Hallo,
bei dem Brutto-Netto-Rechner hier
https://www.brutto-netto-rechner.info/
steht, dass man Betreuungskosten als Freibetrag ansetzen kann. Dazu bei "Jährl. Steuerfreibetrag:" auf das daneben stehende i klicken.
Ich frage mich, wie kann das sein ?
Sind Betreuungskosten nicht Mehrbedraf, den man regelmäßig vom Unterschaltschuldner verlangen kann? Und wenn ja, wird dann nicht doppelt abkassiert, durch den Mehrbedarf und die Steuererleichterung ?
Servus,
SL
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Langsam stolperst du über die ganzen Fallen.
Musst unterscheiden zwischen dem, der bezahlt, und dem, der beauftragt.
Deine Ex hat einen Vertrag mit einer Betreuungsstätte, die die Betreuung der Kinder gewährleistet. Dadurch entstehen hier Kosten, und dies ist der Mehrbedarf. Der Bedarf ist durch dich auszugleichen.
D.h. du trägst die Kosten und sie hat die Steuerersparnis.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Für den steuerlichen Abzug ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, die Kinderbetreuungskosten auch selbst getragen hat. Wie weit das überprüft und ein vorsätzlich falscher Eintrag geahndet wird, ist eine andere Sache.
Allerdings ist der Betrag gedeckelt und es sind nur 2/3 der Kosten abzugsfähig.
Gruss von der Insel
Danke für die Ausführungen !
Mal schauen, ob die Kinder überhaupt bei ihr leben ... man wird sehen, was da noch passiert.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
D.h. du trägst die Kosten und sie hat die Steuerersparnis.
Gruß
Kasper
Es soll aber auch Finanzämter geben, denen man Nachweise erbringen darf, dass man tatsächlich die Zahlung der Hälfte der Kosten übernommen hat und kann diese dann steuerlich geltend machen...sind immerhin ca. 1000,- € in meinem Fall.