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Berechnung des Unterhalts und die neue Partnerin

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(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Welche Auswirkungen hat die neue Partnerschaft (keine Ehe) auf die Berechnung des Unterhalts? Wird das Einkommen der neuen Partnerin dabei berücksichtigt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2018 16:21
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Kommt drauf an...
Wenn Du den Mindestunterhalt für Dein(e) Kind(er) zahlst nicht...
Wenn Du allerdings Den Mindestunterhalt auf Grund Deiner Einkommensverhältnisse nicht zahlen kannst, könnte das Einkommen Deiner bei Dir wohnenden Parrtnerin eine Rolle spielen.
(zB. Mitbeteiligung bei den Miet- und Mietnebenkosten)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 16:31
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, verstehe. "Könnte" bedeutet dass es nicht immer so gemacht wird?  🙂

Muss man überhaupt angeben, dass man mit neuer Partnerin zusammen ist? 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2018 16:39
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Ok, verstehe. "Könnte" bedeutet dass es nicht immer so gemacht wird?  🙂
[...]

Könnte heißt in dem Fall
1. sind zu wenig Infos Deinerseits da zur Einkommens -und Unterhaltssituation
2. wird es tatsächlich im Dunstkreis der verschiedenen Jugendämter anders gesehen.

Vielleicht solltest Du hier mal etwas mehr Input ins Forum streuen, damit man weiß, worum es eigentlich geht.

Ok, verstehe.
Muss man überhaupt angeben, dass man mit neuer Partnerin zusammen ist? 🙂

Nein.
Es sei denn Du bist zB. ein "Sozialfall" (bitte nicht diskriminierend oder anders falsch verstehen!), der aus anderen Gründen dazu verpflichtet wäre (wenn es zB. um Anrechnung wegen Solidargemeinschaft geht - das ist das was mir da gerade dazu einfällt.
Wie gesagt, es wäre klug wenn Du ein paar mehr Infos zu Deiner augenblicklichen Situation hergeben würdest.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 17:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Deine Ex explizit danach fragt oder eine offizielle Stelle (hier das JA) einen Auskunftsbogen zukommen lässt, dann können sie erwarten, dass die aufgeführten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
In den allermeisten Fällen ist ein Verschweigen nicht lange möglich, da das Kind (die Kinder) das mitbekommen und damit die Ex auch.

Das Einkommen Deiner Partnerin spielt nur im Mangelfall eine Rolle (siehe Kakadu). Liegt ein Mangelfall vor und lebst Du mit einem leistungsfähigen Dritten zusammen, dann kann Dir eine Haushaltsersparnis von ca. 12,5% Deines Einkommens angerechnet werden.
Der/die Dritte ist leistungsfähig, wenn er/sie sich selbst unterhalten können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 18:20
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Hallo,

wenn Deine Ex explizit danach fragt oder eine offizielle Stelle (hier das JA) einen Auskunftsbogen zukommen lässt, dann können sie erwarten, dass die aufgeführten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

VG Susi

@ Noxin,

Auskunft muss bezgl. Einkommen und anderweitige Bezüge geleistet werden.
Alle anderen Fragen müssen nicht beantwortet werden, auch der Arbeitgeber geht niemanden etwas an.
Die Fragebogen der JA´s können ins Altpapier, da gehören sie hin.

Gruss

Sturkopp

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 18:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so einfach ist das nicht, das Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten stellt einen unterhaltsrelevanten Tatbestand dar und darf deshalb im Mangelfall nicht einfach verschwiegen werden.
Auch wenn die Formulare des JA nicht verwendet werden müssen, müssen alle erforderlichen Angaben gemacht werden.

Trotzdem hängt alles vom konkreten Einzelfall ab.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 19:59
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@ Susi,

wo in deinem Zitat steht etwas von Mangelfall? Auskunft muss zum Einkommen und Vermögen gegeben werden, s. §1605BGB alles andere muss bei JA, EX, Anwalt, Friseur oder .... nicht angegeben werden.

Auf Grund welchen § würdest du die Info einklagen wollen?

Wie würdest du die Leistungsfähigkeit Dritter feststellen?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 20:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Mangelfall aufgrund der Extraregelung zu leistungsfähigen Dritten, wodurch die Haushaltersparnis als Einkommen betrachtet wird.

