Guten morgen zusammen,
vielleicht hat jemand Erfahrung im Bereich von dem Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten!?
Habe eine 3 Jährige Tochter, welche ich leider seit 14 Wochen nicht mehr sehen durfte. (Hierzu habe ich schon einen Beitrag in diesem Forum. )
Den Kindesunterhalt habe ich nach Düsseldorferliste immer bezahlt, zusätzlich bis zum dritten Lebensjahr meiner Tochter, habe ich 170,- Euro für den Kindergarten bezahlt und 100,- Euro für die KM als Betreuungsunterhalt. Dieses Abkommen hatte ich mit der KM, nach einem Anwaltsschreiben im August 2004 so geregelt und wurde auch bis vor Tagen von der KM so akzeptiert.
Nun meine Fragen:
1. Muß ich nachträglich den Differenzbetrag des Betreuungsunterhalt an die KM bezahlen!? Es handelt sich hier um ca. 250,- Euro
2. Die KM hat Landeserziehungsgeld vom Staat bekommen. Wird dieses mit angerechnet, bzw. hat sie sich Strafbar gemacht, da sie meine Geldüberweisungen nicht angegeben hat!?
3. Wie ist die neue Gesetzliche Regelung des Betreuungsunterhalts bei nicht verheirateten!? Ab wann soll dieses Gesetz in Kraft treten!? Gilt das heute schon bei Kindern über 3 Jahre!?
4. Wenn die KM den gleichen Lohn wie vor der Schwangerschaft hat, muß ich dann trotzdem Betreuungsunterhalt bezahlen!?
Herzlichen Dank schon im voraus für eure Hilfe.
Hodde
1. Muß ich nachträglich den Differenzbetrag des Betreuungsunterhalt an die KM bezahlen!? Es handelt sich hier um ca. 250,- Euro
Nein.
3. Wie ist die neue Gesetzliche Regelung des Betreuungsunterhalts bei nicht verheirateten!? Ab wann soll dieses Gesetz in Kraft treten!? Gilt das heute schon bei Kindern über 3 Jahre!?
Es gibt noch kein neues Gesetz, das bestehende gilt weiter. Es muss bis Ende 2008 ein neues Gesetz geben.
4. Wenn die KM den gleichen Lohn wie vor der Schwangerschaft hat, muß ich dann trotzdem Betreuungsunterhalt bezahlen!?
Das sind alles nur Gedankenspiele, Du bist nicht (mehr) BU-pflichtig un gut so.
hallo,
warst du mit der km verheiratet?
wenn nein, musst du seit dem 3. geburtstag an sie eh keinen bu mehr zahlen.
landeserziehungsgeld hat denke ich nichts mit deinen geldzahlungen zu tun.
nachfordern kann sie meiner meinung nach nicht, hat sie dich denn wirksam in verzug gesetzt? schließlich war sie bislang eiverstanden.
kindergarten musst du nicht bezahlen. dafür gibts ku.
romy
Hallo Romy,
nein ich war nicht verheiratet, aber durch die ganzen Pressmitteilungen bin ich ein wenig "wuschelig" im Kopf und dachte, dass das neue Gesetzt bald in Kraft tritt.
Den Kindergarten habe ich von mir aus bezahlt, das war gut Ding von mir... aber wenn nachträglich der Betreuungsunterhalt eingeklagt werden kann, dann könnte ich dieses als zusätzliche Zahlung mit angeben, oder!?
Muß denn im Landeserziehungsgeld nicht die Angabe über die Zahlungen vom Vater gemacht werden!? Denn soweit ich mich erinnere, hat die KM dieses nicht gemacht!!! Und unterschlägt somit Staatliche Gelder!?
Aber schon mal danke für euren Input.
Herzliche Grüße
Torsten
Hallo zusammen,
nun habe ich positiv mein Umgangsrecht vor Gericht geregelt und nun kommt ein weiteres Schreiben wegen Betruungsunterhalt. Wie ich schon im Juni gedacht habe, wird früher oder später der Betreuungsunterhalt eingeklagt.
Und nun habe ich am WE ein Schreiben von dem Anwalt der KM bekommen, wo der Betreuungsunterhalt von den ersten drei Jahren eingefordert wird.
