Betreungsunterhalt ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Betreungsunterhalt & Rechtschutzversicherung und co...

 
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Hello Zamme.

Gleich vorweg: Ich KV - (unbereinigtes) Gehalt diesen Jahres 1.900€+  - Mama ab Februar ca. 1.500€ bei 30std-Woche. KIND, Kerle ab Februar 3J.

Ich zerbreche mir seit Tagen den Kopf - weil ich jetzt schon erahnen kann wie die Zukunft mit der KM, dem Kleinen und meiner Wenigkeit aussieht.
Seit ca. 1 Jahr haben wir uns getrennt - und ich zog wieder Richtung Heimat (60KM von KM & Kind entfernt).

Wir haben damals eine Unterhaltszahlung "untereinander" ausgemacht der nicht wirklich der DDT entsprach - übrigens, aufgrund meiner finanziellen Situation (viele alt-Kredite etc pp).
Jedenfalls war bei dieser Zahlung gleichzeitig der Mehrbedarf (Tagesmutter) berücksichtigt.

So hatte ich Zahlungen von 310€ monatlich bis einschießlich Janar 2018 geleistet bei einem Gehalt von 1.844€ (-5% pauschale f. Arbeit 1.751€). (Alle Altkredite die ich abzuleisten habe sind nicht auf meinem Selbsterhalt berücksichtigt, da sie wohl nicht angerechnet würden - wie es auch aus diesem Forum schon hieß.)

Die 310€ setzten sich aus 150€ Unterhalt und 60€ (die Hälfte) Tagesmutter zusammen - so haben wir gerechnet, man könnte auch sagen ich habe 310€ Unterhalt gezahlt und den Mehrbedarf "ignoriert". Nach DDT wäre das in beiden Fällen (bis 1.900€ - 251€ & bis 1.901-2.300€ - 269€ abzüglich des hälftigen KGs) "zu viel" gezahlt.

Warum diese Rechnungen?
Gründe: Ich habe durch die aktuellen Geschehnisse den Verdacht, dass es in Zukunft immer komplizierter zwischen KM und mir wird und es letztendlich nur noch über RA laufen wird.

Aktuelles Geschehnis:
KM schreibt mir per WA, dass sie ab Februar weniger arbeiten wird aus 2 Gründen: 1. Mehr Zeit für den Kleinen und 2. Der KiGa-Platz betreut auch nur bis Nachmittags. Ich Idiot antwortete noch damit dass es ja schön sei, dass sie mehr Zeit für den Kleinen dann hat...

Sie schrieb mir somit, dass sie dann quasi auf den VOLLEN Betrag des Unterhalts (und natürlich des Mehrbedarfs, was aber nicht erwähnt wurde aber is selbstredent) den ich laut DDT zu zahlen hätte, angewiesen sei.
So - also alles was man so ausgemacht hatte wurde hier vergessen, meine finanzielle Situation wurde hier völlig ausgeblendet - denn >sie< ist ja darauf angewiesen (nicht etwa das Kind...).
Sie hat aber weder irgendwelche Pauschalen zugerechnet, sonst noch den hälftigen Kindergeldbeitrag abgezogen, was mir evtl "zu Gute kommen" würde. Und ging somit von den vollen 348€ aus. Hinzu würde dann noch 100€ für den Kindergartenplatz kommen, den unser Sohn ab Feburar besetzt. Wären wir bei 448€.
Ich habe sie dann gefragt ob sie das obige eingerechnet hätte - "oh, nein - muss man das davon abziehen?..." etc. pp...
Habe ihr dann erklärt, dass von den 448€ dann mindestens noch die 97€ hälf. KiGe. abgezogen werden müsse - sind wir bei 351€ - die ich ab Februar (schon gesehen) vorerst im Dauerauftrag überweisen werde.

