Guten Abend zusammen,
ich habe heute Anwaltspost zur Neuberechnung des KU erhalten.
An meinem Haus bin ich zu 6/10 Eigentümer.
Demnach will der RA die Abtragung zu meinem Hausdarlehen auch nur zu 6/10 anerkennen - so weit so gut.
Allerdings will der RA meinen im Titel festgelegten Wohnwerten Vorteil von 400,00 EUR auf 700,00 EUR erhöhen.
Weiterhin gibt es Probleme bei der Berechnung meiner beruflich bedingten Fahrkosten.
Ich fahre mit meinem PKW von meinem Wohnort A zum Bahnhof in der Stadt B
- Beginn Verkehrsverbund meines Jobtickets - 20 km einfache Strecke.
Für die Fahrt vom Bahnhof in der Stadt B zu meiner Arbeitsstelle benutze ich wie oben erwähnt ein Jobticket.
Nun will RA meine Fahrkosten zum Bahnhof nicht anerkennen mit der Begründung, dass das Jobticket meine
Fahrtkosten komplett abdeckt - was nicht stimmt, da das Jobticket die Fahrt von A nach B nicht abdeckt.
Nun meine Fragen:
Kann RA ohne Änderung des Titels den Wohnwerten Vorteil höher ansetzen?
Wenn das Darlehen nur noch zu 6/10 anzurechnen ist - kann der Wohnwerte Vorteile dann auch zu 6/10 angesetzt werden?
Ist die Berechnung zur Minderung der Fahrtkosten durch den RA rechtlich durchsetzbar.
Vorab vielen Dank und Euch allen ein schönes WE
Gruß
Zahlmeister
Moin Zahlmeister,
der RA kann an- und hochrechnen, was er will - es ist ja nicht DEIN Anwalt. Juristisch sind seine Berechnungen zwar wumpe, weil nur ein Gerichtsurteil oder ein freiwillig von Dir unterschriebener Titel eine Änderung Deiner Zahlungsverpflichtungen bewirken kann. Aber man kann als Anwalt durchaus mal versuchen, einen Gegner mit irgendwelchem Geklingel so einzuschüchtern, dass er gleich freiwillig tut, was man möchte. Zumindest teilweise gelingt ihm das ja auch bei Dir.
Insofern: Lass ihn (bzw. Deine Ex) doch klagen. Wenn es nicht gerade um den Mindestunterhalt geht, sind Deine Aussichten in einem solchen Verfahren gar nicht schlecht, dass am Ende Deine Berechnung die massgebliche Rolle spielt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Zahlmeister,
geht es um dieselbe junge Dame, über die du vor einem Monat u.a. geschrieben hast:
3. Fraglich ist, was meine Tochter auf dem Berufskolleg lernen soll. Lt. einer Bescheinigung wohl ein Jahre Höhere Handelsschule mit
anschl. kaufmännischer Ausbildung. Bin ich für diese 1 Jahr Schule überhaupt unterhaltspflichtig?
Ist denn inzwischen schon gekärt, um was es sich bei diesem Berufskollegdingsbums handelt, und somit, ob Mademoiselle denn dem Grunde nach überhaupt einen Anspruch gegen dich hat? Wenn das nämlich nicht der Fall ist, dann kann ihr anwaltlicher Wadlbeißer nämlich gerne so viele Unterhaltsberechnungen vom Typ "was wäre, wenn" vorlegen wie er lustig ist ...
Und noch was: Falls noch nicht geschehen, dann sorg' umgehend dafür, dass auch die werte Frau Mama in finanzieller Hinsicht die Hosen runterlässt. Meinetwegen gerne auch in der eher fiesen Reihenfolge, dass du zunächst ihre Einkommensauskunft verlangst und erst anschließend die Frage aufwirfst, ob denn überhaupt noch eine Unterhaltspflicht besteht 😉
Jedenfalls, wenn die volljährige Tochter Unterhalt von dir will, dann ist in der Berechnung zwingend auch die Mutter zu berücksichtigen, und bei entsprechender Leistungsfähigkeit auch an den Zahlungen zu beteiligen (ob Muddi diese Leistung dann in bar oder in Naturalien erbringt, das mögen die beiden Damen unter sich auskaspern, aber das kann dir ja auch egal sein, wenn es nur deinen Betrag entsprechend mindert).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Zahlmeister,
und dann noch was zum Wohnwert:
Allerdings will der RA meinen im Titel festgelegten Wohnwerten Vorteil von 400,00 EUR auf 700,00 EUR erhöhen.
