Berrechnung Unterha...
 
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Berrechnung Unterhalt für die KM

 
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen

Na kurz zu mir . Ich bin 42 Jahre und werde im September Vater .
Die Mutter hat sich wegen Depressionen sofort nach dem verdacht das Sie Schwanger ist von mir getrennt.
Nach ca. 4 Wochen großer distanz kamm dann das entgültige aus.
Der Kontakt zu ihr ist Aktuell immer noch sehr angespannt.

Hoffe ich bin auch ohne Scheidung hier richtig

Gruß
CasaBubu


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2010 23:09
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus CasaBubu,

Hoffe ich bin auch ohne Scheidung hier richtig

Bist Du!
Die Seite hier heißt ja auch "vatersein.de" und nicht "geschiedensein.de" oder?  😉

Wir dürfen davon ausgehen, dass Du also mit der werdenden Mutter verheiratet bist.
Somit wirst Du auch automatisch zum Sorgerechtsinhaber zusammen mit der Mutter.
Was hat sie denn vor? Wohin will sie und wie will sie weitermachen?

Gruß, Michael
(der gerade an anderer Stelle gesehen hat, dass der TO wohl nur eine kurze Beziehung zur werdenden Mutter hatte?)


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2010 09:41
 Mux
(@mux)
Registriert

@ Staengler,

Hoffe ich bin auch ohne Scheidung hier richtig

Überlesen????

Also eher kein GSR.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2010 10:57
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Sorry  :redhead:

Nicht richtig ausgedrückt

Nein bin nicht verheiratet . War nur ne kurze Beziehung . Und das Kind ein Unfall .
Da ich davor 16 Jahre mit 2 Unterschiedlichen Frauen versucht habe kinder zu machen dachte ich mir nichts dabei.
na ja jetzt weiß ichs besser.

Gruß
Casabubu
P.S. für was steht GSR ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2010 21:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

P.S. für was steht GSR ?

Gemeinsames Sorgerecht.
Wenn du nicht verheiratet warst und nicht weißt, was es ist, wirst du es vermutlich nicht haben.
Als unverheirateter Vater bekommst du es nämlich nur auf Antrag und mit Zustimmung der Mutter.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2010 21:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi CasaBabu,

GSR steht für Geminsames SorgeRecht.

Bei deiner Vorgeschichte würde ich an deiner Stelle die Vaterschaft anhandeins Testes auf jeden Fall feststellen lassen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2010 21:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo CasaBubu,

War nur ne kurze Beziehung . Und das Kind ein Unfall .
Da ich davor 16 Jahre mit 2 Unterschiedlichen Frauen versucht habe kinder zu machen dachte ich mir nichts dabei.
na ja jetzt weiß ichs besser.

Streng genommen weißt du im Moment noch überhaupt nichts besser - und du solltest nach der Geburt des Kindes auf einem Vaterschaftstest bestehen, bevor du die Vaterschaft anerkennst. Ist jedenfalls meine Meinung zu der von dir beschriebenen Situation ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Tina war schneller 😉


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2010 21:30
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

uiii, wie genau war die Dauer des entgültigen "Aus". Es dauert eine gewisse Zeit bis es 100%ig ist ob Schwanger oder nicht.

Wenn es so sein sollte das es erst "aus" war als die 100%ige bestätigung da war, dann kann ich mir gut vorstellen was passieren wird.

Bei mir war es so, das nach bekanntwerden der Schwangerschft die Beziehung erstmal auf Eis gelegt wurde und nach der 100%igen Gewissheit seitens der KM war es dann ganz aus. Ab dem Zeitpunkt kamen dann auch die ersten Einblicke auf was man da wirklich reingefallen ist. Plötzlich mußte Geld her für Ausstattung usw.!!!

Verstehst was ich damit Ausdrücken will??? 😉

Wie gesagt ist nur mein erster Eindruck, hoffe es ist gaaaanz anders.

