Hallo Community,
ich bin neu hier und mich quälen verschiedene Fragen. Meine Ex und ich sind zum Glück seit über einem Jahr getrennt (nicht verheiratet). Dafür darf ich, ohne Berücksichtigung des Kinderunterhalts (ist nicht strittig), monatlich rund 900 € abdrücken. Dies wurde damals über unsere Anwälte berechnet. Es liegt kein Titel vor. Nun wird mein kleiner in Kürze 3 Jahre alt. Die Kindsmutter möchte dann in Ihrem alten Beruf zurückkehren, aber selbstverständlich nur zwischen 50 und 75 %. Sie hat noch ein weiteres nichteheliches Kind (9 Jahre alt), welches nicht von mir entstand. Sie meint natürlich, dass Sie aufgrund zweier Kinder nie mehr Vollzeit arbeiten kann. Sie arbeitet als Empfangsdame. Nun will Sie natürlich weiter Unterhalt von mir. Aber geht das so einfach?.
Hat hier jemand Erfahrung? Kurz zu den wichtigsten Facts:
> mein Sohnemann kann zwischen 7.00 und 16:30 in den Kindergarten
> er ist kerngesund und normal entwickelt
> Ihre Eltern wohnen nicht all zu weit von Ihr entfernt
> der Kleine wird auch von mir betreut (einmal unter der Woche und Wochenende)
> Die Ex vermietet eine Wohnung, dafür hat Sie rund 300 € pro Monat Überschüsse
Sie möchte ferner, dass ich ihre Differenz von einem Vollzeitjob zum Halbtags- bzw. 3/4 Job ab dem 3ten Lebensjahr meines Kindes bezahle. Nehmen wir mal an, dass die Ex eine Lebensstellung und daraus resultierenden Bedarf von rund 1300 € hat (vor dem Mutterschutz wurde sie arbeitslos, eine Verlängerung kam nicht in Betracht, da sie angeblich schwanger wurde. Daher erzielte die Madame auch kurzfristig ALGI).
Die Differenz zum Vollzeitjob beträgt rund 350 €. Kann ich mich darauf berufen, dass sie Ihren Bedarf auch durch die Mieteinnahmen teilweise decken kann? Das ist echt ne harte Zeit, zumal man hofft, dass der Quatsch mit dem Unterhalt endlich mal aufhört. Madame hat schon zwischenzeitlich einen Next. Der wird, so gut wie es geht, verschwiegen, um mehr Unterhalt aus mir rausholen zu können.
Sollte ich nicht einlenken, so will Sie einen verlängerten Betreuungsunterhalt auch gerichtlich prüfen lassen und gegen mich vorgehen. Hat hier jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen? Bin finanziell und psychisch am Limit.....
Hallo,
freu dich, dass kein Titel vorliegt, nicke und denke dir einen gestreckten Finger deiner Wahl 🙂
Man darf nie nie sagen, aber die Wahrscheinlichkeit für weitere Zahlungen sind gering, wenn keine gravierenden kindbezogenen Gründe vorliegen. Geld reicht nicht und Vollzeit find ich doof sind jedenfalls keine kindbezogenen Gründe.
Ich würde das gekonnt überhören, im Monat, in dem das Kind drei wird das letzte mal zahlen und dann warten, was passiert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
freu dich, dass kein Titel vorliegt, nicke und denke dir einen gestreckten Finger deiner Wahl 🙂
Das finde ich das geniale an diesem Forum, dass solche Aussagen sogar von Frauen kommen! 🙂
Scrambler, genau so wie LBM es vorschlägt, würde ich es an Deiner Stelle machen.
Gleichzeitig aber hier im Forum schon ein bisschen einlesen und auf evtl. Forderungen mit entsprechenden Gegenargumenten vorbereiten. Deine Ex wird schließlich “nur das wollen, was ihr zu steht“.
Grüße
Chili
Hallo Scrambler,
Sie meint natürlich, dass Sie aufgrund zweier Kinder nie mehr Vollzeit arbeiten kann. Sie arbeitet als Empfangsdame. Nun will Sie natürlich weiter Unterhalt von mir. Aber geht das so einfach?.
Nein. Im Gegenteil, das dürfte bei diesen Ausgangsbedingungen extrem schwierig sein.
Deshalb:
freu dich, dass kein Titel vorliegt, nicke und denke dir einen gestreckten Finger deiner Wahl 🙂
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Man darf nie nie sagen, aber die Wahrscheinlichkeit für weitere Zahlungen sind gering, wenn keine gravierenden kindbezogenen Gründe vorliegen. Geld reicht nicht und Vollzeit find ich doof sind jedenfalls keine kindbezogenen Gründe.
Ich würde das gekonnt überhören, im Monat, in dem das Kind drei wird das letzte mal zahlen und dann warten, was passiert.
Und falls sie dir von einem Anwalt schreiben lässt, dass du auf jeden Fall weiter zahlen müsstest etc. lass dich nicht einschüchtern. Ein Anwalt schreibt das was sein Auftraggeber möchte und nicht das was tatsächlich richtig ist. Ich an deiner Stelle würde mich deshalb wahrscheinlich auch auf keine freiwillige Regelung einlassen, sondern im Zweifel ein Gericht entscheiden lassen.
