Hallo zusammen,
bei mir wird es immer bunter......
Also der Reihe nach
Ich habe 2 wundervolle Kinder 10 + 13 Jahre alt
Lebe seit über 3 Jahren von der Mutter der Kinder getrennt.
Würde mich liebend gerne scheiden lassen.
Sie verzögert usw.
Sie geht keiner Beschäftigung nach, lebt also wunderbar von meinen monatlichen Zahlungen
Fakten:
Verdienst: 5000,- brutto, 3000,- netto
Stkl. 1
Altersvorsorge ca. 200,-
Berufsbedingte Aufwendungen: 75 km einfache Strecke zum Arbeitsplatz, mit öffentlichen Verkehrsmiteln wohl kaum zu erreichen.
Sie bekommt den Hals nicht voll, d.h. Sie will immer mehr bzw. ist der Auffassung, ich zahle zu wenig
Aber was muß ich zahlen?
Moin shark,
mal grundsätzlich: Eure Kinder sind aufgrund ihres Alters nur noch recht eingeschränkt "betreuungsbedürftig"; in jedem Fall nicht so, dass die betreuende Mutter keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Was also hindert die Dame, die wesentlichen Teile ihres Lebensunterhalts selbst zu erwirtschaften? In welcher Form könntest Du Dich selbst in die Betreuung einbringen?
Hilfreich wäre natürlich tatsächlich, den Fortgang der Scheidung zu beschleunigen; dann kommt man auch unterhaltstechnisch eher zu Potte als mit irgendwelchen Provisorien, die man direkt nach der Trennung mal eingerichtet hat. Vielleicht listest Du mal Deine aktuellen Zahlungen an Mutter und Kinder auf; dann können wir zumindest sehen, ob die Relationen stimmen. Hilfreich wäre auch, zu wissen, warum Du diese Beträge zahlst: Einfach freiwillig, aufgrund einer anwaltlichen Berechnung oder auf der Basis eines Gerichtsurteils?
Aber wie gesagt: Dein Hauptziel sollte sein, die Dame in Lohn und Brot zu bringen. Nur: Solange Du jeden Monat Geld über den Tisch schiebst, wird sie wenig Veranlassung dazu haben...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
erst einmal vielen Dank für die "erste" Einschätzung.
Sicherlich zahle ich aufgrund von Berechnungen auch von einem Anwalt - aber es gibt halt zu viele "Ergebnisse" bzw. Betrachtungsweisen.
Wie wird und um wieviel wird i.d.R. das Nettoeinkommen bereinigt?
Wie schon erwähnt: monatliche Altersvorsorge 200,- € / Monat
75 km zum "gutbezahlten" Arbeitsplatz einfache Fahrt.
Es können sich aber auch andere, die ähnliche Erfahrungen haben bzw. gemacht haben an der Diskussion beteiligen.
Besonders interessant ist für mich auch die Sichtweise der Familienrichter im westlichen Ruhrgebiet, da es meiner Erfahrung nach horrende unterschiedliche Sichtweisen der Richter bundesweit gibt.
Moin shark,
ohne Angabe von
Vielleicht listest Du mal Deine aktuellen Zahlungen an Mutter und Kinder auf; dann können wir zumindest sehen, ob die Relationen stimmen. Hilfreich wäre auch, zu wissen, warum Du diese Beträge zahlst: Einfach freiwillig, aufgrund einer anwaltlichen Berechnung oder auf der Basis eines Gerichtsurteils?
ist das alles Kaffeesatz-Leserei und Stochern im Nebel. Es gibt auch keine allgemeine
Sichtweise der Familienrichter im westlichen Ruhrgebiet
für Dich entscheidend wird sein, was genau der eine Familienrichter entscheidet, der für Euren Fall zuständig ist. Aber bis dahin ist es noch eine Weile; Du (bzw. Dein Anwalt) musst diesem Richter auch erst einmal entsprechende Vorlagen liefern, damit er überhaupt in Deinem Sinne entscheiden kann.
