Moin.
Ich bin der Meinung das man einem Kind schuldig ist, das Mama und Papa alles versucht haben eine intakte Familie zu bilden.
ja, sicherlich ist eine "intakte Familie" optimal! Aber keiner ist "schuld", wenn einer erkennt, dass es keinen Sinn macht (nämlich, dass die Familie nicht mehr "intakt" ist)!
Aber beide Eltern sind dafür verantwortlich, dass beide Eltern liebevolle, verantwortungsvolle Eltern sind und sein dürfen!
Ob zusammenlebend oder getrennt lebend ist dann letztlich für das Kind egal!
Gruß, toto
Hallo Gonzo,
zu den vier Fragen:
1) Hochstufung, wer entscheidet's: Rechtsverbindlich entscheiden kann's zwar nur der Familienrichter in einem Unterhaltsverfahren. Das bedeutet aber andererseits: Wenn die KM, ihr Rechtsanwalt oder die Beistandschaft des Jugendamtes von dir die Hochstufung verlangen, dann musst du abwägen, ob du das zähneknirschend akzeptierst, oder ob du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt, in dem du mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit zu genau dieser Hochstufung verdonnert wirst und zusätzlich noch die Gerichtskosten an der Backe hast.
2) Hochstufung, Berücksichtigung der KM: Gezählt werden alle Personen, denen du theoretisch Unterhalt schuldest, und zwar auch dann, wenn du mangels Leistungsfähigkeit diesen Unterhalt gar nicht zahlen kannst. Nur: Ich vermute, dass du deiner Ex nicht einmal theoretisch Unterhalt schuldest, weil sie nämlich mehr verdient als du und somit nicht als bedürftig gilt. Allerdings bin ich mir in dieser Frage nicht sicher, vielleicht gibt's hier jemanden, der's besser weiß als ich.
3) Quotelung, Bedarfskontrollbetrag, Eigenbedarf: Wie ich bereits sagte - wenn bei dir nach Abzug des KU noch 1.114 Euro übrig sind, aber bei der KM sehr deutlich mehr als 1.200 Euro vorhanden sind, dann sollte m.E. bereits durch die Quotelungsregelung sichergestellt sein, dass du dich an den Kita-Kosten nicht beteiligen musst. Also 0 Euro, somit stellt sich deine Frage gar nicht. Aber auch hier gilt, dass ich mir keineswegs sicher bin, vielleicht gibt's auch in dieser Frage noch Leute mit besseren Informationen.
4) OLG Brandenburg und Fahrtkosten: Ich selbst kann dich da nur auf die zugehörigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien verweisen, du findest sie unter www.olg.brandenburg.de und dort in der linken Navgationsleiste bei den "Unterhaltsleitlinien". Dort heißt es unter Punkt 10.2.2 : "Für berufsbedingte Fahrten, insbesondere für Fahrten zum Arbeitsplatz (Hin- und Rückfahrt), werden die Kosten einer anzuerkennenden Pkw-Benutzung grundsätzlich mit einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR berücksichtigt." Das klingt erst mal gut für dich, weil hier von einer Kappung auf 0,20 Euro bei längeren Strecken nicht die Rede ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für Deine umfassenden Informationen!
Hi Malachit,
Doch noch zwei Fragen:
1. Wie kommst Du bei der Berechnung der Aufteilung der Kita-Gebühr auf einen Selbstbehalt von 1.200,-- in meinem Fall bzw. Wo steht das geschrieben.
2. Bzgl. der 216,-- für die Direktversicherung. Werden diese als zusätzliches Einkommen angerechnet da sie über 4 % liegen? Aufs Netto wirken sie sich ja nicht direkt aus, da sie auf Brutto aufgeschlagen werden, ohne Abzüge durchlaufen und dann vom Netto wieder abgezogen werden...
Danke und Gruss
Moin
zu 1. Bei Mehrbedarf gehen die Gerichte i.d.R. bei der Berücksichtigung des Selbstbehaltes beim Pflichtigen vom angemessenen Selbstbehalt aus. Dieser beläuft sich aktuell auf 1200€.
zu 2. Ob Direktversicherung, VBL oder sonstwas: für die Altersvorsorge ist die Kappungsgrenze 4% vom Brutto, abgezogen beim Netto. Ggf. nochmal nachrechnen. Auch wenn es ein Durchlaufposten ist, letztendlich stellt es Einkommen dar, welches lediglich zweckgebunden verwendet wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
Danke für Deine Antwort.
zu 2. Machen wir das mal an konkreten Zahlen: Verdienst: 2.700,-- (brutto) + 216,-- Direktversicherung zur Altersvorsorge = 2916,-- => 4 % = ca. 117,-- verbleiben 99,--
Nettoverdienst = 1.765,-- + 99,-- = 1.864,-- abzgl. Fahrtkosten zur Arbeit (2 x 41 km x 225 Tage/Jahr x 0,30 € / 12 Monate) = 461,-- => bereinigtes Netto = 1.403,-- => KU nach DT Zeile 2 (nur 1 Unterhaltsberechtigter) = 241,--
Verbleiben: 1.403,-- minus 241,-- = 1.162,-- somit unter 1.200,-- (angemessener Selbstbehalt) => keine Kita-Gebühr meinerseits zu zahlen.
Sie verdient auch bei 6 h Stunden mehr wie ich und ist nach Abzug aller bereinigenden Kosten weit über 1.200,--.
Richtig?
Ich denke ich brauche ihr auch nicht die Differenz zu ihrem 8 h Job zu zahlen, denn 1. bin ich schon unterm Selbstbehalt und 2. verdient sie mehr wie ich (Gleichstellungsgrundsatz).
Auch richtig?
Danke!