Guten Tag, es ist nicht ganz einfach eine Überschrift für mein Thema zu finden, hoffe es passt.
Wechselmodell. Ich zahle den gesamten Unterhalt für das Kind (Beratungsfehler, aber nebensächlich), d.h. der Unterhalt geht auf ein Konto und von da wird er 60/40 an die Elternteile verteilt.
Das Kind möchte eine Veranstaltung mit Übernachtung besuchen. Da es noch minderjährig ist muss ein Elternteil begleiten. Im konkreten Fall übernimmt die Mutter die Begleitung, fordert aber nun von mir die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Des lieben Friedens willen werde ich wohl zahlen, aber trotzdem bleibt ein Nachgeschmack.
Ich hätte dazu gern mal ein paar Worte von Dritten wie da die Angelegenheit gesehen wird, also ob ich überhaupt zahlen müsste oder anderweitige Ansätze. Vielen Dank.
Ganz persönlich bin ich der Meinung, die Mutter steht in der Verantwortung moralisch und rechtlich auch finanziell für das Kind da zu sein, Wechselmodell. Wenn sie dem Kind so etwas bieten möchte muss sie das zahlen, schließlich finanziere ich außerhalb des Unterhalts Urlaube, Hobbys, Geschenke usw. allein. Sie hält sich da raus, arbeitet auch nicht entsprechend ihrer Möglichkeiten um Geld zu verdienen.
Hallo @seriennummer2022,
ich finde, du hast das Wesentliche bereits selbst gesagt:
Des lieben Friedens willen werde ich wohl zahlen, aber trotzdem bleibt ein Nachgeschmack.
Dasselbe in meinen Worten und etwas ausführlicher:
- Das Kind hat einen Anfall von "wünsch-mir-was", und Mama möchte den Wunsch erfüllen. Da es also nur um "haben wollen" und nicht um "brauchen" geht, ist das Unterhaltsrecht hier eigentlich gar nicht berührt: kein Mehrbedarf, kein Sonderbedarf.
- Nun möchte die Dame aber die Hälfte der Kosten von dir erstattet haben. Könntest du m.E. ablehnen, ohne dass dabei irgendwelche juristischen Folgen zu befürchten wären.
- Problem: Aller Voraussicht nach wird die Frau Mama dich gegenüber dem Kind als den Spielverderber und Wunschzettel-Saboteur darstellen.
Und damit sind wir dann leider genau bei deinem "um des lieben Friedens willen" ...
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Des lieben Friedens willen habe ich mich nun an den Reisekosten zur Hälfte beteiligt, also nur Übernachtung und Fahrtkosten.
Jetzt kam von der Ex eine "Nachforderung" im Anschluß der Reise, ich soll Kostgeld für das Kind an sie überweisen, d.h. das komplette Essen des Kindes während der Reise bezahlen. Ex war nicht gerade kleinlich und daher ein entsprechend hoher Betrag. Ich hab das abgelehnt da irgendwie auch mal gut sein muss und es auch ihre Tage mit dem Kind laut Plan waren.
Nun ist die Frau recht abgebrüht und hat einfach den Betrag einbehalten, d.h. einfach abgezogen von Geld was sie mir "schuldet".
Damit nicht genug, für einen weiteren Wochenendtrip mit dem Kind fordert sie wieder volle Kostenübernahme von mir für das Kind.
Ich hätte gern Tips wie ich das irgendwie unterbinden kann. Ich möchte den Gang zum RA eigentlich vermeiden. Lieben Dank.
Ich hätte gern Tips wie ich das irgendwie unterbinden kann. Ich möchte den Gang zum RA eigentlich vermeiden.Nun ja, mit den zuletzt gemachten Erfahrungen würde ich KM beim nächsten einfach nichts mehr geben, wenn dann ein Taschengeld direkt Junior in die Hand drücken.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
