Zahle für meine Ex Unterhalt, sie arbeitet halbtags.
Unser jüngstes Kind wird im November 15 Jahre, d.h. sie muss ab dann voll arbeiten gehen.
Durch Sonntagsarbeit (Bäckerei) verdient sie mehr und hat mir jetzt den Vorschlag gemacht, weniger monatlich zu zahlen und das aber bis einschließlich November, ich solle dies ihrer Anwältin bestätigen.
Ich vermute aber, dass sie schon früher mit einem Vollzeitjob anfangen wird. Dann habe ich bestätigt bis Ende Nov. zu zahlen?!?!?!?!
Was für Sätze kann ich unter die Bestätigung schreiben, damit ich mich nicht festlege bzw. da wieder gelinkt werde?
Wie verhält sich das eigentlich, wenn sie schon vor Nov.2005 voll arbeiten geht? Sie sagte was, dass dies dann in ihrer Freizeit wäre, da sie ja nur halbtags arbeiten müsste.
Danke für eure Zuschriften.
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hallo,
ich habe die Frage etwas anders verstanden.
Wenn Du, lebe das leben, weniger zahlen sollst ist das ja erst mal ein netter Zug deiner Ex :thumbup:
Wenn Du ihr aber eine Bescheinigung schreibst, dass Du bis November das und das zahlst, so bist Du wohl gekniffen, wenn sie vorher noch mehr verdienen sollte.
Der Weg, den RAMSCH aufzeigt (sie soll schreiben) ist sicher nicht verkehrt, aber ich würde auf jeden Fall etwas in dem Schreiben aufnehmen, dass den Fall trifft, sie verdient noch mehr oder nimmt eine volle Stelle an. Dann muss das ganze ja neu berechnet werden können.
LG
Biga
@ramsch
nicht ganz richtig verstanden:
ich zahle bereits nachehel.Unterhalt. Meine Ex verdient seit Januar mehr, deswegen das Angebot von Ihr, den jetzigen Betrag zu reduzieren. Sie will aber dann bestätigt haben, dass ich bis November 2005 diesen Betrag bezahle, da dort unser jüngstes 15 wird und ich ab dann gar nichts mehr zahlen werde. Sie muß ja dann selber voll arbeiten. Jetzt habe ich aber die Vermutung, dass sie schon früher als November voll arbeiten will. Und ich hätte iihr dann die Zahlung bis November bestätigt, mit der sie dann wieder vor Gerciht ziehen kann?
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
