Bereinigtes Netto /...
 
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Bereinigtes Netto / Lohnpfändung

 
(@sittinbull)
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Moin,
ich habe da mal eine prinzipielle Frage wenn z.B. wegen einer Privatinsolvenz eine Lohnpfändung vorliegt: kann der gepfändete Betrag zur Bereinigung des Nettogehalts abgezogen werden oder nicht?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2014 18:19
(@Inselreif)

Grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise kann der gepfändete Betrag berücksichtigt werden, wenn (bzw. soweit) ihm ursprünglich berücksichtigungsfähige Schulden oder Aufwendungen zugrundelagen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2014 18:43