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Berechnung Jobcenter

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(@luebecker42)

Hallo  🙂

Ich habe ja schon mal 2 Themen hier geschrieben.
Beide male, habt ihr mir gut geholfen.

Nun habe ich doch noch mal eine Frage an euch. :thumbup:

Ich habe vom Jobcenter Post bekommen, (Berechnung Unterhalt) komme aber nicht ganz so klar.
Ich bitte euch mal um Hilfe.

Hier Mal ein Auszug vom Brief.

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

für die o.g. Person ( Tochter ) wohnhaft in Lübeck, werden seit
dem 01.03.2014 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 gezahlt. Als
Einkommen wird derzeit Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss in Höhe von
Euro 0,- angerechnet.

Sie sind nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts ( BGB,
Lebenspartnerschaftsgesetz) vorbehaltlich Ihrer Leistungsfähigkeit zur
Unterhaltsgewährung verpflichtet.

Die gegen Sie bestehenden Unterhaltsansprüche sind gemäß § 33 Abs.1 SGB
2 kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das
Jobcenter Lübeck als Trägerin der Leistungen nach dem SGB 2 übergegangen.

Um prüfen zu können in welchem Umfang Sie Unterhaltszahlungen leisten
können, bitte ich Sie, den anliegenden Belegen über Ihr Einkommen und
Ihren Belastungen innerhalb von zwei wochen nach Zugang diesem
Schreibens an das Jobcenter.

zurück zuschicken.

Hinsichtlich des noch zu errechnenden Unterhaltsbetrages setze ich Sie
hiermit vorsorglich bis zur Höhe meiner Aufwendungen in Verzug.

Gruß

Lübecker

Zitat
Geschrieben : 31.03.2014 11:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie alt ist deine Tochter?

Wenn sie volljährig ist, was macht sie?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 11:56
(@luebecker42)

Hallo,

wie alt ist deine Tochter?

Wenn sie volljährig ist, was macht sie?

Sophie

Hallo, sie ist 18 macht ein Praktikum, ohne genauen infos bekommt von dort kein Geld.
Ich hatte immer 360€ Unterhalt gez.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du jetzt eigentlich Gehaltsauskunft erteilt im Zuge mit dem Schreiben des Jugendamtes bzw. der Tochter gegenüber?

Wenn du ans Jugendamt Unterlagen versandt hast würde ich für das Jobcenter darauf verweisen.

Allerdings würde ich gleich darauf hinweisen, dass nicht geklärt ist, ob du familienrechtlich im Moment unterhaltspflichtig bist, da dies nur der Fall ist, wenn die Tochter a) zur Schule geht um einen höheren Abschluss zu erreichen oder b) einer Ausbildung oder einem Studium nachgeht.

Da dieses bisher nicht nachgewiesen ist siehst du familienrechtlich keine Unterhaltspflicht deiner Tochter gegenüber. Sollte die Tochter a) oder b) machen, so benötigst du dafür einen entsprechenden Nachweis und wirst deiner Pflicht selbstverständlich nachkommen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass die Situation anders ist. Die Tochter ist arbeitslos und erhält deshalb HartzIV zumindest solange bis sie einen Ausbildungsplatz oder dgl. hat.
Das JC zahlt erst einmal und prüft nun inwieweit eine Unterhaltspflicht durch den Vater besteht.
Da die Tochter jünger als 21 ist, könnte sich aus der Arbeitslosigkeit eine Unterhaltspflicht ergeben.

Ansprechpartner ist durch die Überleitung der Ansprüche das JC. Unter Umständen hilft es direkt mit dem Sachbearbeiter zu reden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:24
(@luebecker42)

Hallo,

ich denke, dass die Situation anders ist. Die Tochter ist arbeitslos und erhält deshalb HartzIV zumindest solange bis sie einen Ausbildungsplatz oder dgl. hat.
Das JC zahlt erst einmal und prüft nun inwieweit eine Unterhaltspflicht durch den Vater besteht.
Da die Tochter jünger als 21 ist, könnte sich aus der Arbeitslosigkeit eine Unterhaltspflicht ergeben.

Ansprechpartner ist durch die Überleitung der Ansprüche das JC. Unter Umständen hilft es direkt mit dem Sachbearbeiter zu reden.

VG Susi

Hallo Susi.

Zur Tochter gibt es kein Kontagt, was ich aber rausbekommen habe (Telefonisch habe dort Angerufen) das alles Arbeiter die 1 Jahr dort ein Praktikum machen 250,00€ bekommen.
Sie gibt aber an das sie Nichts bekommt. (Bescheinigung sie bekommt von uns kein Geld) ne ist klar.

