Nein steht leider nirgends, das kann es doch echt nicht sein! Die macht mit mir, was sie will und hat noch das Recht dazu.
Nein steht leider nirgends, [...]
:question: was meinst Du damit? :question:
DAs scheitert nur leider, wenn die KM eiien Auskunftssperre hinterlegen lässt.
[...]
Gruß Kasper
Ja wenn, aber bis dahin bliebe halt diese Möglichkeit...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
wenn die Sache so ist, dann ist die Frage eigentlich von juristischen Laien nicht zu lösen.
Du bist der Vater und hast damit ein Recht auf Umgang, um diesen durchzusetzen musst Du einen Ansprechpartner haben.
Prinzipiell müsste Dir das JA helfen, z.B. indem das JA die KM anschreibt und versucht zu vermitteln.
Weiterhin hast Du gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html>" § 1686 </a> Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Dieser Anspruch ist auch gerichtlich durchsetzbar. Ob es auf diese Weise tatsächlich möglich ist die Adresse herauszubekommen kann ich nicht sagen.
VG Susi
Ich meinte damit, das die Adresse nirgends steht 🙁
Mit dem JA habe ich heute telefoniert, keiner fühlt sich zuständig, weder das von den Kindern, noch das in meinem Wohnort. Die Aussage, wir haben genug Arbeit! Da fiel mir erstmal die Kinnlade runter! Als die dann noch gesagt hat, wir agieren nur zum Wohle der Kinder, hätte ich fast in den Hörer gespeit.
Ich versuche es erstmal über das Einwohnermeldeamt am Montag, Termin beim Anwalt habe ich am Montag auch.
Das sind Gesetze, nur Pflichten, keine Rechte.
Und wenn meine Ex mir erzählt, dass ihr Bruder meinem großen Sohn ins Gesicht geschlagen hat, sie ihn über Stunden ins Zimmer eingesperrt hat und er in den Mülleimer sein großes Geschäft erledigen musste, wird mir mehr als nur schlecht. Dem JA interessiert das alles nicht, wenn ich sowas anmerke wird mir das noch negativ vorgehalten.
Das sind Gesetze, nur Pflichten, keine Rechte.
Und wenn meine Ex mir erzählt, dass ihr Bruder meinem großen Sohn ins Gesicht geschlagen hat, sie ihn über Stunden ins Zimmer eingesperrt hat und er in den Mülleimer sein großes Geschäft erledigen musste, wird mir mehr als nur schlecht. Dem JA interessiert das alles nicht, wenn ich sowas anmerke wird mir das noch negativ vorgehalten.
Darüber brauchst Du mir nichts zu erzählen. In meinen Augen ist das Jugendamt nur dazu da, um einigen arbeitsunfähigen Menschen eine Basis zu geben, um überhaupt Einkommen generieren zu können. Gleichzeitig haben diese den Auftrag, die Nachfolge-Therapeuten-Industrie am Laufen zu halten.
Hilfe für das Kind steht zwar irgendwo, aber tätig werden die nur, wenn sie der Meinung sind, nicht wenn sie beweise erhalten.
Mann müsste politisch eigentlich eine persönliche Haftung der JA-Mitarbeiter arrangieren ... die ist dringend notwendig.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
ok heute kam der Brief vom Anwalt bzgl. dem Gewerbe.
Da habe ich mir wohl selber etwas ins Knie geschossen. Auf unserer Webseite habe ich in der Rubrik "Unter Uns", mit meinem Namen einen Beitrag veröffentlicht, und geschrieben das ich zu meiner Frau gesagt habe, dass ich das Portal besser programmieren könne ....
Ahhhhh
Wie komme ich da jetzt raus? Ich zähle in deren Augen jetzt als Initiator der Seite.
Gruß
Moin,
Ahhhhh
Wie komme ich da jetzt raus? Ich zähle in deren Augen jetzt als Initiator der Seite.
wo ist das Problem?