MfG Dibaa 


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2010 23:35
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Na ja da ich in den letzten Monaten nichts unternehmen konnte als Warten hier mal ein Update.
Also der kleine ist am 06.09 auf die Welt gekommen und Gesund  🙂
Die KM ist extrem sauer weil ich einen Vaterschaftstest vordere . Aber auf Grund der Art der Trennung und die aussage das es nie gefühle für mich hatte brauch ich einfach die Sicherheit das er wirklich von mir ist.
Ja nach dem Test wird es wohl um den Unterhalt  , wird sich auf 260,-€ belaufen was ich zahlen muss , und um das Sorgerecht drehen.
Was ich noch nicht ganz geschnallt habe ist die sache mit dem Gerichtsurteil vom August 2010 . Heißt das jetzt das wenn ich das 1/2 Sorgerecht anklage es Wahrscheinlich auch bekomme ?
Ja und dann kommt noch das Umgansrecht .
Bis dahin wird Sie mir den Besuch des Kindes verweigern.
So dann wart i mal auf den Brief vom Jugendamt.

Gruß
CasaBubu


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2010 13:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Casa Bubu,

Also der kleine ist am 06.09 auf die Welt gekommen und Gesund  🙂

Na dann herzlichen Glückwunsch - auch wenn sich erst noch herausstellen muss, ob du überhaupt was mit Junior zu tun hast.

Die KM ist extrem sauer weil ich einen Vaterschaftstest vordere . Aber auf Grund der Art der Trennung und die aussage das es nie gefühle für mich hatte brauch ich einfach die Sicherheit das er wirklich von mir ist.

Ja ja, dieser Spruch wird immer wieder gern genommen von durchgeknallten Hexen: "Ich habe getrickst und getäuscht, habe dich belogen und betrogen, habe dich verraten und verkauft - warum vertraust du mir nicht? Du Schwein!"

Ja nach dem Test wird es wohl um den Unterhalt  , wird sich auf 260,-€ belaufen was ich zahlen muss

Bist du sicher, dass du so billig davon kommst? Das klingt jetzt erst mal nur nach dem Kindesunterhalt - der dickere Brocken ist der Betreuungsunterhalt für die glückliche Mutter ...

Heißt das jetzt das wenn ich das 1/2 Sorgerecht anklage es Wahrscheinlich auch bekomme ?

Das kann dir im Moment wirklich keiner sagen. Die Lottozahlen für den kommenden Samstag sind einfacher zu erraten als das, was dein freundlicher Familienrichter für dich bereithält ;-(

Ja und dann kommt noch das Umgansrecht .
Bis dahin wird Sie mir den Besuch des Kindes verweigern.

Was soweit korrekt ist. Keine Anerkennung der Vaterschaft - kein Umgang. Ohne Vaterschaftsfeststellung oder -anerkennung hast du mit dem Kind, juristisch gesehen, rein gar nichts zu tun.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 13:48




(@Wolkenhimmel)

Und noch ein Tipp von mir, kam noch garnicht, oder?

Sorge dafür, dass der Vaterschaftstest unter Deiner totalen Kontrolle durchgeführt wird. Also bei der Entnahme der Proben dabeisein, und sie bis zum finalen Weg ins Labor nicht aus den Augen lassen. Nicht mal auf dem Weg zu Briefkasten!

Ich finde das Verhalten der KM auch eher merkwürdig, hoffentlich hat Dibaa da nicht recht.

LG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 14:03
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Das mit den 260,-€ war nur für den Kindesunterhalt.
Weiß auch nicht ob es in diesem Thema hier richtig ist das zu erklären .
Also der KM würde auf dem Jugendamt gesagt das Sie von mir nichts bekommt. Sie hatte vor unsere Beziehung ca. 800,-€  ( auf die Hand ) verdiehnt. Wurde vor der Schwangerschaft langzeitkrank und hat vor der Schwangerschaft  die Kündigung bekommen .
Also war Sie vor der Schwangerschaft eigentlich Arbeitsloskrank. Jetzt bekommt Sie ca. 1200,-€ gesamt vom Amt.
Was da dann wirklich auf mich zu  kommt weiß ich nicht.

Alles weitere werde ich so bald ich was weiß in ein anderem Thema Schreiben.

Gruß und Danke für die Info
CasaBubu


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2010 14:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Ich finde das Verhalten der KM auch eher merkwürdig, hoffentlich hat Dibaa da nicht recht.

