Hallo Freunde,
Hat es von euch jemand hinbekommen, Beiträge zur Berufsunfähigkeits und vlt. auch Unfallversicherung zusätzlich zu den berufsbedingten Ausgaben und der Altersvorsorgepauschale von 4% in Abzug vom Nettoeinkommen zu bringen? Wohlgemerkt, ich meine nur den Anteil der Beiträge zur BU, die auch tatsächlich der Risikoabdeckung, und nicht der meist gekoppelten LV dienen. Hat dieser jemand evtl. auch eine Rechtsquelle parat? Im Netz finde ich nur sehr wiedersprüchliche und ungenaue Angaben dazu.
Hintergrund ist:
Die BU hat schon vor der Eheschließung bestanden, das Geld dafür hat also niemals der Eheführung und der Bildung des Ehestandards zur Verfügung gestanden und Ex würde ja im versicherungsfalle von den Zahlungen profiteiren und ich kann von dem Geld ja kein Vermögen aufbauen (anders als der Anteil, der der LV dient, meist sind solche Vertäge ja Kombivertäge).
Und wie sieht das mit der UV aus?
gruß, PP
Moin PP,
ohne dass ich hierzu eine Rechtsquelle oder Urteil parat habe:
Bei mir ging die Berücksichtigung von 2! BU-Versicherungen anstandslos durch. Noch nichtmal die gegnerische RA'in hat versucht, diese beiden Versicherungen rauszukegeln...
Wichtig ist - denke ich - dass es sich um eheprägende Versorgungsaufwendungen handelt, die bereits VOR der Ehe bestanden. Das scheint auch bei Dir der Fall zu sein
Zur Berücksichtigung einer UV kann ich Dir nichts sagen, da ich keine UV habe.
Gruß
WNV
Hallo,
Bei der BU-Versicherung geht das im Regelfall auch problemlos.
Sollte man meinen, aber bei mir, obwohl eheprägend, hat das Gericht in einem UH-Prozess die Anrechnung BU abgelehnt mit der bescheuerten Begründung, ich sei ja Beamter und wäre dann pensionsberechtigt. Als würde bei der Pension die Zahl der Berufsjahre keine Rolle spielen....
Gruß
E.
Hallo Freunde
vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe mittlerweile auch eine Rechtsquelle gefunden:
OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2000 - 10 UF 284/99. Darin wird offenbar die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur BU bejaht, sofern der Unterhaltsberechtigte im Leistungsfalle profitert.
Kann mir jemand sagen, wie ich dan dieses Urteil herankomme? Geht sowas überhaupt?
Gruß, PP
Kann mir jemand sagen, wie ich dan dieses Urteil herankomme?
Diskussion:
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