Dein Hauptproblem sind nicht die paar Euros, die man mit "Einkommensbereinigung" vielleicht irgendwo in Abzug bringen kann, sondern die Frage, wie Du Deine DEF in Lohn und Brot bringst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
ich zahle für meine Kinder:
437,- bzw. 512,- € abzgl. 184,- € Kindergeld, demnach in Summe 725,- € nach d´dorfer Tabelle (Netto 2300,- - 2700,-)
Zusätzlich für die Mutter meiner Kinder noch einmal 525,- €
Sie will mehr, aber irgendwie geht nicht mehr bei mir und ich will auch nicht.
Wenn Sie mehr Geld benötigt sollte Ihr klar sein, daß Sie etwas verdienen muß, meine freiwillig geleisteten Unterhaltszahlungen werden ständig mit dem Wunsch nach MEHR attakiert.
Es kann dagegen nicht meine Aufgabe sein, daß Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen soll, da muß sie selbst drauf kommen oder aber ein RA bzw. Richter kann ihr das klarmachen.
Brauchen wir immer noch Kaffeesatz (fehlt noch etwas?)
Was wird denn in der Düsseldorfer Tabelle mit Bedarfsgrenze gemeint?
Wird vom "Netto" nicht auch noch vor der Bereinigung so etwas wie Leistungsanreiz berücksichtigt?
Dabei vielleicht zu beachten ist, daß ich anstelle von 35 Wochenstunden, freiwillig 38 Stunden arbeite.
Wie oft bin ich verpflichtet, mein Einkommen darzulegen?
Sie hat aktuell bis April 2010 meine Entgeldabechnungen bzw. die Jahresverdienstbescheinigung 2009.
Hallo Shark,
Es kann dagegen nicht meine Aufgabe sein, daß Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen soll, da muß sie selbst drauf kommen oder aber ein RA bzw. Richter kann ihr das klarmachen.
Mit dieser Einstellung ist es klar, dass du ein Problem hast und behalten wirst, und zwar ein gewaltiges Problem. Du hast offenbar noch nicht gemerkt: Deutschland hat im Familienrecht eine femifaschistische Gesetzgebung und eine femifaschistische Justiz - kein Richter wird von sich aus deiner armen, armen Ex mit den ach so betreuungsbedürftigen Kinderchen auf die Finger klopfen, dass die Dame gefälligst ihren faulen Hintern zur Arbeit zu bewegen hat. Für diese Initialzündung wirst du schon selber sorgen müssen ...
Daher: Doch, es ist deine Aufgabe. Leider. Aber jetzt mal Butter bei die Fische - sehen wir mal, ob wir nicht den unmittelbaren Leidensdruck deiner Madame ein wenig erhöhen können:
Wenn Sie mehr Geld benötigt sollte Ihr klar sein, daß Sie etwas verdienen muß, meine freiwillig geleisteten Unterhaltszahlungen werden ständig mit dem Wunsch nach MEHR attakiert.
Das heißt, es gibt keinen Titel und kein Gerichtsurteil, in dem diese Zahlungen festgeschrieben sind?!? Na dann bist du doch in einer perfekten Situation, der Dame mal Feuer unter dem Hintern zu machen. Ich würde hier wie folgt rechnen:
Du hast 5.000 Euro brutto, da schöpfen die 200 Euro zusätzliche Altersvorsorge die zulässige Obergrenze optimal aus - hast du gut gemacht. Die pauschalen 5% berufsbedingten Kosten vergessen wir mal ganz schnell, du machst den Einzelnachweis über deine Fahrtkosten. Von den 75 Kilometer werden 30 Kilometer mit 0,30 Euro und die restlichen 45 Kilometer mit 0,20 Euro angesetzt, dann haben wir 18 Euro pro einfacher Fahrtstrecke; bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 220 x 2 x 18 Euro, im Jahr somit 7.920 Euro, was im Monatsdurchschnitt 660 Euro ergibt.
