Hallo liebe User,
ich habe einen neunjährigen unehelichen Sohn. Seine Mutti und ich teilen uns das Sorgerecht. Nach unserer Trennung bekam Sie Unterhaltsvorschuss, da ich im Studium war. Nun ist mein Studium vorüber und ich bin an der Uni als Doktorand angestellt. Mein Netto-Gehalt wird bei etwa 1800 Euro liegen, womit sich aus der Düsseldorfer Tabelle ja ein Unterhalt von 291 Euro ableitet. Unser Sohn ist zwei Tage die Woche bei mir. Ausnahmslos jede Woche.
Wir wollen uns demnächst über den Unterhalt verständigen. Habe ich das Recht (durch die zwei Tage Betreuung die Woche) einen geringeren Unterhalt als die 291 Euro zu zahlen? Ich hätte da so an 240 Euro gedacht, denn wenn ich die Düsseldorfer Tabelle richtig verstehe, liegt ihr ja zugrunde, dass der Unterhaltspflichtige keinerlei Betreuung leistet.
Moin,
Habe ich das Recht (durch die zwei Tage Betreuung die Woche) einen geringeren Unterhalt als die 291 Euro zu zahlen? Ich hätte da so an 240 Euro gedacht, denn wenn ich die Düsseldorfer Tabelle richtig verstehe, liegt ihr ja zugrunde, dass der Unterhaltspflichtige keinerlei Betreuung leistet.
nein, dieses Recht gibt es nicht. Der UH-Pflichtige hat ein Umgangsrecht bzw. eine Umgangspflicht; die wird durch den Abzug des hälftigen Kindergeldes kompensiert. Weitere rechtliche Abzugsmöglichkeiten gibt es nicht; wer weniger als 49,9% der Betreuung leistet, ist in vollem Umfang unterhaltspflichtig.
Andererseits: Euer Sohn ist neun Jahre alt und Du bezahlst demnächst zum ersten Mal (!) Unterhalt; bislang haben das andere für Dich übernommen. Klagen über "Kind ist so teuer" dürften sich also erübrigen: Ein arbeitender Vater eines gleichaltrigen Kindes hätte bis heute bereits knapp 30.000 EUR Unterhalt bezahlt, während Du noch nicht einmal eine einzige Zahlung geleistet hast. Überdies ist es ein ziemliches Luxusproblem, bei einem Netto von 1.800 EUR über 50 EUR Kindesunterhalt hin oder her nachzudenken. In diesem Forum gibt es hunderte von Vätern, die ihren letzten Euro geben würden, wenn sie dafür ihr Kind jede Woche zwei Tage betreuen dürften....
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Zunächst einmal danke ich Dir für Deine Antwort brille007.
Fair finde ich das nicht. Ein UH-Pflichtiger dessen Kind teilweise bei ihm wohnt entlastet den Elternteil in seiner Betreuung und hat gleichzeitig zusätzliche Ausgaben. Dabei gehts mir nicht nur um mich, sondern dies finde ich generell eine einseitige Regelung. Wobei mir auch klar ist, dass es nicht für jedes Betreuungsmodell eine Regelung geben kann.
Zu Deiner Standpauke: Ich weiß ich hab nicht viel von meiner Geschichte preisgegeben. Aber Dein Urteil über mich trifft mich schon. Denn das ich so nie für Unterhalt aufgekommen bin stimmt nicht. Allein weil ich die ersten drei Jahre mit der Mutter und meinem Sohn zusammengelebt habe und zusammen gewirtschaftet habe. Von einen Tag auf den anderen hat sie sich dann in jemanden verliebt und ich fand mich auf der Couch meines besten Freundes wieder. Ich habe bis auf eine Tasche mit Klamotten alles zurückgelassen was wir angeschafft hatten, dem Kind zu Liebe. Von da an gab es Unterhaltsvorschuss. Nicht nur dass ich den Unterhaltsvorschuss ja zurückzahlen werde. Ich habe all die Jahre auch immer das Essensgeld für Kindergarten bzw Schule bezahlt. Weil sie eben auch noch bis vor kurzem in der Ausbildung war und es auch mit Unterhaltsvorschuss nicht hätte stemmen können. Dies tat ich wieder meinem Sohn zu Liebe. Ich musste ihr auch öfter Geld leihen, was ich wohl nie zurückbekommen werde. Meinem Sohn zu Liebe. Um das alles zu stemmen hatt ich mein ganzes Studium über noch immer ein bis zwei Aushilfsjobs. Und da ich als Single eine Zweiraumwohnung miete, damit mein Sohn sich entsprechend entfalten und spielen usw kann, esse ich seit 6 Jahren nur eine Mahlzeit am Tag. Mein Leben war in dieser Zeit ausser an zwei Tagen die Woche besch***en. Ich habe also durchaus Opfer gebracht und auch finanziell mein möglichstes getan.
