Hallo,
der Anwalt bereinigt das Einkommen der KM um berufsbedingte Aufwendungen - war das andere Einkommen auch so berenigt?
Bezüglich des Einkommens stellt sich mir auch die Frage ob
a) der Arbeitgeber sich an den Kinderbetreuungskosten beteiligt
b) es keine Sonderzahlungen etc. gibt
c) die Berechnung des Nettos nach Steuerklasse II/1 Kind erfolgte
d) das Bruttogehalt wäre interessant, damit man das Nettogehalt überprüfen könnte.
e) Zahlt das Jugendamt einen Zuschuss zur Betreuung?Sophie
Hallo Sophie,
danke für den Betrag, hier die Antworten:
Ja, mein Einkommen ist auch so bereinigt.
zu a) nein, der AG beteilgt sich nicht
zu b) nein, es gibt keine Sonderzahlungen
zu c) ich denke mal ja
zu e) die Tagesmutter kostet 220,€/mtl, das Eigenanteil der KM beträgt 152,-€ (Nachweis liegt vor)
Danke!!!
Moin
Zahlst Du denn neben KU und BU auch (anteilig) einen Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungsbedarf? Wie hoch ist der denn insgesamt? Hast Du einen Nachweis über die Betreuungskosten erhalten?
Gruss oldie
Hallo Oldie,
nein, ich zahle keinen Mehrbedarf, der wird ggw. auch nicht gefordert!
Ja, ein Nachweis über die Betreuungskosten liegt vor!
Vielen Dank!!!
Hi,
es stehen IMO 2 Möglichkeiten zur Verfügung:
Variante 1:
Die Ex zahlt die Betreuungkosten alleine und zur BU-Berechnung wird dann ihr Einkommen um diesen Betrag bereinigt.Variante 2:
Der Opener wird an den Betreuungkosten beteiligt und jeder darf bei der Berechnung des BU seinen Anteil an den Betreuungkosten abziehen bevor Bedarf und Leistungsfähigkeit festgestelt werden.
Ich schätze mal, das beide Varianten zu gleichem Ergebnis führen werden.
Gruß Tina
Hallo Tina,
vielen Dank für die Antwort:
Anmerkung zu Variante 2: Bei dieser könnte ich die Kosten für die Kindesbetreuung (meinen Anteil natürlich nur) direkt von der Steuer absetzen oder?
Danke und Gruß
Roland
Hallo,
mit meinen Fragen meinte ich eigentlich das Einkommen der KM. Weil, wenn das vormalige Einkommen nicht bereinigt ist müsste ihr jetziges auch nicht bereinigt werden und umgekehrt.
Und wichtig bei einer Beteiligung an den Betreuungkosten müssen die Essenskosten herausgerechnet werden, weil die über den Ku abgedeckt sind.
Und wie lange sind die Betreuungszeiten und die Arbeitszeiten?
Sophie
Hi,
den Schwachpu7nkt hatte4 oldie ja schon geschrieben. Wenn du Betreuungkosten übernimmst kannst du diese auch von der teuer absetzen, was du übringens auch beim BU könntest.
die Tagesmutter kostet 220,€/mtl, das Eigenanteil der KM beträgt 152,-€ (Nachweis liegt vor)
Und wer kommt für die Differenz von 152 € zu 220 € auf?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Roland,
nochmal:
Zur Überprüfung der Unterhaltshöhe ist Dein Einkommen wichtig (der zu zahlende Unterhalt wäre zunächst nach der Differenz Euer bereinigter Einkommen zu ermitteln (die Differenz ihres theoretischen Vollzeit-Gehalt zum tatsächlichen Gehalt stellt hier die Obergrenze des Anspruchs dar).
Gruß
United
Also ich bin immer noch der Meinung, dass die Betreuung durch eine Tagesmutter keinen Mehrbedarf des Kindes darstellt.
Und wie United schon angedeutet hat, ist BU ja nicht nur durch den SB des Pflichtigen begrenzt, sondern auch durch sein Einkommen.
Der Berechtigte darf durch BU + eigenes Einkommen nicht mehr haben als der Pflichtige.
Hallo Beppo,
vielen herzlichen Dank für deine Antworten.
