Hallo,
ich habe nun 2x Schreiben einmal vom JC München und Jugendamt - Unterhalts erhalten.
Das JC München verlangt von mir, dass ich seit der Gewährung der Leistung vom 01.09.2013 unterhaltsverpflichtet bin für Kind und KM rückwirkend. Daher dieses Auskunftersuchends.
Ich war letztes Jahr allerdings selbst vom JC abhängig und bin noch zudem alleinerziehender Bruder einer 8. Jährigen....
In dieser Zeit waren wir allerdings zusammen und habe Sie Finanziell überall unterstützt sogut es bei mir ging.
Für meine Tochter muss ich ab 01.05.2014 Unterhaltszahlung in Höhe von 133,00 EUR zu leisten. Davor habe ich die KM sogut es geht Finanziell unterstützt und die Belege liegen mir ja auch vor.
Nun was ich gerne wissen möchte ist kommen noch weitere Kosten auf mich ?
Ich habe in München zum 01.04.2014 eine Arbeit begonnen und laut Vertrag erhalte ich 3000 Brutto. Bin 6 Monate auf Probezeit. Und erhalte noch für meine kleine Schwester 195,00 EUR Halbweißenrente + 185,00 EUR Kindergeld. Und bin Steuerklasse 1.
Und meine Ausgaben belaufen sich noch wie folgt:
Einnahmen: Ausgaben:
-3000 EUR Brutto Lohn 370,00 EUR Miete
-195,00 EUR Halbweißenrente 169,00 EUR Strom
-185,00 EUR Kindergeld 620,00 EUR Fahrtkosten (jeden Tag 330 KM zur Arbeit hin und zurück)
239,00 EUR Hort kosten meiner kleinen Schwester
133,00 EUR Unterhaltkosten Tochter
Gesamt:
764,00 EUR zum Leben......
Achja....ich habe noch Schulden ca. 50.000 - 60.000 EUR + EV welche ich seit bisher 2008 - 2014 zuletzt abgegeben hatte......
Wenn ich jetzt noch der KM noch etwas zahlen muss, dann kann ich mich gleich ja wieder Arbeitslos melden.......-.- oder habe ich da was falsches berechnet ?
Moin Sarahsvater,
Das JC München verlangt von mir, dass ich seit der Gewährung der Leistung vom 01.09.2013 unterhaltsverpflichtet bin für Kind und KM rückwirkend.
Dass Du unterhaltsverpflichtet bist, ist nicht das Verlangen des JC. Das bist Du so oder so.
Die entscheidende Frage ist, ob Du leistungsfähig bist (bzw. warst).
Jobcenter:
Gegenfragen:
1. Ist es das erste Schreiben vom Jobcenter ?
Oder hat man Dich bereits im September angeschrieben ?
Hast Du eventuell erst jetzt die Vaterschaft anerkannt ?
Diese Fragen sind wichtig in Bezug auf eine mögliche rückwirkende Forderung.
2. Was wird konkret von Dir verlangt ?
Wenn es das erste Schreiben ist, wird darin vermutlich um Einkommensauskunft ersucht.
Dieselben Fragen stellen sich auch hinsichtlich Jugendamt.
Von wem kommt das dortige Schreiben (Unterhaltsvorschusskasse) ?
Davor habe ich die KM sogut es geht Finanziell unterstützt und die Belege liegen mir ja auch vor.
Was für Belege ?
In Deiner Rechnung fallen sofort die Fahrtkosten ins Auge. Inwieweit diese familienrechtlich Berücksichtigung finden würden, ist fraglich ...
... so es mit der Arbeit klappt, solltest Du in jedem Falle einen Umzug andenken.
3.000 EUR brutto sollten irgendwo in der Gegend 1.850 EUR netto liegen.
Für die KM wirst Du absehbar keinen Betreuungsunterhalt leisten können, für Deine Tochter könnten aber auch mehr als die 133 EUR Unterhaltsvorschuss rauskommen (Mindestunterhalt sind 225 EUR - bis einschl. 5 Jahre).
