Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage.
Kurz zu meiner Situation.
Ich habe eine 2,5 jährige Tochter für die ich monatl. 241 Euro Kindesunterhalt zahle (105%). Diese 105% wurden beim Jugendamt tituliert. Desweiteren Zahle ich noch bis zum 3 Lebensjahr meiner Tochter Betreuungsunterhalt an meine Ex in Höhe von 615 Euro.
Jetzt gehe ich ab April für 2 Jahre ins Ausland und habe daher schon vor monaten das Gespräch mit meiner Ex gesucht um mögliche Umgangszeiten wären dieser 2 Jahre zu finden. Finanziell bin ich natürlich im Ausland etwas besser dran als in Deutschland.
Die gemeinsame Planung ging dahin, das ich aller 2 Monate für 1 Woche von China nach Deutschland komme.
Da ich meine Wohnung aufgebe, habe ich nur die möglichkeit im Hotel zu schlafen und mir nen Mietwagen zu leihen.
Mit allem zusammen denke ich, das ich auf ca. 1300-1500Euro an kosten,für diese Umgangswoche komme.
Heute habe ich einen Brief von ihrem Anwalt bekommen,, das ich ihm doch bitte meine vorraussichtlichen Einkünfte für diese Zeit zukommen lassen solle um den Unterhalt neu zu berechnen.
Jetzt meine Frage, in wiefern kann ich die Umgangskosten für diesen Zeitraum mit gelten machen und noch viel Wichtiger, kann der Anwalt meinen Theoretischen Lohn berechnen um dann den Kindesunterhalt zu erhöhen.
Nur um es klar zu stellen. Mir geht es nicht darum mein Kind zu betrügen und ihm etwas vorzuenthalten.
Denn die eigentlich mündlich vereinbarung bestand darin, das ich in dieser Zeit 50 Euro zusätzlich aufs sparbuch überweise und der Unterhalt gleich bleibt.
Was passiert wenn ich in deutschland nicht mehr gemeldet bin und ich einfach nicht auf das schreiben reagiere.
Würde mich über gute Ratschläge sehr freuen.
Mfg seb
Moin.
Es gibt keine Anspruch auf (spekulative) Auskunft für die Zukunft.
Verweise ihn auf die 2-Jahresgrenze.
Und wenn die um sind, deklarierst du die Heimreise nicht als Umgangskosten, sondern als Heimreise und damit berufsbedingte Aufwendungen.
In welche Ecke fährst du denn da?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also, der Titel wurde im Dez. 2009 unterschrieben. d.h. es sind 2 Jahre um.
Kann der Anwalt jetzt zukünftige einkünfte einfordern, oder kann ich ihm einfach die Einkünfte des letzten Jahres schicken.
ich wohne dann in Shanghai. Das mit den Heimreisen klingt super. Können diese Werbungskosten vom Nettolohn abgezogen werden und somit auch mein Gehalt reduzieren??
gruß seb
Das ist doch super!. Ja, du schickst die Auskunft über die letzten 12 Monate.
Zukünftige musst du nicht liefern. Die wären spekulativ.
Du wirst in 2 Jahren vielleicht etwas um deine Heimreise kämpfen müssen aber schließlich ist es ja ein temporärer Einsatz und du wirst ja auch Freund und Familie besuchen.
Und sofern die Heimreise deine Leistungsfähigkeit nicht unter die jetzige drückt ist das sicher kein Problem.
Und in 2 Jahren geht es ja eh nur noch um KU.
Da spielen die Steigerungen nicht mehr so eine Rolle.
Naja und Shanghai ist ja auch recht kommod.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also der anwalt fordert von mir bis zum 25.2. eine Kopie meinen neuen Auslandarbeitsvertrags und bis zum 15.5. die erste Lohnabrechnung.
Wie sollte ich am besten reagieren??
Sollte ich ihm anworten oder das schreiben einfach ignorieren. Wie gesagt in 2 Monaten habe ich keine deutsche Postanschrift mehr und meine Chinesische wird nirgends bekann gegeben. Unterhalt wird grundsätzlich immer weiterbezahlt.
grüß seb
Hi,
ganz ehrlich: Ich finde dieses spekulieren mit "hmm, in zwei Monaten bin ich eh weg" für ziemlich grenzwertig. Schon mal etwas von einem Nachsendeauftrag gehört? Du hast sicherlich Familie etc. die auch sonst Deine Post aus Deutschland annehmen kann. Bzw. wird Dein netter, sicherlich nicht ganz unbedeutender Arbeitgeber, Dir auch Deine Post nachsenden, wenn Du das in der Firma so vereinbarst.
