Hallo erstmal!
Der Vater meiner 9 jährigen "Stieftochter" hat so lange die Kleine lebt noch nicht einen Pfennig Unterhalt gezahlt. Die 72 Monate UV sind aufgebraucht. Vor 6 Wochen wurde er zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt weil er wärend einer 6monatigen ABM 03/04 keinen Unterhalt zahlte.
Nun teilte er dem JA mit er könne nicht arbeiten da er berufsunfähig sei und er würde die entsprechende Bescheinigung nachreichen. Darüber hinaus beantragte er auch eine Nullstellung für den Unterhalt da er seit Januar HartzIV bekommt. Meine Lebensgefährtin und ich sind jedoch der Auffassung das solange er keinen gültigen Nachweis hat auch nicht BU ist und sich weiter um Arbeit bemühen kann und muß. Denn Erwerbsunfähig ist er noch lange nicht. Meine LG ist weitaus weniger qualifiziert als er und findet auch Arbeit. Wahrlich nicht die angenehmste aber Arbeit.
Meine LG und ich wären bereit es auf eine Klage des KV auf minderung des Unterhalts ankommen zu lassen wie seht Ihr in diesem Fall die Chancen?
Wie lange dauert die Festellung bzw."Einstufung" einer BU?
Kann Der Vater im Falle einer BU in Ruhe eine Umschulung machen oder hat er sich weiter um Arbeit zu bemühen die seiner Tauglichkeit entspricht?
Kann der Vater unter diesen Umständen für seine Tochter aus zweiter Beziehung das Erziehungsjahr in Anspruch nehmen?
Kann er im allgemeinen in seiner neuen Beziehung den Hausmann spielen und seine LG arbeiten lassen.
Anmerken möchte ich das er die Kleine regelmäßig alle 14 Tage sieht und sie auch gern bei ihm ist was gut ist und auch sein soll.
Danke schon mal für Eure Antworten
Krampus
Hi krampus!
Erste Gegenfrage: Gibt es einen Unterhaltstitel :question:
Die BU-Rente ist auf jeden Fall ein Einkommen, welches als Grundlage für die KU-Berechnung herhalten darf. Also so schlecht ist das nicht einmal! Und ob er nun "bu" ist oder nicht, solltet ihr abwarten. Manche Versicherungen haben ein Verweisungsrecht, d.h. er muss erst noch andere Arbeiten aufnehmen, die er noch machen könnte. Andere wiederum zahlen dann trotzdem eine BU-Rente. Steht also noch vieles offen.
Aber um die Verpflichtung des KU's kommt keiner herum. "Nullsetzen"? Das muss mir einer erklären... 😡
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Papa Nico
Ja es gibt einen Unterhaltstitel. Der wurde damals im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung ausgefertigt.
Eine private BU-versicherung wird er wohl kaum haben da er bis auf seine Berufsausbildung so gut wie nie erwärbstätig war nicht zuletzt bedingt durch vier Jahre Haft 98/02
Krampus
Naja, wer meint, er würde bei der gesetzlichen BU-Rente noch etwas bekommen, der hat wohl einen Dornröschenschlaf erlebt 😀
Ich gehe mal davon aus, dass er verwiesen wird. Damit muss er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Anstellung suchen. Das wird er auch tun müssen, da das JA ihm auf die Füße treten wird, bis er sich bewegt. Dazu kommt noch euer KU-Anspruch, den er zu erfüllen. Solange der Titel unangefochten in der Schublade schlummert, ist er verpflichtet, diese Summe aufzubringen. Der Prozess wird wohl dann das reinste Zuckerschlecken: Nachzahlung UVG, KU-Schuld aktuell erbringen, Sicherung des Einkommens zur Sicherung des KU's, ... Es spricht wohl viel gegen ihn!
Oder er kann wieder im Bau einziehen... (Habt ihr nur auch nix von.)
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey!
Weshalb ist er denn "demnächst" berufsunfähig???
Und wie ihr schon erkennt, er ist berufsunfähig .. nicht erwerbsunfähig .. d.h. er kann sehr wohl eine andere Tätigkeit aufnehmen .. kann natürlich passieren das er eine Umschulung macht .. ob man dagegen etwas tun kann ist fraglich .. aber ob er gleich eine Umschuluing bekommt?? Auch fraglich denk ich ... aber dennoch naheliegend ...
Und er ist nun grad vor 6 Wochen auf Bewährung verurteilt worden??
Das heißt er hat wegen dem Unterhalt doch jetzt schon wieder von Seiten des Gerichtes einen auf den Deckel bekommen ..
Und er zahlt noch immer nicht ??
Und jetzt mitmal ist er berufsunfähig??
Wie passig .. aber nichts schriftliches liegt bisher vor .. hm .. denke mal das das nur eine neue Idee von ihm ist um sich weiter vor Arbeit und dem KU zu drücken ...
Und in der neuen Beziehung, wo auhc schon wieder ein Kind ist, da geht er auch nicht arbeiten dafür aber die KM?! Und das ist für die so ok?? Hm ..