Bist Du hinsichtlich Deiner Schulden in einer Schuldnerberatung ?
Wenn ich jetzt noch der KM noch etwas zahlen muss, dann kann ich mich gleich ja wieder Arbeitslos melden ...
... doofe Idee.
Du bist nicht in einem Alter, in dem man den Kopf in den Sand stecken sollte, weil eh alles verloren scheint ...
Wichtig ist, dass Du Deine Unterlagen in den Griff kriegst und Deine unterschiedlichen Baustellen sukzessive abarbeitest.
In Anbetracht Deiner Zahlen sollte auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, weiterhin Hartz-IV (Aufstockung) zu beziehen.
Gruß
United
Hallo Sarahsvater,
was mir gerade beim Durchlesen auffällt: Wenn du deinen 8-jährigen Bruder grossziehst und sogar Kindergeld und Halbwaisenrente bekommst, warum bist du dann in StKl 1 ?
da solltest du schleunigst auf 2 wechseln
Gruß
mekmen
Hallo United,
ja, es ist das erste Schreiben vom JC München und Jugendamt Unterhaltsvorschusskasse.
Habe dem SB von der Unterhaltsvorschusskasse mitgeteilt, dass ich eben erst seit 01.04.2014 mit der Arbeit begonnen habe und Ihm auch alles mitgeteilt, was ich verdiene, Alleinerziehend bin usw.
Daraufhin bekam ich ein weiteres Schreiben das ich für meine Tochter bis zum 6. Lebensjahr 133,00 EUR AKTUELL zu zahlen hätte.
Also da ich letztes Jahr einschließlich bis Februar 20. mit meiner ex noch zusammen war hat diese Zahlungen entweder per Überweißung, in Bar oder wir haben Gemeinsam für unsere Tochter von MEINEM Geld Klamotten, Windeln, Babyaustattung usw. gekauft - leider habe ich bei dem letzt genannten die Belege nicht mehr finden können und somit versuche ich dies anderweitig nachzuweißen.
Aufjedenfall lügt Sie im Moment sooo krass das die Person die ich mal kennengelernt hatte nicht mehr die selbe Person ist.......leider wird Sie von Ihrer Mutter sowie von "angeblichen" Freundinnen fehlgeleitet......aber darauf nehme ich absofort keine Rücksicht mehr .......
United wenn alles so einfach wäre, dann würde ich längst @München sein, aber wenn ich Sehe was die Leute verlangen kann ich AKTUELL weder MAKLER PROVISION noch KAUTION zahlen.........da werden minimum 4.000 EUR - 7.500 EUR verlangt........es war eh schon ein Kampf das ich die Fahrtkosten für max. 3 Monate erstattet bekomme vom JC in Fürth...........
Wegen meinen Schulden habe ich mir bereits gedanken gemacht, aber ich habe erst vor 2 Monaten die EV erneut abgegeben, deshalb lasse ich dies erstmal so laufen, dass behalte ich mir erstmal als "NOTFALL Joker" für alle Fälle, wenn die KM meint, wie die Mutter ja zu Ihr einmal erwähnte, dass man mir alles was ich besitze nehmen will.......
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Ja, habe anfang des Monats dem Finanzamt Antrag + Unterlagen weitergereicht gehabt, aber diese haben meinen Antrag abgelehnt -.-
Mit der Begründung:
"Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende STEUERKLASSE II konnte nicht gewährt werden ! Da Sie mit Ihrem Kind ............................ keine HAUSHALTSGEMEINSCHAFT
Hi,
leg beim Finanzamt Einspruch ein und erkläre denen, dass du Pflegevater deiner Schwester und auch kindergeldberechtigt bist. Möglichst mit Nachweis. Ich vermute, die haben das nur falsch verstanden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also ich habe jetzt nochmal die Kindergeldbescheide sowie Halbweißenbescheid per E-Mail eingefügt und versendet zu meinem Widerruf, welche ich schriftlich am Samstag in denn Briefkasten des Finanzamtes reingworfen hatte, weil ich unter der Woche keine Zeit habe wegen meiner Arbeit.....
