Berufung oder nicht...
 
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Berufung oder nicht ....

 
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen!

Ich hätte gerne mal ganz lose Meinungen zu der Frage:

Der Fall:

KM wiederverheiratet, 2 Kinder aus 1. Ehe, ein weiteres Kind aus aktueller Ehe. Aktuelle EInkünfte: Ca. 750 EUR Erziehungsgeld.

KM hatte Beistandschaft eingerichtet, diese hat letztlich gegen KV geklagt da dieser nicht einmal die angeforderten Einkommensnachweise beigebracht hat.
KV ist ungelernter LKW-Fahrer, der angeblich (rein zufällig seid die Beistandschaft einen KU Titel erwirken will) an einer Verkehrsphobie leidet und keinen LKW mehr fahren kann (aber wohl noch Auto nach belieben) - uns somit nur noch als Staplerfahrer einsatzfähig ist.
Als LKW-Fahrer könnte er, wozu er sich gegenüber der ArGe, welche den LKW-Führerschein finanziert hat, im Fernverkehr arbeiten und würde dort erheblich mehr als die 8.50EUR die er aktuell angeblich in der Stunde verdient bekommen.
(Nebenfrage: Ist dieser Stundenlohn realistisch? Das habe ich von 20 Jahren schon in meinem Studentennebenjob verdient.).

KV vertritt ganz offen die Ansicht das es zwar SEINE Kinder sind, aber noch bitte der Ehemann der KM für den UH Aufkommen soll (Es ist ja jetzt eine neue Geldquelle vorhanden derer die KM sich bedienen kann). Zudem kommt Fernverkehr oder Nebenjob gar nicht in Frage da dies sein Hobby zu sehr einschränken würde.

Die erstinstanzliche Entscheidung kam auf einen KU von 115 EUR pro Kind. Nebenjobs seien dem KV nicht zuzumuten da er im Schichtsystem arbeitet (dafür aber komischerweise laut Abrechnung keinerlei Schichtzulagen bekommt). Desweiteren hat er seine Nebeneinkünfte verschwiegen - und auch die Richterin ist auf diese trotz nachweis der Klageseite nicht weiter eingegangen (Der KV betreibt sehr aktiv sein Hobby als Musiker, und hat hier nachweislich etliche Auftritte, bei denen er Einkünfte hat).

Der hinzugezogene RA sieht nur einen echten Ansatzpunkt nur in den Bandauftritten - welche sich durch die Ankündigungen im Netz leicht nachweisen lassen. Die Frage ob das Gericht sich mit der angeblichen Psychomacke auseinendersetzt ist unklar.

Nun die große Frage:

Die KM hat in der Vergangenheit immer gearbeitet (und gleichzeitig ihre Kinder betreut), und war dadurch in der Lage ein bischen was anzusparen. Ergo bekommt sie keine VKH.

Würdet ihr in dieser Situation in Berufung gehen? Beschwerde gegen des Urteil mußte beim OLG bereits eingereicht werden, da die Beistandschaft 2 Wochen gebraucht hat um der KM überhaupt mitzuteilen das es eine Entscheidung gab, und dann nochmal über 1 Woche um die notwendigen Unterlagen für den RA bereitzustellen. Somit konnte der RA keine Fallprüfung vor der Beschwerde durchführen.

Gruß

Habakuk


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 15:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei gehaltsscheck.de werden als Jahresgehalt zwischen 16.900 und 36.000 € angegeben.
Wenn ich 17.000 und 36.000 in den Brutto-Netto-Rechner eingebe erhalte ich ein monatliches Netto von 1044 bis 1875, was aber noch bereinigt werden muss. Selbsthalt 950 €

Der Nebentätigkeit als Musiker stehen entsprechende Ausgaben gebenüber, das weiß hier wohl ganz gut Marko.

Ja, ich halte den Bruttoverdienst für realistisch, Studentennebenjobs - zumal evtl. an den Unis - sind im Verhältnis zu normalen Jobs gut bezahlt, da diese anderen Steuerpflichten unterliegen.

Ich hatte schon Angebote (ausgebildete Industriekauffrau mit langjähriger Berufserfahrung) von 1200 € brutto/Vollzeit.

Insofern würde ich mir das mit der Berufung gut überlegen, allerdings finde ich es erstaunlich dass der Vater keine Einkommensnachweise über seine Festanstellung vorlegen musste.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 15:57
(@Inselreif)

Hi habakuk,

Würdet ihr in dieser Situation in Berufung gehen? Beschwerde gegen des Urteil

der Anwalt hat doch gegen den Beschluss (hoffentlich nicht beim OLG sondern beim AG) Beschwerde eingelegt. Also, was willst Du mehr? Es gibt seit Einführung des FamFG keine Urteile mehr im Familienrecht und demzufolge auch keine Berufungen.
Das bereits laufende Beschwerdeverfahren könnt ihr jetzt erst mal ohne irgendwelche Mehrkosten durchziehen und Hinweise des Gerichts oder Entscheidungen über VKH (der Gegenseite) sammeln. Erst bei einer eventuellen mündlichen Verhandlung wird es (noch) teurer und es wäre rechtzeitig vorher dann zu überlegen, ob die Beschwerde zurückgenommen werden soll.

Wirklich viel sollte da aber nicht zu holen sein.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 16:54