"21.5.3
Bei  Zusammenleben  mit  einem leistungsfähigen Partner  kann  der  Selbstbehalt  wegen  ersparter Aufwendungen  reduziert  werden,  wobei  die  Ersparnis  des  Unterhaltspflichtigen im  Regelfall  mit  10  %
angesetzt werden kann."

Der Punkt ist nicht ob es einen Partner gibt, eine WG ist in diesem Sinne kein Zusammenleben, da keine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt, sondern die gemeinsame Haushaltsführung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 21:07
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi,

es geht nicht um das können, sondern um die Auskunftspflicht.
Das es Fälle von Haushaltsersparnis gibt ist schon klar. Man ist aber nicht verpflichtet diese zu melden.

Ich würde auch eine Berechnung vom JA oder Anwalt  nicht anerkennen. Und wie schon geschrieben: wie bitte möchtest du die Leistungsfähigkeit des dritten beweisen?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2018 21:27




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich weiß, mein Thema ist ziemlich heiß...  😉

Also, ich habe eine Bekanntschaft, daraus könnte später eine Partnerschaft entstehen, wegen dieser ich eventuell in eine andere Stadt ziehe, ziemlich weit von meinem jetzigen Wohnort... vielleicht.

Deswegen wollte ich mich ein bisschen informieren, muss ich meine neue Partnerschaft überhaupt irgendwo angeben, falls ich gefragt werde...

Ich zahle momentan UH, etwas weniger als nach DDT, ich glaube 30 Euro weniger als ich zahlen soll, d.h. eine Mangelfallberechnung...

Jetzt kommt ganz komische Frage von mir, ist es vielleicht von Vorteil, wenn meine neue Partnerin arbeitslos ist/wird?  🙂  😉

Und wenn meine neue Partnerin irgendwann von mir ein Kind kriegt, ändert das irgendwie die Berechnung des Unterhaltes?  🙂

PS: Mein Ansprechpartner für UH ist JC, dann meine EX eine Aufstockerin ist, weil sie nur einen 4 Stundenjob hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2018 00:49
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Ich weiß, mein Thema ist ziemlich heiß...  😉

Also, ich habe eine Bekanntschaft, daraus könnte später eine Partnerschaft entstehen, wegen dieser ich eventuell in eine andere Stadt ziehe, ziemlich weit von meinem jetzigen Wohnort... vielleicht.
dann trägst du die zusätzlichen Umgangskosten alleine

Deswegen wollte ich mich ein bisschen informieren, muss ich meine neue Partnerschaft überhaupt irgendwo angeben, falls ich gefragt werde...

Ich zahle momentan UH, etwas weniger als nach DDT, ich glaube 30 Euro weniger als ich zahlen soll, d.h. eine Mangelfallberechnung...
es wird schon jemand kommen und dich fragen was du unternimmst um deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachzukommen.

Jetzt kommt ganz komische Frage von mir, ist es vielleicht von Vorteil, wenn meine neue Partnerin arbeitslos ist/wird?  🙂  😉

Und wenn meine neue Partnerin irgendwann von mir ein Kind kriegt, ändert das irgendwie die Berechnung des Unterhaltes?  🙂
Du kannst den Unterhalt für ein Kind nicht erwirtschaften und denkst über ein 2. nach? Informier dich mal zum Thema Vasektomie, das wäre für dich günstiger.

PS: Mein Ansprechpartner für UH ist JC, dann meine EX eine Aufstockerin ist, weil sie nur einen 4 Stundenjob hat.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2018 08:00
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Rote Schrift... Gute Stimmung...?  🙂

Ich plane keine Kinder, ich lese hier ziemlich oft im Forum, dass bei einigen dann sowas vorkommt... 😉

Und außerdem, wenn es mit einer Frau nicht geklappt hat, dann heißt es es nicht dass alle Frauen schlecht sind...

