Hallo,
ich habe hier schon gelesen dass Kiga-Kosten mehrbedarf sind und anteilig zu zahlen sind.
Also verstehe ich das so:
1)
Er verdient zB 2000
Sie zB 1000
Ich nehme mal an dass die Kita-Gebühr dann nach der gemeinsamen Summe 3000 / Monat berechnet wird
und sich der Kiga-Listenbetrag dann zB bei ca. 300/Monat bei den 3000 Gesamtverdienst so aufteilt dass Er ca. 200/Monat bezahllen
soll und Sie ca. 100?
Sitmmt meine Berechung so?
Oder kann der KV erst den KU abziehen lassen zur Aufteilung/Berechung?
2)
Wenn die KM H4 bekommt ist der Kiga-Beitrag aber für beide Frei/Gratis?
Also wenn die KM H4 bekommt muss der KV also keine Kigakosten bezahlen?
Also auch nicht abhängig von seinem Lohn nur die ca. 200 / monat zB?
3)
Was ist wenn die KM ALG I bekommt? Ist die Berechung dann wie in 1) ?
Oder hat Sie einen Freibetrag auf ihr ALG I für die anteilige Berechnung?
Oder wird ALG I wie H4 behandelt?
Oder wirds das Wohngeld oder der KU mitreingerechnet?
Moin.
Als erstes solltest Du klären, wonach sich der Kita-Betrag berechnet, wenn Kind bei der KM lebt.
Ich glaube dies ist kommunal unterschiedlich. Ein Blick in Kita-Satzung oder die kommunalen Regelungen für Kita-Gutscheine sollte da helfen.
Gruß, toto
Hi Toto,
ich finde da nichts.
...
Einkommen
(1)
Die Elternbeiträge sind nach der wirtsch
aftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern
gestaffelt
...mehr nicht
...
Erlass des Elternbeitrages
Der Beitrag kann auf Antrag für die Zukunft
vom örtlichen Träger der öffentlichen Ju-
gendhilfe ganz, teilweise erlassen oder üb
ernommen werden, wenn die Belastung
den Eltern und dem Kind nicht zuzumut
en ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII).
...
Mehr Einzelheiten sehe ich da nicht...nichts von Alleinerziehenden, nichts von ALG II
Die Elternbeiträge sind nach der wirtsch
aftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern
gestaffelt
und wie definiert sich dies?
Hi,
bei uns war es so. Beide Eltern sind aufgefordert ihr Einkommen des Vorjahres offen zulegen. Danach wird der Satz berechnet den beide zusammen zu zahlen hätten.
Wie es dann weitergeht wenn man getrennt ist, wissen andere. Ich weiß aber, dass ich ziemlich genau vorhersagen konnte wie viel es ist, da die Gebühren online stehen, gestaffelt nach Anzahl der Kinder und dem Einkommen. Hinzu kommt übrigens immer ein Beitrag für das Essen in der Kita, dass du NICHT zahlen musst, auch nicht anteilig.
Hi Toto, Hi RomyH
und wie definiert sich dies?
tja, gute Frage
🙂
bei uns war es so. Beide Eltern sind aufgefordert ihr Einkommen des Vorjahres offen zulegen. Danach wird der Satz berechnet den beide zusammen zu zahlen hätten.
Wie es dann weitergeht wenn man getrennt ist, wissen andere. Ich weiß aber, dass ich ziemlich genau vorhersagen konnte wie viel es ist, da die Gebühren online stehen, gestaffelt nach Anzahl der Kinder und dem Einkommen. Hinzu kommt übrigens immer ein Beitrag für das Essen in der Kita, dass du NICHT zahlen musst, auch nicht anteilig.
Ja, ich denke wenn beide Arbeiten ist es recht einfach. Laut Liste halt, das bezahle ich jetzt auch schon.
Von der KM steht die Aussage im Raum dass Sie bei Hartz4, wovon Sie ausgeht und wovon Sie sich in Zukunft mehr Zuschüsse erhofft , zB gratis GEZ etc, der Kiga-Beitrag gratis ist. Würde ich so auch verstehen wenn zB KVater unbekannt oder auch H4 bekommt.
Danke RomyH, ich bin hier um jede Erfahrung dankbar.
Hallo Amnesix,
ich sage dir mal wie es bei mir war. Meine (H)Ex war/ ist Harz.
Irgend wann kam meine Holde mit einer Einkommensauskunft für den Kindergarten auf mich zu. Ich habe dann Kontakt mit dem Kindergarten aufgenommen und gefragt was Die so alles brauchen und welche Kosten ich abziehen kann (zB. Unterhalt, Miete, Umgangskosten....). Darauf hin haben die Rücksprache mit der Stadtverwaltung gehalten und mir erklärt das ich überhaupt nichts bezahlen brauch. Grundlage war wohl das nur meine Holde den Vertrag unterschrieben hat und man der Meinung ist das über die Zahlung des Unterhalt mein Anteil beglichen wurde. Da das auch keine Besondere Kita war viel die Nummer Sonderbedarf aus.
Andreas
Ich habe dann Kontakt mit dem Kindergarten aufgenommen und gefragt
:thumbup:
Moin an Alle,
ich habe den Vertrag mit unterschrieben und das finanzielle lief hier über die Stadtverwaltung.
Seit Oktiber hat Ex zB auch gearbeitet und im Dezember oder so habe sofort ein Schreiben wegen nachzahlen mit Verweiss zu den neuen 100 Euro monatlich höheren Beitrag bekommen.