Sie habe mir dann erklärt, dass sie unter diesen Umständen dann den Kleinen gar nicht mehr abholen kann - das würde dann komplett auf mich zurückfallen.
Vorgeschichte dieszbezüglich: Sohn ist jedes 2. Wochenende bei mir - ich hole ihn Freitags ab und sie nimmt ihn Sonntags wieder mit - so die Vergangenheit.
Jetzt bleibt es auch an mir, dass ich ihn wieder zur KM bringe. Bin auf die öffentlichen angewiesen da Auto damals Totalschaden und jetzt keine Gelder für ein "neues...".
Eine Fahrkarte regio kostet knapp 13€ + die Waben die ich zum Hauptbahnhof ergänzen muss sind wir bei zusätzlichen 2,50€ pro Strecke. Heißt: Hin+Zurück an einem Tag kosten mich momentan 31€ - x2 sind wir bei 62€. Und das jetzt nochmal mal 2, für beide Wochenenden, sind wir bei 124€´die allein für das Abholen und Hinbringen fällig sind.

Warum erzähl ich euch das und was hat es mit dem in Titel stehendem Betreuungsunterhalt + Rechtschutzversicherung zu tun?

Ganz einfach:

Aufgrund der zunehmend komplizierter-werdenden Situation sehe ich mich gezwungen alles offziell über den RA bzw JuAm machen zu lassen - heißt, ich möchte einen Titel anstreben der sagt was ich zu zahlen hab. Ohne dass mir irgendwann später die böse Überraschung blüht (und ja ich weiß, DAVON bleibt man allgemein sowieso nicht verschont...).
Ich habe seit Wochen nur noch einen vollen Kopf mit 1000 Zahlen und schlechte Laune damit.

Das Problem an der Sache ist folgendes: Betreuungsunterhalt habe ich so eigentlich nie offiziell geleistet - er wird ja jetzt 3 Jahre alt. Bis dato wären es ca. von Mai 2017 bis Februar 2018 - 10 Monate ohne Betreuungsunterhalt (obwohl ich ja quasi mehr Unterhalt als nötig gezahlt habe, wenn man vom Mehrbedarf absieht - aber die Betreuung ist ja der eigentliche Mehrdarf, nicht?..)
Bevor ich alles über Dach und Fach titulieren lasse möchte ich mir erst die Angst nehmen, dass ich irgendwas noch nachzuzahlen habe.
Kann man Betreuungsgeld Rückwirkend anfordern? Sie hat nicht einmal von diesem Gesprochen, somit gab es auch keine (offizielle) Forderung, weder schriftlich noch mündlich.

Und die andere Sache wäre: Da ja eine normale Rechtschutz Unterhaltsfragen nicht absichert habe ich mich etwas umgesehen; die ARAG bietet in ihrem Rechtschutz als Zusatzabsicherung den Unterhaltsrechtsschutz für 6,75€ mehr im Monat an.
Da ich eh eine neue Rechtschutzversicherung abschließen muss & ich finanziell schiß vor zukünftigen Auseinandersetzungen habe bin ich am überlegen ob dies sinnvoll ist. Dort besteht zwar eine Wartezeit von einem Jahr aber besser als gar nichts.

Oder wie macht ihr das so? Wie sichert ihr euch ab? Wenn so eine Gerichtsverhandlung auf einem zukommt und man zahlen muss - gibt es noch andere Möglichkeiten, Barzahlungen ausgeschlossen?

Ich hoffe ich konnte das wichtigste gescheit darstellen und jemand weiß etwas Rat für mich....

Besten Dank!

LG Ranta

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2018 17:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe nicht wikrlich alles gelesen.

Du kannst keine Rechnung über das JA machen lassen. Das JA rechnet nur für den Betreuungselternteil.

Betreuungsunterhalt muss gefordert werden und kann nicht rückwirkend sondern frühestens ab Inverzugssetzung gezahlt werden. Es genügt dazu ein Schreiben der Art "ab sofort fordere ich BU" bzw. eine Einkommenauskunft wird gefordert mit dem Ziel der Unterhaltsberechnung.

Als Umgangselternteil bist Du prinzipiell verpflichtet das Kind zu holen und zu bringen.

Bei einem bereinigten Einkommen unter 1900 Euro, einer Unterhaltsberechtigten Person (Kind) geht es in der DDT eine Stufe hoch und bei einem Kind unter 6 wäre der Zahlbetrag (also abzüglich halbes KG) 269 Euro. Das wäre die korrekte Berechnung.

