Hallo, wir haben uns diesen Monat getrennt und haben noch einen gemeinsamen Mietvertrag laufen,Sie wohnt jetzt bei ihren Eltern mit unserer 1 Jährigen Tochter. Da mir die Wohnung alleine zu teuer wird Kündigen wir die gemeinsame Wohnung und jeder zieht in eine eigene. Da ich die Miete jetzt noch Mindestens drei Monate zahlen muss und da auch noch Wohne kann ich ja noch kein Betreeungsunterhalt zahlen. Kinderunterhalt wird natürlich bezahlt. Was kommt auf mich zu wenn Sie mit unserem Kind jetzt eine Wohnung bekommt? Sie geht bzw kann nicht Arbeiten bekommt dann Geld vom Amt für Miete. Muss ich die letzten 3 Monate jetzt alles Zahlen, sprich ihr Alg 2 aufstocken und die Miete zahlen für die jetzige noch gemietete Wohnung?
Die schlechte Nachricht ist, dass Deine Miete, egal welche Wohnung, bei der Unterhaltsberechnung an sich keine Rolle spielt.
Die gute Nachricht ist, Du hast einen Selbstbehalt von 1000,- dem Kind und 1100,- der Mutter gegenüber.
Genaue Zahlen wäre hilfreich.
Danke für die Antwort, aber Selbstbehalt wusste ich schon. Mir geht es darum weil Sie ja noch 3 Monate mit im Mietvertrag steht. Sie kann doch nicht jetzt eine neue Wohnung mieten wenn wir noch mit im Mietvertrag stehen?! Oder? Klar,dass Amt kommt ja dann wenn Sie will oder nicht zu mir wegen Betreuungsunterhalt.
Natürlich kann sie das.
Im Grunde ist die Antwort auf die Frage: "Muss ich die letzten 3 Monate jetzt alles Zahlen, sprich ihr Alg 2 aufstocken und die Miete zahlen für die jetzige noch gemietete Wohnung? " schlicht ja. Bis zum Selbstbehalt.
Moin.
Ganz so eindeutig wie Pseudonym würde ich das nicht sehen.
Seit ihr verheiratet?
In dem Falle dürftest du im 1. Jahr der Trennung die Wohnung behalten und die Miete geltend machen, da es dir nicht zuzumuten ist, so schnell etwas anderes zu suchen und eben auch aus dem alten Vertrag raus zu kommen.
Und genau darauf würde ich mich auch berufen, wenn ihr nicht verheiratet seid.
Das wird zwar nicht unbedingt ein Selbstgänger aber von vornherein klein beigeben würde ich da auch nicht.
Jedenfalls kann niemand anderes das gegen dich entscheiden als ein Gericht, auch wenn dir der gegnerische RA, das JA oder das JC vielleicht etwas Anderes einreden wollen.
Deren Glaubwürdigkeit ist in solchen Sachen nicht besonders hoch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin p2013,
wenn Du die bisherige Wohnung allein nicht halten kannst, aber auch nicht gleich hektisch umziehen willst (was ja ebenfalls Geld kostet), könnte ein neues BGH-Urteil für Dich interessant sein, das die Mieterrechte in Bezug auf Untervermietung deutlich weiter fasst als bisher, auch gegen den Willen des Vermieters.
Solche Mieter auf Zeit findet man fast überall, wenn man nicht gerade am Ende der Welt wohnt. Vielleicht einen anderen Trennungsvater, der auch erst mal froh ist, nicht gleich eine komplett neue Wohnung einrichten zu müssen. Oder Studenten, Monteure, Zeitarbeitskräfte etc.
Dein Vorteil: Du kannst die bisherige Wohnung erst mal weiter nutzen. Du kannst - wenn Du das willst - in Ruhe nach einer Alternative suchen, die vielleicht keine Maklerprovision kostet. Du kannst ggf. auch einen Nachmieter suchen, der Deine alte Küche übernimmt. Oder Du lernst die Vorteile einer solchen WG kennen und freust Dich darüber, dass Du abends nicht allein in der Wohnung hockst, dass Du mit jemand anderem kochen und Fussball gucken kannst und dass Ihr Euch die Hausarbeit teilen könnt.
Wenn man sich von einem Partner trennt, muss man nicht zwangsläufig aus seinem bisherigen Leben wegrennen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, nein waren nicht Verheiratet. Verdiene 200 Netto plus Urlaubs und Weihnachtsgeld. Habe einen Kredit zu bezahlen von 320 Euro, Miete für jetzige Wohnung 660 plus 70 Strom. Kinderunterhalt so wie ich ausgerechnet habe 256 Euro. Wenn Sie jetzt eine Wohnung vom Amt bekommt und ich noch Betreuungsunterhalt zahlen muss, bleibt mir ja so gut wie nichts mehr. Möchte auch was mit meiner Tochter Unternehmen wenn die kleine bei mir ist.....und mein Leben Finanzieren können. Danke für die Tipps.