Somit gehen von deinen 3.000 Euro netto runter: Die 200 Euro für die Altersvorsorge und 660 Euro für berufsbedingte (Fahrt-)Kosten, bleibt ein bereinigtes Netto von sage und schreibe 2.140 Euro. Das ist zunächst Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle, aber halt - die Düsseldorfer Tabelle geht seit diesem Jahr nur noch von zwei Unterhaltsempfängern aus (siehe Anmerkung 1 in der DT), du hast aber zwei Kinder und eine Ex zu füttern, somit drei Unterhaltsempfänger, und damit: Herabstufung nach Zeile 2 der DT. Zahlbeträge beim Kindesunterhalt somit: 291 Euro und 356 Euro.
Weiter geht's beim Exenunterhalt. Vom bereinigten Netto i.H.v. 2.140 Euro geht der gezahlte Kindesunterhalt ab, bleiben 1.493 Euro als Verteilmasse zwischen dir und deiner Demnächst-Ex. Da sie nun überhaupt nicht arbeitet, stehen ihr theoretisch drei Siebtel davon als Unterhalt zu (ich denke jedenfalls, OLG Düsseldorf ist für deinen Fall zuständig?), was ca. 640 Euro wären, aber diese Zahl können wir gleich wieder vergessen, weil du ihr gegenüber einen Selbstbehalt von 1.000 Euro hast - von den verbliebenen 1.493 Euro bekommt sie also 493 Euro, und aus die Maus.
In Summe also 291 Euro plus 356 Euro plus 493 Euro, ergibt 1.140 Euro - verglichen mit dem, was du bislang zahlst, also schon mal 110,- Euro im Monat weniger, während Madame ja noch darauf spekuliert, dass sie bei einer Neuberechnung sogar mehr bekommen würde. Wenn da wirklich nichts tituliert ist, würde ich da ab nächsten Monat einfach die niedrigeren Beträge überweisen, ihr die obige Berechnung in Tabellenform dazuliefern und ihr außerdem sagen, dass ihr durchaus auch ein Job zugemutet werden kann und wenn sie dazu keine Lust hat, kann ihr auch fiktives Einkommen unterstellt werden - dann gibt's sogar noch weniger Geld von dir.
Wenn's ihr nicht passt, kann sie ja das Scheidungsverfahren beschleunigen, da kriegt sie dann ihre "offizielle" Unterhaltsberechnung vom Richter geliefert.
@alle: vielleicht könnt ihr bitte noch mal auf meine obige Berechnung draufschauen; nicht, dass ich da irgendwo Murks gebaut habe.
Und hier noch die Skizze, wie es mit fiktivem Einkommen auf ihrer Seite aussehen könnte: Nehmen wir mal an, sie könnte 1.200 Euro im Monat verdienen. Abzüglich berufsbedingte Kosten, abzüglich Altersvorsorge bleiben da vielleicht 1.050 Euro übrig, im Vergleich zu den 1.493 Euro, die bei dir übrig geblieben sind. Differenz ist 443 Euro, drei Siebtel davon sind 190 Euro, die als Unterhalt an die Exe gehen ... wenn du dich traust, kannst du mit ihrem Unterhalt auch gleich einen derart errechneten Betrag runtergehen, mit eben der Begründung, dass sie ja schließlich so-und-so-viel Euro selbst verdienen könnte. Wie hoch dieses so-und-so-viel Euro tatsächlich ist, solltest du dir anhand ihrer konkreten Situation überlegen, da können wir dann hier gerne auch nochmal drüber diskutieren, was ein "angemessener" Betrag ist; d.h. ein Betrag, der dir nachher nicht gleich vom zuständigen Gerichts-Schwarzkittel um die Ohren gehauen wird 😉
Nebenbei gefragt: Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Exenunterhalt sind dir hoffentlich bekannt?
Was wird denn in der Düsseldorfer Tabelle mit Bedarfsgrenze gemeint?
