Hallo mal wieder,
ich möchte Euch mal wieder bitten mir zu helfen und mir die groben Geld-/Unterhaltsbeträge für meine Kinder zu berechnen.
Ausgangslage DEF:
- bereinigtes Einkommen 1250€
- bei Ihr wohnen 2 Kids (je10 Jahre)
- Sie bekommt für die beiden Kindergeld (2x215€)
Ausgangslage bei mir:
- bereinigtes Einkommen 2500€
- bei mir wohnt 1 Kind (15J. und Schüler), 2 erwachsene Kinder (18J. Ausbildungssuchender und eins 19J. Student)
- beide erwachsenen haben kein eigenes Einkommen
- ich bekomme Kindergeld 184€, 184€, 190€ (also auch noch für den Azubi suchenden, da beim Arbeitsamt gemeldet und Bewerbungen laufen)
Die erwachsenen müssten sich zwar selber um ihren Unterhalt kümmern, aber ich möchte dennoch auch den Durchblick haben, daher meine Bitte.
Meine Überlegungen wären folgende:
- DEF zahlt an mich für das 15J. Kind 300€ (Mangelfall da 1250€-Selbstbehalt 950€= 300€) (Ich würde aber weiter auf gesteigerte Erwerbsobligenheit, fiktives Einkommen usw drängen)
- Ich zahle für die zwei 10jährigen je 256,50€ (Stufe 1 DDT) = 513€
- DEF zahlt an die beiden Erwachsenen Kinder 0€, da bereits beim minderjährigen Kind Mangelfall (können die aber DEF zwingen mehr zu arbeiten???)
- der 18J hat Bedarf gemäß DDT Stufe 4 = 562€ (oder?)
- Student hat Bedarf von ebenfalls 562€ (670€ nur wenn sie auswärts wohnt, oder?)
So, nun würde mein bereinigtes Einkommen um 2x 256,50€ weiter reduziert, da minderjährige ja Vorrang haben. Das ergäbe 1987€.
Und nun?
Selbstbehalt gegenüber Erwachsenen ist doch 1150€?
Also, 1987€ - 1150€ = 837€
Ergo, wäre mein Barunterhalt für die beiden großen je 418,50€. Könnte/würde ich aber mit Unterkunft/Verpflegung usw bei mir verrechnen.
weitere Fragen:
- Werde ich beim Bedarf für die großen in der DDT tiefer eingestuft, da ich ja für min 4 Kinder zu zahlen habe? (ich glaube zwar nicht)
- Das Kindergeld für die großen behalte doch ich, da sich sonst die Unterhaltszahlungen reduzieren würden. Einen Anspruch darauf haben die großen doch nur, wenn ich nicht den Unterhalt zahlen könnte/würde. Stimmt das so?
- Wenn die großen nun ne Lehrstelle bzw einen Studiennebenjob haben, würde sich bei beiden ihr Unterhaltsanspruch verringern?
Sorry, aber ich muss diese Gedanken aus dem Kopf bekommen und hoffe auf Eure Antworten.
Bis denne also
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin
Kannst Du zum ausbildungssuchenden 18-Jährigen noch sagen, wie lange er bereits eine Ausbildung sucht, dies bei der Arbeitsagentur vermerkt ist und ob es bereits abgebrochene Ausbildung oder ähnliche Weiterbildungfsversuche gegeben hat?
Der Student sollte umgehend Bafög beantragen, wenn nicht bereits geschehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten morgen,
der 18 jährige hat vor zwei jahren die Realschule abgeschlossen.
Dann von Oktober 2010 bis Ende Dezember 2010 ne Lehre begonnen,
diese aber dann abgebrochen.
Dann war, aus diversen Gründen, lange Funkstille.
Seid Ende 2011 ist er beim Arbeitsamt als suchender gemeldet, dann gab es
dort ein Durcheinander, aber er bekommt immernoch Ausbildungsvorschläge
zugesandt. Auch hat er dort Vorstellungstermine.
Seid 2-3 Monaten schreibt er wieder vermehrt Bewerbungen für Lehrstellen,
auch sucht er "normale" Jobs.
Nicht mit der intensität wie man es gerne möchte, aber er tut es.
Dies hat der Familiekasse als Begründung aber gereicht, über den 18ten Geburtstag hinaus,
Kindergeld an mich zu zahlen.
Die Studentin meint ihr würde kein BaFög zustehen.