Der Kindergartenbeitrag (ohne Essengeld) ist Mehrbedarf und gequotelt nach dem Einkommen der Eltern zu zahlen. Bei Dir wird das Einkommen bereinigt und der KU zusätzlich abgezogen, bei der KM wird das Einkommen bereinigt (ohne KU !)
und dann jeweils 1300 Euro abgezogen und dann gequotelt. So werden die Haftungsanteile bestimmt.

Du musst einer Reduzierung der Arbeitszeit der KM nicht zustimmen. Wenn es bisher 30 Stunden waren ergibt sich die Frage warum es jetzt nicht mehr gehen soll.

Hinsichltich Deiner Einkommenssituation solltest Du eher überpüfen welche Versicherungen Du nicht mehr brauchst. Aus meiner Sicht (das ist meine ganz persönliche Meinung) ist eine Rechtschutzversicherung in Unterhaltsfragen nicht wirklich sinnvoll, aber ich kenne das Angebot der ARAG auch nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2018 18:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du müsstest in der 2. Stufe der Düsseldorfer Tabelle (inkl. Höherstufung wegen einen Unterhaltsberechtigten) landen.

Du rechnest dein Jahresnetto/12-5 % berufsbedingte Aufwendungen (oder wenn es höher ist, das. Kommt aufs OLG, wo das Kind wohnt an) und -4 % vom Brutto für zus. Altersvorsorge (wenn du diese ansparst).
Dann minus KU.

Wenn die KM Mehrbedarf für die Kita fordert, dann muss der Essensanteil rausgerechnet werden.  Und der Kitabetrag ohne Essensgeld wird dann nach Einkommen der Eltern gequotelt. Dein Einkommen nach Abzug des KUs und bei der KM das Einkommen (der 30 std.-Woche) minus die 5 % und die 4 %.
Die Einkommen werden dann addiert und daraus der Haftungsanteil errechnet.

Die KM ist nicht verpflichtet das Kind bei dir abzuholen, es sei denn sie hat die Entfernung geschaffen, dann könnte es anders sein. Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2018 19:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du hattest bisher eine Situation, wo Du mehr als glimpflich davon gekommen bist. In Deiner Darlegung steht vieles zum Verständnis, das empfinde ich persönlich als sehr hilfreich, auch wenn es Dir nicht in Deinem Sinne nützen wird. Und gerade daher möchte ich Dir sagen, Du bist sehr gut bisher davon gekommen. Nur die Dinge haben sich geändert. Das gefällt Dir sicherlich nicht. Und Du schreibst, dass Du Dich hier schon belesen hast. Nun ja, was glaubst Du, was passieren wird? Was soll bei Dir anders sein als an all den anderen hier? Hmm?

Du wirst vermutlich genauso "bluten" wie alle. Stelle die entscheidene(n) Frage(n), und die wirst die Antwort(en) bekommen. So einfach hinzulegen "Ich möchte Rat." funktioniert nicht so, dass es Dir (auch tatsächlich) weiterhilft.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2018 20:53
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Betreuungsunterhalt muss gefordert werden und kann nicht rückwirkend sondern frühestens ab Inverzugssetzung gezahlt werden.

Hi Susi64 - danke erstmal. Das bedeutet wenn über einem bestimmten Zeitraum kein BU gefordert wurde erlischt die Forderung? Was bedeutet das für die KM wenn sie nie angefordert hat?

Als Umgangselternteil bist Du prinzipiell verpflichtet das Kind zu holen und zu bringen.

Die 124€ für die Fahrtkosten die ich dafür aufwenden muss, kann ich also auch nirgends/nicht anrechnen?

Du musst einer Reduzierung der Arbeitszeit der KM nicht zustimmen. Wenn es bisher 30 Stunden waren ergibt sich die Frage warum es jetzt nicht mehr gehen soll.

Die 30 std wären ab Februar, vorher hat sie auch Vollzeit (40std/woche) gearbeitet - Sie sagt die Betreuung bei diesem KiGaPlatz ist nur bis 14:00Uhr und sie möchte mehr Zeit mit ihm verbringen.