Du meinst vermutlich den Bedarfskontrollbetrag? Der ist eine Art Bremse gegen all zu hohe Unterhaltszahlungen. Nimm an, du hast ein hohes Einkommen aber viele Kinder, dann kann es sein, dass nach Abzug des Kindesunterhaltes zwar dein Selbstbehalt noch nicht unterschritten ist, der Bedarfskontrollbetrag aber schon. In diesem Fall wird so lange um jeweils eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle heruntergegangen, bis Unterhaltszahlungen und der zugehörige Bedarfskontrollbetrag wieder zusammenpassen. Ist in deinem Fall unerheblich, weil dir nach Abzug des Kindesunterhaltes noch 1.493 Euro bleiben und das deutlich höher ist als der Bedarfskontrollbetrag der Zeile 2 (das sind nämlich 1.000 Euro).
Wird vom "Netto" nicht auch noch vor der Bereinigung so etwas wie Leistungsanreiz berücksichtigt?
Das ist diese Drei-Siebtel-Regel, d.h. du brauchst der Ex nicht die Hälfte, sondern "nur" drei Siebtel von dem abzugeben, was du mehr hast als sie. Andere Oberlandesgerichte sind da übrigens noch knauseriger, da hast du mit OLG Düsseldorf gewissermaßen schon Glück gehabt ... ;-(
Dabei vielleicht zu beachten ist, daß ich anstelle von 35 Wochenstunden, freiwillig 38 Stunden arbeite.
Denk in einer ruhigen Minute mal darüber nach, ob es nicht an der Zeit ist, diese Entscheidung wieder rückgängig zu machen. Am besten so, dass es danach aussieht, als wäre es gar nicht deine Entscheidung, sondern die Entscheidung deines Arbeitgebers ...
Bei deinem Brutto fließt nämlich der größere Teil deines Mehrverdienstes in die Säckel des Staates sowie in die Hände deiner Ex, effektiv bleibt da kaum was für dich selbst übrig.
Wie oft bin ich verpflichtet, mein Einkommen darzulegen?
Alle zwei Jahre - oder wenn deine Ex plausibel darlegen kann, dass du plötzlich wesentlich mehr verdienst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
zu Malachit:
660€ Fahrtaufwendungen bei 3000€ Netto halte ich für potentiell kritisch (das sind über 20% des verfügbaren EK's), allerdings sollte so in die erste Runde gegangen werden. Beim Bedarfskontrollbetrag (BKB) werden alle UH-Lasten betrachtet, auch BU/TU/EU. Wenn der Selbstbehalt zum Zuge kommt, so wird auch der KU entsprechend festgesetzt (Stufe 2). Wird der Mindestbedarf der Ex dabei nicht sichergestellt, so geht es beim KU nochmal runter auf Stufe 1, der UH für Ex kann dann entsprechend erhöht werden (macht sich für Dich gut bei der Steuererklärung da UH für Ex absetzbar ist).
Aber hier mal meine Antwort, welche ich gerade noch zurück gestellt hatte um zu lesen, was Malachit so schreibt. 🙂
437,- bzw. 512,- € abzgl. 184,- € Kindergeld, demnach in Summe 725,- € nach d´dorfer Tabelle (Netto 2300,- - 2700,-)
Zusätzlich für die Mutter meiner Kinder noch einmal 525,- €
Bei 3000€ Netto, 200€ priv. Altersvorsorge und vorliegenden berufsbedingten Aufwendungen liegst Du wahrscheinlich tatsächlich zw. 2300-2700€. Dein KU, welchen Du leistest, entstammt aber der EK-Gruppe 5 mit 2700-3100€. Da Du zusätzl. der KM UH leistest wäre gar die Stufe 3 die richtige - mit Zahlbeträgen von 309 und 377€.
Was wird denn in der Düsseldorfer Tabelle mit Bedarfsgrenze gemeint?
Keine Ahnung was Du meinst. Kannst Du das näher erläutern (in welchem Zusammenhang z.B.) bzw. zitieren? Mir fallen hier zwei mögliche Anwendungen ein.