Ihr habe ich aber dringend geraten es dennoch zu beantragen und nicht auf Hören/Sagen zu reagieren.
Bin weiter auf Eure Antworten gespannt,
LG
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin
Der 18-Jährige ist somit nicht UH-berechtigt. Erst wenn er wieder einer Ausbildung nachgeht, wird sich das ändern. Aber derzeit - nein. Er hat Anspruch auf H4.
Somit bist Du i.M. 4 Kindern zu UH verpflichtet. Wenn es keinen weiteren UH-Berechtigten gibt, wirst Du vermutlich in die Gehaltsgruppe 2 der DT eingestuft. Drei der vier Berechtigten stehen im 1.Rang - ihre Ansprüche sind zuerst zu bedienen.
10J: 2 x 275,50 (erhöhtes KG da 4. und 5. Kind)
15J: 1 x 353€ (erhöhtes KG da 3. Kind)
= 904€
Es verbleiben 2500€ - 904€ = 1596€. Nach Abzug Deines SB von 1150€ (ggü. dem Studenten) beträgt die Verteilmasse 446€ für ihn (und/oder auch dem 18. Jährigen ggü.). Der Bedarf des Studenten ist nach Spalte 4 Zeile 2 der DT 353€.
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Falls der 18-Jährige eine Ausbildung beginnt:
10J - 2 x 256,50 (erhöhtes KG da 4. und 5. Kind)
15J - 1 x 331€ (erhöhtes KG da 3. Kind)
= 844€ -> Verteilmasse: 506€
18J: 298€ - (Ausbildungsvergützung - 90€) = Restbedarf
19J: 298€
Falls die Ausbildungsvergütung geringer ausfällt als 180€ bist Du ein mangelfall und für die beiden Grossen wird gequotelt.
Die Studentin meint ihr würde kein BaFög zustehen.
Aber sicher steht ihr Bafög zu, solange sie einem Studium nachgeht, welches förderungsfähig ist. Sie soll es erst einmal beantragen, und dann wird weiter geschaut. Lass Dir unbedingt den Bewilligungs- bzw. den Ablehnungsbescheid des Bafög-Amtes zeigen
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Erstmal, mega, riesen Dank.
Der 18-Jährige ist somit nicht UH-berechtigt.
Dachte, solange es Kindergeld gibt (musste der Kasse ja belegen das er ne Ausbildung sucht)
bekäme er auch Unterhalt.
Das war mir also neu.
Ok, dennoch muss er sich drum kümmern, ist schon klar.
Auch dann um sein Hartz4. Soll er mal mit dem Arbeitsamt abstimmen.
15J: 1 x 353€ (erhöhtes KG da 3. Kind)
Halt stop. Die 15j wohnt bei mir. EX muss zahlen! Und zwar müsste es dann 331€ sein. Könnte sie aber nicht da 1250-950 = 300€
Also springe ich wieder als "Rest" Barunterhalter ein. Ihr wisst was ich meine.
Auch ändert sich somit die Verteilmasse. Aber das Prinzip ist ja das selbe.
Der Bedarf des Studenten ist nach Spalte 4 Zeile 2 der DT 353€.
Du meinst 329€. Aber das wichtige für mich war auch, das auch Du nach der Seite 6 der DDT gehst und nicht nach Seite eins.
Aber wenn sie ausserhalb wohnt wäre Bedarf eines Studierenden doch 670€?
Müsste ihr Bedarf dann nicht nach Stufe sieben berechnet werden?
Also mein Einkommen plus dem von Ex 2500+1250=3750
Ergo Stufe sieben?
Ich dann aber wieder nicht mehr als meine eigene Stufe. die da ..... was wäre Eins oder Vier? Das ist mir noch unklar.
Sie soll es erst einmal beantragen, und dann wird weiter geschaut.
Das war auch mein Rat.
Ok, nochmals Dank. Du bestätigst mir das ich garnicht sooo falsch lag.
Nun wird das bald losgehen, das die großen auch hinter Ex her sind.
Sie hat ja schon Mangelfall bei mir, was wird erst werden wenn die großen dazu kommen.
Aber das wird ein neues Thema
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin
Dachte, solange es Kindergeld gibt (musste der Kasse ja belegen das er ne Ausbildung sucht) bekäme er auch Unterhalt.