BS kann behaupten was auch immer. Es ist kein Einkommen deinerseits generiert worden und gut ist es. Was du in deiner Freizeit anstellst ist deine Sache. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist erfüllt da ja Min.Unterhalt gezahlt wird.
Sollte BS darauf beharren das du Geld dazu verdienst dann sollten sie dich wegen Schwarzarbeit anzeigen, also frag doch mal nach warum dieses nicht passiert ist.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo,
[...]
Wie komme ich da jetzt raus? Ich zähle in deren Augen jetzt als Initiator der Seite.
Gruß
Kommt natürlich ein bißchen drauf an, was da im Schreiben der BS steht (was die Dir also genau vorwerfen...
Grundsätzlich würde ich dem Inhalt einfach widersprechen und nochmal deutlich zu verstehen geben, dass es außer den bekannten und genannte Einkünften keine weiteren Einkünfte Deinerseits zu melden sind (da nicht vorhanden)
Moin,
[...]
BS kann behaupten was auch immer. Es ist kein Einkommen deinerseits generiert worden und gut ist es. Was du in deiner Freizeit anstellst ist deine Sache. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist erfüllt da ja Min.Unterhalt gezahlt wird.
Sollte BS darauf beharren das du Geld dazu verdienst dann sollten sie dich wegen Schwarzarbeit anzeigen, also frag doch mal nach warum dieses nicht passiert ist.
Also zmindest das fett markierte, und vor allem das unterstrichene würde ich sein lassen.
Einfach aus taktischen bzw.diplomatischen Gründen (das wäre eventuell dass berühmte Öl was man ins Feuer gießen kann, aber nicht muß)
Widersprich und warte ab....
Und lösche den Beitrag auf der Webseite 😉
Edith: vielleicht noch ein kleiner Hinweis: Falls Du in der Zukunft wieder einmal zu einer Einkommensauskunft aufgefordert wirst, dann mach Diese und erkläre im Nachsatz, das Du über keine weiteren Einkünfte und/ oder Vermögen verfügst... (je nachdem was halt zutrifft).
Damit hat man (in der Regel) alle Spatzen gefangen.
Einkommensauskünfte haben vollständig und "in sich geschlossen" zu erfolgen (so mein Kenntnisstand). Es darf defacto nichts verschwiegen werden.
Ein auf Nachfrage erst später offengelegte Einkommensart (zB. verschweigen von Steuerrückzahlungen) kann als Betrug(sversuch) gewertet werden.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
das hängt davon ab ob die Du die Seite besser programmieren könntest oder ob die sie besser programmiert hast. Können schliesst handeln nicht ein! Tipps geben ist auch kostenlos.
Ansonsten würde ich nach wie vor darauf beharren, dass es ein Kleingewerbe ist und in der Steuererklärung erfasst.
VG Susi
Hallo,
mein Anwalt schreibt die BS an, er meinte, dass da nichts passieren wird. Die BS wäre am Zug, nicht wir.
Sofern ich nicht Mitbetreiber wäre, bin ich Angestellter und würde Einkünfte erzielen, so im Wortlaut.
Grüße und Danke
Die Seite habe ich bereits vor 6 Jahren programmiert, die lag die ganze Zeit nur Brach auf dem Server rum. Lediglich ein paar Änderungen, wie Bilder, texte und Farben wurden geändert.
Hallo, Im Laufe der zahlreichen Unterhaltsverfahren die mein LG hatte kam es auch einmal zur Behauptung er wäre bei mir angestellt. Ich bin Reinigungkraft an einer Schule und habe natürlich viele Schlüssel zu allen Türen dort. Ich hatte seine Kinder mal mit und ihnen die Schule gezeigt.
Laut des AW seiner KM betrieb ich einen Schlüsseldienst und dass er als Angestellter viel Geld verdient, da Schlüsseldienste sich ja gut bezahlen ließen. Sein AW wieß darauf hin das diese Behauptung nicht stimmt. Kam bei einer Verhandlung auch nie mehr zur Sprache...
