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Berechnung des Unterhalts für die KM an die ARGE bei Jobwechsel

 
(@bessergehtsnicht)
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Hallo,
Ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung und würde mich über sachkundige Hilfe freuen. Zuerst einige Fakten.

Kind ist noch frisch und es wurde noch kein Antrag bei der ARGE eingereicht. Dies wird vermutlich diesen Monat erfolgen falls das Geldproblem der Kindesmutter sich nicht durch Wohngeld, Kinderzuschlag und (un-)freiwillige Aufstockung von mir lösen läßt.

Mein Einkommen lag bisher bei 1700€ (nicht bereinigt). Da ich viel Kurzarbeit hatte wird der Schnitt aus den letzten 12Monaten bei etwa 1500€ (nicht bereinigt) liegen. Ich zahle freiwillig 240€ Kindesunterhalt, es liegt kein Titel vor. Ach ja Elterngeld der KM beträgt etwa 520€.

Nun habe ich ab Mitte nächsten Monats eine neue Arbeitsstelle mit wesentlich höherem Einkommen. Dies wird etwa bei 2250€ (nicht bereinigt) liegen.

1. Wie viel werde ich Maximal für die Mutter zahlen müssen? Nach meine Rechnung sind das 374€ + 400€ (Miete)+134€ (AE zuschlag) => 908€
2. Der Bedarf für die Miete kann ja noch steigen wenn die KM mehr als 400€ Warmmiete zahlt. Sehe ich das richtig? Ist ja auch ein zwei Personen Haushalt. Das kommt dann auch auf mich zu.
3. Soviel ich weiß wird mein Einkommen aus dem Schnitt der letzten zwölf Monate berechnet. Ich habe mir jetzt einen besseren Job gesucht damit für mich auch was übrig bleibt und die KM nicht zum JC geht.
Dachte das ich für die Mutter maximal 770€ zahlen muss (War vor ein paar Monaten bei einem Anwalt der sagte mir das).

Kann das Jobcenter von dem neuen Einkommen bei der Berechnung ausgehen oder müssen sie die letzten 12Monate nehmen?

Falls es zur sache tut. Die KM hat vor der Schwangerschaft nur Teilzeit gearbeitet und etwa 700-800€ verdient.
Wie ich das sehe wird harz4 ja ganz schnell mehr als dieser Betrag.

Vielen Dank für dich Hilfe    Bessergehtsnicht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 01:31
(@Inselreif)

Hi BGN,

Du musst der nichtehelichen KM das ersetzen, was sie vor der Schwangerschaft verdient hat, mindestens jedoch 770,-. Wenn sie davon (was ja vor oder nach der Schwangerschaft gleich wäre) nach sozialrechtlichen Massstäben nicht leben kann und es mit Sozialleistungen aufgestockt bekommt, ist das zunächst einmal nicht Dein Problem. Unabhängig davon kann sie den Mietanteil für die zweite Person (das Kind) aus dem Kindesunterhalt finanzieren. Ferner würde ihr beim Hartz IV nicht nur das Elterngeld sondern auch der nicht für den Bedarf des Kindes verbrauchte Teil vom Kindergeld angerechnet.

Angenommen, sie hat 800,- netto verdient. Dann werden noch 220,- vom Elterngeld abgezogen (Sockelbetrag bleibt anrechnungsfrei), so dass Du maximal 580,- BU leisten musst (wofür Du derzeit aber nicht leistungsfähig wärst).

Mach der KM doch folgende Rechnung auf:
908,- Bedarf - 520,- Elterngeld = 388,- zahlst Du.
Sie hätte dann verfügbar: 520,- Elterngeld + 388,- BU + 240,- KU + 184,- KG = 1.332,-
Davon kann man mit einem Neugeborenen ganz gut leben und ohne es jetzt detailliert gerechnet zu haben, bekäme sie bei Hartz IV ich schätze etwa 50,- weniger raus. Die 400,- erscheinen mir als Miete inkl. Heizkosten allerdings recht gering.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 02:02
(@bessergehtsnicht)
Schon was gesagt Registriert

BGN

Du musst der nichtehelichen KM das ersetzen, was sie vor der Schwangerschaft verdient hat, mindestens jedoch 770,-. Wenn sie davon (was ja vor oder nach der Schwangerschaft gleich wäre) nach sozialrechtlichen Massstäben nicht leben kann und es mit Sozialleistungen aufgestockt bekommt, ist das zunächst einmal nicht Dein Problem.

Hört sich soweit sehr gut an

Unabhängig davon kann sie den Mietanteil für die zweite Person (das Kind) aus dem Kindesunterhalt finanzieren.

Wo steht das der Mietanteil im Kindesunterhalt enthalten ist?

Mach der KM doch folgende Rechnung auf:

Würde ich gerne machen. Leider ist bei Harz4 der Sockelbetrag 300€ anrechnugsfrei. Da kommt für sie im ersten Jahr also  mehr rum als 1400€, je nach mietkosten. Diese 300€ müßte ich ihr wahrscheinlich drauflegen damit es sich für sie lohnt bzw. sie es macht.

Ist das sicher das ich der ARGE nicht mehr geben muss? Habe doch bald mehr. Werden die nicht gierig?

Dankeschön  🙂

Nun kann ich beruhigt einschlafen 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2012 02:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BGN,

Wo steht das der Mietanteil im Kindesunterhalt enthalten ist?

§ 1610 BGB - Maß des Unterhalts:

(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).
(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.

Ist das sicher das ich der ARGE nicht mehr geben muss?

Der Bedarf der nicht-verheirateten Mutter richtet sich nach ihrer Lebensstellung (s.o.).
Da sie vor der Geburt gearbeitet hat, entspricht dieser dem Einkommen vor der Geburt.

Solange sie Elterngeld bezieht, wird dieses auf den Bedarf angerechnet (wie gesagt: oberhalb des Sockelbetrags), danach können bis zu 800 EUR BU verlangt werden.
Allerdings ist die Grenze Deiner Leistungsfähigkeit immer Dein Selbstbehalt (1.050 EUR).

D.h. nicht, dass sie nicht versuchen werden, mehr zu verlangen (nur zahlen solltest Du das nicht).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 13:10