Wird vom "Netto" nicht auch noch vor der Bereinigung so etwas wie Leistungsanreiz berücksichtigt?
Was zahlst Du z.Z. - immer noch TU oder BU?
Wie oft bin ich verpflichtet, mein Einkommen darzulegen?
...
Sie hat aktuell bis April 2010 meine Entgeldabechnungen bzw. die Jahresverdienstbescheinigung 2009.
Alle zwei Jahre. Vor April 2011 geht das nur, wenn glaubhaft gemacht wird, dass bei Dir eine wesentl. Einkommensänderung stattgefunden hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
Alle zwei Jahre. Vor April 2011 geht das nur, wenn glaubhaft gemacht wird, dass bei Dir eine wesentl. Einkommensänderung stattgefunden hat.
Ähm, das wäre doch April 2012, wenn ihr die Daten bis einschließlich April 2010 vorliegen?
660€ Fahrtaufwendungen bei 3000€ Netto halte ich für potentiell kritisch (das sind über 20% des verfügbaren EK's), allerdings sollte so in die erste Runde gegangen werden.
Klar ist das kritisch, und kann vom Richter nach Gutsherrenart gekürzt werden. Allerdings sollte man sich auch nicht in vorauseilendem Gehorsam den Kopf der Gegenseite zerbrechen 😉
Einer Kürzung steht allerdings gegenüber: Erstens erkennen so ziemlich alle OLGs implizit an, dass es auch Fahrten zur Arbeit gibt, die deutlich länger sind als 30 Kilometer (sonst bräuchte es nämlich die Absenkung der Kilometerpauschale ab dieser Grenze nicht). Und zweitens, falls Shark derzeit in der Nähe seiner Kinder wohnt, dann sollte auf den zu erwartenden Vorschlag "ziehen Sie doch in die Nähe ihres Arbeitsplatzes, um Fahrtkosten zu sparen" reflexartig die Antwort kommen "dieser Umzug würde aber den Umgang mit den Kindern torpedieren".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vollquoting gelöscht
@shark - was genau wolltest du sagen, als du meinen Beitrag im Volltext zitiert hast, ohne dabei eine eigene Anmerkung oder Frage zu ergänzen? Viele Grüße, Malachit.
Hallo Malachit,
erst einmal vielen Dank für Deine Mühe und der umfangreichen Betrachtungsweise meiner Sicht- bzw. Denkweisen.
Ihre Arbeit:
Sie ist der Meinung, ich habe ihr nichts vorzuschreiben oder zu sagen respektiere ich, eine Meinung die habe ich und das kann sie mir glücklicherweise nicht verbieten, diese zu äußern brauche ich nicht unbedingt in Ihrer Anwesenheit.
Unterhaltszahlungen:
Natürlich gibt es keinen Titel. Die Zahlungen erbringe ich "noch" freiwillig, wenn ich aber am Geburtstag meines Sohnes damit konfontiert werde, ich zahle sowieso zu wenig (sie und die Zecken der Familie), bis meine Tochter schlichtend eingreift und mir hilft :-)), dann ist bei mir auch irgendwann das Faß übergelaufen .....
Fahrtkosten:
Du setzt die tatsächlich gefahrenen Kilometer in Deiner Berechnung an.
Nach meiner Information liegen da nur die Entfernungskilometer zu Grunde....
Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß ich bis 2008 selbstständig war und seit 05.08 einer regelmäßig bezahlten superguten Beschäftigung nachgehe und daß in meinem Alter :-)), mit den 75 Entfernungskilometern nehme ich das gerne in Kauf - zur Arge ist es wesentlich kürzer.
Freiwillig 38 Stunden
Sicherlich ein Wunsch meines Arbeitgebers, aber meine Arbeit macht mir sehr viel Spaß, d.h. 3 Stunden Spaß pro Woche mehr..... was will ich mehr
Ich könnte ja mal vorsichtig nachfragen ob das auch unbezahlt geht....
