hy,
irgendwo habe ich hier im forum etwas über betreuungsaufwand gelesen und hätte ein paar fragen dazu.
zuerst mal meine situation:
ca 700 euro einkommen monatlich (teilzeit seit 8 jahren)
EV habe ich dank dem jugendamt geleistet 😡
ich kann keinen unterhalt in vollem umfang bezahlen und das angebot an das JA von 200 euro monatlich wurde abgelehnt!
meine ex bekommt unterhaltsvorschuss vom JA.
ich habe kein kind auf der steuerkarte und keine kinderfreibeträge.
2kinder 8&5
die kinder leben 160 tage im jahr bei mir und meiner verlobten 🙂
ich habe kein sorgerecht!
ABR hat meine EX
ich habe fahrten in schule,kiga und sonstige termine.
essen kleidung sonstiges sowieso wenn die kinder bei uns sind
ich beziehe keine leistungen wie sozialhilfe, wohngeld etc. von vater staat!!
nun hat meine EX eine stufenklage wegen unterhalt gegen mich eingereicht in der ich:
zu höherem unterhalt verdonnert werden soll bzw ein fiktives einkommen ermittelt werden soll.
da ich verlobt bin wurde mir der selbstbehalt gekürzt den ich eh nie erreicht habe.
da ich teilzeit arbeite wird unterstellt das ich den haushalt alleine führe,es soll erechnet werden wieviel fiktives einkommen mir meine verlobte für haushaltsführung schuldet!!!! :gunman:
nun habe ich gelesen das für umgangskosten der selbstbehalt heraufgesetzt bzw der unterhalt gekürzt werden kann.
wie geht das??
wäre für hilfe und tipps sehr dankbar 🙂
gruss sandgren 😎
ps: wenn wir ins bett gehen ist das dann eine dienstleistung und wenn ja , wer muss wen bezahlen??? (den konnte ich mir nicht verkneifen 😉 )
[Editiert am 4/12/2004 von sandgren]
Hallo made in germany,
Du hattest Recht. Dein Post wurde gelöscht.
Insgesamt möchte ich Dir sagen, dass Dein Stil zu schreiben, nicht immer die Nettikette dieser Seite berücksichtigt, um mich höflich auszudrücken. Dies ist Dir bereits an anderer Stelle mitgeteilt worden: also letzte Verwarnung!
Uli
[Editiert am 4/12/2004 von Uli]
hat den wirklich niemand einen tip oder ist meine frage einfach untergegangen? 🙁
gruss sandgren 😎
*grübel* *nachguck*
hmmmmmmm...
Steht eigentlich alles im Forum :question:
Die Herabsetzung deines SB ist im Rahmen der Haushaltsführung und des Mietvorteils denkbar. Du solltest schlüssig darlegen, dass du den Haushalt nicht führst (welcher Mann macht das schon, gelle).
Bzgl. Umgangskosten usw. können die den SB erhöhen bzw. den EU verringern, hingegen nicht den KU.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ersteinmal danke jörg 🙂
eine erhöhung des selbstbehalts an sich bringt mich nicht weiter da ich eh nur max. 700euro verdiene.
was mich ärgert ist das der KU erhöht werden soll obwohl ich die kinder 160tage voll betreue und dafür noch mein selbstbehalt unter die derzeitige grenze(fiktiv) auf kosten meiner verlobten gedrückt wird. 😡
gruss sandgren 😎