Und noch am Rande bemerkt .. während einer Inhaftierung besteht arbeitspflicht auch für einen Häftling .. und ich glaub nicht das er in 4 Jahren keine Arbeit zugewiesen bekommen hat .. oder?
Und da werden sofort Unterhaltstitel von abgezweigt .. wenn auch das Einkommen wahrlich nicht grad die Masse ist ..
Also auch da scheint er sich notfalls gedrückt zu haben .. oder ihr wisst nicht alles ..
Auf jeden fall dürftet ihr gute Aussichten haben notfalls erfolgreich wieder gegen ihn vorgehen zu können ..
Nur ob es Geld bringt ist eine andere Sache ...
Gruß
Jens
Da bin ich wieder
Ja genau! Am 16. Februar wurde er wegen Unterhaltsverweigerung verurteilt!
Sicher war er wärend des Vollzugs zur Arbeit verpflichtet aber sein Verdienst war wohl zu gering um Unterhalt zu zahlen. Sonst hätte das JA sicher für diese Zeit die Zahlung von UV eingestellt.
Seine LG und er beziehen zur Zeit beide Hartz IV. Meine Frage bezog sich darauf ob er sich zukünftig vor Unterhaltszahlungen drücken kann unter dem Vorwand er müsse sich um seine zweite Tochter kümmern? Seine LG hat noch ein weiteres Kind doch von dem ist er ist nicht der Vater.
BU angeblich wegen Miniskus und Sprunggelenk (er ist Stahlbetonbauer).
Danke für Eure bisherigen Antworten
Krampus
Sodele mal für alle, die hier was durcheinander schmeißen.
Berufsunfähigkeit, den Begriff gibt es seit der Rentenreform nicht mehr.
Der gute Mann kann eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, setzt aber natürlich voraus, daß er die Beitragszeiten eingehalten hat.
Eine volle EU-Rente bekommt man heute nur wenn mann:
nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, dabei spielt es keine Rolle, ob er Briege eintütet, oder Karotten putzt.
Eine Teil-EU-Rente bekommt man nur wenn:
man nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, da gilt das Selbe wie bei der vollen Rente. Es spielt keine Rolle, was man da für ne Arbeit findet...man muß selbst gucken.
Sodele, bei den Problemen was der gute Mann hat, kann er natürlich versuchen, eine Umschulung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu bekommen.
Wenn er da wieder seine Beitragszeiten eingehalten hat, kann er die machen.
Es folgen aber viele nervige Gutachten, wo genau festgestellt wird, was dem Mann noch zuzumuten ist.
Möglich, daß er keine Umschulung bekommt, da die Rentenversicherungsträger sagen ...nö, aber ne Rente bekommt er auch nicht, da die laut Gutachten sagen, der kann ja noch arbeiten, was ist uns egal.
Das ist das heutige Verfahren eines Antrags auf EU-Rente.
Berufsunfähigkeit gibt es nicht mehr, das System wurde ausschmarotzt und Leute die echt nicht mehr arbeiten gehen können, leiden darunter.
Gruß
Melly
Hey!
Sei es drum .. das würde dann ja eher heißen das eine Umschulung eher nicht wirklich zu erwarten ist, die finanziert wird ...
Und nachdem besagten Körperlichen Problemen dürfte es ansich auch noch andere für ihn zumutbare Arbeit geben ..
Und wenn er jetzt grade erst schon zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde .. und jetzt ansich wieder nicht sich bemüht und versucht Einkommen zu erziehlen, denke ich es wird nicht gut für ihn ausgehen ...
Aber auch ein weitertes Urteil würde euch ja nicht zum KU verhelfen ...
Hat er denn noch ein zweites eigenes Kind..? Versteh das so, oder ist das nur das Kind der LG?
Und drücken kann er sich so oder so ansich nicht vor dem KU!
Auch wenn da noch ein Kind ist ... stellt sich nur die Frage wie er beide so ernähren will...
Gruß
Jens
Guten Abend allerseits
Also.
Er ist Vater der 9jährigen Tochter die bei meiner LG und mir lebt.
Und er hat eine weitere Tochter (1 Jahr) mit seiner neuen LG
Seine LG brachte schon einen nunmehr 3jährigen Sohn mit in diese Beziehung.
Sicher haben meine LG und ich und schon garnicht das Kind etwas davon das er wieder in den Knast kommt. Das würde mir für die Kleine auch sehr leid tun weil sie ihren Vater wirklich sehr liebt. Aber er unternimmt keinen Versuch glaubhaft darzulegen das sich in Zukunft etwas ändern wird. Und warscheinlich wird er es wirklich erst begreifen wenn er sein zweites Kind, wie schon sein erstes, nur durch schwedische Gardinen aufwachsen sieht. Und wie schon gesgat er hat angedroht sollte meine LG der Nullstellung nicht zustimmen werde er sich diese einklagen. Nur dann muß er halt aufpassen das er von dem Stein den er damit ins rollen bringt nicht selbst überrollt wird.
Gruß
Krampus