Hallo Shark,
Bin zwar nicht Oldie, aber BU = Betreuungsunterhalt.
Ihre Arbeit:
Sie ist der Meinung, ich habe ihr nichts vorzuschreiben
Natürlich hast du ihr nicht vorzuschreiben, ob sie arbeitet oder nicht. Solange sie ihr Leben aus anderen Quellen finanzieren kann, ist ja alles in Butter. Du musst halt nur sicherstellen, dass du selbst auf mittlere Sicht nicht mehr zu diesen "anderen Quellen" gehörst ...
Natürlich gibt es keinen Titel. Die Zahlungen erbringe ich "noch" freiwillig, wenn ich aber am Geburtstag meines Sohnes damit konfontiert werde, ich zahle sowieso zu wenig (sie und die Zecken der Familie), bis meine Tochter schlichtend eingreift und mir hilft :-)), dann ist bei mir auch irgendwann das Faß übergelaufen .....
Nun ja, es ist nicht Aufgabe von Jugendlichen, hier schlichtend eingreifen zu müssen. Also könntest du diesen Anlass nutzen, um jetzt tatsächlich eine 100% korrekte Unterhaltsberechnung zu machen - selbstverständlich korrekt nach deinen Maßstäben, nicht nach denen der KM. Über diesen Betrag dann sogar einen Titel zu erstellen (das reduziert im Fall des Falles den Streitwert, die Gerichtskosten, die Anwaltskosten, und somit insbesondere auch die Arbeitswut des gegnerischen Anwalts), und dann auch nur noch diesen Betrag zu überweisen. Wenn es ihr nicht passt, kann sie ja dagegen klagen ...
Fahrtkosten:
Du setzt die tatsächlich gefahrenen Kilometer in Deiner Berechnung an.
Nach meiner Information liegen da nur die Entfernungskilometer zu Grunde....
Unter der Annahme, dass tatsächlich das OLG Düsseldorf am Wohnort der Kinder zuständig ist, hier der betreffende Auszug aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien:
Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale auf 0,20 EUR in Betracht.
Meiner Meinung nach besagt dieses "pro gefahrenem Kilometer" ziemlich eindeutig, dass es sowohl für die ersten 30 Kilometer der Hinfahrt als auch für die ersten dreißig Kilometer der Rückfahrt diese 0,30 Euro gibt; analog für die restlichen Kilometer. Ich selbst hab' in meinem Fall allerdings mit Einzelnachweis von Fahrtkosten nichts zu tun - vielleicht meldet sich noch jemand, der eine ähnliche Situation hat wie du.
Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß ich bis 2008 selbstständig war und seit 05.08 einer regelmäßig bezahlten superguten Beschäftigung nachgehe und daß in meinem Alter :-)),
Ich denke, die frühere Selbstständigkeit ist unerheblich. Du bist aktuell angestellt, du kannst die geforderten zwölf Monate an Gehaltsnachweisen liefern, da besteht kein Grund, für die Unterhaltsberechnung irgendwie in der ehemaligen Selbstständigkeit herumzustochern.
Freiwillig 38 Stunden
Sicherlich ein Wunsch meines Arbeitgebers, aber meine Arbeit macht mir sehr viel Spaß, d.h. 3 Stunden Spaß pro Woche mehr..... was will ich mehr
Ich könnte ja mal vorsichtig nachfragen ob das auch unbezahlt geht....
Nun ja. Die Arbeit unverändert machen und weniger verdienen ist irgendwie auch nicht das Wahre. Sogar wenn von 100 Euro erst mal 50 Euro Steuern und Abgaben runtergehen und dann 30 Euro Unterhalt an Ex, ist der Verzicht auf diese "100 Euro brutto" / "20 Euro effektiv" ziemlich blödsinnig, wenn du im Austausch dafür nichts erhältst.