Hinsichltich Deiner Einkommenssituation solltest Du eher überpüfen welche Versicherungen Du nicht mehr brauchst.

Ich habe nicht eine. Hauptsächlich lasten mir Altkredite die während der Partnerschaft enstanden sind auf den Schulten. Die sind aber wohl auch nach eigener Recherche nicht anrechenbar.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2018 22:59
(@rantanplan1)
Schon was gesagt Registriert

Die KM ist nicht verpflichtet das Kind bei dir abzuholen, es sei denn sie hat die Entfernung geschaffen, dann könnte es anders sein. Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?

Sophie

Hi Sophie, es sind 60km - die Entfernung war am Anfang als man sich kennenlernte bis vor der Geburt des Kindes (sind zusammengezogen) und ist jetzt wieder entstanden (nach der Trennung).
Mit einem Auto eigentlich kein Problem aber mit der Bahn und den öffentlichen ziemlich teuer.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2018 23:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das bedeutet wenn über einem bestimmten Zeitraum kein BU gefordert wurde erlischt die Forderung? Was bedeutet das für die KM wenn sie nie angefordert hat?

Wenn die KM bis heute keinen BU gefordert hat, dann steht ihr bis heute auch keiner zu.
Erreicht Dich morgen ein Schreiben, dass sie fordert, dann kann sie ab Januar 2018 diesen theoretisch auch erhalten.

Die 124€ für die Fahrtkosten die ich dafür aufwenden muss, kann ich also auch nirgends/nicht anrechnen?

Theoretisch nicht.
Dennoch würde ich es versuchen, solange Du zumindest den Mindestunterhalt zahlst.

Die 30 std wären ab Februar, vorher hat sie auch Vollzeit (40std/woche) gearbeitet - Sie sagt die Betreuung bei diesem KiGaPlatz ist nur bis 14:00Uhr und sie möchte mehr Zeit mit ihm verbringen.

Eine Betreung kann man in der Regel ausweiten, so bestimmt auch in diesem Kindergarten. Vermutlich bis 17 oder 18 Uhr. Und was sie "möchte" ist ausschließlich ihr Problem. Wenn sie sich das erlauben kann, dann soll sie es tun. Aber schließlich nciht auf Deine Kosten ... Da muss sie selber mit klarkommen.
Maßgeblich ist ihr bisheriges Einkommen.

Ich habe nicht eine. Hauptsächlich lasten mir Altkredite die während der Partnerschaft enstanden sind auf den Schulten. Die sind aber wohl auch nach eigener Recherche nicht anrechenbar.

Auch "vielleicht". Wenn die Kredite nachweislich aus der Beziehung stammen, dann können diese anrechenbar sein. Sie dürfen nur nicht dazu führen, dass Du nciht mindestens den Mindesunterhalt zahlen kannst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2018 23:10
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab jetzt die Bedingungen der ARAG nicht zur Hand, aber ich würde den Antrag sehr genau lesen. Die werden nämlich wissen wollen ob aktuell Verfahren anhängig sind bzw. etwas geplant ist. Schimpft sich vorvertragliche Anzeigepflicht.

Je nachdem wie die ARAG drauf ist, kann es sein dass sie den Antrag ablehnen oder einen Ausschluß aussprechen.

"Tricksen" ist beim Antrag auch keine wirlich gute Idee, wenn sie einem draufkommen bekommst noch größere Probleme.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2018 23:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Weiterhin gibt es zu bedenken, dass es mitunter lange Wartezeiten gibt.
Die Rechtsschutzversicherer wissen ziemlich genau, dass Familienrechtsprozesse kostenintensiv und sehr oft vorkommen können.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2018 14:28
(@inselreif)
Moderator

Weiterhin gibt es zu bedenken, dass es mitunter lange Wartezeiten gibt.

in dem Fall ein Jahr. Viel zu lang, wenn die Inverzugsetzung (Eintritt des Rechtsschutzfalls!) schon vor der Tür steht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2018 14:51