KM entsorgt Kind be...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KM entsorgt Kind bei Exschwiegereltern und behält Unterhalt für sich

Seite 1 / 2
 
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin,

gestern rief mich mein ältester Sohn (15) an. Er lebt bei seinen Grosseltern im selben Ort,  80 Km von mir entfernt, wo auch seine Mutter nach der Scheidung mit den Kindern hingezogen ist.

Aus der Wohnung meiner Ex ist er vor 4 Monaten zu seinen Grosseltern gezogen. Erfahren habe ich das alles erst hinterher. Den Schlüssel für die Wohnung der Ex musste mein Sohn an seine Mutter abgeben. Mein Sohn sagt mir stets, ihm gehe es dort gut.

Er beklagte sich aktuell, dass seine Mutter ihm seit längerem kein Geld mehr gibt. So habe er letzte Zeit alle seine Ausgaben, auch für die Schule, von dem Geld bezahlt, welches er in den Sommerferien sich selbst erarbeitet hat. Das geht jetzt langsam zur neige. Davon habe ich gestern erfahren. Oma und Opa will er nicht um Geld bitten.

Er fragte mich, Papa, wie viel Unterhalt zahlst Du eigentlich für mich?

Ich zahle für 4 Kinder (10J, 10J, 14J, 15J) 150% in der Liste OLG Schleswig, insgesamt 1891,50€ an meine Exfrau. Sie bekommt dazu noch das Kindergeld (184+184+190+215) in Höhe von 773,-€. Macht zusammen 2664,50€ steuerfrei pro Monat. An meiner Exfrau zahle ich seit dem Sommer nichts mehr. Die Scheidung war 2010.

In der Vergangenheit habe ich meinem Sohn mehrfach angeboten, dass er jederzeit bei mir wohnen kann. Das hat er abgelehnt, weil er auf seiner Schule bleiben will, wo er sich wohlfühlt und gute Noten hat und dort seine Freunde behalten will. Dann sagte er, außerdem kocht Oma auch sehr gut….

Mit meinen Exschwiegereltern verstehe ich mich gut.

Meine Ex lehnt jede Kommunikation mit mir ab. Ich weiss es nicht, inwieweit meine Ex für Sohni Geld an ihre Eltern für die Unterbringung dort zahlt.

Wie bewertet ihr die Situation ?

VG Cappi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2014 16:18
(@Slycite)

In der Vergangenheit habe ich meinem Sohn mehrfach angeboten, dass er jederzeit bei mir wohnen kann. Das hat er abgelehnt, weil er auf seiner Schule bleiben will, wo er sich wohlfühlt und gute Noten hat und dort seine Freunde behalten will. Dann sagte er, außerdem kocht Oma auch sehr gut….

Moin Cappi,

das Vorstehende ist als deutlicher Eigenwille Deines Sohnes zu interpretieren.

Und auch im übrigen scheint die Situation unverdächtig, Kindeswohlgefährdend zu sein.

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 16:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja. wenn der Kerl nichtmehr bei Mama lebt, dann ist nun auch sie Barunterhaltspflichtig und so sie keinen KU zahlt nicht mehr Kindergeldberechtigt.

Wenn du dich mti deinen Ex-Schwiegis verstehst, dann ruf sie mal an und frage sie einfach.

Besteht ein Titel und ist er nicht umgemeldet, dann dürfte es schwer sein ihr den KU zu nehmen. Von daher sollte das eben in vernünftige Bahnen gelenkt werden.

Ummelden zu den Großeltern, KG umschreiben lassen, die Herausgabe des Titels verlangen und den KU dann an die Großeltern überweisen.

Evtl. (wenn das JA gut ist) sich mit dem JA zsammensetzen und besprechen was, wie zu tun ist. Ich hab leider nicht mehr imKopf, ob ihr das GSR habt.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 16:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Cappi,

Evtl. (wenn das JA gut ist) sich mit dem JA zsammensetzen und besprechen was, wie zu tun ist.

Genau das solltest Du Deinem Junior empfehlen (ggf. über Oma/Opa).

DU solltest m.E. nicht das JA einschalten (egal ob es gut oder schlecht ist).

... hast Du ihm die gewünschte Auskunft gegeben (hätte ich nicht getan) ?

In erster Linie ist das zwischen KM und Junior zu klären. Erst wenn die Entscheidung über den gewöhnlichen Aufenthalt offiziell steht, kommst Du ins Spiel.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 17:01
(@mimamause)

Ich zahle insgesamt 1891,50€ KU an meine Exfrau

meine Frexxe, ich hab mir aus wirtschaftlicher Sicht eindeutig die falschen Väter für meine Kinder ausgesucht.  :phantom:

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 17:16
(@Slycite)

ich hab mir aus wirtschaftlicher Sicht eindeutig die falschen Väter für meine Kinder ausgesucht.

Passt schon. Selbstentlarvender gehts nimmer.

:nagelaufkopf:


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 17:52
(@mimamause)

Ironie ist nicht so deins, was?

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 18:06
(@Slycite)

doch, so verstehe und meinte ich das auch

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 19:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ironie ist nicht so deins, was?

Ich hab's ironisch verstanden...  😉

doch, so verstehe und meinte ich das auch

das aber nicht...  :puzz:

ebenso wenig dies

das Vorstehende ist als deutlicher Eigenwille Deines Sohnes zu interpretieren.

Und auch im übrigen scheint die Situation unverdächtig, Kindeswohlgefährdend zu sein.

weil ich den TO so verstanden habe, dass es ihn gar nicht um die KU an den Jungen geht, sondern nur darum, dass hier tatsächlich nichts beim Jungen (bzw. den nun betreuenden Großeltern) ankommt. was ich gelinge gesagt für ne Sauerei finde...

Titel? Wenn nicht, KU Zahlung an Großeltern...
Wenn ja - wird's vermutlich schwierig...

Sorry, lieber Cappie, mehr Ideen hab ich nicht, wollte aber die seltsamen Bemerkungen von slycite nicht so stehen lassen...

Gruss, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2014 21:26
(@squallking)

diesweil ich den TO so verstanden habe, dass es ihn gar nicht um die KU an den Jungen geht, sondern nur darum, dass hier tatsächlich nichts beim Jungen (bzw. den nun betreuenden Großeltern) ankommt. was ich gelinge gesagt für ne Sauerei finde...

Hallo Herr Toto,

gelinde gesagt ist das wenig verständlich.

Sie haben den Herrn Cappy so verstanden, dass es ihm nicht um die Kinderunterhalte an seinen Sohn ginge, sondern dass an Den Buben oder an die ihn betreuenden Großeltern mütterlicherseits keine Kinderunterhalte gehen, die der Cappy jedoch anteilig an die Mutter des Buben zahlt.

Ist das nicht widersprüchlich? Geht es Herrn Cappy nun um Kinderunterhalte an den Buben oder nicht?

Würden Sie das freundlicher Weise klarstellen, was Sie meinen.

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 03:56




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber gerne doch.

nach meiner Lesart geht des dem TO in erster Linie darum, dass er derzeit KU für den großen Sohn an die KM zahlt, von diesem Geld aber weder was bei den betreuenden Großeltern ankommt (ok, zunächst deren Problem), aber auch nichts beim Jungen, der wiederum Ausgaben vom eigens verdienten Geld bestreitet, die eigentl vom KU zu bezahlen wären... Dieses finde ich eine Sauerei, ja fast betrügerisch, dass die KM den KU (und das KG) einbehält, auch wenn der Sohn nicht mehr bei ihr wohnt (und dies wohl auch von ihr initiiert wurde...)

Ich habe nicht gelesen, dass der TO sich den KU sparen will, auch wenn der TO dem Sohn ebenfalls angeboten hat, zu ihm zu ziehen... und warum Herr  slycite sich hier Gedanken um Kindeswohlgefährdung macht, verstehe ich nicht. und auch nicht, was Herr slycite dem TO mitteilen will....

nun verständlich?

es grüßt, Herr Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 08:10
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin,

vielen Dank für alle Meinungen.

Es besteht GSR und es liegt kein Titel vor.

ebenso wenig diesweil ich den TO so verstanden habe, dass es ihn gar nicht um die KU an den Jungen geht, sondern nur darum, dass hier tatsächlich nichts beim Jungen (bzw. den nun betreuenden Großeltern) ankommt. was ich gelinge gesagt für ne Sauerei finde...

Genauso ist es. Es kommt kein Geld beim Kind an. Das ist mein Problem.

Meine Kinder sind allesamt Wunschkinder und Kinder kosten nunmal Geld.

Ich werde als erstes meine Ex in einem Brief freundlich auf die Problematik hinweisen. Mal sehen, ob ich überhaupt eine Antwort bekomme, denn so wie die tickt, sieht sie den KU als ihr privates Einkommen an.

VG Cappi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2014 10:19
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Cappy,

Gut dass GSR und kein Titel besteht.

Kannst du mit der EXE noch reden z.B. wenigstens telefonisch? Wenn ja würde ich das Gespräch suchen. Und wenn das Ergebnis dieses Gespräches nicht ist: Sohnemann bekommt ab SOFORT von der EXE jeden Monat zuverlässig die Summe X als Taschengeld zur Verfügung folgt Schritt2:

Per Brief der EXE mitteilen, dass der komplette KU ab sofort an die Großeltern geht. Da du ja mit den Großeltern gut klar kommst, kann dann sicherlich auch das Taschengeld für den Jungen auf freundlicher Basis geklärt werden.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 10:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Cappi,

Ich werde als erstes meine Ex in einem Brief freundlich auf die Problematik hinweisen.

Ist zwar beinahe eine Wiederholung, aber:
Genau DAS solltest Du Dir sparen ...

Wenn Du eine Antwort erhältst, dann würde mich nicht wundern, dass diese im Maximalfall "Das geht Dich nichts an !" lautet.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 11:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin cappi,

Es besteht GSR und es liegt kein Titel vor.

Dann bin ich bei @United und empfehle ebenfalls, die Unterhaltsfrage gar nicht zu diskutieren (man diskutiert ja auch nicht mit einem Ladendieb, ob er seine Beute behalten darf), sondern Deiner Ex bestenfalls anzukündigen, dass der Kindesunterhalt für Sohnemann ab dem nächsten Ersten direkt an die Grosseltern geht. Diese können davon dann ja einen Taschengeldbetrag für Sohnemann abzweigen und ihm regelmässig in die Hand drücken.

Der guten Ordnung halber solltest Du Sohnemann dann auch am Wohnsitz der Grosseltern melden und das Kindergeld auf sie umleiten. Wenn Deine Ex halbwegs klug ist, macht sie deshalb kein Fass auf; als Nicht-Betreuungsperson ist sie eindeutig nicht bezugsberechtigt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 12:56
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Brille,

bestenfalls anzukündigen, dass der Kindesunterhalt für Sohnemann ab dem nächsten Ersten direkt an die Grosseltern geht. .....
Wohnsitz der Grosseltern melden und das Kindergeld auf sie umleiten.

Im Prinzip bin ich da völlig bei dir. Angesichts der Gesamtsumme befürchte ich nur, dass der Junge dann schneller wieder bei der KM wohnt als wie er "Taschengeld" sagen kann.
Nach der Beschreibung fühlt er sich aber bei den Grosseltern wohl, während er den Schlüssel für zu Hause abgeben musste  :gunman:

Deshalb mein Ansatz, es zunächst friedlich zu versuchen.

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 13:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin KM,

Im Prinzip bin ich da völlig bei dir. Angesichts der Gesamtsumme befürchte ich nur, dass der Junge dann schneller wieder bei der KM wohnt als wie er "Taschengeld" sagen kann.
Nach der Beschreibung fühlt er sich aber bei den Grosseltern wohl, während er den Schlüssel für zu Hause abgeben musste

nachdem der TO GSR-Mitinhaber ist (von ABR bei der Mutter war bislang nicht die Rede), ist die Frage des Lebensmittelpunktes von Sohnemann von beiden Eltern zu entscheiden; jedenfalls sicher nicht von der Mutter allein. Und dass man einen normal entwickelten 15-Jährigen nicht mehr gegen seinen Willen umziehen kann, ist Forumskonsens. Insofern wäre das nicht meine vordringliche Sorge.

Wenn die KM eine "einvernehmliche" Lösung wollte, hätte sie den Grosseltern Unterhalt und Kindergeld längst ganz oder zumindest teilweise weitergeleitet. Insofern erübrigen sich weitere Nachfragen bei der KM: Sie hat ihren Unwillen doch längst zum Ausdruck gebracht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 13:34
(@Slycite)

Moin,

meines Erachtens wird hier außer Betrachtung gelassen, ob die Großeltern mütterlicherseits, die den Jungen offenbar gut und gerne betreuen und versorgen, überhaupt Unterhalt verlangen oder darauf nicht im Rahmen irgendeiner Absprache mit der Mutter freiwillig verzichten (zB Schenkung).

Darüber hinaus sind die Zahlungen des Vaters an die Mutter nicht auf einem Unterhaltstitel sondern auf Freiwilligkeit beruhend und insoweit nicht ohne weiteres rechtlich an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Dem vater steht es natürlich frei, seine freiwilligen Zahlungen in seinem Ermessen zu deligieren.

Es kommt sicher häufiger vor, dass in intakten (Trennungs-) Familien aus gegebenen Anlässen Kinder vorübergehend bei den Großeltern oder anderen verwandten (zB Onkel, Tante) untergebracht und betreut werden und dabei von amtlichen Ummeldungen abgesehen wird, um den bürokratischen Amtsschimmel zu vermeiden.

Und schließlich würde der gesetzliche Kinder-Unterhaltszahlungsanspruch der Mutter, welcher auf Grundlage der gegenwärtigen Unterbringung ihres Sohnes bei den Großeltern ohnehin fraglich wäre, erst ab dessen rechtswirksamer Geltendmachung zum tragen kommen, sodass ausbleibende freiwillige Unterhaltszahlungen des Vaters gegenwärtig bzw. bis zur etwaigen Geltendmachung durch den Unterhaltsberechtigten unschädlich wären.

Am sinnvollsten erscheint mir, dass der Vater die Angelegenheit mit den Großeltern und seinem Sohn klärt.

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 14:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

meines Erachtens wird hier außer Betrachtung gelassen, ob die Großeltern mütterlicherseits, die den Jungen offenbar gut und gerne betreuen und versorgen, überhaupt Unterhalt verlangen oder darauf nicht im Rahmen irgendeiner Absprache mit der Mutter freiwillig verzichten (zB Schenkung).

Das ist eine Sache zwischen der KM und den Großeltern. Istaber völligohne Belang für Cappi.

Darüber hinaus sind die Zahlungen des Vaters an die Mutter nicht auf einem Unterhaltstitel sondern auf Freiwilligkeit beruhend und insoweit nicht ohne weiteres rechtlich an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Dem vater steht es natürlich frei, seine freiwilligen Zahlungen in seinem Ermessen zu deligieren.

Da irrst du. Das KIND hat einen Unterhaltsanspruch. Ob dieser tituleirt ist oder nicht spielt erstmal keine Rolle. Es ist daher keine freiwillig Leistung, sondern wird auf rechtlicher Grundlage gezahlt. Der Verwendungszweck ist ganz klar definiert: Das Geld ist eine Anspruch des KINDES und muss dazu verwendet werden, dessen Lebenshaltungskosten zu decken.

Es kommt sicher häufiger vor, dass in intakten (Trennungs-) Familien aus gegebenen Anlässen Kinder vorübergehend bei den Großeltern oder anderen verwandten (zB Onkel, Tante) untergebracht und betreut werden und dabei von amtlichen Ummeldungen abgesehen wird, um den bürokratischen Amtsschimmel zu vermeiden.

Ja, das mag für kurze Zeiträume gelten. Aber hier hat die KM zum einem dem Kind den Schlüssel abgenommen und damit dokumentiert, dass sie nicht längerbereit ist das Kind bei sich i mHaushalt aufzunehmen. Somit muss das Kind auch umgemeldet werden ,das es seinen dauerhafte nAUfenthalt eben nun in einer anderen Wohnung hat.

Und schließlich würde der gesetzliche Kinder-Unterhaltszahlungsanspruch der Mutter

Quatsch. Die KM hat keinen Anspruch auf KU, denn sie ist nicht berechtigt, das ist imemr das Kind. Die KM ist Verwalterin des KU und muss diesen für die Belange des Kindes einsetzen.

, welcher auf Grundlage der gegenwärtigen Unterbringung ihres Sohnes bei den Großeltern ohnehin fraglich wäre, erst ab dessen rechtswirksamer Geltendmachung zum tragen kommen, sodass ausbleibende freiwillige Unterhaltszahlungen des Vaters gegenwärtig bzw. bis zur etwaigen Geltendmachung durch den Unterhaltsberechtigten unschädlich wären.

Das klitzekleine Problem ist aber, das nun eigentlich beide Elternteil Barunterhaltspflichtig wären und wederder KV noch die KM das Kind in Sachen KU vertreten dürften.

Am sinnvollsten erscheint mir, dass der Vater die Angelegenheit mit den Großeltern und seinem Sohn klärt.

Zustimmung

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 14:28
(@psoidonuem)
Registriert

Großeltern anrufen:"Bekommt ihr den UH von hEXe weitergezahlt?" - wenn nein:"ok dann zahle ich ihn jetzt an Euch"

Die Ummeldung des Kindes kann natürlich nur der Wohnungsgeber (idF die Großeltern) durchführen. Je nachdem wie etepetete das lokale Melde- oder Bürgeramt ist, kann das schwierig werden. Dann sollen sie einen Zweitwohnsitz für ihn anmelden. Das geht an sich immer und reicht fürs Kindergeld ummelden


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 15:16




Seite 1 / 2