Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt Frage?!

 
(@unbekannter911)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Zusammen,

ich hab da eine Frage zu dem Betreuungsunterhalt.

Ich bin seit April 2006 Vater von einer Tocher und bezahlt Kindesunterhalt. Das verhältnis zur Exfreundin/KM ist gut.
Sie bezieht Hartz-4. Laut einem Schreiben vom Amt musste sie sich letztes Jahr einen Anwalt nehmen. Dieser hat mich dann angeschrieben und Kindesbetreuungsunterhalt gefordert. Er wollte meine Gehaltsbescheinigungen haben etc.
Ich hab auch alles brav eingereicht und dem Anwalt meine Ausgaben und meine Lage dargestellt. Ich wohne nämlich nicht in Deutschland, sondern seit März 2006 in Wien in Österreich.
Nungut, der Anwalt forderte also soviel Geld, dass ich hier nicht mehr Lebensfährig wäre, zumal die Lebenskosten hier auch wesentlich höher sind, wie in meiner Heimatstadt.

Nach meinem "Einspruch-Schreiben" an dem RA im Juli 2006 habe ich NICHTS mehr von dem RA gehört.

Gestern kam dann ein neues Schreiben, wo der RA nun ne Nachzahlung für 2006 fordert und mich nochmals auffordert die mtl. Zahlungen an die KM bzw das Hartz4/Sozialamt?! zu leisten.

Versteh ich das jetzt so, dass ich das jetzt zahlen muss??

Irgendwie ist es sehr suspekt, dass man ein Jahr nichts hört??

Oder ist es so, dass die jedes Jahr prüfen ob ich mehr einnahmen etc. habe und dann wieder versuchen Geld zu bekommen???

Irgendwie ist die ganze Situation etwas doof, da ich nicht wirklich an die 5000€ Nachzahlen kann und auch nicht wirklich mal locker noch 360€ für die KM im Monat übrig habe...

Achso anbei noch, wir waren nicht verheiratet etc.!!!

Ich hoffe mir kann jmd. Auskunft geben!!!

Vielen Dank,

Unbekannter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 08:51
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Unbekannter.....
ich hoffe mal, dein Nick-Zusatz 911 hat nicht unbedingt was mit der gleichnamigen Karosse einer Deutschen Edelschmiede zu tun....das würde die finanzielle Leistungsfähigkeit gleich in ein anderes Licht rücken!  😉
Aber Spaß beiseite....
Also: in Deutschland gibt es sehr wohl eien Anspruch auch nichtverheiratet gewesener Mütter auf BU gegen den Vater eines nichtehelichen Kindes - zumindestens solange das Kind noch keine 3 Jahre alt ist. Vom Grundsatz her ist daher der Ansatz des RA erst einmal nachvollziehbar.
Nicht wirklich was sagen kann ich zu der Frage, ob bei einem im Ausland lebenden Vater dieser Anspruch auch so durchgesetzt werden kann, wobei ich allerdings glaube, das Österreich nicht wirklich zum "Vollkommen-aus-dem-Zugriff-liegenden-Ausland" gehört....
Bei der Berechnung des BU wird dir ein Selbstbehalt zugestanden - keine Frage; hier in Deutschland variiert dieser betrag je nach Lebenshaltungskosten nur gering; also das Leben in einer teuren Stadt führt nicht dazu, dass einem Unterhaltspflichtigen wesentlich mehr bleibt als jemandem, der günstig irgendwo anders lebt. Allerdings vermag ich gerade in Bezug auf deinen Auslandsaufenthalt das nicht zu beurteilen - dabei wird es wohl auch darauf ankommen, ob du nur als "Gast" in Österreich lebst und arbeitest, oder ob du (abschließend) ausgewandert bist..... insgesamt kann ich dir aber nur raten wegen der Besonderheit der Umstände schleunigst einen Anwalt aufzusuchen! Am besten einen, der sich im Recht  in Deutschland auch auskennt.....
Ach ja - Thema NAchzahlung: auch das ist nicht so einfach - das Anschreiben aus dem letzten Jahr stellt sicherlich grundsätzlich erst einmal eine erstmalige Wahrung der Ansprüche dar - spätestens seit diesem Zeitpunkt weißt du, dass du zahlen sollst und hättest ggf. entsprechende Rücklagen bilden können/sollen (ich weiß, graue Theorie...). Ob ein Jahr Unterbrechung schon ausreichend, rückwirkend eine Verwirkung/Verjährung zu begründen, wage ich erst einmal zu bezweifeln. Soll heißen: man muss wohl erst einmal davon ausgehen, dass auch eine solche Dauer des Verfahrens die Geltendmachung der Ansprüche von Anfang an (d.h. vom Eingang des ersten Anwaltsschreiben an) nicht unterbricht. Dabei muss dann auch gesagt werden, dass deine Ex ja aus der Solidargemeinschaft hier finanziert wird - wenn dann Ansprüche gegenüber einem "Verursacher" (ich weiß, das ist eine bösartige Formulierung) durchgesetzt werden können, hat das sicher einen deultichen Vorrang!
ein freundliches "Glück auf!" in die Donaumetropole.....
Matthias


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 10:33
(@unbekannter911)
Schon was gesagt Registriert

Hey, danke für deine Antwort.

Also ich hab meiner Rechtsschutz-Versicherung mal geschrieben, ob die mir hier ne Rechtsberatung bezahlen bzw nen Anwalt kennen der sich mit D Recht auskennt, mal sehn was da so kommt. Denke im Notfall muss ich mir nen RA in D suchen und die Rechtsberatung bezahlen =( (hoffe das ist net so teuer) !!

Also im worst case ... denke ich muss ich die Nachzahlung leissten und auch den mtl. BU. kA wie ich das mache, aber muss ja dann irgendwie gehn. Vielleicht kann man sich dann auch Ausser-Gerichtlich mit dem RA von ihr einigen, dass man die Nachzahlung hinten anhängt oder so, weil man keine Rücklagen hat.

Naja erstmal abwarten, bis der Brief ankommt (hab ihn noch gar net, nur meine EX schon, die hat mich gestern vorgewarnt)!!!

Achso 😉 911 ist nur so, hat keine Bedeutung!!! Und Geld für nen 911er hätt ich gerne, hab i aber nicht 😉

LG und Danke,

Mario


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 10:47
 Uli
(@Uli)

Hallo mario,

setz Dich doch mal aufn Bier (oder was trinkt man in Wien?) mit Xe zusammen. Er wohnt ja gleich bei Dir um die Ecke. Ich denke, er kann Dir vorab schon mal was dazu sagen.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 10:54