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berufsbedingte Aufwendungen - Unterhaltsvorschusskasse weigert sich ....

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(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

hallo oldie,

vielen dank für deine ausführliche antwort!!!

Ich schlage Dir folgende Vorgehensweise vor.
Lass Dir von der UHVK bescheinigen (also schriftlich), dass Deine Leistungsfähigkeit bei der von Dir geleisteten Zahlungshöhe liegt. So ein Schriebs muss m.M.n. keinen Dokumentencharakter haben. Damit entfällt dann quasie jede weitere Diskussion (es laufen keine Schulden auf) und sie können glauben was sie wollen. Ein Titel alleine hilft Dir nicht zwingend weiter, da er nur bedingt etwas über Deine Leistungsfähigkeit aussagt. Bevor Du fragst ob Schulden auflaufen, versuche es zuvor mit o.g. Bescheinigung.

also momentan habe ich ein schreiben wo ausgerechnet wurde das ich 70 euro zahlen muss. also soll ich jetzt ein schreiben aufsetzen wo drin steht das ich nur 50 euro zahlen kann - also abzügl. der berufsbedingten aufwendungen. wenn die mir das bestätigen ist alles in ordnung? richtig verstanden?

Das eigentliche Problem ist die Weigerung des JA auf Anerkennung Deiner berufsbedingten Aufwendungen unter Zuhilfenahme  von subjektiven Behauptungen. Das mit der Monatskarte ist Unfug. Die Frage ist eher - kannst Du vielleicht zur Arbeit laufen oder ein Fahrrad benutzen?

also mit dem fahrrad könnte ich schon fahren - auf so eine idee bin ich noch gar nicht gekommen - ich hoffe das jugendamt kommt nicht darauf.

Weigert sich die UHVK, so bleibt Dir der Klageweg - Du gegen das Land - auf Feststellung Deiner Leistungsfähigkeit.

das heisst, wenn ich jetzt eigenmächtig die berufsbedingten aufwendungen vom geforderten zahlbetrag abziehen würde, würde die differenz als schulden auflaufen wenn ich nicht klage? richtig?

bislang war ich der meinung das die berufsbedingten aufwendungen abgezogen werden müssen, allerdings scheint dieses ja nicht der fall zu sein. vielleicht sollte ich der dame, das telefonat war ja sehr freundlich - schriftlich noch einmal bitten die monatfahrkarte als aufwendung zu berücksichtigen. vielleicht ist das ein versuch wert.

viele grüsse
mustermann


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 15:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es geht gar nicht mal primär um 70 oder 50 Euro (vielleicht für Dich :wink:). Viel wichtiger ist, dass aus dem Schreiben hervorgeht, dass Du nicht leistungsfähig bist - sie dies also anerkennen. Wenn dann noch besagte 50€ als Zahlbetrag steht, ist es perfekt. Bei mir damals hörte es sich ungefähr so an:
"Der UH-Schuldner, welcher auf eine Ganztagsschule (Umschulung) geht,  ist durch den Bezug von Bafög nur in der Lage, einen UH in Höhe von 120 DM zu leisten."
Natürlich noch etwas mehr bla bla, aber das war der Grundtenor. Der Titel selbst wurde nicht abgeändert, die UHVK zahlte und ich habe von der nie wieder etwas gehört. Das Schreiben habe ich nicht bei der UHV-Stelle, sondern bei der für die Beistandsschaft zuständigen SB aufgesetzt. Vielleicht hatte ich nur Glück, doch aus heutiger Sicht möchte ich sagen, vor Gericht hätten die es schwer gehabt.
Die brauchst von denen ein Eingeständnis, dass Du nicht leistungsfähig bist. Damit hast Du dann eine sehr komfortable Rechtsposition.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 16:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also mit dem fahrrad könnte ich schon fahren - auf so eine idee bin ich noch gar nicht gekommen - ich hoffe das jugendamt kommt nicht darauf.

Das JA muß gar nicht auf die Idee kommen, die hatte schon ein Gericht, siehe auch dieses Urteil

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.02.2009 16:27
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

Die brauchst von denen ein Eingeständnis, dass Du nicht leistungsfähig bist. Damit hast Du dann eine sehr komfortable Rechtsposition.

hm irgendwie stehe ich jetzt auf dem schlauch ...

ich bin ja leistungsfähig .. allerdings eine mangelfallberechnung  ... ich habe doch ein schreiben von der unterhaltsvorschussstelle. in diesem steht das ich bei meinem einkommen von xxxx in der lage bin 70 euro monatlich zu zahlen.

also mehr als 70 euro muss ich doch auf keinem fall zahlen, oder? titel oder so ist nicht vorhanden ....

sorry aber irgendwie bin ich grad verwirrt  :))


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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 16:39
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

Das JA muß gar nicht auf die Idee kommen, die hatte schon ein Gericht, siehe auch dieses Urteil

Tina

leider wurde mir nie beigebracht wie man fahrrad fährt, das heisst ich würde nie bei der arbeit ankommen :rofl2:


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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 16:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann entwirren wir das mal.