Ich finde es gar nicht mal so merkwürdig: Es ist ein völlig konsistentes Verhalten für eine Sorte von Frau, die unbedingt ein Kind will, dafür einen Zahldeppen braucht, diesen aber in seiner Rolle als Vater vollständig aus ihrem und des Kindes Leben heraushalten will (möglicherweise deshalb, weil der vorgesehene Zahldepp gar nicht der wirkliche Vater ist).

Das Wort, welches die deutsche Sprache für diese Sorte bereithält, ist mir gerade entfallen - allerdings würde ich es hier ohnehin nicht durch den Wortfilter kriegen.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 14:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Casa Bubu,

Also war Sie vor der Schwangerschaft eigentlich Arbeitsloskrank.

Dann beträgt ihr Anspruch an Betreuungsunterhalt gegen dich 770 Euro im Monat (ich hoffe, ich habe die Zahl noch richtig im Kopf).

Jetzt bekommt Sie ca. 1200,-€ gesamt vom Amt.

Welches Amt? Wenn ich raten müsste, würde ich sagen: Du wirst einige Zeit nach der Vaterschaftsanerkennung unerfreuliche Post von der ARGE bekommen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 14:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Wenn ich raten müsste, würde ich sagen: Du wirst einige Zeit nach der Vaterschaftsanerkennung unerfreuliche Post von der ARGE bekommen ...

Oder evtl. auch VOR der Anerkennung, sollte die holde Mutter beim Amt einfach Dich als Vater angeben...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 15:41
(@nadda)
Registriert

Hallo Du,

aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass unsere Sozialämter bei der Überprüfung ob jemand anders zahlen kann sehr schnell sind. In meinem Fall kam die Überprüfung ob ich für meinen Ex haftbar bin bevor er überhaupt Geld gesehen hat. Sollte dir da unerfreuliche Post ins Haus flattern kann ich dir nur dringend raten damit einen Anwalt aufzusuchen und dir erstmal nichts gefallen zu lassen. Bis zur zweiten Überprüfung war ich z.B. zahlungspflichtig, bis jemand den "kleinen Fehler" gefunden hat und ich auf einmal draußen war.

Wenn sie Sozialhilfe bekommt kannst du dir ziemlich sicher sein, das du für Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt ganz schnell zur Verantwortung gezogen wirst. Natürlich nur, wenn sie dich als Vater angibt.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2010 20:54
(@casabubu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Würde gerne Wissen ob ich es Richtig geschnallt hab  :knockout:
Hab jetzt die letzten Tage das Netz und das Forum durchstöbert und bin mitlerweile  :wiejetzt:
Die ARGE hat sich wie solls anderst sein gemeldet  ;( und mir die ermittlung der Unterhaltspflicht zugesendet.
Die wollen  , Zahlen hab ich der einfachheit geändert
Nettoeinkommen mtl            2200,-
minus  Altersvorsorge            150,-   
minus Versicherungen              50,-
bereinigtes Nettoeinkommen 2000,-
minus berufsbe. aufwend.      100,-
minus Kindesunterhalt            270,-
verbleibendes Einkommen    1630,-
minus Selbstbehalt              1000,-
Unterhaltsbetrag                    630,-
:zuberge:       
So nun hab ich aber gelesen das es einen Erwerbtätigenbonus gibt.
Das wäre dann ja wie folgt
Nettoeinkommen mtl            2200,-
minus  Altersvorsorge            150,-   
minus Versicherungen              50,-
bereinigtes Nettoeinkommen 2000,-
minus 1/10                            200,-
minus berufsbe. aufwend.      100,-
minus Kindesunterhalt            270,-
verbleibendes Einkommen    1430,-
minus Selbstbehalt              1000,-
Unterhaltsbetrag                    430,-

Wäre echt dankbar wenn mir jemand sagt ob das jetzt so richtig ist und ich nur 430,- Zahlen muß oder gilt der Erwerbtätigenbonus nicht ??

Vielen Dank
Gruß
CasaBubu


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 19:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

zusammengeführt


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 19:14