Habe gehört dass jetzt eventuell der betreuungsunterhalt bei nichtehelichen kindern über drei jahre hinaus möglich sein soll
😡 Das darf doch wohl nicht wahr sein!!!
Nichteheliche väter haben auch nicht die gleichen rechte wie eheliche (gem. sorgerecht nur mit zustimmung der mutter TOLL!!)
Ausserdem sind sie in einer anderen steuerklasse und ohne splitting-vorteil welche verh.
väter haben!!!
Desweiteren ein BU über das 3. jahr hínaus würde bedeuten.,dass
di mutter mind. 8 jahre zu lasten des vaters lebt und danach keine arbeit wegen der langen auszeit mehr bekommt und entweder dem vater oder dem staat auf der tasche liegt!
Heeutzutage gibt es betreuungsmögl.(kindergarten Ganztagsschule)
Deshalb muss es spätesten nach dem 3: geburtstag des kindes eine erwerbsobliegenheit geben(auch für ehelche bzw. geschiedene Mütter dann sind nicheheliche mütter auch nicht benachteiligt
Moin mebe,
wolltest du uns das als Info geben, Frust ablassen, diskutieren oder habe ich deine Frage an uns nicht entdecken können?
Zum Thema selbst guckst du auch hier und hier.
DeepThought
[Editiert am 23/9/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin mebe,
wolltest du uns das als Info geben, Frust ablassen, diskutieren oder habe ich deine Frage an uns nicht entdecken können?
Zum Thema selbst guckst du auch hier und hier.
DeepThought
[Editiert am 23/9/2004 von DeepThought]
die mutter des kindes meines jetzigen freundes hat angekundigt wenn sie kunftig Betreuungsunterhalt auch nach dem 3. geb bekommen kann dies auszunutzen und gar nicht mehr zu arbeiten gehen will, weil es dann nicht mehr notwendig ist.
Sie will (hat sie meinem freund offen ausgesprochen) lieber fernsehen ,mit freundinnen plaudert und den betreuungsnterhalt für shopping und party ausgeben
Und er nichts dagegen unternehmen kann weil laut gerichtsurteilen ein erwerstätigkeit erst ab dem 8. geb. und dann auch nur teilzeit vorgeschrieben ist!
Mein freund ist natürlich sauer und fühlt sich ausgenutzt!!
PS die links passen nicht da geht es um vollig andere sachbverhalte!!
[Editiert am 23/9/2004 von mebe]
Wollte auch noch fragen ob du es gerecht findest das nichtverheirate väter nicht
das gemeinsame sorgerecht bekommen ohne zustimmung der mutter!
De exfreundin will dies nicht weil sie meinem freund eins auswischen will!
[Editiert am 23/9/2004 von mebe]
Hallo mebe,
versuche bitte erst mal von der emotionalen Schiene runterzukommen und überlege, was Du schreibst.
Wenn die Ex nicht arbeiten möchte und allein vom Betreuungsunterhalt leben möchte, auf Partys gehen möchte und dauchernd shoppen möchte, dann müßte Dein LG schon ein gehöriges Einkommen haben, um ihr neben seinem Selbstbehalt und dem Kindesunterhalt das zu ermöglichen.
Selbstverständlich halten wir die Praxis bei der Vergabe des Sorgerechtes nicht für gerecht. Hier gilt es dran zu arbeiten und eine Öffentlichkeit zu schaffen. Sicherlich auch eines der Ziele dieser Seite.
LG Uli
[Editiert am 24/9/2004 von Uli]
Hallo mebe,
Wenn die Ex nicht arbeiten möchte und allein vom Betreuungsunterhalt leben möchte, auf Partys gehen möchte und dauchernd shoppen möchte, dann müßte Dein LG schon ein gehöriges Einkommen haben, um ihr neben seinem Selbstbehalt und dem Kindesunterhalt das zu ermöglichen.
LG Uli
[Editiert am 24/9/2004 von Uli]
Hallo uli!
Habe mich mal im internet informiert und folgendes rausgefunden:
Selbstbehalt ist nur 1000 Euro( zur zeit soll auch auf 860 euro gesenkt werden wie bei verheirateten), der auch auf wer kann heutzutage schon noch bei diesen hohen lebenhaltungskosten damit auszukommen!
Ausserdem wird mindestens 765 Euro und maximal 3/7 des einkommens fällig
Das bedeutet das die mutter dann mit BU, KU(den zwar eigentlich dem kind gehöhrt worüber aber die mutter keine rechenschaft abgeben muss was sie damit tut) und
Kindergeld mehr als mein freund mit senem selbstbehalt von 860 Euro
Ausserdem kann sie ja noch schwarzarbeiten wenn sie will dann ist sie noch besser dran!
Laut OLG Koblenz kann die mutter erst ab 10 . geburtstag des kindes zur arbeit und dann auch nur teilzeit verpflichtet werden :
Andere OLGs sind da noch strenger und setzen die grenze bei 12 oder 16 jahren.
http://www.legatips.de/de/result/list/612/index.php
dies gilt bisher nur fur eheliche bzw geschiedene mütter
das soll jetzt geändert werden laut OLG hamm.
http://www.olg-hamm.nrw.de/presse/archiv/2004/unterhalt.htm
Wenn das BverfG genauso entscheidet dann wird mann zum zahlesel fur mindestens ein jahrzent mit geringen selbstbehalt
Kannst du jetzt verstehen warum ich so sauer bin???
