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Beschluss/Beschwerde - Darf ich den Unterhalt ausgeben?

 
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo,

es gab einen Beschluss, das mir rückständiger  TU und laufd. TU ab diesem Monat gezahlt werden muss.

Obwohl mein Bald-Ex Beschwerde eingereicht hat, hat er zum 1. den monatl. Betrag,
allerdings mit vorheriger Ankündigung per Mail und auch im Verwendungszeck stehend, diese „Unter Vorbehalt“ bezahlt.
Auch ist es eine Überweisung und kein Dauerauftrag.

Muss ich das Geld beiseite legen, falls – was ich aber kaum glaube – seine Beschwerde Erfolg hat?
Oder kann ich das endlich für unsere laufenden Ausgaben/Lebensunterhalt nutzen?

Danke und viele Grüße
Ona

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 23:09
(@Inselreif)

Hi,

Du musst das Geld nicht beiseite legen. Aber wenn die Beschwerde Erfolg hat, musst Du es irgendwie zurückzahlen. Entreicherung zieht in so einem Fall nicht. Und das ist ehrlich gesagt auch gut so, sonst verkommt das Beschwerdeverfahren zur Farce.
Wie er zahlt und was er dazuschreibt, spielt dafür keine Rolle.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 23:30
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Danke Inselreif, dann packe ich es lieber beiseite und mache erstmal weiter wie bislang.
Das gleiche Prinzip gilt dann für Alles, was im Beschluss stand?
Also auch rückständiger KU und Mehrbedarf, sowie mein rückständiger TU

Entreicherung musste ich erstmal nachlesen. Wieder was dazu gelernt.

VG Ona

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 23:53