bekomme kein Unterh...
 
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bekomme kein Unterhalt

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(@hamsterchen)
Benutzer

@ Kasper, ich bekomme schon vkh, wenn auch knapp. Aber bisher habe ich noch nichts gezahlt. Ich bin eigentlich nicht so, nur weil ich nichts bezahlen muss, dann Klage ich halt.
Ich will einfach am Leben bleiben, und nicht i Insolvenz anmelden.
Leben und leben lassen

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Themenstarter Geschrieben : 14.05.2019 23:01
(@hamsterchen)
Benutzer

Laut Düsseldorfer Tabelle würde ich über 600 Euro bekommen, laut UV knapp über 400 Euro, wenn ich 200 Euro bekommen würde wäre ich glücklich und würde wieder besser schlafen

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Themenstarter Geschrieben : 14.05.2019 23:10
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

@mustermann, das bringt nicht viel, sie macht zur Zeit noch eine Ausbildung und als Bürokauffrau wird sie auch nicht viel verdienen.
Lustig ist, ich habe die Mäuse zu 62% auf 3 Wochen gesehen, die Ferien haben wir zu halbe halbe geregelt, somit komme ich auf 60%, adarf bzw muss alles selber bezahlen, bekomme aber von keinem etwas.
Laut Finanzamt bin ich Alleinerziehender, mit steuerklasse 2, aber beim Jugendamt nicht.

doch.
1. Wird dadurch der Unterhalt festgelegt und die KM in Verzug gesetzt. D.H. die Rückstände verfallen nicht.
2. Wird die KM an ihre gesteigerte Unterhaltspflicht erinnert.
3. gibt es die Möglichkeit des fiktiven Einkommen.
4. lebt sie bei Freund und dadurch gibt es eine Haushaltsersparnis.

Alles Punkte die bei Vätern so gerne zum tragen kommen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 15.05.2019 09:11
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ergänzend zu dem vorherigen Post ... es gibt UHV, der einspringt, wenn der andere ET nicht zahlt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 15.05.2019 09:58
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

.. es gibt UHV, der einspringt, wenn der andere ET nicht zählt.

Liest Du eigentlich die Threads auch, auf die Du antwortest?

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Geschrieben : 15.05.2019 10:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM ein regelmäßiges Einkommen hat, das gepfändet werden kann, dann bringt es etwas hier Daumenschrauben anzusetzen. Wenn aber letzlich dabei nichts herauskommt wäre die Frage, ob man nicht das Betreuungsmodell so ändern kann, dass Du zu 70% betreust (nachweisen) und dann der Antrag auf UHV noch einmal gestellt wird.

VG Susi

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Geschrieben : 15.05.2019 11:06
(@hamsterchen)
Benutzer

Schön guten Morgen

@ Susi    Das wird nicht funktionieren, die EX legt mir Steine in den Weg, ohne Ende. Unterstützen will Sie nicht, aber alles haben was Ihr zustehen tut. Wie schon geschrieben....Ihr Ziel ist mich aus der jetzigen Wohnung heraus zubekommen, damit Ihre Chancen steigen die Kinder zu bekommen!! ( Die Mäuse möchten aber länger bei mir bleiben!!)

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Themenstarter Geschrieben : 15.05.2019 11:15
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie ist das mit dem Residenzmodell, was ausgeurteilt wurde? Stehen da die erweiterten Umgangszeiten drin oder habt ihr das so vereinbart?
Wenn das nur unter euch vereinbart ist, könntest du doch geringfügig an den Zeiten "schrauben", so dass du dann die nötigen 66 % hast.

Sophie

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Geschrieben : 15.05.2019 11:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Sache so steht, dann wäre vielleicht ein Kombination aus Daumenschrauben (Lohnpfändung) und Angebot (geändertes Betreuungsmodell) zielführend.

VG Susi

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Geschrieben : 15.05.2019 11:27
(@hamsterchen)
Benutzer

@ Sophie, ja, das steht so im Beschluss drin die Zeiten. Das war der Vorschlag vom Richter!!

@ Susi, wäre eine Idee allerdings denke ich das ich damit nicht durch kommen kann bzw werde, da sie unter dem Selbstbehalt liegt

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Themenstarter Geschrieben : 15.05.2019 11:45




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @hamsterchen,
hält sich die KM an die Zeiten?
Wenn nicht (weil sie eventuell verhindert ist) könnte man da drehen. Da solltest Du aber akribisch Buch-/ Protokoll führen...

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und weis leider nicht mehr weiter.
[...]
Das Kindergeld ist aufgeteilt, Sie hat eins, und ich habe eins. Ich bin Steuerklasse 2, Sie ist Steuerklasse 1. Beide Kinder sind bei mir gemeldet!
[...]
Gruß Jürgen

Fett/ unterstrichen: über diese Formulierung bin ich gestolpert.
Kannst Du das mal näher erklären?

Ggf. liegt für die UHVK begründungstechnisch da der "Hase im Pfeffer begraben"

Wurde das mit dem Aufteilen des Kindergeldes auch gerichtlich geregelt?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 15.05.2019 12:28
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hamsterchen,

im Grunde gibt es im Zusammenhang mit finanziellen Problemen immer zwei Möglichkeiten: die Einnahmenseite zu erhöhen oder die Ausgabenseite zu reduzieren.

Für die erstgenannte Möglichkeit scheint es in Deinem Fall keinen Spielraum zu geben. Wenn Deine Ex nun einmal für den Arbeitsmarkt nur gering qualifiziert ist, dann ist da eben auch nicht mehr herauszuholen.

Die zweite Option (Reduzierung der Ausgabenseite) ist in Deinem Fall also dringend anzuraten. Grundsätzlich sollte man sein Leben so gestalten, dass man ohne den Zugriff auf fremde Fleischtöpfe über die Runden kommt. Wenn Du finanziell Deinen Haushalt so knapp auf Kante gestaltest, dass Du nicht mehr schlafen kannst, läuft etwas falsch. Vielleicht ist die Wohnung dann tatsächlich über Deinen Verhältnissen und Du solltest Dir überlegen, in eine billigere zu ziehen. Ich würde an Deiner Stelle einmal die Augen offen halten diesbezüglich.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2019 12:36
(@hamsterchen)
Benutzer

@Kakadu  
-Ja, die KM hält sich an die Zeiten, da kann man nichts machen!
- Das Kindergeld haben wir damals so gemacht, wo wir die Wechselwochen hatten ( 50%/50%), und ich bin der Meinung es steht ihr auch zu.

Die UHVK schießt sich auf folgendes:

1. Ich würde eine wesentliche Entlastung erhalten, weil die KM ja 47% der Betreuung leistet. Was nicht stimmt da es max. 40%.

Sie kommen immer auf die falschen zahlen, weil die Betreuung wie folgt aussieht:

1 Woche: Montag Abend bis Donnerstag früh bei mir, Donnerstag Abend bis Montag früh bei Ihr
2 Woche: Montag Abend bis Donnerstag früh bei mir, Donnerstag Abend bis Montag früh bei Ihr
3. Woche komplett bei mir
und nun beginnt die erste Woche wieder.
Wenn ich jetzt die Wochen rechne1+2+3+1 dann komme ich auf die 47, was aber falsch ist, es gibt ja auch Monate 3+1+2+3, dann habe ich sie zu 75%
Also muss man es länger rechnen und dann wieder teilen, damit es der richtige durchschnitt gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2019 12:40
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hall @hamsterchen,

da Deine EX nicht bereit ist Unterhalt zu zahlen und eben auch  - wie Du schreibst - (nur) max 40% Betreuungsanteil hat, stehe ich auf dem Standpunkt, dass das KG Deiner EX nicht zusteht.
Dein Standpunkt sei Dir aber an der Stelle unbenommen  - gebe aber zu bedenken, dass es 200,- € sind. Wenn ich Dein Posting in #21 richtig interpretiere sind es aber genau (die?) 200,- €, die Dich momentan aus Deiner Misere herausretten würden...

Der TU- Geschichte könnte man ggf entspannt entgegensehen, da Du unter der gegeben Situation, dass Du die 2 bei Dir lebenden Kinder selbst unterhalten mußt schlicht und ergreifend nicht leistungsfähig bist...
Aber da können eventuell andere Betrofffene mehr dazu sagen...

@Celine:

Hallo Hamsterchen,
[...]Wenn Deine Ex nun einmal für den Arbeitsmarkt nur gering qualifiziert ist, dann ist da eben auch nicht mehr herauszuholen.
[...]

wie kommst Du auf diese Schlußfolgerung?
Das die EX eine Ausbildung zur Bürokauffrau macht heißt doch -zunächst - nicht, dass Sie nicht schon eine Ausbildung hat(?) und/ oder keine Stelle finden würde an der Sie (auch als "Ungelernte" genug verdienen würde um Unterhalt für die Kinder zahlen zu können....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 15.05.2019 13:14
(@hamsterchen)
Benutzer

@ Kakadu

richtig, diese 192€ würden mir sehr helfen, das ich diese aber bekommen tu, denke ich nicht. Ich bin der Meinung, jedem Elternteil steht die hälfte des Kindes zu, also wird sie es nicht freiwillig ändern.

Erstes Verfahren war letzten Dienstag wegen Ehe Unterhalt, hier war der Vergleichsvorschlag bei 75€ pro Monat ( gefordert von Ihr 550€) und das auch befristet bis zum Ende der Ausbildung ( also Juni / Juli 2019). Somit absehbar, aber tut natürlich auch weh.

Der TU wird erst noch verhandelt, die Summe dürfte höher werden, da ich dort in der Steuerklasse 3 war. Gefordert sind hier auch ca. 550€ pro Monat. Diese Summe ist auch viel zu hoch!! Realistisch denke ich hier 100-200€ vielleicht. Das tut dann ganz arg weh! Es steht aber noch im Raum die Verwirkung wegen Ehebruch. Frage ist nur ob man damit durchkommen kann und wird, weil die Richter hier sehr vorsichtig sind!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2019 13:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Sorry,

Aber ich halte deine Meinung für Unfug. Das Kindergeld dient dazu um die Kinder zu unterhalten. Du hättest aber genauso Anspruch auf Unterhalt von deiner Exfrau. Den zahlt sie nicht, nimmt sich aber das halbe Kindergeld? Das ist nicht nachvollziehbar. Du solltest das Kindergeld für dich beantragen. Wenn sie dann bereit ist Unterhalt zu zahlen, wird natürlich das halbe Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet. Da hast du dann auch schon deine 200 €, die du brauchst

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Geschrieben : 15.05.2019 13:58
(@hamsterchen)
Benutzer

@ Max

Achtung...... ich denke mal sie wird auch nie bezahlen wollen, allerdings Fakt ist zur Zeit das sie es gar nicht bezahlen kann, da unter Selbstbehalt!

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Themenstarter Geschrieben : 15.05.2019 14:01
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Max
Ich würde ganz schnell sehen das ich den Unterhaltstitel für die Mäuse bekomme. Wenn dieser Tituliert ist hat die KM die Möglichkeit ergänzend ALG II zu bekommen und Dir den Unterhalt zu zahlen. Hast Du Deine Steuererklärung schon für 2018 gemacht? Wenn nicht beantrage den kompletten Freibeträge, da die KM nicht zu 75 % ihrer Unterhaltspflicht nachkommt und lass auch aus diesem Grund gleich die Anzahl der Kinder auf 2 erhöhen.

LG der Frosch

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Geschrieben : 15.05.2019 14:38
(@hamsterchen)
Benutzer

@Frosch
Hey, ja Steuer 2018 ist schon erledigt, allerdings waren wir in 2018 noch gemeinsam veranlagt!

Frage: ich lese das immer wieder, kann man sich wirklich ein Unterhalt titulieren lassen, wenn die KM gar nicht leistungsfähig ist?? Es geht ja nicht darum ob sie zahlen will oder nicht, die Fakten sind leider, dass sie gar nicht zahlen kann da unter 880€

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2019 14:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Frage: ich lese das immer wieder, kann man sich wirklich ein Unterhalt titulieren lassen, wenn die KM gar nicht leistungsfähig ist?? Es geht ja nicht darum ob sie zahlen will oder nicht, die Fakten sind leider, dass sie gar nicht zahlen kann da unter 880€

Falls KM z.B. ergänzendes AlgII beantragen sollte/wollte, wäre meines Wissens ein Titel hilfreich, weil der KU dann auch hiermit bezahlt werden würde.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2019 14:54




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