Beteiligung an Kost...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beteiligung an Kosten Freizeitgestaltung

 
(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag, es ist nicht ganz einfach eine Überschrift für mein Thema zu finden, hoffe es passt.

Wechselmodell. Ich zahle den gesamten Unterhalt für das Kind (Beratungsfehler, aber nebensächlich), d.h. der Unterhalt geht auf ein Konto und von da wird er 60/40 an die Elternteile verteilt.

Das Kind möchte eine Veranstaltung mit Übernachtung besuchen. Da es noch minderjährig ist muss ein Elternteil begleiten. Im konkreten Fall übernimmt die Mutter die Begleitung, fordert aber nun von mir die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Des lieben Friedens willen werde ich wohl zahlen, aber trotzdem bleibt ein Nachgeschmack.

Ich hätte dazu gern mal ein paar Worte von Dritten wie da die Angelegenheit gesehen wird, also ob ich überhaupt zahlen müsste oder anderweitige Ansätze. Vielen Dank.

Ganz persönlich bin ich der Meinung, die Mutter steht in der Verantwortung moralisch und rechtlich auch finanziell für das Kind da zu sein, Wechselmodell. Wenn sie dem Kind so etwas bieten möchte muss sie das zahlen, schließlich finanziere ich außerhalb des Unterhalts Urlaube, Hobbys, Geschenke usw. allein. Sie hält sich da raus, arbeitet auch nicht entsprechend ihrer Möglichkeiten um Geld zu verdienen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2025 17:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @seriennummer2022,

ich finde, du hast das Wesentliche bereits selbst gesagt:

Geschrieben von: @seriennummer2022

Des lieben Friedens willen werde ich wohl zahlen, aber trotzdem bleibt ein Nachgeschmack.

Dasselbe in meinen Worten und etwas ausführlicher:

  • Das Kind hat einen Anfall von "wünsch-mir-was", und Mama möchte den Wunsch erfüllen. Da es also nur um "haben wollen" und nicht um "brauchen" geht, ist das Unterhaltsrecht hier eigentlich gar nicht berührt: kein Mehrbedarf, kein Sonderbedarf.
  • Nun möchte die Dame aber die Hälfte der Kosten von dir erstattet haben. Könntest du m.E. ablehnen, ohne dass dabei irgendwelche juristischen Folgen zu befürchten wären.
  • Problem: Aller Voraussicht nach wird die Frau Mama dich gegenüber dem Kind als den Spielverderber und Wunschzettel-Saboteur darstellen.

Und damit sind wir dann leider genau bei deinem "um des lieben Friedens willen" ...

Viele liebe Grüße,

Malachit


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2025 19:47
(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert

@malachit 

Des lieben Friedens willen habe ich mich nun an den Reisekosten zur Hälfte beteiligt, also nur Übernachtung und Fahrtkosten.

Jetzt kam von der Ex eine "Nachforderung" im Anschluß der Reise, ich soll Kostgeld für das Kind an sie überweisen, d.h. das komplette Essen des Kindes während der Reise bezahlen. Ex war nicht gerade kleinlich und daher ein entsprechend hoher Betrag. Ich hab das abgelehnt da irgendwie auch mal gut sein muss und es auch ihre Tage mit dem Kind laut Plan waren.

Nun ist die Frau recht abgebrüht und hat einfach den Betrag einbehalten, d.h. einfach abgezogen von Geld was sie mir "schuldet".

Damit nicht genug, für einen weiteren Wochenendtrip mit dem Kind fordert sie wieder volle Kostenübernahme von mir für das Kind.

Ich hätte gern Tips wie ich das irgendwie unterbinden kann. Ich möchte den Gang zum RA eigentlich vermeiden. Lieben Dank. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2025 01:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@seriennummer2022

Geschrieben von: @seriennummer2022
Ich hätte gern Tips wie ich das irgendwie unterbinden kann. Ich möchte den Gang zum RA eigentlich vermeiden.
Nun ja, mit den zuletzt gemachten Erfahrungen würde ich KM beim nächsten einfach nichts mehr geben, wenn dann ein Taschengeld direkt Junior in die Hand drücken.

Grüßung
Marco

 


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2025 08:50
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

du machst dir selbst das Leben schwer, wenn du dich aus „Frieden“ heraus in die Ecke drängen lässt.

Deine Ex nutzt ganz klar ein Muster: Nachforderungen, Geld einbehalten, Verantwortlichkeiten verschieben. Wenn du das weiter zulässt, wird es nur schlimmer.

Die Regel ist simpel: Ihre Umgangszeit – ihre Kosten.
Alles andere ist freiwillig, und genau das wird aktuell gegen dich verwendet.

Setz jetzt klare Grenzen:
– Keine Zahlungen ohne vorherige Absprache.
– Keine Nachforderungen mehr.
– Kein Einbehalten von Geld akzeptieren.

Keine Grenzen zu setzen ist die perfekte Einladung, ausgenutzt zu werden.

Nimm dir nichts an. Und wenn sie meint, dich schlecht reden zu müssen, dann ist es so. Das wird sie sowieso tun. 

Lass dich nicht erpressen und ausnutzen!!! 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Wochen 2 mal von Mirko999
AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2025 07:35