Hallo,
heute hatte ich ein Telefonat mit meinem Anwalt, der mir mitteilte, dass die BS an das Gewerbe meiner Frau dran will.
Es ist nun so, meine Frau hat im Jahr 2017 durch das Gewerbe eher Minus gemacht. Die Einnahmen beliefen sich auf unglaubliche 500,-!
Die BS behauptet nun aber, das ich meine Frau dabei unterstütze und dies ja nicht unentgeltlich wäre.
Naja, behaupten kann man ja viel, aber wie sieht es denn rein rechtlich aus? Darf ich meine Frau unterstützen? Z.B. Telefonate führen, oder Emails schreiben? Oder auch bis zu einem gewissen Stundensatz arbeiten?
Mein Anwalt hüllt sich da eher in Schweigen, weil er sich nicht strafbar machen will, sagt er.
Hat da jemand Erfahrungen?
Grüße
Moin,
wenn Du für sie arbeitest, dann geht es da wohl um Einkommenssteuer, aber wohl ehrer auch um Sozialabgaben. Mit einer Einkommensreduzierung nehme ich mal an, dass der Anwalt die Unterhaltsreduzierung meinen.
Wenn Du mit Deiner Frau verheiratet bist, dann sehe ich da keine Schwierigkeiten, denn ihr versteuert ja gemeinsam.
Und ja, in einem gewissen Rahmen ist die Hilfe erlaubt. Und mal ehrlich, bei 500 Euro, was soll da rauskommen? Das ist nichts anderes wie Schikane.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
ein frohes Neues 🙂
Ich habe meine Vollzeitstelle, ab und an unterstütze ich meine Frau, das ist ja wohl nicht verboten. Und ja, wir versteuern gemeinsam!
Ich arbeite ja keine 50Std/Woche für sie.
Muss ich mir also keine Sorgen machen?
Gruß
Ich gehe davon aus, dass es um die Frage geht, ob Dir eine Nebentätigkeit zuzumuten ist, um Deine Unterhaltsschulden zu begleichen.
Wenn Du Deine Arbeitskraft dazu einsetzt, Deine Frau unentgeltlich bei ihrem Verlustgeschäft zu unterstützen, könntest Du genauso gut in der Zeit einen bezahlten Nebenjob annehmen und Deine Unterhaltsschulden zurückzahlen. Vermutlich will das Amt dies prüfen.
Hallo Celine,
ich arbeite von Mo-Sa von 9-18 plus Anfahrtszeit, d.h. ich gehe um 8 Uhr aus dem Haus und bin frühestens um 19.30 Uhr zu Hause. Es kann auch mal vorkommen, das der Bus ausfällt und ich erst um 21 Uhr zu Hause bin.
Denke der Sonntag steht mir als Erholungstag zu und den kann ich mir wohl einteilen wie es mir passt! Wo leben wir denn hier, dass ich mir meine Freizeit diktieren lasse?
Gruß
Moment 'mal: Du hattest nach der Redhtslage gefragt und ich habe Dir geschrieben, was der mögliche rechtliche Hintergrund für die Anfrage sein könnte. Deshalb brauchst Du mich jetzt nicht anzugehen.
Frohes Neues 🙂 auch Dir'!
Wo leben wir denn hier, dass ich mir meine Freizeit diktieren lasse?
Im deutschen Familienrecht bist Du Unterhaltssklave ... was bei allen Interessensverbändnen einen Aufschrei lostreten würde, wird beim bösen, weißen Durchschnittsmann still schweigend hingenommen werden.
Was Du in Deiner Freizeit tust, bleibt Dir überlassen und sage einfach offiziel, dass Du mit der Firma Deiner Frau nichts zu schaffen hast und du ihr auch nicht hilfst, daher auch die Verluste. Mal ans Telefon gehen, eine Frage beantworten dürfte kein Problem sein. Und wenn Du regelmäßig EMails beantwortest, dann tu es im Namen Deiner Frau.
Anders dichten die irgendwas herum und heraus... Alles abstreiten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moment 'mal: Du hattest nach der Redhtslage gefragt und ich habe Dir geschrieben, was der mögliche rechtliche Hintergrund für die Anfrage sein könnte. Deshalb brauchst Du mich jetzt nicht anzugehen.