Vielleicht kannst du deinen Arbeitgeber ja dazu überreden, dass er dir für das gesparte Geld alle Jahre wieder eine sündteure Fortbildung spendiert? So als verrückte Idee - gibt es in deinem Beruf z.B. irgendwelche Dinge, die man am besten in Nizza, Sankt Moritz, San Francisco oder Acapulco lernt? Und natürlich bitte nicht schummeln, dass muss schon mit Arbeit verbunden sein, kein Urlaub 😉
Oder, wenn das mit der Fortbildung nix ist - z.B. eine etwas aufwendigere Computeranlage, die du für die Arbeit von zu Hause aus nutzen kannst? Oder das geilste Smartphone, was Äppel und Co. im Sortiment haben, selbst-ver-ständ-lich zum ausschließlich dienstlichen Gebrauch? Das Ding bleibt natürlich Eigentum der Firma, ist also für dich nur eine Leihgabe, versteht sich ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit
erst einmal DANKE für Dein "Kopf hoch"
sicherlich ist die Frage der Fahrtkosten gefahrene oder Entfernungskilomter von auch bezahlenden Vätern zu beantworten, noch offen ob 30 ct der ersten 30 km und die folgenden 15, 10 oder20 ct oder ob denn der famrichter schlechthin der Meinung ist ich soll doch dann zum Ort des Arbeitgebers umziehen, (dann lebe ich hinter der Walachei) und fernab meiner Kinder, halt wäre Klasse wenn Leute nach einem Urteil hier mitbeitragen könnten.
Zumindest werde ich in meiner Einstellung bestärkt:
Die Mutter meiner Kinder will immer mehr, also bekommt sie ein Schreiben von mir und dann weniger.
So grundverkehrt war ich also doch nicht mit meinen Berechnungen, auch wenn es zu ihren Gunsten "aber nur bis jetzt" lief
Bin mal gespannt ob sie demnächst wieder mehr fordert, dann wird vermutlich weiter reduziert oder über eine Beschäftigung ihrerseits nachgedacht. Einer 400,- € geht sie ja jetzt schon nach, aber das scheint ja für sie nicht relevant. Für meine Berechnung des Unterhalts, den ich zahle, habe ich das auch ( bis jetzt) vernachlässigt.
Entweder sie kümmert sich um die Kinder (obwohl die mit TURBO ABI und kurz davor, d.h. min 6 Stunden) und während der Kindsabwesenheit um eine Arbeit, oder ich fiktiere über ein mögliches monatliches Einkommen.
Zur Info: Altenpfleger(innen) werden nach meiner Info gesucht, auch wenn es bequemer ist zu Hause auf die Zahlungen zu warten bzw. nach Erhalt Derselben, die Höhe immer wieder nach oben korigieren zu wollen.
Jetzt geht es in die andere Richtung - nach unten - ich werde berichten
Moin shark,
wäre Klasse wenn Leute nach einem Urteil hier mitbeitragen könnten.
von dieser Suche nach anderen Urteilen solltest Du Dich freimachen, denn das nützt Dir im Zweifelsfall nichts. Es hätte höchstens Indizwirkung oder vielleicht mal eine knuffige Begründung.
Zumindest auf der Amtsgerichts- und teilweise sogar auf der OLG-Ebene gilt, dass Richter nur ihrem "Gewissen" verpflichtet sind. Will heissen: Jeder entscheidet, wie er es für richtig hält. 10 Urteile anderer Gerichte, die Deine Ansichten stützen, nützen Dir nicht die Bohne, wenn Dir ein Richter erklärt "in meinem Gerichtssaal läuft das aber anders - nämlich genau so, wie ich entscheide."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Shark,
die meisten Fragen zu den Berechnungen wurde Dir ja beantwortet und vermutlich liegst Du mit Deinen Zahlungen nicht grundverkehrt.
Bei „freiwilligen“ Zahlungen ist es durchaus üblich, dass eine Ex immer mehr fordert (kennen die meisten hier).
Von der Taktik wird sie kaum abweichen, wenn Du ihr dabei entgegen kommst.
