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Hallo zusammen,
Kind aus erster Ehe ( 9 Jahre) erhält Unterhalt.
Gemeinsames Kind wird durch neue Partnerin im ersten Jahr betreut.
Sollte diese nun danach einer Erwerbstätigkeit nachgehen und das Kind z.b in einer Kiga oder später Kindergarten betreuen lassen.
Wie verhält es sich mit den Betreungskosten? Werden diese bei der Unterhaltsberechnung für Kind 1 berücksichtigt als Aufwendung wie z.b Fahrtkosten zur Arbeit?
In unserem Landkreis werden die Kindergartenkosten nach dem Nettoeinkommen berechnet. Allerdings ist dieses ja durch die Unterhaltszahlung für Kind 1 nicht vollständig vorhanden.
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2016 21:25