Und ja es mag ein Luxusproblem sein. Und ich weiß das viele Väter ganz anders da stehen. Man darf aber auch nicht vergessen, dass ich noch 25000 Euro Schulden durch BaföG, Unterhaltsvorschuss und Studienkredit an der Backe hab. Ich wollte mich eigentlich gar nicht rechtfertigen. Jetzt hab ichs doch getan. Deine Kritik hat mich nun mal getroffen.
LG,
ps022
Moin PS,
"fair" ist in diesem Kontext möglicherweise die falsche Vokabel (mal abgesehen davon, dass Familienrecht nicht behauptet, "fair" zu sein.) Man könnte sonst auch argumentieren, dass der kinderlose Kollege Porsche fährt und dreimal im Jahr Urlaub macht - und dass man dergleichen aus Fairnessgründen bitteschön von der Allgemeinheit gesponsert bekommen müsse.
Deine Ex-Partnerin und Du habt Nachwuchs in die Welt gesetzt, bevor Ihr in der Lage wart, Euch auch finanziell angemessen darum zu kümmern. Unsere Eltern und Grosseltern haben meist noch eine andere Reihenfolge gewählt und ihre Kinder bekommen, wenn sie auch dafür aufkommen konnten; die hatten kein engmaschiges soziales Netz, das ihre elterlichen Verpflichtungen übernimmt. Noch vor wenigen Jahrzehnten hättest Du Dein Studium vermutlich abbrechen und auf dem Bau arbeiten müssen, um den Unterhalt für Dein Kind zu erwirtschaften. Grosszügigerweise hat die Allgemeinheit bislang Deine Verpflichtungen übernommen - das ist keine Selbstverständlichkeit.
Jetzt, auf dem halben Weg bis zur Volljährigkeit stellst Du fest, dass Kinder tatsächlich Geld kosten - und zwar eigenes. Was ist daran "unfair"? Rechne notfalls einfach mal nach: Von Deinem Netto von 1.800 bekommst Du 1.500 und Dein Sohn knapp 300, also ein Sechstel. Das sind 10 EUR am Tag. Gemessen an den tatsächlichen Kosten bekommt man davon ganz sicher kein Kind gross. Willkommen im Leben...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin ps,
von den Unterhaltszahlungen mal abgesehen... siehst Du eine Möglichkeit Euren Sohn hälftig zu betreuen?
LG WH
Hi,
der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen ,das auch bei 50/50 Betreuung nicht autmomatisch der KU wegfällt.
Dann sind nämlich beide Elternteile Barunterhaltspflichtig und der Bedraf richtet sich nach dem Gesamteinkommen der Eltern. Sollte die KM wenig bis nichts verdienen, wäre im schlimmsten Fall auch bei 50/50 der volle KU fällig.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
ich denke, das der Ton hier in der Tat sehr rauh ist, wobei ich es schwierig finde, derartige Urteile zu fällen. Der Threadopener hat es sich wahrscheinlich auch nicht ausgesucht, zum alleinigen Zahlemann zu werden.
Als Rat kann man nur folgendes sagen. Anrechnen kannst Du die Betreuung nicht und wenn die Mutter nicht arbeitet, kannst du nix machen. Wenn schon, dann schon:
Umgekehrt kann Dich auch keiner zwingen, das Kind so viel zu betreuen. Tagsüber alle zwei Wochen ohne Übernachtung geht auch. Wenn Zahlpapa, dann richtig. Bei einigen Müttern, die den Vatereinsatz als Entlastung zu schätzen wissen, kann dies zu starkem Entgegenkommen führen.
mfg
P.S.
