Betreuungsunterhalt
 
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Betreuungsunterhalt

 
(@fablion35)
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Liebe Community,

Ich ware dankbar für Ratschläge bei folgendem Fall:

Ich war 2,5 Jahre verheiratet und unser gemeinsamer Sohn ist nach der Trennung zur Welt gekommen. Innerhalb der Ehezeit waren wir beide voll berufstätig. Die Trennung erfolgte 2015, das Scheidungsverfahren wurde 2016 nach Ablauf des Trennungsjahres eingeleitet.

Seitdem erfolgt von seitens meiner Ex-Frau eine endlose Verzögerungsaktion um die Scheidung zu verzögern....jetzt istes bald Dezember 2018 und ich bin immer noch in dieser Ehe gefangen.

Seit Beginn der Trennung habe ich pünktlich sowohl Trennungsunterhalt als auch Kindesunterhalt gezahlt und habe meinen Sohn jedes zweite Wochenende bei mir gehabt.

Ich bin seit Beginn 2018 nach Schweden gezogen und bin da  mit meiner neuen Freundin zusammengezogen und habe auch meine Arbeitsstelle gewechselt nach Schweden. (Sie hat drei Kinder aus ihrer vorherigen Beziehung). Dennoch wollte ich mein Umgangsrecht weiter zweiwöchig wahrnehmen und habe meine eigene Mietwohnung in Berlin beibehalten und pendle seitdem jedes zweite Wochenende von Schweden nach Deutschland und zurück.

Da die Scheidung weiterhin nicht vollzogen ist, obwohl die Komplexität gering ist (kein gemeinesames Wohneigentum, Kredit, oder sonstiges Eigentum) bin ich mittlerweile an einen Punkt angelangt, wo mein Umgangsmöglichkeit mit meinem Sohn für 2019 ggf. nicht möglich sein warden, weil die Fortführung der Zahlung von Trennungsunterhalt und ihre Forderung dass dieser auch noch bis 2023 weitergezahlt werden soll (dann als Betreuungsunterhalt nach erfolgter Scheidung) einfach zu viel ist.

Habt Ihr einen Tip wie ich die Sache angehen soll? Meine Anwältin scheint nicht die Möglichkeiten (Resourcen, Zeit, Energie) zu haben um sich in den Fall wirklich reinzuhängen, sie macht das legale notwendige glaub ich aber eben nicht mehr....

Meine Ex-Frau ist gesund, akademikerin und jung (35) , sie ist bis Ende Dezember angestellt in einer 75% Stelle, aber ich habe gestern mitbekommen, dass ihr Betriebsbedingt gekündigt wurde....sie wird ab Januar dann ALG 1 beziehen.

Verheiratet waren wir 2,5 Jahre, getrennt sind wir mittlerweile 3,5 Jahre....ich brauch echt endlich einen Schlussstrich beim Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt...das bricht mir das Genick finanziell...

Für Tips sehr dankbar,

Fablion35


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2018 14:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Fablion!
Wie alt ist denn Euer Sohn?
Zahlst Du trennugs- under Betreuungsunterhalt?

Wie schafft DEF, die Scheidung zu verzügern? Du bist in  einer geefstigten neuen Bezieheung, oinsofern ist diese Eure Ehe als endgültig zerrüttet zu sehen...

Meine Anwältin scheint nicht die Möglichkeiten (Resourcen, Zeit, Energie) zu haben um sich in den Fall wirklich reinzuhängen, sie macht das legale notwendige glaub ich aber eben nicht mehr....

