Berechnungen des EU...
 
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Berechnungen des EU?

 
(@kisscologne)
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Moin!

Ich sitze hier mit rauchendem Kopf vor der DDT wegen des EU.

Kann mal jemand Licht ins Dunkel bringen?

Ich habe errechnet, dass meinem bald ehem. Göttergatten nach Abzug div. Beträge wie Krankenversicherung, Lebensversciherung, Arbeitsbed. Aufwendungen, Kredite, Kindesunterhalt , 1/7 vom Rest, u.s.w. ein für den EU zu verwendender Betrag von mtl. xxxx,xx€ bleibt.

Davon stehen ihm 4/7 zu, mir 3/7.  Rechnerisch zu verknüpfen mit 3/7 und 4/7 meines Einkommens. Korrekt?

was mich jetzt wundert:  :note:

wenn es um die Einkünfte des Berechigten geht: werden da nicht auch Lebensversicherung und pipapo abgezogen?

Ich habe momentan "nur" Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie: wird da einfach die monatl. Miete genommen unberücksichtigt, dass ich natürlich auch laufende Kosten außerhalb der abwälzbaren Nebenkosten  habe, die ich selber zahlen muss?  :question:

Und wenn ich hoffentlich bald einen Job habe: kann ich meine arbeitsbed. Aufwendungen auch irgendwo geltend machen?  :question:

Es geht nicht drum, ob ich das gut finde oder nicht, ich möchte nur wissen, ob ich etwas überlesen oder missverstanden habe!

Danke für Aufklärungen!  🙂

LG
Heidrun

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2008 19:15
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Heidrun, habe deine Geschichte ein wenig mitverfolgt.
Wollte dir sagen, dass ich es sehr gut finde, wenn du jetzt "Nägeln mit Köpfen" machst. Und dein Leben selbst gestaltest  😉
Die ganzen Berechnungen, wem wieviel zusteht oder zu zahlen ist, können hier andere besser.
Mein Rat ist aber, dass ihr euch erstmal ohne Anwalt einigt. Wenn es möglich ist... Er weiß dass er dir irgendwas zahlen muss, damit du und die Kinder über die Runden kommt. Und wird es sicher auch verantwortungsbewußt zahlen. Wenn du z.B. noch mietfrei dort im Haus wohnst, finde ich es gerecht wenn das angerechnet wird. Und dir auf dein Konto (hast du doch?) eben ein Betrag x gezahlt wird, von dem du wirtschaften kannst. Da ihr noch zusammen wohnt, kann dir vielleicht hier jemand einen Tipp geben, wie ihr das (finanziell) hinkriegt, dass ihr trotzdem schon im Trennungsjahr seid?
Ach so, und deine Mieteinnahmen dürften meiner Meinung nach nur nach Abzug der Aufwendungen dafür angerechnet werden. Aber das wissen hier die anderen viel besser.
LG ginnie

PS: ach so, noch ein Hinweis: bis zur Scheidung heißt es TU (Trennungsunteerhalt, ab Scheidung dann EU 😉

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2008 00:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Heidrun,

im Großen und Ganzen ist es so wie du schreibst.

Genauso wie er sein sein Einkommen um einige Dinge bereinigen kann, kannst du das auch.

Es handelt sich dabei allerdings nicht unbedingt um Pi, Pa und Po, sondern bestenfalls um Pi.

Was genau Pi ist, kannst um am besten in den OLG-Leitlinien des obersten Feudalgerichtshofes deines Fürstentums nachlesen. Siehe hier

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2008 00:32
(@kisscologne)
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Hi,

Ja danke, dann lasse ich meine Blicke dort mal schweifen!

Monsignieur hatte mir angeboten, er würde dies und das und jenes an Zahlungen übernehmen und dann dafür an mich nichts mehr an Unterhalt zahlen. Das wollte ich in Ruhe mal nachverfolgen. Er schmeißt mir gerne Zahlen an den Kopf - ich kontrolliere gerne ob da was Wahres dran ist...

Aber eigentlich lenke ich mich nur selber ab...damit die Zeit bis Montag schneller rum geht.
Denn er hat "Ultimatum", sich Sonntag zum Thema "Mediator" zu äußern.

Und ich gehe auch geren ein bißchen vorbereitet in ein Anwaltsgspräch,
denn vermutlich wir es darauf hinauslaufen.

Danke @ ginnie für den Hinweis mit "TU" .. und ich habe mich schon immer gewundert, was die Technischen Universtäten hier zu suchen  haben...  :thumbdown:

Genug gedacht für heute!
Gn8 allerseits!

Heidrun

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2008 01:38
(@ankor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo kisscologne,

wenn Du willst, und Du Dich ein wenig mit Excel oder Open-Office Calc auskennst, kann ich Dir eine
Tabelle schicken, mit der Du die Zahlung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt ausrechnen
kannst.
Wenn nicht, kannst Du zumindest mitteilen, wie viel Jahreseinkommen er hat.
Dazu zählt alles was er verdient, einschließlich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Überstunden, etc.
Zugrunde gelegt wird dabei das Einkommen des letzten Jahres.
Das musst Du auch für Deinen eigenen Verdienst machen, wobei hier die Frage steht, ist
Deine Vermietung als Gewerbe anzusehen.
Wenn ja, zählt die Gewinn-Verlust-Rechnung der letzten 3 Jahre als Durchschnitt.

Von diesen kannst Du bei ihm und bei Dir 5 % Arbeitsaufwendungen abziehen, wenn Du
Arbeitest, 4 % für Altersvorsorge, und ggf. Lebensversicherungen, wenn vor der Ehe abgeschlossen.
Abzugsfähig bei ihm ist auch der geleistete Kindesunterhalt nach DDT.
Der der arbeitet kann dann noch 1/7 als sog. Erwerbstätigenanreiz abziehen.
Von dem Unterschiedsbetrag steht Dir die Hälfte zu, in der Zeit der Trennung bis zur
rechtskräftigen Scheidung.

Viel Erfolg beim Rechnen.

mfg

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 18:26