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Beistandtschaft ist wichtig, aber bei uns nicht nötig!!

 
 SME
(@sme)
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Hallo,

jetzt geht es also wieder los.

Aber ich will erst einmal vom Anfang erzählen.

Wir waren beide 18 als wir unser Kind bekommen haben.

Beide haben die Schule in der 12 beendet. Ich habe dann eine Ausbildung angefangen und die Mutter ist zur Abendschule gegangen um ihr Abi abzuschließen.

Zu jung und unerfahren haben wir uns so auseinander gelebt.

Nach dem Sie Ihr Abi hatte, haben wir uns getrennt. Sie ist dann zum Studieren etwa 50 km weit weggezogen. Ich habe dann meine Ausbildung beendet und eine Anstellung gefunden.
Anfangs hatte ich unser Kind jedes Wochenende und das fast 2 Jahre. Nach dem ersten Jahr musste ich feststellen, dass wenn ich Unterhalt fürs Kind zahle, am Ende nicht genug für
eine zweite Familie übrig bleibt. Ich muss noch dazu sagen, das ich unser Kind immer abgeholt und wieder nach Hause gebracht habe und nie um Geld gebeten habe.
Daher beschloss ich auch zu studieren. Also machte ich mein Fachabitur.
Und da ging es los. Da ich nun kein Einkommen mehr hatte wollte das Jugendamt nicht das ich noch mal zur Schule gehe. Doch nach mehrmaligem hin und her konnte ich zur Schule
gehen und das Jugendamt Unterstützte die Mutter und das Kind.
Ich holte das Kind jetzt immer noch regelmäßig jedes Wochenende (2. Jahr) ab.
Nach meinem Fachabitur, habe ich mit dem Studieren angefangen (Nun musste ich den Besuch auf jedes zweite Wochenende beschränken).
Jetzt sah das Jugendamt Rot. Studieren sei eine zweite Ausbildung und dient sozusagen dem Vergnügen. Also wurden mir die Unterhaltsleistungen gestundet.
Nach 4 Jahren hatte ich mein Studium in der Regelstudienzeit absolviert und sofort einen Job gefunden. Damit konnte und bin ich der Unterhaltspflicht nachkommen.
Dazu kam, dass 6 Monate vor meinem Job beginn das Jugendamt aufhörte den Unterhalt weiter an die Mutter zu zahlen, da die Unterstützung nach .. Monaten aufhört.
Ich habe der Mutter dann nach Job beginn in den Ausfall in vollerhöhe nachgezahlt.
So und nach ein paar Monaten kam eine Rechnung vom Jugendamt mit den gestundeten Unterhaltsleistungen von 3,5 Jahren.

In dem Brief waren nur die Höhe vermerkt aber nicht wann was bis wann zu zahlen ist!
Daher habe ich mir gedacht das Sie nicht wirklich recht haben das einzufordern und deshalb hoffe das ich es einfach mache.

Ich habe auf das Schreiben nie reagiert!
Diese Woche habe ich nun ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, in dem ich aufgefordert werde „Angaben zur Unterhaltssache“ zu geben.
Und einen Vorschlag machen soll, wie ich gedenke die Unterhaltsrückstände aus Zeiten meines Studiums zu tilgen.

Ich zahle nach Düsseldorfer Tabelle. 3 Wochen im Jahr verbringen wir gemeinsam Urlaub. Und jetzt habe ich mir eine Wohnung in der selben Stadt gekauft, damit unser Kind endlich
ein eigenes Zimmer hat (ich arbeite zur Zeit 400 bis 700 km weit weg).

Und jetzt soll ich alles angeben, sogar meine Steuererstattungen, Urlaubs und Weihnachtsgeld sowie Sachbezüge?!
Die Mutter hatte vor ein paar Wochen ein Schreiben erhalten, in dem sie angeben sollte ob ich Zahle, ob ich nicht zahle oder wenn ich zahle wie viel. Sie hat angegeben das ich zahle.
Aber nicht wie viel.

Was soll ich jetzt tun. Ich zahle an die Mutter. Sie weiß ganz genau was ich verdiene. Aber ich bin nicht bereit mir auch noch mein Urlaubs und Weihnachtsgeld anrechnen zu lassen!
Mir ist sehr gut bewusst das ein Kind Geld kostet. Aber ich habe auch mein Kosten.
Wenn das Kind irgendetwas braucht und ich es besorgen sollte habe ich es getan.

Also was kann ich tun.
1. Muss ich diesen Blatt aus füllen? (ich find die Bemerkung aus dem §1605 so toll „ das ich verpflichtet bin meinem Kind...“ Bei aller Liebe, wenn es doch zwischen mir und
der Mutter keine Problem gibt warum werde ich dann immer noch als Arschloch der Nation dargestellt)
2. Was kann ich betreff der Rückzahlungen für mein Studium machen?