Ich finde es übrigens ungerecht, wenn das Einbringen in die Betreuung nicht berücksichtigt wird. Un dieses Unrecht wird nicht zu Recht, weil einigen 100x mehr Unrecht widerfahren ist.
Moin Dantes,
man wird keine allgemeingültige DDT aufstellen können, wenn die die Betreuungsanteile des anderen Elternteils berücksichtigen soll. Die Ursprünge der DDT kommen aus einer Zeit, in der ein Elternteil die Betreuung übernommen hat und der andere Elternteil eben alle 14 Tage die Kids mal hatte. Das ändert sich heute mehr und mehr.
Wir leben in einem Land der Vertragsfreiheit. Den Eltern ist es unbenommen schon während der Ehe einen Ehevertrag zu schließen, in dem die Parameter geklärt werden oder aber das im Rahmen der Trennung zu tun. Niemand ist verpflichtet, den Unterhalt nach DDT zu berechnen, genauso könnte man jeden anderen Maßstab anlegen, mit dem beide einverstanden sind. Unter der Voraussetzung, dass dann keiner irgendwo anders die Hand aufhält.
Wenn der TO und seine Ex sich auf 240 Euro und 2 Betreuungstage vom Vater in der Woche einigen, dann ist das okay. Unter der Beachtung gegenwärtiger Titel und dann auch einer zuverlässigen Zahlung.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM
Genau das ist richtig und die Antwort.
Genau das ist richtig und die Antwort.
dass Unterhaltszahler und -empfänger sich einigen können, worauf sie wollen, hat doch niemand bestritten. Die Frage war allerdings, ob es angesichts einer allwöchentlichen Wochenendbetreuung durch den UH-Pflichtigen ein RECHT auf Unterhaltsminimierung gibt - und das ist zu verneinen: Ein Recht ist etwas, das man einklagen kann.
Darüber, ob das geRECHT ist, kann man unendlich philosophieren. Genauso wie über die Frage, warum ein Kind keinen, das zweite 200 und das dritte 500 EUR Unterhalt pro Monat bekommt - obwohl ein Akademikerkind sicher nicht doppelt so viel isst wie ein Arbeiterkind...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Brille,
es geht nicht darum, das wir philosophieren, sondern dass wir auch mal zusammenhalten. Zu den Einnahmen:
Die Mutter bekäme 300+184 d.h. 484€ Einnahmen. Geteilt durch 20 Tage (den Rest der Tage ist das Kind ja auf der Kostenstelle vom Vater, einschließlich Zimmer...) macht das 24€ täglich. Davon bekommt man sicherlich ein Kind groß.
@PS022
Ein Recht hast Du nicht, aber ich wette, dass die Mutter Deinen Einsatz zu schätzen gelernt hat. Das kann man auch nutzen. Du könntest auch ein WM anbieten =15 statt 10 Tage.
Der Aussage von Wolkenhimmel kann ich nicht voll zustimmen, würde doch einmal das KG geteilt, zum anderen würde die Mutter ja auch eine erhöhte Erwerbsobligenheit treffen, die man ja auch in Form von fiktivem Gehalt anrechnen könnte ;-). Vielleicht will die Mutter Dir ja auch entgegenkommen und Ihr könnt euch einigen. Wie gesagt, eventuell hilft es dabei, deinen Einsatz bei der Mutter zu betonen und zu sagen, dass du 5 Tage vom reinen Wechselmodell weg bist, ein Zustand, der sich auch von deiner Seite aus zu ändern kann. Mit Bafög und UH Vorschuss ist die Schuldenlast sicherlich nicht gering.
Ein Recht hast Du nicht, aber ich wette, dass die Mutter Deinen Einsatz zu schätzen gelernt hat. Das kann man auch nutzen. Du könntest auch ein WM anbieten =15 statt 10 Tage.
und wenn Du Deine Wette verlierst, sagt die Mutter "das ist mir alles zuviel Theater; alle zwei Wochen zwei Tage beim Vater genügt auch.
Und dann?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das ist das Risiko.