Wenn da im Titel irgendwo dieser Wohnwert von 400 Euro genannt wurde, dann ist das im Prinzip schon mal eine feine Sache, allerdings wird dieser Titel ja schon ziemlich alt sein - kannst du mal 'ne Schätzung liefern, auf welchen Betrag dies angewachsen wäre, wenn man diese 400 Euro Jahr für Jahr um die Inflationsrate erhöht hätte? Insbesondere geht es mir natürlich um die Frage, ob man auf diese Art und Weise schon in der Gegend dieser 700 Euro ist (dann wäre die anwaltliche Forderung nämlich zunächst einmal einigermaßen plausibel), oder ob das trotz Inflation immer noch so weit weg von den 700 Euro ist, dass man dem Anwalt damit ein wenig Wind aus den Segeln nehmen könnte?
Ansonsten solltest du natürlich mal gucken, ob du nicht an Daten vergleichbarer Immobilien rankommst, um ggf. zu belegen, dass der Wohnvorteil geringer ist als die 700 Euro, die der Anwalt in den Ring geworfen hat. Aktuelle Vergleichsmieten sind m.E. deutlich bessere Argumente als hochgerechnete Daten aus irgendwelchen Uralt-Schriftstücken, also guck mal in den Immobilienteil deiner Lokalzeitung bzw. auf Immobilienportalen wie immoscout24, was in deiner Gegend typsicherweise für ähnliche Objekte an Miete verlangt wird.
Und natürlich, wenn dir nur 60% gehören und dir auch nur 60% der Lasten angerechnet werden sollen - dann sind vom Gesamtwohnwert natürlich auch nur 60% zu berücksichtigen. Heißt also, wenn die marktübliche Miete tatsächlich 700 Euro wäre, dann macht die sich in deiner Wohnwertberechnung "nur" mit 420 Euro abzüglich 60% der Gesamtkosten bemerkbar.
Jede Berechnung der Gegenseite wirst du selbstverständlich daraufhin überprüfen, ob sich dort nicht jemand zu seinen Gunsten (bzw. zu Gunsten seiner Mandantin) verrechnet hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Morgen zusammen,
danke für die Rückmeldungen.
Ja, es handelt sich um ein und den gleichen Vorgang.
RA hat das Einkommen der KM mit berechnet. Jedoch hat er mir 0 Unterlagen überlassen - obwohl ich RA um
Übersendung der EK-Unterlagen der KM gebeten hatte (muss ich dann morgen telefonisch bei RA klären).
Auf meine Frage zur Art der "Ausbildung" meiner Tochter hat RA nicht reagiert, obwohl ich RA um einen
substantiierten Vortrag gebeten habe, ob es sich um ein "berufsfördernde" oder um eine "berufsquali-
fizierende" Maßnahme handelt.
Könnte Ihr mir denn noch etwas zur Berechnung meiner Fahrtkosten mitteilen. Ich gehe mal davon aus, dass
RA hier einem Irrtum unterlegen ist.
Euch allen noch einen schönen Sonntag
Gruß
Zahlmeister
Hallo Zahlmeister,
Könnte Ihr mir denn noch etwas zur Berechnung meiner Fahrtkosten mitteilen. Ich gehe mal davon aus, dass
RA hier einem Irrtum unterlegen ist.
Du kannst davon ausgehen, dass Deine von Dir ausgerechneten Fahrtkosten vom RA der KM niemals nicht anerkannt werden.
Zur Not wird einfach geschwiegen oder irgendetwas unsinniges behauptet. :knockout:
Wenn das Ticket die komplette Strecke abdeckt (sowohl Stadt A als auch Stadt B sind im Verbund des Tickets enthalten ),
wird es schwer für Dich zu argumentieren. Wenn nicht, werden eben erst einmal 2 x 20 km für Auto angesetzt plus das Ticket für Stadt B.
Ich habe (ohne Titel!) einfach meine Fahrtkosten (31 km mal zwei, Hin und Rückfahrt) abgezogen.
Es wurde zwar gejammert und gedroht (Steuernachzahlung, etc.), aber es kam nie etwas Substantielles.
RA hat das Einkommen der KM mit berechnet. Jedoch hat er mir 0 Unterlagen überlassen - obwohl ich RA um
Übersendung der EK-Unterlagen der KM gebeten hatte (muss ich dann morgen telefonisch bei RA klären).Auf meine Frage zur Art der "Ausbildung" meiner Tochter hat RA nicht reagiert, obwohl ich RA um einen
substantiierten Vortrag gebeten habe, ob es sich um ein "berufsfördernde" oder um eine "berufsquali-
fizierende" Maßnahme handelt.