Mich ärgert nur das ich jetzt alles offen legen Muß? oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:39
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@susi

Wieso sind Eltern - egal was die Kinder machen - bis 21 Jahren unterhaltspflichtig?

Meines Wissens nach haben sie ab dem 18. Geburtstag nur Anspruch auf Unterhalt wenn sie durch Schule, Ausbildung oder Studium außerstande sind sich selbst zu unterhalten.

@lübecker

Dann kannst du auch dem Amt das als Einkommen vorgeben: Kindergeld 184 und Praktikumsvergütung 250 = Einkommen von 434 €.
Bei dir sind noch folgende Unterhaltspflichten vorrangig zu berücksichtigen: minderjähriges Kind, Ehefrau?.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:41
(@luebecker42)

@susi

Wieso sind Eltern - egal was die Kinder machen - bis 21 Jahren unterhaltspflichtig?

Meines Wissens nach haben sie ab dem 18. Geburtstag nur Anspruch auf Unterhalt wenn sie durch Schule, Ausbildung oder Studium außerstande sind sich selbst zu unterhalten.

@lübecker

Dann kannst du auch dem Amt das als Einkommen vorgeben: Kindergeld 184 und Praktikumsvergütung 250 = Einkommen von 434 €.
Bei dir sind noch folgende Unterhaltspflichten vorrangig zu berücksichtigen: minderjähriges Kind, Ehefrau?.

Sophie

Hallo Anna.  🙂

Ich bin verh. und habe eine Tochter von 15 Jahren.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lübecker,

Nun habe ich doch noch mal eine Frage an euch. :thumbup:

... und wie ist jetzt Deine Frage ?

Und ja, die ARGE wird dann auf dich zukommen, und dir mitteilen dass du unterhaltspflichtig bist. Und auch dass muss dann nicht stimmen. Jedenfalls müssen dir auch dort erst alle Unterlagen vorgelegt werden, und dann muss eine saubere Berechnung erfolgen.

Die Arge ist jetzt auf Dich zugekommen und jetzt solltest Du m.M.n. auch in Form einer Auskunftserteilung antworten.

Alternativ kannst Du auch noch ein wenig Hinhaltetaktik betreiben (indem Du danach fragst, wieso Deine Tochter aus Sicht des JC einen UH-Anspruch haben könnte) ...
... um die Auskunft wirst Du aber aller Voraussicht nach nicht herumkommen.

Mich ärgert nur das ich jetzt alles offen legen Muß? oder?

Wenn ein Unterhaltsanspruch vollkommen ausgeschlossen wäre, dann müsstest Du in der Tat nichts offenlegen (Negativevidenz).

Nach dem Praktikumsvertrag (so Du in den noch nicht erhalten hast) darfst Du dabei gerne fragen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Anna-Sophie,

nicht immer, aber da die Arbeitslosgkeit als unverschuldet angesehen werden kann und damit nur als "Überbrückung" bis zur Ausbildung o.ä. dauert.

Hallo Lübecker,

am besten ist es aus meiner Sicht trotzdem beim JC nachzufragen und auf die Situation hinzuweisen. Sich nur "stur" stellen und die Tochter auffordern Nachweise zu bringen bringt nichts, da das JC zuständig ist.

Soweit ich mich erinnere gab es hier im Forum schon einmal eine Diskussion zu diesem Thema und, wenn ich mich richtig erinnere, konnte die Sache nach Rücksprache mit dem JC zur Zufriedenheit des Vaters gelöst werden. Vielleicht kennt einer ja noch den Link.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 12:52




(@luebecker42)

Hallo  🙂

Ich werde mir meine Gehaltz. schnappen und zum Jobcenter gehen, damit die Berechnung durchgeführt werden kann.

Nur finde ich es echt nicht lustig. 😡

Warum muß ich gleich wieder alles offen legen, meine Frau ist echt schon sauer geworden (Berechtigter weise).

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 13:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lübecker,

Nur finde ich es echt nicht lustig. 😡

Niemand verlangt von Dir, das lustig zu sehen (weder Deine Tochter, noch das Jobcenter, noch Deine Frau und auch nicht die Teilnehmer dieses Forums).

Aber: Über die Maße ärgern solltest Du Dich auch nicht (Deine Frau darf "genervt" sein, nichts desto trotz der Hinweis: aktuell kannst Du 360 EUR mehr in die Familienkasse stecken, insofern sehe ich derzeit keinen Grund zum "sauer sein")).

Bei der Auskunftserteilung nicht vergessen:
- Berufsbedingten Aufwand angeben (Fahrten zur Arbeit), Schleswig kennt keine Pauschale
- Vorhandene Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riester ...)
- Weitere Unterhaltspflichten (nochmal die Frage: verfügt Deine Frau über eigenes EK ?)
- Schulden ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 14:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich werde mir meine Gehaltz. schnappen und zum Jobcenter gehen, damit die Berechnung durchgeführt werden kann.

Ich würde erst mal united´s Vorschlag beherzigen und prüfen lassen, inwieweit die Ansprüche gerechtfertigt sind...(...)

Alternativ kannst Du auch noch ein wenig Hinhaltetaktik betreiben (indem Du danach fragst, wieso Deine Tochter aus Sicht des JC einen UH-Anspruch haben könnte) ...
Wenn ein Unterhaltsanspruch vollkommen ausgeschlossen wäre, dann müsstest Du in der Tat nichts offenlegen (Negativevidenz).

Nach dem Praktikumsvertrag (so Du in den noch nicht erhalten hast) darfst Du dabei gerne fragen

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 14:15
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

meine Frau ist echt schon sauer geworden (Berechtigter weise).

Hi Luebecker,

Berechtigterweise?!?!? Wie bitte?!?!

1. Was geht es deine 2. Ehefrau an, wem du Auskunft erteilst? Deine Kinder aus erster Ehe sind zuerst deine Angelegenheit. Wenn es ihr Freunde macht und dir gut tut, darf Ehefrau Nummer 2 dich gern unterstützen. Das Recht, sich darüber aufzuregen, dass ein  Vater / eine Mutter Verantwortung für den eigenen Nachwuchs trägt, würde ich keinem Menschen einräumen. Schon gar nicht in einer Liebesbeziehung oder Ehe. Deine Tochter war längst in der Welt als du deine 2. Frau geheiratet hast. Sie hat dich als Vater kennengelernt und geheiratet. Jetzt herum zu zicken und dir das Leben schwer zu machen, weil du deinen Pflichten als Vater nachkommst, finde ich in hohem Maß respektlos gegenüber deinen Lebensentscheidungen, die du vor eurer Ehe getroffen hast. Der aktuell Angetrauten würde ich sehr, sehr klare Grenzen setzen.
 
2. Warum soll ich mit meinen Steuern für deine Tochter aufkommen, solange du leistungsfähig bist?
Du zahlst doch auch nicht für meine Kinder.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 14:18
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zusammen!

Soweit ich mich erinnere gab es hier im Forum schon einmal eine Diskussion zu diesem Thema und, wenn ich mich richtig erinnere, konnte die Sache nach Rücksprache mit dem JC zur Zufriedenheit des Vaters gelöst werden. Vielleicht kennt einer ja noch den Link.

Jepp, den Fall kenn ich.  😉

Hier kommt Teil 1:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24679.html

Und dort die Fortsetzung, wo tatsächlich die Rücksprache Erfolg hatte:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-26887.html

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 16:25
(@luebecker42)

Servus.

Meine Fr. ist Renterin (Voll).
Ich selber habe Schulden (Haus, mit 2 Krediten) und ein Kredit für ein Auto.
700,00 € Haus
282,00 € Auto
Vorhandene Altersvorsorge - Nicht vorhanden.
Kind von 15 Jahren.

Mein Gehalt
--------------
Grundgehalt: 2157,24 €
Leistungsprämie 229,06 €
Notdienszulage 147,32 €
Kilometergeld ca 54,48€
Gesamt Brutto 2628,20€
Steuerpfl. Brutto= 2573,62 (Kilometergeld abgezogen)

Netto = 1683,99 €
(Die Kilometergelder sind auch mal bei ca. 150,00€)
1 Kind Freibetrag
Steuerklasse 4

Kindergeld für unsere 15 Jahre alte Tochter bekommt meine Frau.

Gruß

Lübecker

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 16:27
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Lübecker,

erteile der ARGE Auskunft. Lege dazu die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor und den letzten Steuerbescheid. Zahlen von deiner Frau darin kannst du schwärzen. Dazu in Prosa kurze Info zu deinem Haus. Gleichzeitigt FORDERST du von denen den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen und Nachweise über den Verdienst der älteren Tochter und der zugehörigen KM.

Alles natürlich schriftlich. Nicht hingehen. Nicht zahlen.

Und dann relaxe.

