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Betreuungsunterhalt ab 3 Jahren

 
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich hätte eine Frage. Meine Tochter wird im Dezember 3 Jahre. Meine Ex arbeitet bereits wieder Teilzeit, während dieser Zeit ist meine Tochter bei der Großmutter, die im selben Haus wohnt und nicht berufstätig ist. Laut BGH ist die Mutter zur Ausübung einer Vollzeitarbeit ab 3 Jahren verpflichtet. Meine Ex Frau möchte jetzt, dass ich eine notarielle Urkunde unterschreibe, in der ich ihr Betreuungsunterhalt zunächst bis zum 6. Geburtstag unserer Tochter zusichere. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Der Umgang mit meinem Kind ist auch noch nicht zufriedenstellend geklärt und die Fronten sind leider total verhärtet. Soll ich unterschreiben oder den Betreuungsunterhalt ab dem 3. Geburtstag nicht mehr weiter bezahlen?

Besten Dank.

keks

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2011 01:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Keks,

ganz so einfach ist es zwar nicht, aber grundsätzlich kann BU über den 3. Geburtstag des Kindes nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen verlangt werden.

Warum solltest Du jetzt eine solche Verpflichtungsurkunde unterschreiben? Das wäre ein sehr einseitiger Deal, bei dem der komplette Nutzen bei Deiner Ex und sämtliche Lasten bei Dir liegen. Deine Ex und ihr Umfeld werden das sehr genau wissen, denn gäbe es einen gesetzlichen Anspruch auf diesen BU, bräuchte sie ja nicht Deine Freiwilligkeit.

Du kannst ihr ja anbieten, eine Urkunde zu unterschreiben, in der Du Dich verpflichtest, Dich zeitlich sehr stark in die Betreuung Eurer Tochter einzubringen...

Ansonsten: Freundlich lächeln, innerlich einen Vogel zeigen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Und wenn der Umgang nicht klappt, hilft ein Gespräch und ggf. eine Umgangsklage. Mit Unterhalt und Geld hat Dein Umgangsrecht nicht das Geringste zu tun.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 04:19
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach Keks,

Laut BGH ist die Mutter zur Ausübung einer Vollzeitarbeit ab 3 Jahren verpflichtet. [Schnipp]..[Schnapp]
Besten Dank.
keks

Das schon, aber nur, wenn die Betreuung des Kindes für die Dauer der Beschäftigung auch sicher gestellt ist,
steht ja auch so in dem gerichtlichen Beschluß.
Die Hoffnung, das sich dein Umgang mit der Tochter durch ein solches finanzielles "Geschenk" deinerseits verbessert, kannst
du m. E. komplett begraben.
Biete ihr doch stattdessen an, Sie bei der Ausweitung ihrer Berufstätigkeit durch die Kinderbetreuung zu unterstützen, sofern deine berufliche Tätigkeit das zulässt (in Anlehnung an Brille's Vorschlag). Dient ja auch dem Wohl des Kindes, wenn die materielle Basis viel breiter aufgestellt ist und so mehr Sicherheit gegeben ist.

Gruß von hier,

Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 10:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Über die Höhe reden statt nur über das ja-oder-nein!

Sie ist "beweis- und darlegungspflichtig" für BU>3, und das ist ja für sie ein stressfaktor, und den hätte sie natürlich gerne weg und Planungssicherheit für die nächsten 3 Jahre. Sowas ist nachvollziehbar.

Aber natürlich kann sie da ein Szenario basteln wo der Kindergarten um 4 zumacht, die Oma nachmittags plötzlich lieber Bridge spielen will und Deine Tochter  das xy-syndrom hat und daher zweimal die Woche zur yx-Therapie muss. Und ein bisschen käme sie damit auch durch, aber eben nur ein bisschen. Deswegen würde ich signalisieren, dass Du ab Dezember den Verdienstausfall bzgl einer 3/4-Stelle als BU zahlen wirst. Das ist, wenn man auch die Steuerklasse II noch reinrechnet, weniger als man denkte, typisch 300€ bei "normalen" Gehältern. Plus die Hälfte der KiGa-Kosten. Aber ohne Titel.

Problem bei solchen Damen ist dann aber, dass sie so ein "Angebot" dann als das untere Ende der Skala sehen und einen "fairen" Kompromiss suchen wollen in der Mitte zwischen dem und den Phantasiezahlen, sie sie von Ihren Freundinnen eingefüstert bekommen. Und damit das nicht passiert, sollte man dann doch keine Zahlen nennen, sondern eben nur das Prinzip signaliseren.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 12:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Laut BGH ist die Mutter zur Ausübung einer Vollzeitarbeit ab 3 Jahren verpflichtet.

Wann und wo hat der das gesagt ?

So etwas wird zwar gerne seitens diverser Interessenvertreterinnen (und deren lila Pudel) behauptet. De facto und de jure können aber kindes- und/oder elternbezogene Gründe für eine Verlängerung sprechen.
Im Familienrecht hängt alles vom Einzelfall ab (bzw. der Beurteilung dessen durch einen Schwarzrobenträger).

Wie die Betreuungssituation vor Ort ist, weißt Du am besten (und kann von Dir durch den Hinweis, gerne einen Teil der Betreuung zu übernehmen, durchaus verbessert werden).
D.h. eine Prognose, ob ein Richter letzten Endes Betreuungsunterhalt zusprechen würde, ist Glaskugel-Gucken.

Den Ball von Exilein könntest Du aber aufnehmen und ihr durchaus Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Vereinbarung von Unterhaltszahlungen (mit ENDE-Datum und nicht mit "dann schau´n wir mal") und Regelungen zum Umgang signalisieren.

Jetzt etwas Einseitiges zu unterschreiben und die Unterhalts-Streitigkeiten ggf. um 3 Jahre zu verschieben, wäre in der Tat ziemlich blauäugig ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 12:40
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

du kannst ja auch mal nach Betreuungsmöglichkeiten in der Umgebung suchen oder eine organisieren oder anbieten, selber einzusüringen, damit könntest Du Behauptungen ala "geht nicht" auch den Boden entziehen.

mfg

Dantes

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 20:23