Du brauchst ein Schriftstück, das besagt ,das du nur im Rahmen der 70 € leistungsfähig bist, aber eben nicht i nder Höhe des für das Kind gewährten Voschußes.

Sonst wird das JA irgendwann die Hand aufhalten und die Differenz zurückhaben wollen. jetzt klarer?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.02.2009 16:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Upps, das hab ich Dir ja noch gar nicht gesagt. UHV kann durchaus als Schulden auflaufen, die dann später abgetragen werden müssen. Damit das nicht passiert ist das von mir gesagte mit der beste Schutz davor.
Und nein, Du bist nicht leistungsfähig, da der Mindest-KU nicht gewährleistet ist. Du bist ein sogenannter Mangelfall. Zwar kein absoluter - dennoch. Von mir aus nenn es teilweise leistungsfähig oder sonstwas. Wichtig ist die inhaltliche feststellung, dass Du zwar zahlen willst, aber nicht kannst. Besser so?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 19.02.2009 16:48
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

Also mir liegt folgendes schreiben vor:

Nach den mir vorliegenden Einkommensnachweisen haben Sie ein durchschnittliches Einkommen von xxxxxx, nach Abzug des derzeitlichen Selbstbehaltes von xxxx verbleit ein Verfügungsbetrag von xxxx der für die Unterhaltszahlungen eingesetzt werden muss. Sie haben 3 Kinder in der 1. Altersstufe, somit sind Sie verpflichtet 70 Euro je Kind  zu zahlen.

würde ich die 70 euro so zahlen würden sich doch keine schulden anhäufen, oder?


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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 16:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ja, ich finde es hört sich gut an. Es wird festgestellt, welches EK zugrunde gelegt wurde und gleichzeitig die Unterhaltspflicht selbst als auch Zahlbeträge genannt. Daraus sollte schlüssig hervorgehen, dass Du nicht mehr zahlen kannst.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 19.02.2009 17:15
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

naja dann bin ich ja mal beruhigt 🙂

jetzt fehlt nur noch das die dame mit die 5% zugesteht ...


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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 17:26




(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

ich nehme mal an, dass sie das nicht tun wird, und auch ein evtl. angerufenes Gericht nicht. 70 Euro ist schon recht wenig, da sind Pauschalen meist nicht gern gesehen.
Allerdings ist die Aussage der Dame bezüglich der Monatskarte wohl nicht haltbar, AUSSER Du könntest eine nicht-übertragbare Monatskarte billiger bekommen...
Gruß
Orlando


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Geschrieben : 24.02.2009 09:34
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hier noch einmal eine kurze rückmeldung bezüglich des falles ...

ich habe der uvk noch einmal schriftlich gebeten die fahrtkosten zu berücksichtigen.  jetzt kam die antwort und man soll es nicht glauben die dame hat die kosten der monatfahrkarte bei der berechnung berücksichtigt. sind jetzt sogar mehr als die 5% pauschale.

hatte das schreiben sehr freundlich formuliert und war doch sehr erfreut das sich doch noch alles zum guten gewendet hat.

mich würde jetzt noch interessieren ob nach 2 jahren das ganze hin und her von vorne losgeht oder ob die die fahrtkosten dann gleich berücksichtigen. hat da jemand erfahrung?

viele grüsse
mustermann


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Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 13:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mustermann!

mich würde jetzt noch interessieren ob nach 2 jahren das ganze hin und her von vorne losgeht oder ob die die fahrtkosten dann gleich berücksichtigen.

Ich gehe mal davon aus, dass wahrscheinlich nichz noch mal das Gleiche passieren wird, weeil nun anerkannt. Das Antwortschreiben abheften und griffbereit gut aufheben, am Besten eine Kopie davon machen und beides aufheben... 😉

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 13:27
(@mustermann)
Schon was gesagt Registriert

Das Antwortschreiben abheften und griffbereit gut aufheben, am Besten eine Kopie davon machen und beides aufheben... 😉

habe ich als erstes getan 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 13:28
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