Das ist ein verbreiteter Irrtum. UH-rechtlich hat nur derjenige einen Anspruch, welcher nicht für sich sorgen kann. Als Ausbildungssuchender kann er aber jobben gehen - an der Kasse, als Aushilfskraft etc. Da er als ausbildungssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, besteht weiterhin Anspruch auf KG. Nur deshalb. Seit diesem Jahr besteht auch keine Hinzuverdienstgrenze für's KG beim Kind mehr.
Halt stop. Die 15j wohnt bei mir. EX muss zahlen! Und zwar müsste es dann 331€ sein. Könnte sie aber nicht da 1250-950 = 300€
Also springe ich wieder als "Rest" Barunterhalter ein. Ihr wisst was ich meine.
Das Du KU erhältst, hatte ich überlesen. Aber richtig. Für den Fehlbetrag hin zum Mindest-KU (!) bist Du dann sowas wie barunterhaltspflichtig und kannst dies einkommensmindernd berücksichtigen.
Und richtig, die Verteilmasse erhöht sich um diese 300€.
Du meinst 329€. Aber das wichtige für mich war auch, das auch Du nach der Seite 6 der DDT gehst und nicht nach Seite eins.
Aber wenn sie ausserhalb wohnt wäre Bedarf eines Studierenden doch 670€?
Auch alles richtig.
Müsste ihr Bedarf dann nicht nach Stufe sieben berechnet werden?
Also mein Einkommen plus dem von Ex 2500+1250=3750
Ergo Stufe sieben?
Ganz ruhig.
1. Du musst nur soviel zahlen, wie Du nach Deinem Einkommen pflichtig wärest.
2. Die KM ist bereits bei der Minderjährigen ein Mangelfall und somit nicht mehr leistungsfähig ggü. den vollj. Kindern. Also vergiss es, es bleibt beim Gesagtem.
Im übrigen ist die Grosse verpflichtet Bafög zu beantragen. Das ist keine "good will" - Entscheidung von ihr, sondern ihre Pflicht, falls sie UH haben möchte. Vor einem Gericht würde sie andernfalls mörderisch eine Bauchlandung hinlegen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moinmoin 🙂
also das ist ja supi. Habs also echt einigermaßen verstanden. Dankedankedanke!
Ganz ruhig.
Ich versuch es
1. Du musst nur soviel zahlen, wie Du nach Deinem Einkommen pflichtig wärest.
Das wäre Stufe vier. Da gibt es keine Abzüge dafür, das ich an noch mehr Bedürftige etwas zahle, oder?
...Die KM ist bereits bei der Minderjährigen ein Mangelfall...
Stimmt, weil Madame sich geschickt einem Ganztagsjob entzieht (langes Thema)
...die Grosse verpflichtet Bafög zu beantragen...
Auch das war mir neu. Danke für den Input.
Mit Deiner Hilfe kann ich etwas bei den "großen" Punkten, indem ich Ihnen Deinen Tip weiterleite :redhead:
Schliesslich liege ich ja nicht im Klinsch mit denen.
So, bis später denne
Danke nochmals
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin
Das wäre Stufe vier. Da gibt es keine Abzüge dafür, das ich an noch mehr Bedürftige etwas zahle, oder?
Selbstverständlich werden alle Deine UH-Pflichten berücksichtigt. Ansonsten wäre dies auch eine Besserstellung von Volljährigen ggü. Minderjährigen. Also ohne den 18-Jährigen Stufe 2, mit ihm Sufe 1 - d.h. 304€. Die zuvor von mir genannten 298€ sind übrigens falsch - die gelten ja nur bei erhötem KG, was auf die beiden Grossen ja nicht zutrifft.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wieder einen guten Morgen,
zum Anschluß ein riesen Dank und noch eine Frage.
Können die zwei großen es versuchen, über das Jugendamt (Ja, die unterstützen noch die "jungen" volljährigen) oder
mit Hilfe eines Anwaltes, mehr aus DEF heraus zu holen?
Ok versuchen kann man alles, also anders gefragt. Hätten die beiden ne Chance oder sogar ein Anrecht von DEF ein minimum zu bekommen, trotz
bzw gerade wegen des geringen Einkommens von EX?
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin
Können die zwei großen es versuchen, über das Jugendamt (Ja, die unterstützen noch die "jungen" volljährigen) oder
mit Hilfe eines Anwaltes, mehr aus DEF heraus zu holen?
Nein, keine Chance. Für Volljährige hat das JA nur noch beratene Funktion. Rechtlichen Beistand darf es nicht geben, die Volljährigen müssen schon einen RA bemühen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ok, alles klar, nochmals Danke.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
