Hallo…
…ich benötige nochmal ganz dringend Hilfe, Beratung, etc.!!!
Der Sachverhalt wurde zwar schon in einigen anderen Themen von mir angerissen, jedoch will ich ihn hier nochmal kurz schildern, denn denke nicht, dass immer jeder überall liest.
Im Mai 2011, wurde ich erstmals zu Unterhaltszahlungen durch das JA aufgefordert (bin KV einer 10jährigen Tochter/ohne Umgang). Die Berechnung zog sich bis März 2012 hin…JA forderte ständig weitere Verdienstabrechnungen und man hörte dann zwischenzeitlich monatelang nichts. Auch auf Nachfragen kam keine Antwort bzw. vermehrt wurde behauptet, dass Schreiben nicht angekommen wären. Darum wurden wichtige Sachen, welche positiven Beleg für mich darstellten, ab da nur per Fax, mit Sendebericht, übermittelt. Berechnung ergab Mangelfall = 50,00 EUR Unterhaltszahlungen, bei verbleibendem Selbstbehalt von 950,00 EUR. Die rechnete das JA zurück bis Juni 2011, so dass ein Rückstand von 450,00 EUR besteht. Gleichzeitig wurde ich aufgefordert den U-halt ab 01.06.2011 in Höhe von 50,00 EUR und ab 01.10.2012 in Höhe von 100% des jew. MindestU-halts, zu titulieren. Das JA machte mir zur Auflage, mich um einen Nebenjob bzw. einen besser bezahlten Vollzeitjob bis Okt. 2012 zu bemühen und dies mit monatlich 10 Bewerbungen nachzuweisen (10, weil ich bereits Vollzeitstelle hatte!!!). Den ersten Termin zur Titelunterzeichnung ließ ich platzen und verweigerte Unterschrift, wegen der Prognose ab Pkt. Den vollen Mind.U-halt zahlen zu können.
Zitat damaliges Schreiben JA:
„ Nach Einschätzung der Arbeitsmarktsituation, gehen wir davon aus, dass es Ihnen bis Oktober 2012 möglich ist, den Mindestunterhalt von (Kindsname) sicherzustellen.“
Naja, die Realität sieht wohl anders aus, denn ich bin ohne abgeschlossene Berufsausbildung und vorbestraft. Nach langem Hin und Her, wurde am 31.08.2012, der Unterhalt von 50,00 EUR ab 01.06.2011 tituliert…beim Korrekturlesen, wurde der Urkundsbeamte auf eine Befristung hingewiesen, welche enthalten sein muss. Er versuchte es erst wegzureden und befristete den Titel dann bis zum 18. Lebensjahr!!!
Vor ca. 2Wochen schickte ich dem JA, eine in Excel erstellte Liste meiner Bewerbungsbemühungen – aufgebaut, wie die, die man vom Arbeitsamt so kennt. Also: Datum der Bewerbung, Anschrift der Firma, Ansprechpartner (wenn bekannt), Tätigkeitsbezeichnung, Bewerbungsart und Ergebnis.
Von März – September, wurden 69 Bewerbungen angefertigt. Alles wurde nach Monaten in einen A4 Ordner breit (welcher proppevoll ist) abgeheftet, mit Stellenausschreibung, Anschreiben, sonstiger Schriftverkehr, und ggf. Absageschreiben. Alle, welche sich innerhalb eines Monats nicht gemeldet hatten, wurden von mir ein 2. Mal angeschrieben, wo sich nach dem Stand der Bewerbung erkundigt wurde. Dies logischerweise noch nicht für die Bewerbungen vom September geschehen!!! Insgesamt erhielt ich von den 69 Bewerbungen, 35 Absagen…von dem Rest hörte ich nie was!!! Diverse Sachen, wurden im Schreiben an JA noch erläutert, z.B. das auch das Arbeitsamt angeschrieben wurde, mit der Bitte um Mithilfe – bis heute keine Antwort!!! Auch wurde erwähnt, welchen Umfang die Belege haben und das auf Grund dessen, dass anfertigen von Kopien zum einen nicht möglich sei, zum anderen die Originale nicht einfach dort hin geschickt werden.
Heute erhielt ich dann folgendes Schreiben, als Antwort!!!
Inhalt Schreiben JA:
Beistandschaft für (Name Kind), geb. am (Geb.-Datum)
hier: Ihre Belegepflicht
Sehr geehrter Herr (Name KV),
mit Schreiben vom (…) übersandten Sie uns eine Aufstellung Ihrer Bewerbungsbemühungen für die Zeit ab März 2012.