Vielen vielen Dank. 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2009 00:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zurück,

1. für die Bemessungsgrundlage des KU wird Dein gesamtes Einkommen berücksichtigt, das Dir zur Verfügung steht und nicht nur das, was Du für angemessen befindest, in die Bemessungsgrundlage mit einbezogen zu werden. Monatliches Netto plus Sonderzahlungen plus Sachbezüge plus Steuererstattungen geteilt durch 12, abzüglich 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand und max 4% vom Brutto für priv. Altersvorsorge ist Dein bereinigtes Netto.

2. Du wirst die Rückstände zahlen müssen. Mach dem JA einen Vorschlag, wie Du das tilgen möchtest, meiner Erfahrung nach lassen die sich auf Ratenzahlung ein. Schlage Raten von z.B 50 Euro pro Monat vor. Ich glaube nicht, dass sie nein sagen. Während Du eine 2. Ausbildung gemacht hast, ist die Allgemeinheit für Dein Kind aufgekommen. Nun ist eben Zeit fürs Zurückzahlen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2009 01:08
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo SME!

Wielange ist das her, dass das JA UHV gezahlt hat (Monat/Jahr - Monat/Jahr)?
Hast du einen Unterhaltstitel unterschrieben?

Bevor man deine 2. Frage beantworten kann, bitte beantworte meine Fragen!

.... und keine Zahlungen  an das JA wegen des UHV leisten, solange nicht die Verjährung geklärt ist .

Zu deiner ersten Frage: Anscheinend hat die KM beim JA eine Beistandschaft eingerichtet um den UH zu berechnen, sonst könnten sie nicht dein aktuelles EK abfragen, wenn jetzt kein UHV mehr bezahlt wird.

Kann das sein?

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2009 22:12
 SME
(@sme)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die Antworten.

In der Rückstandsberechnung vom ...04.2008 steht etwas von Unterhaltstitel: Urkunde JA, Stadt… vom ...07.2003, Titel Nr.: ……

Angefangen haben die UHLeistungen 07/2002 und geendet 04/2008.

@LBM: Habe gerade alles zusammen gerechnet, Jede Mark die ich verdient habe +Steuerrückzahlung. Ich hätte 16 Euro mehr im Monat zahlen müssen. Das gleicht sich aber aus, da ich die ersten Monate nicht gewusst habe das ich die Hälfte vom Kindergeld abziehen muss. Und Urlaubsgeld beigesteuert habe. Werde aber die 16 EURO ab Nov mehr zahlen.

Danke.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2009 22:34
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hall SME!

In der Rückstandsberechnung vom ...04.2008 steht etwas von Unterhaltstitel: Urkunde JA, Stadt… vom ...07.2003, Titel Nr.: ……

Angefangen haben die UHLeistungen 07/2002 und geendet 04/2008.

Da es hier um eine beachtliche Summe geht - pack deine Unterlagen ein und ab zum Fachanwalt für Familienrecht (mache nur ein Beratungsgespräch, ob und wieviel vom UHV verjährt ist).

Wenn keine Pfändungsversuche seitens des JA stattgefunden haben, dürfte ein beachtlicher Teil der Forderung verjährt sein.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2009 10:09
 SME
(@sme)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe die Unterlagen soweit gefunden.

In dem Unterhaltstitel geht es um „Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung auf Regelbetragsbasis gem...“

Und in dem ganzen Schrift verkehr ist immer wieder die rede von „stunden“.

Habe mit einem Anwalt gesprochen der will für die Erstberatung 190 Euro haben.

Ein bekannter hat mir gesagt, dass etwas gestundetes nicht verjähren kann oder erst nach viele vielen Jahren.

Und sie haben noch keine Pfändungsversuch gemacht weil die erst prüfen wollen, was ich verdiene. Daher wollen die auch erst meine Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate haben.

Also sieht da jemand einen Sinn drin die 190 Euro noch extra auszugeben.

Vielen Dank.

Gruß, Sascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2009 19:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

die 190€ kannst du verwenden um Deine Schuld gegenüber dem JA und der Allgemeinheit zu tilgen.

Du hattest die Möglichkeit das Studium auch nebenberuflich zu absolvieren und trotzdem den KU zu zahlen.
Das JA war so nett und hat den Betrag erstmal vorgestreckt...zu betrachten wie ein staatlicher Kredit.
Kinder müssen nun auch mal eins was essen und trinken...dazu dient der KU unter anderen auch.

Wie bereits geschrieben solltest du dem JA eine Ratenzahlung anbieten.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 21:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wikipedia sagt zum Thema Stundung

Folglich hat dir das JA einen Aufschub gegeben, aber auf keinen Cent der Forderung verzichtet. Daher wirst du zahlen müssen und kannst dir das Geld für den Anwalt sparen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 21:41