Ich interpretiere es nicht als angehen ... sondern eher der Situationinterpretation!
Gruß
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo @distance
Hallo,
heute hatte ich ein Telefonat mit meinem Anwalt, der mir mitteilte, dass die BS an das Gewerbe meiner Frau dran will.
[...]
Hat da jemand Erfahrungen?
Grüße
also Erfahrungen habe ich keine, aber...
kannst Du das mit dem Gespräch mal etwas genauer erläutern bzw. beschreiben? Was heißt denn, die BS will an das Gewerbe Deiner Frau dran?
Ich meine zu dem Gespräch müssen dem RA ja Kenntnisse (Schriftsätze) vorliegen. Die solltest Du doch auch haben bzw. noch bekommen. Spätestens dann sollte doch genaueres bekannt sein?
Im Übrigen muß Deine frau doch am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen.
Wie ist das mit der Buchführung? Bist Du da irgendwie als "Beschäftigter" gemeldet?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Entschuldigung Celine wenn das etwas persönlich dir gegenüber rüberkam, das ist es natürlich nicht!
Die Steuererklärung wird immer gemeinsam und am Anfang des Jahres gemacht, d.h. jetzt für 2018, meine Frau ist im Sinne eines Kleingewerbes angemeldet.
Mein Anwalt hat mir das Schreiben jetzt erst zugesandt und mich vorab, weil ich angerufen hatte, informiert. Er sagte mir, dass ich Arbeiten für meine Frau durchgeführt hätte und die eben nicht unentgeltlich sein können, mehr ist mir bis dato nicht bekannt.
Meine Frau hat jetzt Angst, dass wir Probleme bekommen könnten, weil meine Ex auf Kriegsfuß ist und das Salz in der Suppe sucht.
Hallo Diistance
Erst einmal allen hier im Forum trotz aller Sorgen, ein gutes neues Jahr. Die BS unterstellt das Deine Frau mit Ihrem Kleingewerbe tausende von € umsetzt. Daher auch das Interesse an dem Gewerbe, weil dann davon ausgegangen wird das Du bezahlt wirst., was dann wiederum Dein Einkommen erhöht und damit der Kindesunterhalt. Zu Deiner Mithilfe in Ihrem Gewerbe habe ich einmal geschaut,aber nichts genaues gefunden. Frage doch einmal bei einem Steuerberater nach.
LG der Frosch
Hallo,
zahlst Du den Mindestunterhalt? Falls nicht, dann wäre die Frage insoweit von Interesse, dass Dein Selbstbehalt abgesenkt werden könnte.
Rein rechtlich ist Einkommen in den Unterhaltsleitlinien der OLG geregelt und da geht es um Einkommen, dass Du auch tatsächlich hast (solange es für den Mindestunterhalt reicht).
Wenn Du Arbeiten für Deine Frau ausgeführt hast, die zu entlohnen sind, dann sollte das Deine Frau ganz schnell nachholen. Das gehört zu einer sauberen Buchführung und kann sie auch ohne Ex in große Schwierigkeiten bringen, wenn es nicht gemacht wird.
Dieses Einkommen ist dann natürlich auch Einkommen, das Dir zugerechnet wird und damit für den Unterhalt relevant ist. Allerdings sollten sich die Summen in Grenzen halten, wenn es sich um ein Kleingewerbe handelt.
VG Susi
Hallo @distance
Mein Anwalt hat mir das Schreiben jetzt erst zugesandt und mich vorab, [...].
Der RA hat Dir dass Schreiben (mit welchem Inhalt) zugesandt und trotzdem ist Dir der Inhalt nicht bekannt? :kapiernicht:
[...]. Er sagte mir, dass ich Arbeiten für meine Frau durchgeführt hätte und die eben nicht unentgeltlich sein können, [...]
Woher kommen denn dann genau diese Erkenntnisse? :question:
"Versehentlich" ein Telefonat entgegenzunehmen ist bestimmt nicht angreifbar, oder.. 😉
[...]
.... weil meine Ex auf Kriegsfuß ist und das Salz in der Suppe sucht.
