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Bereinigtes Nettoeinkommen - Berufsbedingte Aufwendung

 
(@pikmin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe gerade die Suchmaschine gefoltert, aber so recht bin ich nicht kundig geworden.
Ich bin gegenüber drei Kindern unterhaltspflichtig. Ich habe bisher einen gerichtlichen bestimmten
Unterhalt bezahlt, da ich mich in einer Ausbildung befunden habe. Nun hat sich mein Einkommen
erhöht und dankenswerterweise sind die beiden Parteien auch einig, dass Anwälte nichts verdienen
sollen. Daher stelle ich gerade enige Berechnungen an. Schwierige Sache ....

Wie verhält es sich mit den berufsbedingten Auswändungen. Es wird von 5% vom Nettolohn geredet.
ich fahre aber täglich einfache Strecke ca. 80 km - 160 km insgesamt -, um meinen Arbeitsplatz
zu erreichen. Bus und Bahn sind unmöglich zu nutzen, daher bin ich auf das Auto angewiesen.

-> Sprich:  160(km)x5 (Tage)x40(Wochen Arbeit)x0,30 Euro ..... Ist das richtig?

Zusätzliche Aufwändungen sind lediglich eine PKV und Altschulden, die mal mehr, mal weniger anerkannt werden.
Und die Altersvorsorge in Höhe von 4% vom Nettolohn. Ist das so korrekt?

Grüße,
Pik

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 00:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pik,

Wie verhält es sich mit den berufsbedingten Auswändungen. Es wird von 5% vom Nettolohn geredet.
ich fahre aber täglich einfache Strecke ca. 80 km - 160 km insgesamt -, um meinen Arbeitsplatz
zu erreichen. Bus und Bahn sind unmöglich zu nutzen, daher bin ich auf das Auto angewiesen.
-> Sprich:  160(km)x5 (Tage)x40(Wochen Arbeit)x0,30 Euro ..... Ist das richtig?

Näheres regeln die Unterhaltrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes, das am Wohnort des Kindes zuständig ist. In deinem Fall fährst du mit dem Geltendmachen der Fahrtkosten besser als mit der 5%-Pauschale, allerdings kannst du die Kilometerpauschale von 0,30 Euro i.d.R. nur für die ersten 30 Entfernungskilometer ansetzen, für die darüberhinausgehende Strecke dann nur noch 0,20 Euro. Aber, wie gesagt: Schau in den "richtigen" Unterhaltsrechtlichen Leitlinien nach, die Details sind regional verschieden.

Zusätzliche Aufwändungen sind lediglich eine PKV und Altschulden, die mal mehr, mal weniger anerkannt werden.
Und die Altersvorsorge in Höhe von 4% vom Nettolohn. Ist das so korrekt?

Mit PKV meinst du vermutlich die private Krankenversicherung? Nun, wenn jemand gesetzlich versichert ist, dann sind die KV-Beiträge ja bereits abgezogen, wenn man aufs Netto schaut; tritt eine private Krankenversicherung an Stelle der gesetzlichen, dann werden diese Beiträge demnach ebenfalls abgezogen, um auf das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen zu kommen.

Was die zusätzliche Altersvorsorge betrifft, es sind 4% vom Brutto (was für dich günstiger ist), aber beachte bitte, dass dies keine Pauschale ist, sondern eine Obergrenze: Geltend machen darfst du die tatsächlichen Aufwendungen (z.B. Riester, Lebensversicherung), aber dabei eben höchstens 4% vom Brutto. Andere Obergrenzen gelten, wenn keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung fließen (Selbstständige, sowie Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze).

Über die Anerkennung des Schuldendienstes lässt sich prächtig streiten, d.h. wenn ihr tatsächlich die Anwälte draußen halten wollt (was eine verdammt gute Idee ist), dann einigt ihr euch in dieser Frage besser auf dem kleinen Dienstweg. Ansonsten, es kommt natürlich noch auf die Art der Schulden an.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 09:04
(@fruchteis)
Registriert

Moin Pik,

wenn Dein Netto unter etwa 2300€ liegt, dann sollte alternativ auch Deine Bedürftigkeit nach SGB II geprüft werden. Sollte das der Fall sein, dann rechne ich Dir das gern mal vor. Du müßtest mir dazu nur das Netto, die Warmmiete, das Alter der Kinder angeben und wie oft sie im Monat bei Dir leben.

VG W.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 09:47
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Hallo Pik,

bist du nur den 3 Kindern oder auch der KM gegenüber unterhaltspflichtig?
So oder so,
die Düsseldorfer Tabelle ist auf 2 Unterhaltspflichtige gerechnet und im Normalfall kannst du eine Stufe der DT geringer einsteigen (nicht die Altersstufe der Kinder natürlich), und für das 3. Kind sind es laut Zahltabelle (dort, wo das Kindergeld hälftig verrechnet wird) ein paar Euro weniger.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 10:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

-> Sprich:  160(km)x5 (Tage)x40(Wochen Arbeit)x0,30 Euro ..... Ist das richtig?

2*220Tage/12*(30km*0,3€ + 50km*0,2€) = 697€ pro Monat

Und die tatsächlichen Kosten sind eher noch höher!

