Berechnung KU und B...
 
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Berechnung KU und BU?

 
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

folgender "Fall",

ein in Trennung lebendes Paar, unverheiratet, eine Tochter 2,5 Jahre alt, noch in gemeinsamer Wohnung.

KV hat ein monatliches netto von 1.400,- € , Steuererklärung wurde nicht gemacht.
KM arbeitet geringfügig, ca 400,- € Einkommen.
Sorgerecht weiß ich zur Zeit nicht, aber warscheinlich ASR bei der KM.

Beide wollen sich nun eine eigene Wohnung suchen. KM war bereits beim JA, die sagten ihr, KV müßte 215,-€ KU zahlen und ihr stünde ja auch noch Unterhalt zu.
Kind geht stundenweise in den Kiga.

Nach meiner bescheidenen Rechnung sind laut DT für das Kind 199,- € zu zahlen. Ist das korrekt?
Und wie berechnet sich der BU und wie lange muss dieser gezahlt werden? Länger als bis zum 3.Lebensjahr?
Darf die KM zusätzlich noch die Hälfte der Kiga-Kosten verlangen?

Ich hoffe die Zahlen reichen erstmal.

LG Daisy


Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2009 10:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Daisy,

1400 - 5% für berufsbedingten Aufwand= 1370 - max. 4% v. Brutto für Altervorsorge, wenn tatsächlich vorhanden (max. ca. 70-80 Euro) = 1300 Euro.
Lt. DDT 199 Euro, da aber nur 2 statt 3 Unterhaltsberechtigte ist eine Höherstufung möglich, das heißt 214 Euro KU.

1300 Euro minus 214 Euro = 1.086 Euro Rest. An den Kitakosten kann er beteiligt werden, sofern das Kind mehr als Halbtags in die Kita geht. Beteiligung nur für die reinen Betreuungskosten, nicht für die Verpflegung.

Für meine Begriffe müsste diese Beteiligung dann vor BU kommen. (Aber ob das in der Rechtsprechung so ist, weiß ich nicht.)
Ist es so, dürfte der SB gegenüber der KM erreicht sein. Kommen keine Kitakosten zum Tragen, bleiben 86 Euro für den BU zur Verfügung.

BU grundsätzlich bis zum 3. LJ, alles andere würde ich nur auf dem Klageweg hinnehmen, nie freiwillig.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2009 11:25
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vielen Dank LBM, die Höherstufung hatte ich vergessen.
Was sollte er denn bei der Erstellung eines Titels beachten? Kann er den auch selbst erstellen lassen z.B. beim Notar?
Muss überhaupt ein Titel erstellt werden wenn er den Betrag von sich aus zahlt?

Wie ist das denn mit dem SB bei BU, kann Mann den eventuell auch erhöhen lassen wegen höherer Miete? Er wohnt in ner ziemlich teuren Gegend was die Mietpreise betrifft also sicher mehr als die 360 die im SB vorgesehen sind.
Für das Kind zahlt er natürlich gerne, aber seine Ex sollte sich doch selbst versorgen, schließlich wollte sie sich ja trennen.

Ich hol mir erstmal noch ein paar Zahlen und Fakten und meld mich dann noch mal. Hatte ihm ja eure Seite schon empfohlen, aber er blickt da noch nicht wirklich durch und hat wohl auch noch nicht den Kopf dafür, ist noch ganz frisch alles und er ist momentan am Boden zerstört.

LG Daisy


Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2009 16:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Daisy,

klar, er kann zum Notar und genau das titulieren lassen. Also den Zahlbetrag lt. DDT und unbedingt die Begrenzung bis zum 18. LJ.

Den SB erhöht eine zu hohe Miete nicht. Dann müsste er eben umziehen, wenn die Miete zu teuer ist. Ich weiß, wo man heute noch für 360 Euro wohnen soll, weiß ich auch nicht.... Solange das Kind nicht drei ist, kommt er um die Zahlung für Ex nicht drum herum, wenn noch Verteilermasse da ist...

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2009 16:48
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie ist das denn mit dem SB bei BU, kann Mann den eventuell auch erhöhen lassen wegen höherer Miete? Er wohnt in ner ziemlich teuren Gegend was die Mietpreise betrifft also sicher mehr als die 360 die im SB vorgesehen sind.

Hi Daisy,

in manchen Leitlinien steht sowas drin, z.B. in den Sueddeutschen ( http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1467.html ):

"21.5.2 Wird konkret eine erhebliche und nach den Umständen nicht vermeidbare Überschreitung der in den einzelnen Selbstbehalten enthaltenen angeführten Wohnkosten dargelegt, erhöht sich der Selbstbehalt. "

Nur hört man' irgendwie nie, dass diese Klausel angewandt wird, scheint also eher exotisch zu sein.

Scheint, er sollte den KU Stufe 2 zahlen plus die KiGa-Kosten, wie LBM ja auch sagt.

Aber die KiGa-Kosten schon irgendwie als BU bezeichnen, dann kann er sie wenigstens von der Steuer absetzen.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2009 12:38