Benachrichtigungen
Alles löschen
Moin,
ich habe da mal eine prinzipielle Frage wenn z.B. wegen einer Privatinsolvenz eine Lohnpfändung vorliegt: kann der gepfändete Betrag zur Bereinigung des Nettogehalts abgezogen werden oder nicht?
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2014 18:19
Grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise kann der gepfändete Betrag berücksichtigt werden, wenn (bzw. soweit) ihm ursprünglich berücksichtigungsfähige Schulden oder Aufwendungen zugrundelagen.
Gruss von der Insel
Geschrieben : 19.08.2014 18:43