Aber ob das durchgeht hängt arg davon ab, wo Du Dich bewegst, Wenn Du die Frage diskutierst, ob Du 3 Kindern nun nach Stufe 5 oder 6 Unterhalt zahlst, wird das in Ordnung sein. Wenn Du über einen Mangelfall reden willst, wird Dich jeder Familienrichter damit grillen. Ich auch, wenn ich einer wäre.

Und das mit dem "Alternativlos" hat sich ja sogar die Kanzlerin wieder abgewöhnt. Gibt immer Alternativen. Meistens geht irgendwas wie Park&Ride oder Bike&Ride. Und für den seltenen Fall, dass sowohl Wohn- als auch Arbeitsort auf dem flachen Land sind, ist ja die Zweitwohnung am Arbeitsort bezahlbar und finanziell dem Pendeln überlegen, zumal wenn man die Steuerfreibeträge mitrechnet. Und komplett umziehen steht natürlich auch im Raum.

Also mit so einem flapsigen Spruch geht-nicht->angewiesen-Alternativlos kannst Du so eine Diskussion nicht führen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 11:33
(@pikmin)
Schon was gesagt Registriert

Moin!

Vielen Dank für die Einschätzung ....

Zur PKV - das ist meine private Krankenversicherung, richtig. Auf die bin ich angewiesen, da ich sonst nicht krankenversichert bin.
Ist für staatsbedienstete obligatorisch. Ich denke, da wird mir niemand einen Strick drehen. Gerichtszoff bin ich gewohnt und flappsige
Anwaltsschreiben zielen bei mir ins Leere.

Pkw - geht nicht anders. Ich bin durch Familie an meinen Wohnort gebunden: Frau und Kind leben und arbeiten hier. Zweitwohnung kommt
nicht in Frage. Das ist totaler Unsinn. Rein wirtschaftlich gesehen - ja, manche Richter ticken anders, in der Vorverhandlung lässt sich aber
auch Schwachsinn hervorragend präsentieren. So dass realistische Urteile in Aussicht stehen. Leider sind in der ersten Verhandlung ja immer Anwälte wichtig, denen kann man aber in weiser Vorsorge nahe legen, einfach mal zu schweigen. Zumindest waren meine bisherigen Vertreter keine glänzenden Vertreter ihrer Zunft.

Und das mit dem "Alternativlos" hat sich ja sogar die Kanzlerin wieder abgewöhnt. Gibt immer Alternativen. Meistens geht irgendwas wie Park&Ride oder Bike&Ride. Und für den seltenen Fall, dass sowohl Wohn- als auch Arbeitsort auf dem flachen Land sind, ist ja die Zweitwohnung am Arbeitsort bezahlbar und finanziell dem Pendeln überlegen, zumal wenn man die Steuerfreibeträge mitrechnet. Und komplett umziehen steht natürlich auch im Raum.

Also mit so einem flapsigen Spruch geht-nicht->angewiesen-Alternativlos kannst Du so eine Diskussion nicht führen.

Wenn es eine Alternative geben würde, hätte ich diese genannt und wäre dem entsprechend auch darauf eingestellt. Punkt. Ich wohne auf dem flachen Land und ich muss von der Pampa noch weiter in die Pampa fahren. Bahnen gab es hier nur vor der Vereinigung und Busse fahren hier nicht einmal auf Zuruf. Die Zumutbarkeit entspricht nicht dem SGB - Paragraph - habe ich nicht zu Hand. Wenn es an diesem Ort Wohnungen geben würde ... tja, dann wäre vieles einfacher. Selbst mein Arbeitsplatz besteht hier nur auf Grund einer staatlichen Maßnahme mit Ausnahmeregelung. Mit anderen Worten: Stell dir vor, es gibt einen Beamten, der wurde dazu verdonnert auf einer Insel zu singen. So ähnlich sieht die Situation aus. Konnte man vor drei Wochen im Fernsehen begutachten :-).

Mir ging es nur um die Feststellung der Berufsbedingten Aufwändungen. Die sind bei mir tatsächlich sehr hoch und fallen damit dermaßen ins Gewicht, dass ich von Stufe 4 auf Stufe 3 rutsche. Theoretisch ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2012 20:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pik,

Mir ging es nur um die Feststellung der Berufsbedingten Aufwändungen. Die sind bei mir tatsächlich sehr hoch und fallen damit dermaßen ins Gewicht, dass ich von Stufe 4 auf Stufe 3 rutsche. Theoretisch ....

Ich denke, das sollte auch praktisch so sein. Wie oben geschrieben, stehen hier berufliche Fahrtkosten von ca. siebenhundert Euro im Raum. Wenn dich diese siebenhundert Euro von Zeile 4 nach Zeile 3 herunterbringen, dann bedeutet das ja wohl, dass du dich ohne Berücksichtigung der Fahrtkosten am oberen Rand von Zeile 4 befindest, mit Berücksichtigung der Fahrtkosten aber am unteren Rand von Zeile 3. Falls also irgendjemand meint, deine Fahrtkosten unbedingt von siebenhundert Euro auf, sagen wir mal, vierhundert Euro "schönrechnen" zu müssen, dann würde das nicht einmal Auswirkungen haben - denn dann wäre es eben am oberen Rand von Zeile 3 statt am unteren Rand, aber das ist für den Zahlbetrag ja schnurzegal.

Und bitte daran denken: Wie Fischkopf schon geschrieben hat, bei drei Unterhaltsberechtigten ist es eine Zeile niedriger als die Zeile, die sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen ergibt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2012 22:28