Das Einkommen der KM ist mit Angaben des RA ohne Unterlagen nicht gesichert, und damit immer noch Alles ungeklärt.
Keine Aussage zu der Qualifizierung der "Ausbildung" führt erst einmal dazu, dass "dem Grunde nach" kein Unterhaltsanspruch besteht.
Aber ausführlich hat das eigentlich Malachit mitgeteilt. Warum zwei Schulen, Vorraussetzungen und Ziel der Ausbildung sind
von der Gegenseite darzulegen.
Also lehne Dich zurück und harre der Dinge. Gewöhne Dich daran, dass Ansprüche auf Nachweise der Gegenseite
zufällig sehr langsam bearbeitet werden. 😉
Die Forderung nach einem Titel (freiwillig beim Jugendamt) kam 2 Monate nach Trennung: in unverschämter Höhe. Die Berechnung
war zufällig "KM optimiert". Warum nur wurde der Titel niemals eingeklagt? Richtig, die Einkünfte der KM wurden niemals gesendet. 🙂
Gruß Donzo
der sich im Forum für viele Tipps bedanken möchte.
Lange war ich stiller Leser und habe gelernt, dass RA auch nicht Alles wissen.
Und doch haben sehr viele Beiträge hier meine schlaflosen Nächte in der heißen Zeit verkürzt.
Ich hoffe ich kann Anderen mit meinen Erfahrungen ein bisschen unterstützen.
Moin Zahlmeister,
ich denke, Du machst Dir aktuell viel zu viele Gedanken. Die Gegenseite möchte etwas von Dir; nicht umgekehrt. Dafür müssen bestimmte Dinge auf den Tisch; Deine Ex kann sich nicht aussuchen, ob sie Einkommensnachweise liefert und Deine Tochter nicht, ob sie Dich über ihre Ausbildung informiert.
An diesem Punkt des Verfahrens solltest Du Dir erst mal keine Gedanken über Deine Immobilienfinanzierung und Deine Fahrtkosten machen, sondern Deinen RA nur einen Zweizeiler schreiben lassen, dass die Prüfung, Neuberechnung und Zahlung von Unterhalt aufgrund fehlender substanzieller Belege derzeit (weiterhin) nicht möglich sei.
Das "Schlimmste", was Dir dann passieren könnte, wäre eine Klage. An die sind aber genau dieselben Voraussetzungen geknüpft; Du könntest gleich zu Anfang einwenden, dass Du grundsätzlich zahlungswillig seist, aber eine aussergerichtliche Prüfung und Berechnung bislang gar nicht möglich war. Damit tun sich Tochter und Mutter keinen Gefallen; Deine Tochter hat hier eine Bringschuld, wenn sie etwas von Dir möchte.
Insofern: Lehn Dich zurück und praktiziere keinen vorauseilenden Gehorsam, nur weil ein Anwalt irgendwelches Zeug auf Papier geschrieben hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank an Euch kundtun!
Leider fällt es mit jedoch schwer, hier die Füße still zu halten und die
Sache vorerst einmal auszusitzen.
Mal sehen, wie sich die Sache entwickelt...
Gruss
Zahlmeister
Hi,
wohnwerter Vorteil. Gib mal bei Google das Wort "Mietspiegel" für Deinen Wohnort ein. Du findest bestimmt schnell eine aktuelle Info.
Es gibt bestimmt gute Argumente den günstigsten Betrag zugrunde zu legen...
Viel Erfolg!
SOE
Moin ZM,
Leider fällt es mit jedoch schwer, hier die Füße still zu halten und die
Sache vorerst einmal auszusitzen.
das mag ja sein, aber warum willst Du taktische Nachteile in Kauf nehmen, nur um Deinem Bedürfnis nach Aktivität Rechnung zu tragen? Aus genau diesem Holz sind die ganzen "Ansprüche" gestrickt, die sinngemäss begründet werden können mit "eine Klage würden wir zwar nicht durchbekommen, aber wenn die Gegenseite sich schon beim ersten Anwaltsbrief in die Hosen macht, zahlt sie vielleicht auch so."
Es bringt nichts, wenn Du Dein Pulver jetzt vorschnell verschiesst. Theoretisch müsstest Du dem Gegenanwalt nicht einmal antworten. Auf die Frage nach "was kann mir schlimmstenfalls passieren?" gibt es eine Antwort namens "die Tochter kann mich verklagen". Na und? Jeder kann jeden jederzeit wegen irgendwas verklagen; das ist kein Grund, auch nur schlecht zu schlafen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.