Aber vielleicht sollte man echt mal über eine Übernachtung bei Mama bei deutlich kleinerer Wohnung nachdenken und das Woe zum Arbeiten nutzen, um die 25k Schulden abzutragen. Das ist doch das Modell, welches der Staat als bestes für das Kindswohl vorgesehen hat :crash:. Anfragen, ob Mami das für besser erachtet, wird man wohl noch dürfen. Ich denke man muss seinen Ex-Partner kenen, um z.B. zu bluffen, oder bereit sein, das durchzuziehen. Es ist eine Möglichkeit, bei der man überlegen muss, ob man sie nutzt, je nach Ex kann da die Antwort auch "Nein, besser nicht" sein.
Und dann sollte man es auch nicht machen!!!!!
Aber einige halten dieses die Kinder 2 Tage zum Vater für ein wahnsinniges Entgegenkommen, die Wahrheit ist vielmehr, dass viele Mütter dies als Entlastung wollen. Umgekehrt haben die Väter, die Ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen wahrscheinlich zu stark gezeigt, wie wichtig das Kind für sie ist. Da ist es dann eine weitere Strafe neben der finanziellen Vernichtung.
Der Aussage von Wolkenhimmel kann ich nicht voll zustimmen, würde doch einmal das KG geteilt, zum anderen würde die Mutter ja auch eine erhöhte Erwerbsobligenheit treffen, die man ja auch in Form von fiktivem Gehalt anrechnen könnte ;-).
:question:
Bist Du sicher, dass ich das geschrieben habe? 😉
VG WH
Hi, nein, Du hast recht, das war mein Kommentar zu dem Kommentar von Midnightwish, wobei sie natürlich insofern recht hat, das einem als Mann im Familienrecht alles passieren kann.
Danke Euch allen für Eure Wortmeldungen.
Meine Ex-Freundin ist oberflächlich eine umgängliche Person, doch ihre Zündschnur ist sehr kurz und Sie wird sehr trotzig und ausfallend und schafft unumstößliche Tatsachen wenn ihr was nicht passt (Das ist auch der Grund warum ich zu Eltern-Lehrer Gesprächen gehe und nicht sie).
Das Thema der 50/50 Betreuung hatte ich schon mehrmals aufgetischt. Das findet Sie gar nicht witzig und hat es vehement verneint. Dabei muss ich es wohl belassen.
Nur zu zahlen und die Betreuung einzustellen um Druck auszuüben, halte ich für den ganz falschen Weg. Wie gesagt ist die Mutti nicht einfach im Umgang. Man muss da immer sehr diplomatisch vorgehen. Und ich denke Druck aufzubauen würde das Tischtuch endgültig zerschneiden. Ausserdem würde ich dann ja meinen Sohn mit hinein ziehen. Der würde ja auch darunter leiden.
Wir haben nun diese Woche mehrmals über den Unterhalt gesprochen. Ich habe ihr meine Sicht der Dinge dargelegt und die 240 Euro vorgeschlagen. Daraufhin hat sie sich im Jugendamt beraten lassen. Dort wurde sie darin bestärkt sich an die Düsseldorfer Tabelle zu halten und auch darüber aufgeklärt, dass es für meinen Vorschlag keine rechtliche Veranlassung gibt. Ausserdem wurde ihr gesagt, dass die Tabelle von zwei Kindern augehe und ich deswegen in die nächst höhere Gehaltsstufe eingruppiert gehöre. Somit ist es nun ihr großes Entgegenkommen 291 Euro statt 309 zu fordern. Das muss ich dann wohl so hinnehmen. Wie brille007 schon sagte, werde ich der 50 Euro wegen nicht verhungern. Und mir ist es wichtig den Frieden mit der Mutti zu wahren, weil sie ansonsten sehr ungemütlich werden kann und dies würde sich automatisch in irgendeiner Hinsicht auf mich und meinen Sohn auswirken.
LG,
ps022
Ein paar Hinweise noch dazu.
- Aufgrund der Anmerkungen die richtige Entscheidung.
- Die Handlung und Begründung des Jugendamtes ist Blödsinn und nicht dem Kindswohl zuträglich. Eigentlich sollten sie euer Modell fördern. Btw.: Wo im BGB ist die DD Tabelle festgeschrieben?
- In ein paar Jahren kann dein Sohn mitreden, wo er leben will (es wird nicht immer gehen, ihn herauszuhalten.) Sollte er sich für dich entscheiden, dann kannst Du Ihr ja auch 20€ entgegenkommen. :rofl2: