Hallo liebe Forengemeinde,
meine DEF und ich sind seit letztem Jahr getrennt. Für 2013 haben wir noch die gemeinsame Veranlagung gewählt. Die Steuererklärung hierzu wurde vor ein paar Wochen abgegeben, d. h. es müsste demnächst auch die entsprechende Erstattung erfolgen.
Da in naher Zukunft auch die Scheidung folgen wird (Antrag letzten Monat eingereicht), stellt sich mir nun die Frage, ob diese Steuererstattung so auch in die Berechnung des Betreuungsunterhaltes einfließen wird.
Die Steuererstattung für 2013 fällt vor allem für mich (DEF ist ca. 1/3 berufstätig, ich 100 %) natürlich höher aus als die zukünftigen, da wir für 2013 noch das Ehegattensplitting nutzen konnten. Dieser Vorteil ist in Zukunft ja nicht mehr gegeben.
Fließt nun bei der Berechnung des Betreuungsunterhaltes diese Steuererstattung genau in dieser Höhe ein oder wie wird dies gehandhabt? Kann hier eine fiktive Steuerberechnung erfolgen auf Basis einer getrennten Veranlagung?
Viele Grüße
Chili
Moin Chili,
Kann hier eine fiktive Steuerberechnung erfolgen auf Basis einer getrennten Veranlagung?
Ja.
Auf Euch zukommen wird vermutlich noch eine Diskussion hinsichtlich der Aufteilung der diesjährigen Erstattung.
Gruß
United
Hallo United,
ist das dann die generelle Vorgehensweise mit der fiktiven Berechnung, oder muss da erst wieder ewig diskutiert werden?
Was ist, wenn meine DEF ihre Arbeitszeit aufstockt? Dann ist in der Regel ja davon auszugehen, dass ihre Steuererstattung auch höher ausfällt. Wie wird dies berücksichtigt?
Bezüglich der diesjährigen Erstattung habe ich ihr bereits den Vorschlag gemacht, die Erstattung auch auf Grundlage einer fiktiven getrennten Veranlagung aufzuteilen. Hierzu hat sie sich jedoch noch nicht geäußert...
Grüße
Chili
ist das dann die generelle Vorgehensweise mit der fiktiven Berechnung, oder muss da erst wieder ewig diskutiert werden?
Nein, das ist keine generelle Vorgehensweise.
Du wirst das erst wieder ewig diskutieren müssen.
Entweder mit deiner Ex oder mit dem Richter dem du sehr genau vorrechnen musst, ob und wie du das berücksichtigt haben möchtest und warum.
Für den sind das erstmal ganz normale Einkünfte aus denen sich Unterhalt generieren lässt.
Alles Anderes bedeutet für ihn Arbeit und ist ihm lästig.
Es mag Ausnahmen geben aber darauf solltest du nicht hoffen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