Die Bemühungen sind von Ihnen jedoch auch zu belegen. Wir bitten Sie deshalb um Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Bewerbungsschreiben und Absagen, soweit bereits vorliegend) innerhalb der nächsten 10 Tage.
Sollten Sie die Belege tatsächlich persönlich vorlegen wollen, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Beistand
Mich irritiert der Begriff BELEGPFLCHT…gibt es eine solche und wenn ja, weiß jemand auf welchen gesetzlichen Grundlagen diese basiert???
Sonst schmiss das JA mir immer unzählige Paragraphen um die Ohren…hier fehlen sie mir!!!
Und durch Google wurde ich auch nicht schlauer – dort fand ich Belegpflichten bei der Steuererklärung oder Vorlesungen an Unis, so dass es mir so erscheint, als sei diese angebliche BELEGPFLICHT, hausgemacht vom JA.
Ich kann diese belege erbringen, aber nicht erneut auf meine Kosten…ich habe mich jetzt 7Monate lang beworben, bin zu Vorstellungsgesprächen, etc. Alles von meinem mir bleibenden SB und jetzt soll ich auch dafür noch aufkommen.
Anmerken möchte ich, dass der gesamte Ordner 355 Blätter umfasst und dies zu kopieren, auch ein paar Euros kosten würde + Porto!!! Ich denke nicht, dass sich das JA nur auf Grund der Anschreiben und einer event. Absage, eine objektive Meinung bilden kann. Dann kommen Nachfragen, woher das Stellenangebot stammt, etc. Außerdem wurde sämtlicher Schriftverkehr abgeheftet, z.B. Einladung zu Vorstellungsgesprächen, etc. und auch Telefonnotizen.
Wie erwähnt, Originale gebe ich nicht aus der Hand – Grund: Misstrauen, denn wenn das verschwindet, dann habe ich keinerlei Belege, sollte es doch vor Gericht landen.
Und den Satz: „Sollten Sie die Belege tatsächlich persönlich vorlegen wollen, (..)“
Hätten die sich auch klemmen können. Was habe ich denn für eine Wahl bzw. Alternativen, ohne die Originale aus der Hand zu geben bzw. ohne über 350 Kopien anzufertigen???
Vielleicht hat ja jemand nen Rat oder kennt sich damit aus, wie ich mich jetzt am besten verhalten soll/muss.
Durch die ganzen Eskapaden, welche im Vorfeld liefen, bin ich nun nicht mehr bereit, mehr zu machen, wie ich laut Gesetz MUSS!!!
Und selbst, wenn ich in einer Belegepflicht oder dergleichen wäre, dann schließt diese doch nicht gleichzeitig eine Kopierpflicht mit ein.
Das das JA nicht zu mir kommt, um diese einzusehen, ist mir schon klar…aber vielleicht gibt es ja noch andere Alternativen.
Ich sag jetzt schon mal DANKE, für alle die sich hier bemühen mir zu helfen.
Merkwürdig auch: Datum des JA-Schreibens: 19.09.2012, Poststempel: 20.09.2012 und ich erhielt es heute am 25.09.2012…ab wann gilt dann meine 10 Tage-Frist????
VG Venum
Hallo,
ich bin mir zwar nicht sicher aber ich denke, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html hier liegt die Belegpflicht begründet.
Gruß
Matthias
Mmmmhhh...aber da steht nichts von einer Belegepflicht!!! Nur das man alles unternehmen muss, um aus der Leistungsberechtigung rauszukommen - Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Zudem geht es hier um ALG Empfänger...ich bezog keine Leistungen, sondern erwirtschaftete eigenes Einkommen.
:exclam:
Servus Venum!
Ich würde dem JA schreiben, Sie mögen Dir bitte die verbindliche Rechtsgrundlage für Ihr Anliegen mitteilen; danach kannst Du gerne die Unterlagen zur Durchsicht vorlegen, und der MA kann -da Du derzeit kein Geld für Kopien übrig hast- in Deinem Beisein diese sichten und sich ggfls. Kopien machen. 😉
Danach nimmst Du Deinen Ordner wieder nach Hause.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Naja, die Belegpflicht ergibt sich daraus aber ich habe dein Post anscheinend falsch verstanden. Sorry ...
Moin Venum,
die rechtliche Grundlage für das Verlangen nach Bewerbungsbemühungen liegt in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die bei minderjährigen Kindern zum Tragen kommt (vgl. § 1603 BGB zur Leistungsfähigkeit).
Im Gesetz steht nicht, dass Du Dich 10 x monatlich zu bewerben hast und dass Du alle Bewerbungen für das JA kopieren musst, sondern lediglich, dass Du "alle verfügbaren Mittel" einzusetzen hast.
