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Betreuungsgeld Amtsgericht Mahnbescheid

 
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich mal wieder.....
ich habe vom Amtgericht einen Mahnbescheid bekommen mit 5990 Eur.
Das ist ein Jahr Betreuungsgeld die ich an die ARGE bezahlen soll, weil die ARGE das Geld an mein Ex bezahlte.

Das wären dann im Monat 490 Eur + 110 Eur die ich jeden Monat schon bezahlte. = 600 Eur.
Mein Anwalt hatte damals ausgerechnet dass ich 460 Eur bezahlen müsste und die ARGE hatte in der Zeit 440 Eur an meine Ex bezahlt.
Möchte jetzt aber mehr Geld von mir zurück haben, wie Sie an meine Ex bezahlt hatte.

Wie läuft das ab wenn ich mit der Zahlung nicht einverstanden bin?
Geht das dann vor Gericht? Wie schaut das da mit den Kosten aus?
Wenn ich jetzt angenommen weniger bezahlen müsste, muss ich dann trotzdem die Gerichtskosten und meinen Anwalt usw. bezahlen?
Wieviel kosten kommen da auf mich zu, damit ich abwägen kann ob sich das überhaupt lohnt oder ich das so jetzt bezahlen soll?

Hat da jemand Erfahrung und kann mit weiterhelfen

Wäre sehr nett von euch. Danke im Voraus

Gruß Philipp

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2010 14:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zu den Zahlen der Arge kann nichts gesagt werden da unbekannt ist, was die da bei der KM gerechnet haben und welche Angaben Du ggü. der Arge gemacht hast und ob die wissen, dass Du besagte 110€ geleistet hast. Genauso wenig ist die monatl. Forderung der Arge unbekannt. Dass die einfach versuchen ihre Ausgaben bei Dir einzutreiben ist fast schon normal. Ein gerichtl. Mahnbescheid hat genauso viel Aussagekraft wie ein Brief von mir - er ist ungeprüft und soll lediglich Druck erzeugen.

Wie läuft das ab wenn ich mit der Zahlung nicht einverstanden bin?
Geht das dann vor Gericht?

Das wär der folgerichtige nächste Schritt. Die Kosten darfst Du bei Deinem EK (ca. 1800€) wahrscheinlich selber tragen. I.d.R. werden die Gerichtskosten gegeneinander aufgehoben.

Möchte jetzt aber mehr Geld von mir zurück haben, wie Sie an meine Ex bezahlt hatte.

Wann wurdest Du erstmalig aufgefordert Auskunft zu geben und eine BU-Forderung erhoben (egal ob KM oder Arge)?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2010 18:23
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die guten Infos.

Die ARGE weiß von den 110 Eur das haben die schon davon abgezogen.
Aber normal mit denke bei mir um die ca. 1900 - 2000 Netto müsste ich doch 700 Eur Betreuungsgeld zahlen oder?

Die ARGE hat mich im März 2009 aufgefordet und auch schon 4 mal angemahnt, was jedesmal zu meinem Rechtsanwalt ging.
Der hatte auch schon öfters Kontakt mit der ARGE. Die ARGE wollte am Anfang nach Auskunftserteilung 625 Eur Monatlich.
Jetzt wären es insgesamt 600 Eur Monatlich, wovon ich 110 Eur schon bezahlt habe.

Lohnt sich denn das dann für mich wenn ich das meinem Rechtsanwalt gebe und könnte da weniger rauskommen? Oder hätte ich durch die Kosten die da verursacht werden eh nichts davon und ich zahle das jetzt einfach?

Danke Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2010 19:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei einem KU von 241€ bist Du in der 2. Einkommensgruppe mit einem bereinigten Netto zw. 1500-1900. Ich gehe mal von den 1900€ aus. Für BU würde folgender betrag zur Verfügung stehen:

1900€ - 241€ (KU) - 1000€ (SB) = 659€

Lohnt sich denn das dann für mich wenn ich das meinem Rechtsanwalt gebe und könnte da weniger rauskommen?

Ohne exakte und vollständige Angaben lässt sich nichts genaueres sagen. Für die Feststellung Deiner Leistungsfähigkeit muss Dein monatlicher Durchschnitts-Netto bei Betrachtung von 12 Monaten ermittelt und anschliessend um berufsbedingte Aufwendungen und/oder priv. Altersvorsorge und/oder berücksichtigungsfähige Schulden bereinigt werden. Wenn das zu Deiner Zufriedenheit erfolgt ist und Du bei meiner obigen Rechnung keine erheblichen Einwände hast so kannst Du Dir den gang zum RA sparen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2010 19:24
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich mal wieder.....
ich habe vom Amtgericht einen Mahnbescheid bekommen mit 5990 Eur.
...
Das ist ein Jahr Betreuungsgeld die ich an die ARGE bezahlen soll, weil die ARGE das Geld an mein Ex bezahlte.

Sag mal Phillip, bist Du völlig beratungsreseistent?

...sondern kannst mit Deiner (Ex?-)Freundin Euer Leben selbst auf die Reihe bringen, wie das Millionen andere auch tun.

Hat da jemand Erfahrung und kann mit weiterhelfen

Jetzt krieg mal Deinen Hintern hoch und zieh' den Karren aus dem Dreck. Und lass Deine Trotzigkeit, damit bringst Du Dich um Kopf und Kragen.

Am besten sagst Du uns mal genau, was da schiefgelaufen, warum fordern die für ein Jahr, wenn sie doch im April erst in Verzug gesetzt haben. oder gab's da doch auch frühere Schreiben? Und warum Du nicht auf Deinen Anwalt hörst, wenn er doch 460 gesagt hat, warum zahlst Du die dann nicht?? Und hast Du das mit der Steuer verstanden?

Dir muss mal jemand kräftig in den Hintern treten.

Der Mahnbescheid an sich ist ungefährlich, WENN DU RECHTZEITIG WIDERSPRUCH einlegst! Sonst wird das nämlich einvollstreckbarer Titel und dann brauchts da kein Gericht, dann kommt direkt der Kuckuck!! Die haben Dich anscheinend durchschaut, und denken, dass Du soooo schnarchnasig bist, dass sie Dich mit einem simplen Mahnbescheid kriegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2010 13:02
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Wo liegt das problem pappasorglos......bisher hat alles mein anwalt gemacht.
Und bevor ich sowas einfach zahle muss ich das schon genau abwegen....deshalb schreib ich ja hier.

Weil ich eben von April 2009 bis ende März 2010 ein Jahr ist, deshalb fordern Sie das. Ist doch vollkommen richtig. Da ist nichts schiefgelaufen. Ich hatte März 2009 geschrieben.
nicht 2010 wo die schreiben kamen......mit den steuern komm ich klar, aber das war auch garnicht das thema

naja wie auch immer, ich komm jetzt klar......danke an all

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2010 20:18
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

......mit den steuern komm ich klar, aber das war auch garnicht das thema

Dann erklär mir mal, wie Du die Nachzahlung für 2009 (und die kommt...) noch steuerlich geltend machst?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2010 21:22
(@philipps1983)
Schon was gesagt Registriert

Da kommt nichts.......das ganze hat erst April 2009 angefangen, weil sie da umgezogen ist.
Davor kam noch nie was und wird auch nichts mehr kommen. Wahrscheinlich auch weils da Elterngeld noch für Sie gab, keine ahnung.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2010 21:33