Was machst Du denn bitte bei anderen Schwierigkeiten bzw. wenn Post Dich nicht erreicht? Ich war selber mal ne Zeit im Ausland - das kann ziemlich blöd für Dich werden, wenn z.B. auf einmal die KFZ-Steuer nicht bezahlt wird, weil die Briefe einfach nicht ankommen (nur als Beispiel). Das Gleiche würde für Anwalts, Gerichtspost gelten.
Und Du teilst der KM noch nicht mal Deine Auslandsadresse mit? Na ja...
Nur um es klar zu stellen. Mir geht es nicht darum mein Kind zu betrügen und ihm etwas vorzuenthalte
Bei allem Verständis für berufliche Belange - Du hälst ihr aber etwas vor: Ihren Vater. Ich persönlich würde gerade in dieser wichtigen Phase nicht gerne so lange weg sein. Und 2 Monate sind ne ganz schön lange Zeit für ein Kind in dem Alter. Gruß Ingo
Hi,
Naja, ist ja nicht so, als hätten Zahlväter die Wahl zwischen Beruf und Betreuung. Und der Brief vom Rechtsanwalt ist nicht nett gemeint, sondern da geht es durchaus darum, schnell noch zukünftige Zahlungen festzuklopfen, wahrscheinlich nicht nur für KU sondern auch für BU, da würde ich bei einem Brief vom Anwalt zu diesem Zeitpunkt drauf wetten. Man guckt erstmal, ob was zu holen ist, und dann...
Ingos Einwand bezüglich der möglichen negativen Konsequenzen ist durchaus berechtigt. Trotzdem bin ich durchaus nicht völlig verständnislos.
mfg
Also der anwalt fordert von mir bis zum 25.2. eine Kopie meinen neuen Auslandarbeitsvertrags und bis zum 15.5. die erste Lohnabrechnung.
Wie sollte ich am besten reagieren??
Hallo,
dem würde ich freundlich mtiteilen, dass es keine Rechtsgrundlage gibt für sein Ansinnen bezüglich des Arbeitsvertrages. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich nicht auf einen Arbeitsvertrag für die Zukunft sondern auf das Einkommen der letzten zwölf Monate. Die solltest du ihm also in Kopie überreichen.
Was dein künftiges Einkommen betrifft, wirst du nach tatsächlichem Eintreffen desselben wieder Auskunft erteilen müssen, da es begründet anzunehmen ist, dass es gegenüber jetzt erheblich steigt.
Wie hoch, ist abzuwarten. Da du ja dann wohl in China steuerpflichtig wirst, weil du mehr als 180 Tage im Jahr dort bist. Zudem ggf. Mehraufwendungen für Krankenversicherung usw. Wie all das von deinem Arbeitgeber kompensiert wird, was unterm Strich hängen bleibt, und wie man die hardship allowance etc. beim unterhaltsrelevanten Einkommen zu berücksichtigen hat, wird man dann besprechen müssen.
/elwu,
war ca 6 Monate in Shanghai, verteilt auf 10 oder so Reisen. Hat gereicht 🙂
Was dein künftiges Einkommen betrifft, wirst du nach tatsächlichem Eintreffen desselben wieder Auskunft erteilen müssen, da es begründet anzunehmen ist, dass es gegenüber jetzt erheblich steigt.
Sehe ich nicht so.
In irgendeinem Urteil wurde mal gesagt, das es nicht reicht, das zu behaupten und daraufhin vom Pflichtigen (Gegen-)Beweise zu fordern, sondern es muss schon sehr konkrete Anhaltspunkte geben, bevor man als letztes erneut Auskunft verlangen darf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Tach,
dann will der RA die Auskunft wahrscheinlich nur ein paar Wochen später haben, wenn auch Geld geflossen ist,
bzw. nach deutschen Entlohnungsmodellen ein Geldeingang zu erwarten ist. Damit entspricht er den gesetzlichen
Vorgaben.
"§ 1605 BGB Auskunftspflicht
[..]