Speziell zu dieser hier habe ich noch eine Frage:
Mein bereinigtes Einkommen beläuft sich auf 2378,-€
Wenn ich deinen letzten Satz richtig verstehe, dann hätte die Unterhaltsempfängerin mehr, als ich habe. Ihre Forderung sind insgesamt 1980,-€ (855,- eigenes Einkommen + 1125,- BU von mir). Mir blieben aber nur noch 1253,-€ mtl, wenn ich der Zahlung nachkäme.
Wie kann ich also deine Antwort verstehen, dass der der Empfänger nicht mehr haben darf, als der Pflichtige? Gibt es dazu ein BGH-Urteil oder sonstiges?
Vielen herzlich Dank im Voraus!!!
Gruß
Roland
Hi,
den Schwachpu7nkt hatte4 oldie ja schon geschrieben. Wenn du Betreuungkosten übernimmst kannst du diese auch von der teuer absetzen, was du übringens auch beim BU könntest.
Und wer kommt für die Differenz von 152 € zu 220 € auf?
Hi,
für die Differenz kommt das JA oder der Landkreis auf!
Was meinst Du damit, dass "ich dies übrigens auch beim BU könnte"??
Danke!
Gruß
Hallo,
mit meinen Fragen meinte ich eigentlich das Einkommen der KM. Weil, wenn das vormalige Einkommen nicht bereinigt ist müsste ihr jetziges auch nicht bereinigt werden und umgekehrt.
Und wichtig bei einer Beteiligung an den Betreuungkosten müssen die Essenskosten herausgerechnet werden, weil die über den Ku abgedeckt sind.
Und wie lange sind die Betreuungszeiten und die Arbeitszeiten?
Sophie
Hallo Sophie,
bitte entschuldige, dass ich deine Frage nicht richtig verstanden hatte.
Nein, ihr Einkommen vor der Geburt wurde nicht bereinigt (um die berufsbedingten Aufwände). Hätte ich dies verlangen können oder kann ich das jetzt immer noch? Denn dadurch würde sich ihr Anspruch natrülich verringern oder???
Essensgeld wurde nicht herausgerechnet.
Sie wird 16Std/wöchtlich arbeiten (im Rahmen der Elternzeit), davon 4Std/wtl. Homeoffice (also in den eigenen Räumlichkeiten).
Die genauen Buchungszeiten sind mir nicht bekannt, ich werde sie bei der KM anfordern. Ich weiß, dass mein Sohn bei der Tagesmutter ißt, weiß aber leider auch nicht, wie hoch die Kosten dafür sind.
Danke im Voraus für dein Antwort!
Gruß
Roland
Moin Roland,
nochmal:
Zur Überprüfung der Unterhaltshöhe ist Dein Einkommen wichtig (der zu zahlende Unterhalt wäre zunächst nach der Differenz Euer bereinigter Einkommen zu ermitteln (die Differenz ihres theoretischen Vollzeit-Gehalt zum tatsächlichen Gehalt stellt hier die Obergrenze des Anspruchs dar).
Gruß
United
Moin United,
wie ich schon als Antwort an Beppo geschrieben habe, beträgt mein bereinigtes EK 2378,-€. Was wäre denn zu leisten nach deiner Rechnung?
Vielen Dank
Gruß
Roland
Moin Roland,
hier mal ein Beispiel des BGH zum Betreuungsunterhalt einer nicht-verheirateten Mutter:
Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, das die Mutter ohne die Geburt ihres Kindes zur Verfügung hätte. Dabei wird jedoch die Lebensstellung der Mutter und damit ihr Unterhaltsbedarf durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt.
Wie eine Einkommensbereinigung vorzunehmen ist, geht aus den Unterhaltsrechtlichen Leidlinien des für Dich zuständigen OLGs hervor.
Vereinfacht (abhängig von OLG-Bezirk):
2.378 - 855 = 1.523 davon 3/7 = 653 EUR Betreuungsunterhalt
Allerdings musst Du in Deiner Strategie berücksichtigen, dass Exilein derzeit keinerlei Erwerbsobliegenheit trifft (da Euer Kind noch nicht drei Jahre alt ist), insofern sollte das Deine Kompromissbereitschaft deutlich erhöhen ...
Gruß
United
Hallo United!!!!
Super großen Dank für die Antwort.
Die 3/7 Berechnung in diesem Zusammenhang ist neu für mich und dies hat mir mein RA, den ich zu Anfang der ganzen Auseinandersetzung hatte, so nicht mitgeteil. Ich dachte immer, die 3/7 Formel ist nur für den Trennungsunterhalt bei Ehegatten gültig?