Nachdem ich im Juni 2004 ein Schreiben wegen Betreuungsunterhalt von Anwalt der KM bekommen habe, wobei es bei dem ersten Schreiben blieb, da wir eine Mündliche Regelung getroffen haben.
Vielleicht hat von euch jemand schon eine ähliche Sache miterlebt und kann mir weiterhelfen.
Muß ich nachträglich der Betreuungsunterhalt bezahlen!?
Ist es von Vorteilo, das ganze vor Gericht zu bringen oder versuche eine "gute" Lösung zu finden!?
Wie sehen meine Chancen aus!?
Weiteres Thema ist:
Im Bundes- bzw.. Landeserziehungsgeld müssen alle Einkommensdaten mitgeteilt werden, gilt dieses auch für den Betreuungsunterhalt an die KM!? Wenn ja, kann dieses beim Betreuungsunterahlt angerechnet werden!?
Dank schon mal im voraus für eure Hilfe.
Herzliche Grüße
Hodde
Moin Hodde,
Nachdem ich im Juni 2004 ein Schreiben wegen Betreuungsunterhalt von Anwalt der KM bekommen habe, wobei es bei dem ersten Schreiben blieb, da wir eine Mündliche Regelung getroffen haben.
verstehe ich das richtig dahingehend, dass Deine Ex und Du 2004 eine Vereinbarung über BU getroffen habt und Du diese auch erfüllt hast? Falls das so ist, bist Du aus dem Schneider, selbst wenn Madame nachträglich (zum Beispiel wegen des Umgangsverfahrens) heute der Ansicht ist, sie hätte damals mehr aus Dir herausholen können. Wenn sie das also vor Gericht bringen möchte, soll sie es tun; sie wird sich dort nicht durchsetzen.
Problematisch(er) wäre es, wenn Du damals in Verzug gesetzt worden wärest und nicht bezahlt hättest. Allerdings müsste sich Deine Ex auch dann fragen lassen, wovon sie die vergangenen drei Jahre gelebt hat; viel mehr als die letzten 12 Monate könnte sie auch dann kaum einklagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nachdem ich im Juni 2004 ein Schreiben wegen Betreuungsunterhalt von Anwalt der KM bekommen habe, wobei es bei dem ersten Schreiben blieb, da wir eine Mündliche Regelung getroffen haben.
Vielleicht hat von euch jemand schon eine ähliche Sache miterlebt und kann mir weiterhelfen.Muß ich nachträglich der Betreuungsunterhalt bezahlen!?
Was besagt diese mündliche Vereinabrung? Und wenn du Zahlungen geleistet hast sind diese nachweisbar? Also steht auf den Überweisungen was von Unterhalt für Schnuckelputz oder keine weitere Angabe, die es schwierig machen dürfte nachzuweisen das BU geflossen ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Martin,
in 2004 wurden 546,- Euro nur für BU eingefordert. gezahlt ahbe ich jeden Monat nur die Hälfte, da es eine Mündliche Vereinbarung gab. Sie hat mich nie in Verzug gesetzt. Und auch der Kindesunterhalt wurde immer rechtzeitug bezahlt. Die Klage kommt jetzt nur zum Vorschein, da die KM bei dem Umgangsrecht nicht das bekommen hat, was sie wollte.
Hallo Tina,
die Mündliche Vereinbarung war, dass ich die Hälfte bezahle, da ich Ihr vor der Trennung ein Auto gekauft hatte und Ihre Schuden ausgeglichen habe.
Die Zahlungen sind alle zur KM überwiesen worden und kann auch nachgewiesen werden. Als Kommentar bei der Überweisung hatte ich immer "Zusatz für Unterhalt" geschrieben.
Da die KM auch Landes und Bundeserziehungsgeld beantragt hat und die Zahlungen von mir dort nicht angegeben hat, ansonsten hätte sie den staatlichen Zuschuss nicht bekommen.
Na ja, ich denke das beste ist, ich lasse das ganze vom Gericht entscheiden, ansonsten wird mir nachher wieder ein Strick daraus gedreht.
Na denn mal los zum Anwalt.
Gruß
Hodde