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete
später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. "
Die Frist von zwei Jahren kann nach gängiger Rechtssprechung durchbrochen werden, wenn davon auszugehen ist, das sich das
Einkommen des Pflichtigen zwischenzeitlich um mehr als 10 Prozentpunkte erhöht hat.
Um festzustellen, ob der TO den Schwellenwert mit der neuen Tätigkeit überschreitet, ist es für den RA auch legitim, sich den Arbeitsvertrag vorlegen
zu lassen, das gilt insbesondere für eine Auslandstätigkeit. Hier werden ggf. Entschädigungsleistungen beschrieben, die sonst nicht erfasst sind.
Der BGH weiss schon Bescheid, der Pflichtige hat darf auch keine geldwerten Vorteile
im Arbeitsvertrag vor dem Berechtigten verstecken: Vgl. BGH - XII ZR 116/92
OK, in dem Fall hatte der arme Kerl aber auch wirklich keinen Cent über für Unterhalt.
Aber trotzdem reicht die Glaubhaftmachtung des Unterhaltsgläubigers bei Gericht, das Vati
über den Arbeitsvertrag jetzt reich wird, um während der Sperrfrist Auskunft zu bekommen. (§§ 235 f. FamFG).
Wenn Kind, bzw. Mutter verkündet, das sie mit dem bisherigen Geld gut ausgekommen sind,
dann hat die Auskunft auch keinen Einfluss auf weiteren Bedarf und es muss nicht Auskunft
erteilt werden. (OLG Köln) Aber welcher Unterhaltsgläubiger würde so etwas sagen?
Gruß von hier,
Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Wenn Kind, bzw. Mutter verkündet, das sie mit dem bisherigen Geld gut ausgekommen sind,
dann hat die Auskunft auch keinen Einfluss auf weiteren Bedarf und es muss nicht Auskunft
erteilt werden. (OLG Köln)
Na, da hat das OLG ja mal wieder einen Meilenstein der Rechtsprechung geschaffen.
Zu urteilen das jemand, der mit seinem Unterhalt zufrieden ist (sonst würde er ja nicht behaupten gut damit auszukommen) und entsprechend auch nicht auf die Idee eines Auskunftsersuchens kommt, der hat auch keinen Rechtsanspruch drauf.
Einfach brilliant !
Moin habakuk,
Zu urteilen das jemand, der mit seinem Unterhalt zufrieden ist (sonst würde er ja nicht behaupten gut damit auszukommen) und entsprechend auch nicht auf die Idee eines Auskunftsersuchens kommt, der hat auch keinen Rechtsanspruch drauf.
hinzu kommt, dass jemand, der mit dem Unterhalt "zufrieden ist", vorhersehbar gar nicht auf die Idee eines Auskunftsersuchens oder gar einer gerichtlichen Klärung kommt. Aber sowas Lebensnahes können sich beamtete Schwarzkittel vermutlich gar nicht vorstellen...
Grüssles
Martin
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Hallo
so einfach wie einige es hier schreiben ist es nicht. Wenn sich erhebliche Aenderungen im Einkommen oder der Lebenssituation abzeichen, kann sehr wohl eine Betrachtung der Zukunft moeglich sein und von der ueblichen 2 Jahresfrist abgewichen werden.
Viel wichtiger ist fuer dich zu pruefen, wie du die neue Geschichte verkaufst, denn einige Dinge werden anders sein (steuerlich, Krankenversicherung, Eigenateile Krankenversicherung, Private Altersvorsorge, Werbungskosten usw). Der Anwalt kann deinen neuen Lohn nur dann berechnen, wenn er die chinesichen Steuergesetze und Begebenheiten kennt. Wird der in der Regel nicht koennen, daher
Hatte das selber als ich ausgewandert bin. Das Schreiben vom Anwalt kam 8 Wochen vor meiner Abreise aus Deutschland. Man sieht es Vorort alle Details. Versuche den Anwalt hinzuhalten mit Dingen wie (Vertrag ist noch nicht fertig, Abzuege muessen noch bestimmt werden)
Ein wichtiger Knackpunkt sind auch die Kaufkraftunterschiede. Je nach dem wie fit der Anwalt ist, kann er da auch zu deinen Ungunsten rechnen. Ich kann dir dazu aber dann mal separat genug Argumente und Quellen nennen.
Mache in D auf jeden Fall eine Nachsendeauftrag an eine Adresse deines Vertrauens.
Gruss