Danke auch für den Hinweis zu meiner Strategie und als Info (habe ich aber schon mal geschrieben). Die KM hat den Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet und sollte sie diesen jetzt plötzlich kündigen, würde das mit Sicherheit Folgen für sie beim AG haben.
Zu Kompromissen bin ich bereit, wenn sie sich in Bezug auf ein gemeinsames Sorgerecht und auf einen geregelten Umgang mit meinem Sohn auf mich zu bewegt.
Vielen Dank nochmal!!!
Gruß
Roland
Hallo,
d. h. die kompletten Kosten für die Tagesmutter sind die die sie geltend macht. Für ihre Berufstätigkeit benötigt sie aber die Tagesmutter max. für 5 Stunden/Woche.
Damit sollten in meinen Augen auch nur diese Kosten abzugsfähig sein.
Da der Anwalt ihr jetztiges Einkommen bereinigt hat sollte auch das Gehalt vor der Geburt bereinigt werden bevor die Differenz ausgerechnet wird. Oder das Teilzeitgehalt wird nicht bereinigt; denn Fahrtkosten entstehen ihr ja beispielsweise nicht da sie von zu Hause aus arbeitet bzw. nicht in dem Umfang.
Sophie
Hallo Sophie,
wieso kommst Du nur auf 5Std/Woche für die Tagesmutter? Sie wird 16Std/wtl. arbeiten, davon 4Std von zu Hause aus und 11Std. im Büro.
Habe ich einen Anspruch auf die Bereinigung ihre Gehalts vor der Geburt?
Danke und Gruß
Roland
Hallo Roland,
sorry hatte ich überlesen.
Aber wieviel Betreuungszeit wird bei der Tagesmutter bezahlt?
Nun, ob du einen Anspruch auf Bereinigung des Gehaltes vor der Geburt hast weiss ich nicht, aber es sollte schon die gleiche Grundlage angesetzt sein; entweder beides bereinigt oder beides unbereinigt.
Sophie
Hallo Roland,
sorry hatte ich überlesen.
Aber wieviel Betreuungszeit wird bei der Tagesmutter bezahlt?
Nun, ob du einen Anspruch auf Bereinigung des Gehaltes vor der Geburt hast weiss ich nicht, aber es sollte schon die gleiche Grundlage angesetzt sein; entweder beides bereinigt oder beides unbereinigt.
Sophie
Hallo Sophie,
brauchst Dich doch nicht entschuldigen!!! Bin froh, dass Du mir antwortest und hilfst.
Wie aus schon geschrieben, kenne ich die Buchungszeiten bei der Tagesmutter nicht genau. Mein Sohn war vorher für ca. 4 Wochen in einer KITA und dort waren 16,5 Std/Woche gebucht.
Gruß
Roland
Hi Roland,
offen gestandern bin ich etwas ratlos, was du der Mutter eures Sohnes vorwirfst.
Dass sie sich rechtzeitig um eine Tagesmutter gekümmert hat?
Dass sie dein Gehalt bei der Berechnung der Betreuungskosten nicht mit angegeben hat?
Dass sie für die Elternzeit Teilzeit vereinbart hat?
Bis zum 3. Geburtstag eures Sohnes ist das eine vollkommen korrekte Berechnung.
Falls deine Ex den Kleinen den Kleinen überwiegend ohne deine Unterstützung betreut.
Es würde ihr unterhaltsrechtlich auch nicht zum nachteilwerden, wenn sie ganz zu hause bliebe.
Falls Ihr ein annährend hälftiges Wechselmodell praktizieren würdet,
wobei auch du mit deinen Arbeitszeiten durch die Betreuung des Kurzen
in deinen Verdienstmöglichkeiten eingeschränkt wärest,
wäre die hälftige Teilung der Kosten für eine Tagesmutter
selbstverständlich angemessen.
Die Subventionierung der Tagesmutter von 220 Euro p.m. auf 152 Euro
durch die öffentliche Hand würde dann selbstverständlich wegfallen.
Die bekommt deine Ex nur, weil sie so wenig verdient.
Von euren beiden Einkommen würdet ihr vermutlich
deutlich mehr als 220 Euro p.m. zahlen.
Was soll ich denn jetzt machen? Ich kann die Last des BU schön langsam nicht mehr stemmen!
Das ist subjektiv nachvollziehbar.
... kommt mit dem Geld(BU, KU, KG), das ihr i.M. zur Verfügung steht, einfach nicht aus.