Man sollte das eigene Leben nicht vergiften, sowas gibt es schließlich nur einmal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2018 10:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Deine Partnerin arbeitslos wird, dann hängt es von ihrem Arbeitslosengeld ab. Ggf. kann sie sich dann nicht unterhalten und eine Haushaltserspernis kann nicht angerechnet werden.
Ändern sich die Umstände, dann kann eine Abänderung des Unterhalts erfolgen wobei der Unterhalt für beide Kinder gleichmäßig reduziert wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2018 11:06
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi! Danke für die kompetente Antwort. D.h. wenn meine neue Partnerin einen Job hat, ich vermute mehr als Basis, dann wird mein Selbstbehalt um 10% gesenkt, von 1080€ auf 972€.

Übrigens, kann es sein, dass der Unterhalt bei der Scheidung tituliert wird?

Für eine Abänderung des Titels wird wahrscheinlich ein Anwalt benötigt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2018 11:26
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Noxin,

Hallo Susi! Danke für die kompetente Antwort. D.h. wenn meine neue Partnerin einen Job hat, ich vermute mehr als Basis, dann wird mein Selbstbehalt um 10% gesenkt, von 1080€ auf 972€.

Übrigens, kann es sein, dass der Unterhalt bei der Scheidung tituliert wird?

Für eine Abänderung des Titels wird wahrscheinlich ein Anwalt benötigt?

Ja, es kann nicht nur so sein sondern wird ganz sicher passieren.

Zum gekürzten SB könnte auch ein fiktives Einkommen berechnet werden. s. gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Rote Schrift zum Absetzen und Kenntlich machen, hat nix mit meiner Stimmung zu tun.

Ich plane keine Kinder, ich lese hier ziemlich oft im Forum, dass bei einigen dann sowas vorkommt... 😉

Deshalb mein Hinweis zur Vasektomie

Man sollte das eigene Leben nicht vergiften, sowas gibt es schließlich nur einmal.

Das gibt dir das Recht das Leben deiner Kinder so früh zu "vergiften"?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2018 11:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Selbstbehalt wird maximal um ca. 10% Deines Einkommens gesenkt, wenn das z.B. 1000 Euro sind, dann wird um maximal ca. 100 Euro abgesenkt und es entsteht eine Leistungsfähigkeit von 20 Euro (zusätzlich).

Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit kann Dir ein Nebenjob zugemutet werden (bis max. 48 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit) und das zusätzliche Einkommen unabhängig ob Du so einen Nebenjob hast eben fiktiv angerechnet werden.
Da ist dann in aller Regel mehr zu holen als bei einer Haushaltsersparnis.

Ja, Unterhalt kann bei der Scheidung tituliert werden. Dem muss aber nicht so sein, Du könntest auch selbst einen Titel erstellen lassen.
Eine Abänderung eines einzelnen Titels ist einfacher als wenn es in einem Beschluss enthalten ist. Der einzelne Titel kann nämlich herausgegeben werden.

Eine Abänderung ist immer möglich, wenn beide zustimmen, entweder durch eine Verzichtserklärung oder durch Herausgabe des alten Titels und Erstellung eines neuen. Gibt es keine Einigung, dann bleibt nur der Weg zum Familiengericht und in Unterhaltsfragen besteht Anwaltszwang. Allerdings dürften Deine Einkommensverhältnisse so sein, dass Du Anspruch auf VKH hast.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2018 11:51
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Das gibt dir das Recht das Leben deiner Kinder so früh zu "vergiften"?

Wie kommst du darauf? Ich vergifte das Leben meiner Kinder nicht! Ich sehe sie in regelmäßigen Abständen und so wird es auch bleiben. Mit dem "vergiften" meine ich die allgemeine Stimmung unter Männern, die privates Unglück erlebt haben... Das Leben geht nun mal weiter!  🙂 Und danke für die Information über Vasektomie, aber so ein Blödsinn werde ich mir nicht antun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2018 12:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus noxin!

Und danke für die Information über Vasektomie, aber so ein Blödsinn werde ich mir nicht antun.

Darf ich fragen, wieso?
Aus eigener Erfahrung: Das ist die sauberste und meines Wissens zuverlässigste (wenn die entsprechende Variante gewählt) Verhütungsmethode. Aus diesem Grund für mich definitiv auch Spaßoptimierung ... 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2018 12:12
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin kein Fan von Ärzten usw. Ich möchte original bleiben.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2018 12:26




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