Aber: Eine Streitvermeidungsstrategie Deinerseits hilft auf Dauer nur ihr.
Deshalb:
Bin mal gespannt ob sie demnächst wieder mehr fordert
Es reicht nicht aus, nur auf Mehrforderungen zu warten.
Auch (und insbesondere) halte ich die Frage für interessant, wie der Status hinsichtlich Scheidung ist.
Lebe seit über 3 Jahren von der Mutter der Kinder getrennt.
Würde mich liebend gerne scheiden lassen.
Sie verzögert usw.
Ist denn Scheidungsantrag gestellt ?
Nach drei Jahren getrennt leben sollte eine Verzögerung doch nicht mehr so ganz einfach sein.
Ggf. eröffne doch diesen Punkt mal als Thema im Unterforum „Scheidung/Trennung“ ...
Besten Gruß
United
Hallo alle zusammen und besonders Ihr die mit Ihrem Schreiben versucht habt ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.
Schön wäre natürlich wirklich, wenn OLG Düsseldorfer sich an der Frage der Abzugsmöglichkeit der Fahrtkosten (aus eigener Erfahrung) an den Unbekannten beteiligen würden.
Ich habe übrigends morgen abend einen Termin bei einem Familienanwalt.
Bin mal gespannt, was da rauskommt (ich werde berichten).
so
nach einem wunderschönen WE mit meinen Kindern (Geburtstag nachgefeiert mit Käpten Sharky Torte) ein Ergebnis mit dem Gespräch mit de.
m Anwalt.
Ich zahle zzt zuviel und das wird reduziert (alles was ich an die Mutter meiner Kinder gezahlt habe ist seiner Meinung nach nicht notwendig gewesen)
Fahrtkosten sollen pro gefahrenen Kilometer mit 30 ct und nach 30 km mit 10 ct vom Nettoeinkommen abgezogen werden können, und das von jeder Fahrt also Hin und auch Rückfahrt.
Altersvorsorge natürlich auch
Dennoch wäre es Klasse, wenn auch andere hier im Forum mal zu den Entscheidungen im OLG Düsseldorf kurz uns allen mitteilen könten, wie es denn die Richter denn dann auch entscheiden.
Hi
Dennoch wäre es Klasse, wenn auch andere hier im Forum mal zu den Entscheidungen im OLG Düsseldorf kurz uns allen mitteilen könten, wie es denn die Richter denn dann auch entscheiden.
Was meinst Du konkret. Zu den Fahrtkilometern wurde bereits geantwortet, nur glaubst Du es nicht. Auf die URL des OLG Düsseldorf bezogen heisst es dort:
10.2.2 Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG) angesetzt werden. Ab dem 31. Entfernungskilometer kommt in der Regel eine Kürzung der Kilometerpauschale auf 0,20 EUR in Betracht.
Was ist daran so schwer zu verstehen? Die ersten gefahrenen 60km sind es 30 Cent, alles darüber 20 Cent. Woher der RA die 10 Cent hat? - keine Ahnung. Altersvorsorge kann nur geltend gemacht werden (max. 4% vom Brutto), wenn auch tatsächlich geleistet (Nachweise).
Nur, eine 100%-ige Garantie gibt es im Familienrecht nie, da es immer Einzelfallentscheidungen sind. Darum sind besagte Papiere auch immer Richtlinien, Leitlinien. Sie sollen eine Orientierungshilfe sein, aber keinesfalls ein Gesetzmäßigkeit. Familienrecht hat Ähnlichkeit mit dem Pokern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
@Oldie danke für die Antwort
Ich habe verstanden:
Mit Richtern kann man pokern, natürlich auch verlieren...
Schön wäre es dennoch, wenn denn Menschen, die eine solche Pokerrunde hinter sich haben hier Ihre Erfahrungen niederschreiben würden.
hallo
Es wäre wunderbar, wenn Betroffene einmal berichten können, was diese von Richtern gehört haben