Und das ebenso!
Da du bislang 1050 Euro Betreuungsunterhalt an deine Ex zahlst,
gehe ich davon aus, dass du vor der Geburt eures Sohnes gut
2800 Euro pro Monat für dich allein zur Verfügung hattest.
Und deine Ex hatte für sich alleine 1980 Euro.
Bei solchen Einkommen hat man bzw. frau seine Gewohnheiten,
die sich mit nur 1500 Euro p.m. nur schwer finanzieren lassen.
Jetzt bleiben euch inkl. Kindergeld pro Monat nur noch knapp 1500 Euro pro Haushalt.
Davon musst du dich alleine und den Kleinen, wenn er dich besucht versorgen.
Und deine Ex muss davon sich und den Kurzen tagtäglich versorgen.
Selbst wenn ihr zu dritt in einem Haushalt leben würdet,
hättet ihr statt ca. 4800 Euro nur noch knapp 3000 Euro p.m..
Bzw. nach Arbeitsaufnahme der KM etwas mehr als 3500 Euro p.m.
Dieses Schicksal teilt ihr mit fast allen Eltern in diesem Land.
Aufgeteilt auf zwei Haushalte wird das verfügbare Einkommen eben noch knapper.
Dieses Schicksal teilt ihr mit fast allen getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern in diesem Land.
Die Wahrheit ist: Kinder kosten Geld!
Eine weitere Wahrheit ist: Zwei Haushalte zu unterhalten kostet mehr, als in einem Haushalt zusammenzuleben.
Das alles kann jeder Mensch, der die Grundschule erfolgreich abgeschlossen hat,
kinderleicht berechnen, bevor er eigenen Nachwuchs in die Welt setzt.
Insofern könnt ihr beide dem Schicksal dankbar sein, dass
a) ihr offenbar ein gesundes Kind habt
b) beide einen Arbeitsplatz habt, an dem ihr gar nicht schlecht verdient
c) die Mutter für die Elternzeit Teilzeit vereinbaren konnte
d) ihr rechtzeitig eine preiswerte Tagesmutter gefunden habt
Alles das sind keine Selbstverständlichkeiten.
Nach dem 3. Geburtstag eures Kleinen wird deine Ex vermutlich
wieder Vollzeit arbeiten und ihre üblichen 1980 Euro verdienen können,
sodass du als lediger Vater dann nur noch den KiU zahlen musst.
Wenn ihr verheiratet wärt, könnte sonst die 3/7-Berechnung greifen.
Vor dem 3. Geburtstag ist jeder Cent, den deine Ex verdient überobligatorisch.
Nur was ihren Bedarf (hier: 1980 Euro) übersteigt, wird abgezogen.
Was hier offenbar geschehen ist.
Sehr viel günstiger kann der Vater eines Kleinkindes eine Trennung gar nicht überstehen.
Nur das Zusammenleben mit der berufstätigen Mutter wäre noch preiswerter.
Oder konsequente Verhütung vorher.
Lg 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi62,
zuerst einmal Danke für deine Stellungnahme.
Gerne möchte ich mich dazu auch äußern (dürfen), bzw. weitere Fragen stellen.
1. Ich werfe der Mutter meines Sohnes gar nichts vor, sondern ich habe versucht, auf eine Frage von mir eine Antwort zu finden. Die KM habe ich in keinster Weise angegriffen oder mich sonstig negativ über sie geäußer, obwohl es etliches zu sagen gäbe. Dies ist aber hier zur objektiven Klärung meiner Frage nicht wichtig.
Wo habe ich mich negativ geäußert, dass sie sich rechtzeitig um eine Tagesmutter kümmert?
Was hat mein Gehalt mit der Berechnung der Betreuungskosten zu tun? Meinen BU hat sie mit Sicherheit angegeben.
Wo werde ich ihr vor, dass sie während der Elternzeit arbeitet?
Ich kümmere mich sehrwohl um unser Kind, wann immer es geht und wann ich ich darf. Z.B. hat sie bei ihrem AG als "Urlaubsvertretung" für 4 Wochen gearbeitet, eine Woche davon habe ich mir Urlaub genommen, um unseren Sohn zu betreuen( nur bei ihr, denn zu mir darf er nicht) (und ich hätte gerne mehr Urlaub genommen, um ihn betreuen zu dürfen). Dieses Einkommen, habe ich bis jetzt auch nicht mindernd in Betracht gezogen.