Nur: Ob Du Deiner Erwerbsobliegenheit im ausreichenden Maße nachkommst, kann letzten Endes - wieder einmal - nur ein Richter entscheiden.
Und ja: Es gibt Urteile, in denen 10 Bewerbungen als nicht ausreichend empfunden wurden.
Das das JA nicht zu mir kommt, um diese einzusehen, ist mir schon klar aber vielleicht gibt es ja noch andere Alternativen.
... da Du die entsprechenden Unterlagen vorliegen hast, würde ich in Deinem Falle pragmatisch dazu raten, das Angebot des JA anzunehmen und dort telefonisch einen Termin zu vereinbaren, zu dem Du persönlich mit dem Ordner vorbeitanzt.
Dann kann das JA stichprobenartig Kopien ziehen (analog Marco).
Ob Du zuvor eine - wie von Marco vorgeschlagene - schriftliche Extra-Schleife durchziehst, sei Dir überlassen ...
Besten Gruß
United
Ok...danke für die Tipps...
...nein, diese Extra-Schleife werde ich nicht fahren, auch wenn ich nur zu sehr Lust zu hätte, aber aus der Vergangenheit weiß ich, dass ich keine Antwort bekommen werde. Als ich den Titel nicht unterschrieb, hatte ich 2.Rage später Post, wo mir auch 10Tagesfrist zur Unterzeichnung gegeben wurde. Darauf reagierte ich, mit der Setzung einer angemessenen Frist, in der mir sowohl Beratung, als auch Schaffung möglich sei (wurde mir hier so geraten). Und zum Termin im JA, hieß es, das Abänderung ihres Titels nicht möglich sei...wollte dann einen beim Notar schaffen, aber in Hessen gibt es nicht "nur" Notare...das sind auch immer RA´s und die wollten 500,00 EUR für den Titel!!!! Also schrieb ich dem JA, dass ich nur bereit bin den derzeitigen U-halt titulieren zu lassen, begründete dies auf der Grundlage einer Rechtsberatung und bat um Mitteilung, ob Abänderung nun ginge, etc. ...darauf kam 2 Monate nix und als ich wegen ner anderen Sache schrieb, verwies ich nochmals auf dieses Schreiben. Bekam dann patzig zurück, dass ich mich hingegen meiner Aussage nicht um Schaffe bemühe und zwischenzeitlich Klage eingereicht wurde (denke das war Finte...).
Denke, so wird es mir in diesem Fall auch ergehen, von daher kann ich es auch lassen...
Ich kann das geforderte nachweisen...und neben ner Vollzeitstelle im Schichtbetrieb, noch weitere Jobs zu finden war eh schwer...für die Vorstellungsgespräche ging über die Hälfte vom Urlaub flöten. Aber...eine, wie das JA mir ma schrieb OBJEKTIVE SICHT, wird dann beurteilen, ob ich mich bemüht habe oder nicht. Und dann sollen sie halt klagen...keine Ahnung in welcher Welt die leben, aber ungelernt bekomm ich nirgends 1.400,00 EUR Netto...und wenn die danach gehen, was ich auf Grund der Qualifikationen, etc. an Einkommen erzielen könnte, dann wird das auch nicht so viel mehr sein, wie die 1.000,00 EUR.
Bevor ich dem JA schrieb, war ich ja bei nem RA und der befand die Bemühungen für mehr als gut. Und meinte zum Schluss: Wenn er das Kind in dem Fall vertreten würde, dann würde er hier nicht weiter gehen, da es trotz Bemühen, im Moment nicht möglich und machbar ist, mehr Einkommen zu erzielen!!! Aber das ist eben nur eine Meinung...auf die vom JA bin ich gespannt..werde morgen Termin machen 😉 und freu mich schon, die Tante endlich ma zu Gesicht zu bekommen!!!
Ach...ich hätte denen auch 50 Bewerbungen im Monat schreiben können, aber sich auf Stellen zu bewerben, wo von vornherein klar ist, dass man sie nicht bekommt (Stellenbeschreibung nicht passend war - Qualifikationen, etc.), hätte doch dann auch nicht wirklich positiven Effekt für mich gehabt?!?!
@Martine...vielleicht habe ich mich auch unglücklich ausgedrückt...bekomm keinerlei Leistungen und hab Vollzeit schon gearbeitet, jedoch kam net genug bei rum...drum 10 Bewerbungen, pro Monat, für Nebenjob oder besser bezahlten Vollzeitjob!!!