Also ist das Stadtabhängig und muss ich da mal anrufen?
Ich hatte gehofft es gibt eine offizielle Aussage dass bei Alleinerziehend H4 Mamies die KV nie bezahlen müssen, oder nur wennbekannt usw..
Bin für alle KV-Erfahrungen mit H4/ALG I -Mamies dankbar!
Hallo,
jede Kommune kann das selbst festlegen, teilweise jeder Ort.
Deswegen ist es schwierig dir da zu helfen.
Um ein Beispiel zu bringen; in Niedersachsen haben wir für einen 4-Stunden-Platz soviel bezahlt wie in Brandenburg für einen 6-Stunden-Platz mit Mittagessen. In Brandenburg war die geringste Zahlung für Kitakosten bei 5 € plus Essensgeld. In Niedersachsen haben alle das gleiche gezahlt.
Wenn du den Vertrag unterzeichnet hast, dann solltest du doch eine Kopie davon haben oder?
Wenn Ex ab Oktober arbeitet müssten die Kosten für die Kita doch anteilig (unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) aufgeteilt werden.
Und 100 € mehr pro Monat spricht ja dafür, dass sie nicht gerade nur 450 € verdient.
Sophie
Hallo Sophie,
Wenn du den Vertrag unterzeichnet hast, dann solltest du doch eine Kopie davon haben oder?
zur Info:
Habe ich, Vertrag, ist aber vor der Trennung gewesen, da war Sie noch im Mutterschutz.
Ab 01.04 bekommt Sie ALG I oder ALG II und ist alleinerziehend. Entscheidung steht noch aus.
Anträge/Berechung laufen beim Amt...
Wenn Ex ab Oktober arbeitet müssten die Kosten für die Kita doch anteilig (unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) aufgeteilt werden.
Und 100 € mehr pro Monat spricht ja dafür, dass sie nicht gerade nur 450 € verdient.
siehe oben
Die Fragen sind ob:
1)KV bezahlen soll wenn KM H4.
2)KM-ALG I oder ALG II auch in die berechung mit einfliesst.
Ich habe hier schon erfahren dass es von der Gemeinde abhängig ist, und/oder dass ich anrufen soll.
Möchte jetzt aber auch ungerne schlafende Hunde wecken beim Amt.
(nach dem Motto: "ach ja, KM H4, aber sie koönnten ja doch,...stimmt! Sie müssen jetzt xy Euronen usw...")
Aus Interesse würden mir aber Aussagen helfen wie :
"Bei und in Dortmund,Hamm, Köln,Berlin" musste ich / musste ich nicht bei ALG I oder ALG II wenn KM alleine mit Kind lebt.
Möchte jetzt aber auch ungerne schlafende Hunde wecken beim Amt.
(nach dem Motto: "ach ja, KM H4, aber sie koönnten ja doch,...stimmt! Sie müssen jetzt xy Euronen usw...")
Nee Du, man mag zwar manchmal das Gefühl haben in einer Bananenrep. zu leben, aber hierzu sollte es (kommunal unterschiedlich!) klare Regelungen geben!
Also:
- Wie berechnet sich überhaupt der Elternbeitrag? (Alter, Umfang, Einkommen)
- Wie ist das bei AE? (nur das AE-Einkommen? zzgl. Unterhalt? oder satt Unterhalt beide Einkommen?)
- Und wie ist es wenn AE H4 & Co. hat?
Theoretisch kannst Du auch anonym bei Träger/ Stadtverwaltung nachfragen.
Je nach Auskunft wird es dann interessant:
- muss evtl. der Betreuungsvertrag von Dir gekündigt werden? Und auf KM umgeschrieben werden? [Das rate ich mal an!]
- Fällt Mehrbedarf an?
toto
Moin Amnesix,
Bin aber trotzdem dankbar für andere User-Erfahrungen wie die von Andreas und seiner H4-KM.
Die Frage ist aber, ob solche Erfahrungen Dir auch wirklich helfen ...
Du mußt zwei Themenblöcke unterscheiden:
1. Werden KiTa-Gebühren fällig ?
Das wird - wie bereits von anderen geschrieben - kommunal unterschiedlich gehandhabt. Geregelt ist das via Gebühren-Verordnung/-Satzung.
Der richtige Ansprechpartner wurde schon genannt.
2. Wenn Gebühren fällig werden, wer hat diese zu zahlen ?
Hier wird auf Basis der Leistungsfähigkeit gequotelt. Zunächst zählt der Angemessene Selbstbehalt (aktuell 1.300 EUR).
Da KM absehbar nicht mehr als 1.300 EUR haben wird, wird im Ergebnis 100% KV herauskommen (weil gem. Deiner UH-Berechnung im anderen Thread Dein Angemessener SB nicht gefährdet ist).
[...] und man der Meinung ist das über die Zahlung des Unterhalt mein Anteil beglichen wurde. Da das auch keine Besondere Kita war viel die Nummer Sonderbedarf aus.
Der BGH hat in 2008 eindeutig festgelegt, dass KiTa-Gebühren grundsätzlich Mehrbedarf darstellen (zuvor war das insbesondere in Abhängigkeit des Alters - jünger als 3 oder älter - strittig).
Insofern haben die Herrschaften entweder die Rechtsprechung verschlafen oder das war vorher.
Rückschlüsse für Deinen Fall läßt das aber nicht zu.
Gruß
United
Hi United,
danke für die Info. so ist's jetzt für mich verständlich.
Melde mich wenn's neue Infos gibt.