Wieso würden wir bei einem "hälftigem Wechselmodell" mehr als die 220,-Euro bezahlen??? Das verstehe ich nicht.
Auch deine Aussagen bzgl. des Einkommens, dass uns vor der Geburt unseres Sohnes zur Verfügung stand ist nicht richtig. Ich zum Beispiel zahlte und zahle immer noch Trennungsunterhalt an meine Frau seit 2008, sie ist aber im Rang hinter die KM gerutscht und dadurch bleibt für sie nur noch der "Rest"!
Auch dein Berechnung was uns ggw. bleibt ist nicht richtig!
Mir bleiben 1150,-€/mtl, davon zahle ich noch den Trennungsunterhalt an meine Frau.
Ihr bleiben 1150,-BU+184,-KG+312,-KU=1646,-€ mtl. !!! (zusätzlich hat sie für 6 Monate noch Landeserziehungsgeld erhalten nach Ablauf des Elterngeldes). Dies müßte m.E. auch in die Berechnung mit einfließen.
Nochmal, ich habe hier nur versucht objektive Antworten auf meine Frage zu erhalten, den moralischen Aspekt habe ich außen vor gelassen.
Ich weiß, dass Kinder Geld kosten, das war, ist und wir mir immer Bewußt sein. Doch eines ist klar: Ich kann nichts dafür, dass die KM ihre Ausgaben nicht so organisieren kann, dass sie mit dem ihr zustehenden Geld auskommt. Ich werde ja auch nicht gefragt, ob ich meinen Lebensstandard weiter aufrecht erhalten kann und das ist gut so, denn dies tut nichts zur Sache.
Gerne würde ich mich über eine Antwort von Dir freuen.
LG
Roland
Moin Roland,
Zu Kompromissen bin ich bereit, wenn sie sich in Bezug auf ein gemeinsames Sorgerecht und auf einen geregelten Umgang mit meinem Sohn auf mich zu bewegt.
Tue Dir selbst den Gefallen, Umgänge und Sorgerecht nicht mit Unterhaltsthemen zu vermischen !
Die KM hat den Arbeitsvertrag bereits unterzeichnet und sollte sie diesen jetzt plötzlich kündigen, würde das mit Sicherheit Folgen für sie beim AG haben.
Wenn Madame feststellt, dass 15h wöchentliche Arbeit (Wiederholung: zu der sie keineswegs verpflichtet ist) eben nicht 855 EUR mehr netto, sondern lediglich 400 EUR bedeuten, steht es ihr vollkommen frei die Arbeit niederzulegen.
Moin Biggi,
Vor dem 3. Geburtstag ist jeder Cent, den deine Ex verdient überobligatorisch.
Wenn sie tatsächlich arbeitet, kann evtl. ein Teil des Einkommens als überobligatorisch (oder aber als Betreuungsbonus) angesehen werden, aber nur weil Einzelfallungerechtigkeit vor BGH-Unrechtsprechung geht - in der jüngeren Rechtsprechung haben sich die Gerichte aber häufig davon verabschiedet.
Wenn ihr verheiratet wärt, könnte sonst die 3/7-Berechnung greifen.
Die greift hier grundsätzlich auch. Eine nicht-verheiratete Mutter darf nicht besser gestellt sein als eine verheiratete.
Sehr viel günstiger kann der Vater eines Kleinkindes eine Trennung gar nicht überstehen.
Gegenthese: Sehr viel besser kann eine Alleinerziehende kaum dastehen.
Nur das Zusammenleben mit der berufstätigen Mutter wäre noch preiswerter.
Naja, da fällt mir spontan ne teure Ex ein ...
Meine Meinung:
Trennungen bedeuten zwar engere Gürtel, aber wenn mehr Geld da ist, sollte das Unterhaltsschuldner und -gläubiger zugute kommen ...
Besten Gruß
United
Moin simethr
Könntest Du bitte angeben, wer die bisherigen UH-Regelungen aufgestellt hat? Um Dir eine erklärende Antwort geben zu können wäre es hilfreich, wenn Du alle Umstände nennen und beziffern würdest. Denn auch Detailforderungen werden immer im Zusammenhang aller Forderungen betrachtet. Und dann kann nebenbei auch ein Blick auf die Angemessenheit der gegenwärtigen BU-Forderung (auch und vor allem im Zusammenhang mit dem TU) geworfen werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.