Ja sorry, das ist halt mal so. Soll Deine Ex jetzt auf den Strich gehen damit sie was zu beißen hat? Anders gesagt, findest Du es gerecht, dass Du inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2200 - 256 = 1944€ hast während sie, Moment, 256 + 92 = 349€ leben soll? Selbst wenn Du ihr 844€ zahlen würdest (also bis zum Selbstbehalt) hätte sie für zwei gerade mal 93€ mehr als Du alleine.
Ich jedenfalls habe auch keine Lust, über meine Steuergelder dafür aufkommen zu müssen.
Sie bekommt ja noch Elterngeld. Und mir geht es ja nur um die Zeit bis ich eine günstigere Wohnung habe. Ach, blicke da noch nicht durch.
Moin p2013,
Deine Aufzählung löst kein Problem. Theoretisch hast Du - sofern Deine Ex den Mietvertrag mit unterschrieben hat - einen Anspruch darauf, das sie Dir im Innenverhältnis ihren Mietanteil ausgleicht; die praktische Frage ist: Wovon?
Da ich bei Deinem Einkommen von einem Tippfehler ausgehe (256 EUR KU weisen auf ein Nettoeinkommen von über 1.900 EUR hin; vermutlich wolltest Du 2.000 EUR schreiben), ist die Rechnung nicht allzu schwer: Vom Netto wird der KU und ggf. Fahrtkosten zur Arbeit, private Altersvorsorge etc. abgezogen; der Rest steht bis hinunter zum Selbstbehalt von 1.100 EUR für Betreuungsunterhalt für Deine Ex zur Verfügung, der zusätzlich zu Kindesunterhalt und Elterngeld - auch wenn Ihr nicht verheiratet wart - bis zum 3. Geburtstag Eures Kindes zu bezahlen ist. Das wird auch genau errechnet, bevor irgendein "Amt" irgendetwas bezahlt; die vorrangige UH-Pflicht liegt im Moment bei Dir.
Deine Miethöhe spielt für die Unterhaltsberechnung keine Rolle; Miete ist aus dem Selbstbehalt zu bezahlen.
Wofür war denn dieser Kredit von 320 EUR? Und hast Du auch schon selbst einmal daran gedacht, Elternzeit zu nehmen?
Grüssles
Martin
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Autokredit und wurde vor der Trennung aufgenommen. Nein daran habe ich noch nicht gedacht. Gruss
Weil wenn ich jetzt Selbstbehalt minus Kredit und Miete, Strom usw Rechne habe ich ja nichts mehr.
Ja und deswegen wäre es sinnvoll, Dich mit Deiner Ex auf eine vernünftige Zahl zu einigen, ohne dass öffentliche Stellen ins Boot kommen, das kann nämlich schlechter für Dich sein.
Aha und welche Zahl soll das deiner Meinung nach sein, dass Sie auch davon Miete Zahlen kann. Das geht doch gar nicht....
Moin Papi,
hat Dich Deine Ex denn bis dato zu irgend etwas aufgefordert ?
Wie lange bezieht sie denn noch Elterngeld ?
Wie hoch ist dieses ?
Bei einer Unterhaltsberechnung würde ich mich - zumindest solange Du nichts neues findest - zunächst auf den Standpunkt stellen, dass Dein Selbstbehalt um den Mietanteil, der die im SB enthaltenen
450 EUR übersteigt, zu erhöhen wäre (in Deinem Falle also um 210 EUR).
... und für eine genauere Rechnung wären (wie von Martin geschrieben, Infos zu Altersvorsorge und Berufsbedingtem Aufwand) von Nöten.
Gruß
United
Autokredit und wurde vor der Trennung aufgenommen. Nein daran habe ich noch nicht gedacht.
Ein Autokredit ist - ausser vielleicht bei einem selbständigen Vertreter - Privatvergnügen. Anrechenbar bei der Unterhaltsberechnung sind lediglich Fahrtkosten nach Kilometern.
Aha und welche Zahl soll das deiner Meinung nach sein, dass Sie auch davon Miete Zahlen kann. Das geht doch gar nicht....
naja, bislang habt Ihr von Deinem Einkommen gelebt; jetzt kommt noch das Elterngeld und das Kindergeld dazu; nominal weniger ist es also nicht (obwohl ein Kind natürlich auch ordentlich Geld kostet, aber das wusstet Ihr ja vorher schon). Teurer werden in der Tat vor allem zwei Haushalte statt bisher einem.
Wenn Dir Deine Wohnung zu teuer ist, musst Du - wie bereits vorgeschlagen - ein Zimmer untervermieten oder möglichst bald umziehen. Wenn Du den Autokredit nicht bedienen kannst, muss die Kiste weg. "Ich habe so hohe monatliche Kosten, dass ich keinen Unterhalt bezahlen kann", ist kein Argument, das irgendwem einleuchtet.
Grüssles
Martin
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