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Beiträge zur priv. Rentenversicherung und Zinssteuer relevant für Unterhaltsberechnung?

 
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
habe eine Frage zum Unterhalt. Sind die Beiträge zur privaten Rentenversicherung (Riesterrente) und die Zinssteuer relevant für die Berechnung des Unterhaltes. Genau diese Punkte haben sich nämlich bei mir geändert.
Was ist neu ab 1.1. dieses Jaghres. Habe von Entwürfen gehört, aber nicht, dass es schon konkret ist.

Freu mich auf Re´s - Danke

Jan Henrik

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 19:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so der KU gesichert ist, wird die Riesterrente i.A. als Abzug anerkannt.

Was meinst du mit Zinssteuer?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 23:26
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Danke Deep Thought für eine Antwort. Der Kindesunterhalt ist gesichert. Es ist also richtig, dass meine Aufwendungen für die private Rentensicherung in Abzug gebracht werden kann beim Unterhalt für meine Frau.
Man bekommt ja Zinsen, die in die Unterhaltsberechnung miteinfliessen. Sind aber dann die Zinssteuern dafür am Ende des Jahres wieder abzugsfähig? - man bekommt dann ja gar nicht so viel Zinsen, sondern müßte die Zinssteuer wieder abziehen können - oder.
Meine Frau hat z.B. das Haus behalten. Es wurde ein Mietwert angenommen und sie kann auch ihre Raten wieder abziehen.

Gruss Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2006 21:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sind aber dann die Zinssteuern dafür am Ende des Jahres wieder abzugsfähig?

Ja, denn ist eine Vorweg-Einkommensteuer. Dies wird im Rahmen der Einkommensteuer abgewickelt. Und da der ESt-Bescheid mit in die Festlegung des unterhaltsrelevanten Nettos einfließt, ist diese Steuer also mindernd berücksichtigt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2006 21:28
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Noch ein Tip:

Nicht nur Riester ist voll abzugsfähig, sondern auch Rürup (solange die Höchstgrenze von 20.000 € nicht erreicht ist und KU 135% gesichert sind).

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2006 23:57
(@janhenrik05)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank, Ihr habt mir mit Euren Antworten weiter geholfen 🙂
Jan Henrik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2006 01:31
 elwu
(@elwu)

Noch ein Tip: Nicht nur Riester ist voll abzugsfähig, sondern auch Rürup (solange die Höchstgrenze von 20.000 € nicht erreicht ist und KU 135% gesichert sind).

Hi,

Verzeihung, was bitte bedeutet 'Rürüp' in diesem Kontext? Beiträge zur sog. Riester-Rente gehen bei gesichertem Mindestunterhalt bis (derzeit) 4% des Jahreseinkommens, ggf. Bemessungsgrenzen beachten. Aber was ist 'Rürüp'?

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2006 12:22
(@knuddelmaus)
Schon was gesagt Registriert

Rürup hat mit Riester nichts zu tun (wird immer wieder verwechselt!). Rürup ist eine weitere Form der Altersvorsorge, die ebenso in Abzug gebracht werden kann. Ist aber etwas komplizierter, am besten mit Steuerberater ausrechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2006 17:29