Ich nehme mal an, die EX sucht das Haar in der Suppe... 😉
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo zusammen und ein frohes Neues,
ich fasse die letzten Nachrichten mal zusammen 🙂
@Kakadu
Ich hatte heute zufällig beim Anwalt angerufen, weil es sich ja auch noch um die Prozesskostenhilfe geht, da hatte er den Brief erwähnt und kurz zusammengefasst.
Die Abschrift ging heute raus und ich sollte diese bald bekommen. Diese Erkenntnisse beruhen auf Spekulationen! Es gibt keine Beweise!
@Susi64
Ja den Mindestunterhalt zahle ich und bei 500,- Umsatz in 2017, wäre mein "Gehalt" sicherlich im Cent Bereich. Wir geben jedes Jahr eine gemeinsame Steuererklärung ab, mit dem Finanzamt sind wir dann immer in Kontakt, dort gab es bisher keinerlei Probleme.
Ich arbeite ja Vollzeit in einer Firma, von der ich mein Gehalt beziehe. Auch wenn ich noch zusätzlich 100 Std/Woche für meine Frau arbeiten würde und meine Frau 5000,-/Tag verdienen würde, wie wollen die mir das nachweisen? Die müssten ja 24h neben mir sitzen.
Hallo zusammen und ein frohes Neues,
ich fasse die letzten Nachrichten mal zusammen 🙂
@Kakadu
[...] Diese Erkenntnisse beruhen auf Spekulationen! Es gibt keine Beweise!
[...]
... was ja zunächst heißt (zumindest für mich), Ihr könnt Euch entspannt zurücklehnen
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
wenn es sich also nur um ein Kleingewerbe mit überschaubaren Einnahmen handelt, dass in der gemeinsamen Steuererklärung erfasst wird, dann schreibe das einfach so der Beistandschaft.
Im Prinzip geht das die BS zwar nichts an, aber offensichtlich sind Gerüchte gestreut worden, dass Du da ja nebenher sooooo viel verdienst.
Nicht verrückt machen lassen.
VG Susi
Ergänzen zu dem bereits zuvor richtig beschriebenen...
Ihr habt eine Steuererklärung eingereicht, aus der geht alles klar hervor. Selbst wenn sie angeblichen Gerüchten nachgehen wollen, dann steht denen die Ermittlung nicht zu. Im Gegenteil, die haben zwei Möglichkeiten. Eine Anzeige beim Finanzamt, da sie einen Steuerbetrug vermuten, oder garnichts machen und die Angaben hinnehmen. Sollten sie auf dritem Wege etwas verscuhen, dann würde ich denen eine Strafanzeige unterjubeln, da sie deine Reputation zerstören wollen und sich dabei auf Vermutungen stützen.
OT: ich wundere mich immer wieder, wie diese Ämter sogar wegen so einem Kram eine Welle schaufeln. Als ich KU haben wollte, hat die Bestandschaft sich garnicht darüber aufgeregt, dass die KM sich nicht mal auf die Auskunft reagiert hat. Unternommen haben die natürlich auch nichts.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
und schon das nächste Schmierentheater
Wo sind meine Kinder? Meine Ex hat erneut geheiratet und ist umgezogen, Sie hat das alleinige Sorgerecht und ich bin der Dumme!
Kein Jugendamt gibt mir Auskunft, weil ich kein Sorgerecht habe, Datenschutz ....
Gruß
Hallo @distance,
hatte da gerade ähnliche Probleme (allerdings völlig andere Situation, nichts hier mit dem Forum..).
Was Du machen kannst, ist eine sogenannte EMA-Anfrage
Die richtest Du an das Einwohnermeldeamt (Pass-, Melde- und Ausweiswesen) der zuletzt bekannten Adresse Deiner Kinder und bittest um Auskunft über die neue Adresse.
In der Regel mußt Du kurz darlegen wer Du bist (und das Du der Vater der Kinder bist) und mit Deiner Geburtsurkunde belegen.
Kostet um die 5,- bis 10,- €. Geht schnell und effektiv.
Das zuständige Amt hat da oft Vordrucke im Netz...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
DAs scheitert nur leider, wenn die KM eiien Auskunftssperre hinterlegen lässt.
Steht auf irgendwelchen Schreiben nicht die Anschrift der Kinder? Und Jugendamt und Datenschutz legen die sich immer so hin wie die es gerade brauchen...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.