregelten Arbeit nachgehen kann, also dachte ich, hey der Fall ist klar, nix ist mit Unterhalt für Mama. Meine Anwältin lächelte nur milde, schüttelte den Kopf und meinte: "Können Sie vergessen". Ähnlich wird´s für Dich aussehen, wenn Du mit vermutetem EInkommen Deiner Ex ankommst.

Wie Elwu schon anmerkte: wir unverheirateten Väter haben´s in dieser Hinsicht (noch) ganz gut.

Viele Grüße,
Mux

P.S.

Und da fällt mir noch was ein - wieso muss ich fürchten, dass ich ihr weiter Unterhalt zahlen muss, wenn sie nach September nicht arbeiten geht? Ich denke bei nicht verheirateten Eltern ist nach 3 Jahren Schluss mit dem Betreuungsunterhalt, egal wie die Umstände sind.

Mach Dir erstmal keine Sorgen, nach drei Jahren ist in den meisten Fällen Schluss! Diese "egal wie die Umstände sind" stimmt leider nach den letzten Urteilen nicht mehr, weil es in Einzelfällen durchaus zu einer Verlängerung der Unterhaltspflicht kommen kann. 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 12:05




(@arndt314)

P.S. Mach Dir erstmal keine Sorgen, nach drei Jahren ist in den meisten Fällen Schluss! Diese "egal wie die Umstände sind" stimmt leider nach den letzten Urteilen nicht mehr, weil es in Einzelfällen durchaus zu einer Verlängerung der Unterhaltspflicht kommen kann.

Folgende Information gibt das Bundesministerium der Justiz dazu:

Im Rahmen der Unterhaltsrechtsreform ist vorgesehen, 1615 BGB so zu ändern, dass fuer
einen Unterhaltsanspruch über 3 Jahre hinaus die Beendigung der Unterhaltspflicht nicht
mehr "grob unbillig", sondern nurnoch "einfach unbillig" sein müsste.

Heisst konkret, es muss dazu niemand mehr krank sein, es reichen "besondere Betreuungsprobleme".

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 16:46
(@vince)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

nochmals vielen Dank für eure Antworten und Informationen.

Irgendwie finde ich es schon ungerecht - ich musste mein Einkommen offen legen, damit der Unterhalt ausgerechnet werden kann und meine Ex muss ihr Einkommen nicht preisgeben.

Ich hatte irgendwo in diesem Forum gelesen, dass die Unterhaltsempfängerin verpflichtet ist, eine über 10%-ige Erhöhung ihres Einkommens mitzuteilen. Stimmt das so? Sie hat bis jetzt gar keinen Einkommen gehabt, ausser ALG II, Sozialgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhalt oder zählt es auch als Einkommen? Denn wenn das alles mitgezählt wird, kann es tatsächlich sein, das sie jetzt als berufstätige nicht wesentlich mehr zur Verfügung hat.

Klar hat sie Unterhaltstitel. Sie geht mit allem, was mit €-Zeichen zu tun hat, sehr genau um  :devil2:

Grüße
Vince

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 23:44