Beste Grüße,
schultze
Moin Scrambler,
zunächst ...
Ich an deiner Stelle würde mich deshalb wahrscheinlich auch auf keine freiwillige Regelung einlassen, sondern im Zweifel ein Gericht entscheiden lassen.
... sehe ich das genau so.
Dennoch zwei Hinweise:
1. Den Nachweis, daß keine Vollzeitbeschäftigung möglich ist, muß KM erbringen. Es ist nicht Deine Aufgabe das Gegenteil zu beweisen (erst wenn ihre Argumente auf dem Tisch liegen, mußt Du diesen begegnen).
2. Sollte sich ein Richter finden, der einen Unterhaltsanspruch sieht, dann wäre das Delta zur Vollzeittätigkeit tatsächlich der auszugleichende Nachteil. So die Mieteinkünfte schon vor der Geburt da waren, spielen diese bei der Nachteilsermittlung keine Rolle.
Gruß
United
Hallo Zusammen,
es ist also soweit: die Kindesmutter hat mich wieder mündlich schon um das Thema Verlängerung des Betreuungsunterhaltes angesprochen. Bin da sehr passiv gewesen und hab nur zugehört....naja, mal sehen.
Was ich nicht verstehe: die Mieteinnahmen resultierten daraus, dass wir gemeinsam in eine Mietwohnung aufgrund der Schwangerschaft gezogen sind und sie Ihre Eigentumswohnung weitervermietet hat. Und trotzdem besteht hier keine Chance die Mieteinkünfte bei Ihrer Unterhaltslücke anrechnen zu lassen? Ziemlich mies, da bei mir jeder Cent von Kapitalerträgen etc. alles berücksichtigt wurde. Ohne die Schwangerschaft, hätte die Madame auch keine Mieteinkünfte.
Sie möchte wahrscheinlich eine 3/4 Stelle annehmen. Die Differenz soll ich zahlen.....
Hat jemand Erfahrungen? Ich glaube eher, aufgrund des ersten Kindes hat die Mutter ein Betreuungsproblem. Sind ihre Mieteinkünfte wirklich ohne Belang? Danke und Gruß!
Wir hatten letztens einen ganz ähnlichen Fall.
Da hat jemand auf dieselben Fragen auch schon mal passende Antworten bekommen.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29878-start-msg351030.html#msg351030
Was ich nicht verstehe: die Mieteinnahmen resultierten daraus, dass wir gemeinsam in eine Mietwohnung aufgrund der Schwangerschaft gezogen sind und sie Ihre Eigentumswohnung weitervermietet hat. Und trotzdem besteht hier keine Chance die Mieteinkünfte bei Ihrer Unterhaltslücke anrechnen zu lassen?
Wer sagt denn das?
Sagt sie, dass ihr Anwalt das sagt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Wieso machst Du Dir jetzt Sorgen? Ersteinmal scheint es ja so zu sein, dass KM grs. nicht arbeitsscheu ist! :thumbup:
Und die Antworten, die Du hier im Sommer verg. Jahres bekommen hast waren doch recht eindeutig (und m.E. richtig!)! Es geht übrigens (in erster Linie nicht um die Mieteinnahmen). Die Fortzahlung von BU muss kindesbezogene Gründe haben. Eine grs. Gefahr besteht natürlich, dass die plötzlich auftauchen, aber die Ausgangslage
> mein Sohnemann kann zwischen 7.00 und 16:30 in den Kindergarten
> er ist kerngesund und normal entwickelt
ist doch gar nicht so schlecht...
Bleibt einzig eine taktische Frage: Könnte es Sinn machen, dass Du - ohne zuviel schriftliches - Dich erstmal auf die Weiterzahlung eines (geringen) BU einlässt, KM brav ihren Job aufnimmt, sodass bewiesen ist, wie schön alles funktioniert?!
Gruß. toto, der auch glaubt, dass es eher das ältere Kind ist, das erhöhten Betreuungsbedarf hat als ein Vz-Kita-Kind.
Hallo,
Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen sind zunächst einmal Einkommen und damit auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Dass es einen Betreuungsbedarf über das 3. Lebensjahr hinaus gibt muss, wie schon gesagt die KM beweisen. Sie könnte aber argumentieren, dass sie als Empfnagsdame eben keine vollen Schichten arbeiten kann.
Du solltest erst einmal ausrechnen, was denn überhaupt die Lücke bei Arbeitseinkommen + Mieteinnahmen - Betreibs- und Unterhaltungskosten wäre, so wie ich es sehe ist das nicht viel. Als Übergangslösung könntest Du anbieten z.B. 50 Euro pro Monat bis Schulbeginn des Kindes zu zahlen.
Im Endeffekt wird hier versucht werden etwas auszuhandeln und man wird versuchen den Betrag und/oder die Dauer zu erhöhen.
Wichtig ist, wird BU ausgeurteilt ist er immer unbefristet und Du müsstest wieder vor Gericht gehen um ihn zu ändern bzw. einzustellen, gibt es einen Vergleich, dann kann der Unterhalt befristet sein.
VG Susi