Wenn die ARGE dann irgendwann mal ein Ergebnis ausgewürfelt hat, stellst du das hier ein. Dann rechnen wir nach. Viel an UH wird da für deine ältere Tochter eh nicht hängen bleiben. Und zahlen musst auch dann erst, wenn die Vorraussetzungen nachgewiesen wurden.

Und lies dir mal den von mir geposteten Link (wenigstens den 1. Teil durch), dann siehst du wie das läuft.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 16:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lübecker,

in Ergänzung:
Lies Dir mal die beiden Teile vom Krümelmonster durch ...
... letzten Endes hat er Auskunft gegeben (allerdings nicht kampflos) und sich hinsichtlich des Unterhalts geeinigt.

Hinsichtlich der Auskunftserteilung sehe ich Deinen Fall ähnlich.
Ob Du eine Ehrenrunde mit dem Jobcenter drehst, sei Dir überlassen.
Töchting macht ein Praktikum, das ist besser als nichts, insofern kann m.E. nicht zu 100% ausgeschlossen werden, dass sie UH-berechtigt ist.

Zu Deiner Leistungsfähigkeit (an dieser wird eine UH-Pflicht Deinerseits - wie im anderen Thread geschildert - vermutlich scheitern):
- Gibt es Sonderzahlungen (die in dem von Dir genannten Brutto nicht enthalten sind, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) ?
- Haus: Ich gehe davon aus, Ihr wohnt darin? Gehört Frau und Dir, oder nur Dir ? Objektiver Mietwert (was würde das an Miete bringen) ?
- Hausschulden: Aufsplitten in Zins und Tilgung (Tilgung ist Altersvorsorge).
- Kilometergeld: Das ist für Dienstfahrten ?
- Wege zur Arbeit: Welche Entfernung ? Oder ist das mit dem KM-Geld abgegolten ?
- Rente der Frau: Vermutlich spielt das keine Geige (da Du schon mit UH-Pflicht Kind 15 unter den SB rutschen könntest), dennoch (nur grob): Sind das mehr als 1.000 EUR ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 17:08
(@luebecker42)

gelöscht

Moin United.

Im Haus Wohnen wir Fr. und ich sind beiderseitig eingetragen.
Sonderzahlungen bekomme ich nicht (Leider Nicht)  🙁
Kilometergeld, sind für dienstfahrten.
Weg zur Arbeit sind hin und zurück 15 KM
Rente bei meiner Frau unter 1000,00 € (Mit VBL und KG kommt sie auf 1100€) Netto

Gruß

Lübecker

Bitte nicht ganze Beiträge zitieren. Lösche manuell den Teil, auf welchen Du Dich nicht beziehen möchtest. oldie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2014 17:40
(@luebecker42)

Hallo  🙂

Zu den Brief vom Jobcenter habe doch noch mal eine Frage.

Es geht um den  § 33 Abs. 1 SGB II

Jobjenter Schreibt:

Sehr geehrter Hr.xxxx

"(Kindesunterhaltsanspruch gemäß § 1601 ff.BGB)"

für die o.G. Person, wohnhaft in Lübeck, werden seit dem 01.03.14 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 gezahlt.
Als Einkommen wird derzeit Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß in Höhe von 0.- € angerechnet.

Sie sind nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts (Bürgerliches Gesetzbuch, Lebenspartnerschaftsgesetz) vorbehaltlich ihrer Leistungsfähigkeit zur Unterhaltsgewährung verpflichtet.

Die gegen Sie bestehenden Unterhaltsansprüche sind gemäß § 33 Abs. 1 SGB 2 Kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf das  Jobcenter Lübeck als Trägerin der Leistungen nach SGB 2 übergegenen.

Um prüfen zu können, in welchem Umfang Sie Unterhaltszahlungen leisten können, bitte ich Sie, den anliegenden Fragebogen auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den entsprechenden Belegen über ihr Einkommen und Ihren Belastungen innerhalb von 2 WE nach Zugang dieses Schreibens an das Jobcenter zu senden

Ich gestatte mir den Hinweis, dass Sie nach § 1580 bzw.§ 1605 BGB verpflichtet sind, die
erbetenen Auskünfte zu erteilen und dass gemäß § 1613 BGB Unterhaltsansprüche rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem ihnen dieses Schreibens zugestellt wird, gefordert werden können.

Hinsichtlich des noch zu errechnenden Unterhlatsbetrages setze ich Sie hiermit vorsorglich bis zur Höhe meiner Aufwendungen in verzug.

Ich finde diesen Brief echt heftig uffff
Gruß

Lübecker

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 12:50




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