Berechnung des bere...
 
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Berechnung des bereinigten Einkommens fuer Kindesunterhalt

 
(@papaaufpapier)
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Einen schönen Tag euch allen (trotz verregnetem Samstag)

Kann mir bitte jemand in einfachen Worten und in einer einfachen Aufzählung darstellen wie sich das bereinigte Einkommen für einen einfachen Arbeiter berechnet, welches dann verwendet wird um dann in der Düsseldorfer Tabelle das Kinderunterhaltsgeld festzulegen? Basis ist, dass das Kindergeld die Ehefrau erhält.

Nettoeinkommen
./. Mietwohnungskosten (komplette Höhe inkl. Nebenkosten und Strom?)
./. Leasingkosten für einen Kleinwagen
./. Kilometerkosten für die Fahrt zur Arbeit (Einfache Fahrt oder hin und zurück?) (erste 20 km mit xx Cent, weitere xx cent?)
./. Familienunfallversicherung die noch 2 Jahre läuft, die ich bezahlen muss
./. andere Kosten ??? Kredite?

Falls das bereinigte Einkommen niedriger ist als welches ich im Juni 2006 angegeben habe, kann ich das dann einfach bei dem Jugendamt ändern, oder muss ich das Einklagen, oder?

Vielen Dank für eine Reaktion auf meine Frage.

Nch ein schönes Wochenende
papaaufpapier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2008 19:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papierpapa,

deine Frage ist etwas zu pauschal, da im Familienrecht kaum etwas eindeutig geschrieben steht.

Zu den aufgeführten Dingen deiner Liste muss ich aber sagen:

Kindergeld: kannst du die Hälfte beim KU abziehen.
Mietwohnung: Nix
Leasing fürs Auto: Nix
Kilometerkosten: Je nach OLG unterschiedlich, meistens werden 5% pauschal als Erwerbskosten anerkannt.
Familienversicherung: Ich glaube nicht.

Andere Kosten: Bis zu 4% Altersvorsorge
Kredite: Je nach Zweck und Abschlussdatum

Wenn es bereits einen Titel gibt, z.B. vom JA kannst du diesen jederzeit nach oben ändern lassen. Nach unten nur mit Zustimmung deiner Ex oder Gerichtlich.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2008 19:31
(@bronze)
Registriert

Guten Morgen,
betreffs Familienunfallversicherung sollte die Anrechnung möglich sein, wenn die Versicherung zu Ehezeiten bereits lief und alle nach wie vor der Trennung unter dem Versicherungsschutz stehen.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2008 11:38