Liebe mebe,
ich verstehe durchaus, dass Du sauer bist. Schau mal, ich bin allein erziehender Vater und muss für meine Ex nachehelichen Unterhalt bezahlen, weil sie nicht arbeiten möchte. Bekomme demnach also auch keinen KU.
Was ich sagen wollte, ist, dass sowohl Deep, als auch mir Dein direktes Anliegen an uns nicht klar wurde. Es hilft doch Dir und uns nicht weiter, wenn wir ebenfalls auf hohem emotionalem Niveau in Dein Horn stießen. Wir können die Rechtslage nicht ändern. Wir können hier seelisch/moralische Aufbauhilfe leisten, wenn wir nähere Informationen zum Einzelfall haben. Wir können eine gewisse Anschubhilfe (keine Rechtsberatung) geben.
Das bedeutet das die mutter dann mit BU, KU(den zwar eigentlich dem kind gehöhrt worüber aber die mutter keine rechenschaft abgeben muss was sie damit tut) und
Kindergeld mehr als mein freund mit senem selbstbehalt von 860 Euro
Noch etwas, wir sind hier eine Seite, die sich dem wirlichen Kindeswohl verpflichtet fühlt. Möchtest Du, dass das Kind Deines LG unter der Brücke schlafen muss. Welche Sprünge kann eine Mutter mit einem kleinen Kind machen, die von KU, BU und Kindergeld leben muss ?!. Partys und shoppen ist da immer noch nicht drin. Was nicht heißen soll, dass Madame nicht den Allerwertesten zu heben hätte, um für sich selbst zu sorgen.
Gruß Uli
Liebe mebe,
ich verstehe durchaus, dass Du sauer bist. Schau mal, ich bin allein erziehender Vater und muss für meine Ex nachehelichen Unterhalt bezahlen, weil sie nicht arbeiten möchte. Bekomme demnach also auch keinen KU.
Na dann hast du ja das gleiche problem! ärgerst du dich nicht?
Was ich sagen wollte, ist, dass sowohl Deep, als auch mir Dein direktes Anliegen an uns nicht klar wurde. Es hilft doch Dir und uns nicht weiter, wenn wir ebenfalls auf hohem emotionalem Niveau in Dein Horn stießen. Wir können die Rechtslage nicht ändern. Wir können hier seelisch/moralische Aufbauhilfe leisten, wenn wir nähere Informationen zum Einzelfall haben. Wir können eine gewisse Anschubhilfe (keine Rechtsberatung) geben
Schon klar dass ihr für solche gesetze nicht zuständig seid ,aber was mit meinem beitrag will dass sich die leute( bes väter denen es genauso geht) gedanken darüber machen ;denn wenn niemand dieses problem anspricht dann ändeert sich nie etwas! (die politik und justiz kümmert sich ja eine dreck um die situation der väter)
Noch etwas, wir sind hier eine Seite, die sich dem wirlichen Kindeswohl verpflichtet fühlt. Möchtest Du, dass das Kind Deines LG unter der Brücke schlafen muss. Welche Sprünge kann eine Mutter mit einem kleinen Kind machen, die von KU, BU und Kindergeld leben muss ?!. Partys und shoppen ist da immer noch nicht drin. Was nicht heißen soll, dass Madame nicht den Allerwertesten zu heben hätte, um für sich selbst zu sorgen.
Gruß Uli
natürlich mochte ich nicht dass kinder unter der brücke leben bin ja auch nicht gegen Ku (auch mein freund ) aber gegen BU- abzocke statt arbeiten gehen.wenn sie 10 jahre nicht arbeitet dann bekommt sie nur sehr schwer einen job
und muss dann von der sozi leben!!
ausserdem willst du das es dann egal ist ob mein freund arbeitet und am existenzminimum Lebt ( reduzierung des sb auf nur noch 870 E geplant )
dann kann er gleich sozi beantragen kommt aufs gleiche raus und weniger stress
[Editiert am 24/9/2004 von mebe]
[Editiert am 24/9/2004 von mebe]
Liebe mebe,
selbstverständlich ärgere ich mich maßlos aber das sich Ärgern als solches ist wenig konstruktiv. Wenn jeder das in einem eigenen Thread kund täte, dann wäre das Forum voll gleichleutender Beiträge. Die meißten Leute finden hier her aus einer Stimmung von Ärger und/oder Trauer. Sie stellen hier Fragen von individuellem und allgemeinem Interesse. Das bringt sie und die Gemeinschaft weiter.
ausserdem willst du das es dann egal ist ob mein freund arbeitet und am existenzminimum Lebt
ich wünsche Deinem LG unbekannterweise nur das Beste. Ich habe darauf, ob er vom Existenzminimum leben muss keinen Einfluss!
Gruß Uli
[Editiert am 25/9/2004 von Uli]