Beistandschaft seit...
 
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Beistandschaft seitens JA wurde niedergelegt, aber weiterhin für UVL zuständig?!

 
(@grossundstark)

Hallo zusammen,

meine Ex, die KM unseres gemeinsamen Kindes, lässt sich bzgl. KU seit einiger Zeit von einem RA vertreten.

Nachdem das JA das erfahren hat, hat dieses seine Beistandschaft niedergelegt.

Jetzt erhalte ich einen Brief vom JA, aus dem hervorgeht, dass die zur Überprüfung von weiteren UVL-Zahlungen, meine Daten (EK ...) wissen möchten.

Bezieht sich die Beistandschaft nur in Bezug auf KU und ist unabhängig von UVL zu sehen und ist das JA weiterhin dafür zuständig?

Was muss ich denen mitteilen und was dürfen die erfahren?

Aus der Korrespondenz zwischen meinem und ihrem RA bzgl. KU ging hervor, dass ich nicht zur Zahlung von KU fähig bin. Wäre es sinnvoll, wenn ich dem JA diese ganze Korrespondenz inkl. Antrag auf VKH, aus dem alle sämtlichen Kosten ... hervorgehen, vorlege?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

GUS

Zitat
Geschrieben : 15.08.2010 17:46
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin grossundstark,

dem JA würde ich erst einmal gar nichts vorlegen, geschweige denn, irgendetwas unterschreiben. Die Beistandschaft
besagt lediglich, dass das Kind vom JA (Beistandschaft) in der Unterhaltssache vertreten wird, und nicht von einem
RA der EX.

Wenn du einen RA dafür hast, dann würde ich lediglich ihn die Auskünfte erteilen lassen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 20:45
(@grossundstark)

D. h., wenn das JA ihre Beistandschaft aufgegeben hat, wie so mit Schreiben vom 187.05.2010 geschehen:

"... uns war bisher überhaupt nicht bekannt, dass Frau ... offenbar schon vor längerem einen RA mit der Unterhaltsangelegenheit beauftragt hat. Wir werden deshalb unsere Tätigkeit ab sofort beenden."

dann ist die schriftliche Aufforderung zur Darlegung der Einkommensverhältnisse vom 12.08.2010 irrelevant, überflüssig, nicht beachtenswert ...?!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 22:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moment,

man muß zwischen 2 Stellen unterscheiden. Das JA als Beistandschaft ist Info-technisch raus.

Das JA als UVS gewährende Behörde darf aber durchaus nachfragen, ob der Unterhalltsschuldner inzwischen in der Lage ist KU zu zahlen oder den Vorschuß zurückzuzahlen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 22:53
(@grossundstark)

Ok, also im Falle der UVS-Angelegenheit am besten die Korrespondenz zwischen den Anwälten vorlegen (diese beinhalten ja alle relevanten Antworten!)?

In welchen Fällen muss ich denn UVS zurückzahlen? Aber doch nicht bitte, wenn ich für die Vergangenheit immer vom KU befreit war?!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 23:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du schriftlich hast, das du als leistungsunfähig eingestuft wurdest, dann mußt du auch nichts zurückzahlen.

Für die Vorschußkasse würde ich einfach das schicken ,was der Anwalt geschrieben hat

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 23:23
(@grossundstark)

Dann bin ich

1. beruhigt, weil ich das schriftlich vom JA habe

und

2. werde ich das wohl am besten so tun.

Danke.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 23:30
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

am besten alles über den RA. Die vom JA arbeiten nämlich auch mit Tricks und schicken schnell mal ein Schreiben, wo man
irgendwas ausfüllen und anerkennen soll.

Wenn du da was unterschreibst, kommst du aus so einer Nummer nur schwer wieder raus.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2010 23:40