Vielleicht ist ein Wechsel, der die Sache etwas beschleunigt, die Lösung.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2018 15:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange die Scheidung nicht durch ist hat Deine Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Nach der Scheidung geht es um nachehelichen Unterhalt, dieser kann aus verschiedenen Gründen gewährt werden:
Unterhalt wegen Kindesbetreuung (§ 1570 BGB)
Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB) (so alt ist sie nicht, entfällt also)
Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BBG) (sollte ebenfalls nicht zutreffen)
Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB)
Aufstockungsunterhalt (§ 1573 II BGB)
Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB) (entfällt)
Unterhalt aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB) (dafür sehe ich auch keine Gründe)

Beim Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit geht man von einer unverschuldeten Erwerbslosigkeit aus und es muss in angemessener Weise Arbeit gesucht werden.
Im konkreten Fall sehe ich nicht, dass hier über einen längeren Zeitraum Unterhaltsansprüche bestehen könnten, da ja immer gearbeitet wurde und es ja auch Alg1 gibt.
Deine Frau könnte aber versuchen auf diese Weise Unterhalt zu bekommen.

Aufstockungsunterhalt könnte dadurch entstehen, dass Deine Frau keine Arbeit findet, die den Lebensunterhalt wie bisher sichert. Dieser Unterhalt könnte aber befristet werden.

Betreuungsunterhalt gibt es für Kinderbetreuung bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes. Danach müsste es dafür kindbezogene Gründe geben. Die ich auch nicht sehe.

Auch wenn es eigentlich keinen Grund für nachehelichen Unterhalt gibt, ist es in vielen Fällen günstig sich zu vergleichen und ein Abschmelzen des Unterhalts zu vereinbaren. Unterm Strich also Unterhalt bis 2023, aber nicht in voller Höhe.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2018 16:12
(@fablion35)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

danke für deine ausführliche Antwort.

Ich sehe eigentlich auch keinen Grund dass der Unterhalt so lange gezahlt werden soll, mein Sohn ist gesund, hat einen Vollzeit Kita-Platz, sie ist gesund, jung und hat einen Master Abschluss...

"Auch wenn es eigentlich keinen Grund für nachehelichen Unterhalt gibt, ist es in vielen Fällen günstig sich zu vergleichen und ein Abschmelzen des Unterhalts zu vereinbaren. Unterm Strich also Unterhalt bis 2023, aber nicht in voller Höhe"

Ich zahle bereits seit 3,5 Jahren Trennungsunterhalt, bei einer Ehezeit von 2,5 Jahren.....ich sehe ehrlichgesagt nicht ein, aus welchen Gründen ich dem zustimmen sollte, dass ich noch 5 Jahre Betreuungsunterhalt zahlen sollte. Hätte meine Ex-Frau durch mangelnde Kooperation mit dem Gericht, Rentenkasse, etc... die Scheidung nicht so lange verzögert, wären wir schon längst geschieden und eine Abschmelzung ware schon längst eingetreten. Ich finde, ich habe in dem gesamten Prozess bisher soviel Nachsicht gezeigt und immer kooperiert und guten Willen gezeigt...irgendwann ist aber auch bei mir die Geduld am Ende...

In der Berechnung wurde bei mir auch ein Wohnwertvorteil zum Nettoeinkommen hinzugerechnet von 750EUR....dabei habe ich die Mietwohnung hier in Berlin und das gemeinsame Haus mit meiner Freundin in Schweden, welches ich 3 Jahre nach der Trennung von meiner Ex-Frau gekauft habe zusammen mit meiner Freundin. Mit meiner Ex-Frau haben wir immer in einer Mietwohnung gewohnt....warum die Gegenseite hier den Wohnwertvorteil ansetzt ist mir schleierhaft...

Schönen Advent euch allen und danke furs zuhören,

ein frustrierter enttäuschter Papa der seinen Sohn 2019 wahrscheinlich nicht mehr so oft sehen wird aufgrund solcher horrenden Forderungen,

Fablion35


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2018 19:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann bestehe auf die Scheidung. Mein Ex hat das auch gemacht und dann wurde der Versorgungsausgleich von der Richterin vom Verfahren getrennt und ich war 3 Jahre und 10 Monate nach der Trennung endlich geschieden.

Nach drei Jahren kann auch gegen den Willen des Anderen geschieden werden. Setz es durch. Gegen fehlende Mitwirkung kann das Gericht Zwangsgelder festsetzen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2018 13:29